US-Hauspreise setzen Talfahrt fort
Von Dr. Oliver Everling | 30.September 2008
In den USA hat sich die Talfahrt bei den Hauspreisen im Juli weiter fortgesetzt. Mit einem Monatsminus von 2,2 Prozent ist die Jahresrate beim S&P/Case-Shiller-Hauspreisindex inzwischen auf -17,5 Prozent (10-City Composite) bzw. -16,3 Prozent (20-City Composite) gefallen. Beide Indizes haben damit einen neuen Tiefstand erreicht, erklärt Karl-Heinz Goedeckemeyer, Certified Real Estate Investment Analyst in einem Kommentar.
Gleichwohl hat sich die Talfahrt insbesondere in den letzten drei Monaten etwas abgeschwächt. Während die Hauspreise im Zeitraum Februar bis April 2008 noch um 6,0 bis 6,5 Prozent fielen, gingen die Preise im abgelaufenen Quartal nur um 2,2 Prozent zurück. Wenngleich es Zeichen gebe, dass sich das Abwärtstempo in den Metro-Regionen allmählich abschwächt, ist eine Bodenbildung nicht abzusehen, sagt Goedeckemeyer. Immerhin fielen in Städten wie Las Vegas und Phoenix die Hauspreise auf Jahresbasis um 29,9 Prozent und 29,3 Prozent. Im Jahresvergleich befinden sich alle 20 Städte unverändert im negativen Bereich.
Laut S&P bleibt Las Vegas im Jahresvergleich mit einem Rückgang von 29,9 Prozent der schwächste Markt, gefolgt von Phoenix und Miami mit -29,3 Prozent bzw. -28,2 Prozent. Demgegenüber verzeichneten laut Goedeckemeyer Atlanta, Dallas, Minneapolis und Tampa sowohl im Monats- als auch im Jahresvergleich leichte Verbesserungen.
In einigen Städten scheint sich die Immobilienkrise bislang kaum ausgewirkt zu haben. So sanken die Preise in Dallas Charlotte (-1,8%), Dallas (-2,5%) und Denver (-4,7%) im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig.
Vor dem Hintergrund des hohen Angebots an zum Verkauf stehenden Appartements und Häuser sowie der hohen Verschuldung der Haushalte, der restriktiveren Kreditvergabe der Banken und der Unsicherheit über die wirtschaftlichen Perspektiven dürfte es noch einige Zeit dauern, bis wieder ein „Gleichgewicht“ zwischen Angebot und Nachfrage am Immobilienmarkt hergestellt ist, sagt der Analyst abschließend.
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Bis Ende 2009 keine Zinssenkung
Von Dr. Oliver Everling | 29.September 2008
„Wenn Sie am heutigen Tag einen Badenden in der Nordsee fragen würden, ob das Wasser zu kalt zum Baden ist, würde er wahrscheinlich antworten, dass man noch baden kann“, leitet am 29. September 2008 Professor Dr. Manfred J. M. Neumann vom Institut für Internationale Wirtschaftspolitik der Universität Bonn seinen Vortrag ein. Neumann sprach zum Thema „Der Vormarsch der Inflation – kann die EZB ihn stoppen?“ beim Nominierungsevent der portfolio institutionell Awards 2009, der Auszeichnung für Investoren in Deutschland, in Frankfurt am Main.
Neumann spielte auf die Aussagen der Fondsmanager an, die zum Teil davon ausgehen, dass institutionelle Investoren von höheren Inflationsraten profitieren könnten. Tatsächlich zeigten auch die zum Event der Zeitschrift vorgestellten Befragungsergebnisse bei institutionellen Investoren – Pensionskassen, Versicherungen, Banken usw. -, dass sich rund ein Drittel von einer Inflation positive Effekt verspricht. Neumann warnt, dass dem Preis wichtige Informationsfunktionen zukommen, die durch Inflation eingeschränkt werden.
Mit seinem Beispiel stellt Neumann in Frage, was unter Inflation zu verstehen ist. Als Preisstabilität werde nach der geldpolitischen Strategie 2003 ein mittelfristiger Anstieg des HVPI von unter, aber nahe 2 % verstanden. Die Prognosen der Europäischen Kommission liegen näher an der tatsächlichen Inflationsrate als die der Europäischen Zentralbank, stellt Neumann in seiner Statistik fest. Neumann analysiert die Statements von Trichet u. a.: Demnach werde es vor Ende 2009 keine Zinssenkungen geben.
„Die Inflationsrate ist zu hoch für eine junge Zentralbank, die von sich selbst behauptet, auf Preisstabilität zu gehen“, unterstreicht Neumann. Auch Trichet habe bereits einmal auf die Frage, wann er denn mit einer Zinssenkung rechne, mit „2010“ geantwortet. Neumann erwartet „keinen vollständigen Absturz“, der durch die Finanzmarktkrise in Europa bewirkt werde. „Wir haben den Tiefpunkt erreicht, ich glaube nicht, dass es wirklich eine tiefe, große Krise geben wird.“ Bisher gebe es noch keine Beweise, dass die Krise über die Subprime-Krise hinausgehe.
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Hypoport�??s New Portal for ABS Investors
Von Dr. Oliver Everling | 29.September 2008
Hypoport Capital Market AG, an innovative provider of financial market platforms in the European capital market, today announced the launch of a publicly accessible data portal within their ABS platform EUROPACE for investors. EUROPACE for investors is a web-based portal providing high quality and in-depth information achieved by covering more than 90% of all public ABS transactions in Europe. EUROPACE for investors offers a comprehensive deal and originator library for European ABS transactions. Analytical tools like cash flow scenario calculation and loan-level slicing and dicing, including overlap analyses, are available as well as the complete monitoring of an investment portfolio.
Hypoport Capital Market is part of the Hypoport group, headquartered in Berlin, with regional offices in London & Amsterdam. Hypoport is listed on the Frankfurt Stock Exchange. With more than 450 employees, the company has seen double-digit growth in the last two years with revenues exceeding €47m. Hypoport’s business model focuses on two main sectors, each benefiting from the other: the sale and marketing of financial products, and the provision of a transaction platform for processing and distributing financial products through the internet. More information is available at www.hypoport.com/investors.
The data portal provides free access to all public European ABS transactions included in EUROPACE for investors. Summarised data and investor reports of the most recent published collection period, as well as offering circulars and parties involved in the transactions, can be viewed within the data portal.
Hypoport Capital Market launched the data portal shortly before the TSI Congress 2008 – Perspectives for the German ABS and credit market and the European CLOs, Structured Credit Products and Credit Derivatives Summit in London to increase the transparency in the European structured finance industry, which is often called for by the market due to the complexity of ABS transactions. Not only ABS investors but also the European Commission and the European Securitisation Forum (ESF) addressed the desire for better information in this sector.
„General information for each ISIN included in a public European ABS transaction should be freely available, as known from stocks. We are delighted to more than fulfil this necessity with our data portal. Especially in the market environment right now, the desire for free and reliable information is not only present in our comparatively small community.“, said Franz-Rudolf Brueggemann, Managing Director of Hypoport Capital Market.
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KWG-light für Leasinggesellschaften
Von Dr. Oliver Everling | 26.September 2008
Ziel der staatlichen Bankenaufsicht ist der Schutz der Bankkunden vor Nachteilen und Verlusten und insbesondere die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Kreditapparats. . Leasinggesellschaften nehmen keine Einlagen entgegen, insoweit greift der besondere Gläubigerschutzgedanke, der für Institute gilt nicht. Die Insolvenz einzelner Leasinggesellschaften führt auch nicht zur Instabilität des Finanzsystems, stellt Marijan Nemet, Partner und Wirtschaftsprüfer der Deloitte & Touche GmbH fest. Die zunehmende volkswirtschaftliche Bedeutung des Leasinggeschäfts allein begründe daher noch kein „KWG-light“ für Leasinggesellschaften.
Um die steuerliche Benachteiligung der Leasingbranche gegenüber anderen Branchen, insbesondere Banken zu vermeiden, wird versucht für Leasinggesellschaften, das sogenannte „Bankenprivileg“, d.h. die Befreiung von der Gewerbesteuer für die Refinanzierung zu erhalten. Der Gesetzgeber beabsichtigt im Gegenzug hierfür die Leasingbranche unter eine eingschränkte Beaufsichtigung (KWG-light“) zu stellen. Millionenkredite, Anzeigepflichten, organisatorische Pflichten, Vorlagepflichten und Jahresabschlussprüfung (340k HGB), Zulassung, Auskünfte und Prüfungen (BaFin, Buba) und Vorschriften des GWG gehören zu den Aufsichtsnormen, mit denen sich Leasinggesellschaften nach dem Diskussionsstand befassen müssen.
Der § 25a KWG ist eine zentrale Regelung der Aufsicht: Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Dies umfasst u. a. ein angemessenes Risikomanagement und interne Kontrollverfahren, angemessene Sicherungsvorkehrungen für den EDV-Einsatz sowie Notfallkonzepte, angemessenen Regelungen zur Bestimmung der finanziellen Lage, eine vollständige lückenlose Dokumentation von ausgeführten Geschäften, angemessene, geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme gegen Geldwäsche. Die Vorkehrungen sind regelmäßig z.B. durch die Interne Revision zu überprüfen.
§ 25a KWG findet eine Konkretisierung in den MaRisk. Die MaRisk enthalten keine Handlungsanweisungen, so Nemet, sondern definieren Mindestanforderungen, die unter Berücksichtigung des jeweils unternehmensspezifischen Risikoprofils und unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Risikogehalt des Geschäftsfeldes angemessen umzusetzen sind. Bei einer unzureichenden Umsetzung sind Maßnahmen zu ergreifen bzw. können angeordnet werden (§ 45b KWG). Die Handlungs- und Ermessenspielräume können und sollten angemessen genutzt werden, so skizziert Nemet die Logik der Regelungen. So haben viele Leasinggesellschaften z.B. keine eigene Interne Revision wie bei Kreditinstituten, berichtet Nemet. Um die Struktur der MaRisk im Sinne von § 25a KWG nachzuvollziehen, haben Leasinggesellschaften verschiedene Handlungsalternativen bis hin zu Auslagerungslösungen. Die jeweiligen ggf. erforderlichen organisatorischen Maßnahmen müssen jedoch steht das Risikoprofil der betreffenden Leasinggesellschaft berücksichtigen und damit deren Geschäfts- und Risikostrategie widerspiegeln. Dadurch kann eine an den betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten orientierte Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sichergestellt werden.
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Sparkasse doch insolvent
Von Dr. Oliver Everling | 26.September 2008
Die größte US-Sparkasse Washington Mutual (WaMu) hat es letztendlich doch nicht geschafft, berichtet die DZ BANK in ihrer Research-Publikation. Nach Wochen nicht enden wollender Negativmeldungen hinsichtlich der Liquiditätssituation der Bank und mehrmaligen Herabstufungen durch die Ratingagenturen hat die Finanzaufsicht Office of Thrift Supervision (OTS) am späten Donnerstag die Reißleine gezogen und das Institut geschlossen.
WaMu ging an die US-Einlagensicherung FDIC (Federal Deposit Insurance Corp.). „Doch die FDIC, die wahrscheinlich Probleme bekommen hätte, das gesamte Institut zu stemmen, fand schnell einen Käufer für zumindest Teile von WaMu“, berichten die Analysten der DZ BANK. Das Einlagen- sowie das Kreditgeschäft und das gesamte Bank-Filialnetz wurden in einem Notverkauf für 1,9 Mrd. US-Dollar an JP Morgan Chase veräußert.
Tiefer gehende Details des Verkaufs an JP Morgan Chase seien noch nicht bekannt: „So kann derzeit auch nur darüber spekuliert werden, ob die Covered Bonds beziehungsweise deren zugrunde liegenden Deckungswerte ebenfalls an JP Morgan Chase gehen. Da das Institut jedoch auch das gesamte Geschäft mit Hausfinanzierungen übernimmt, liegt die Vermutung nahe.“
Explizit ausgeschlossen von einer Übernahme durch JP Morgan Chase sind nach eigenen Aussagen der Bank unbesicherte Anleihen, Nachranganleihen und Vorzugsaktien von WaMu. Es ist zu befürchten, dass die Gläubiger der unbesicherten Bonds nur mit sehr niedrigen Recovery-Rates rechnen dürfen. Am schlechtesten sind jedoch die Aktionäre von WaMu gestellt. Da die Übernahme durch JP Morgan Chase nicht von ihnen direkt erfolgte, sondern über den Zwischenschritt der FDIC, sei nicht davon auszugehen, dass für sie am Ende viel oder überhaupt etwas übrig bleibt.
„Die Schließung von Washington Mutual ist unserer Einschätzung nach als klassischer Default zu sehen, da das Institut von der US-Aufsicht geschlossen wurde“, so die DZ BANK. In diesem Fall würden die ausstehenden Credit Default Swaps greifen – Bondversicherungen, die zum Schutz gegen den Ausfall von Zahlungen aus den unbesicherten Anleihen abgeschlossen wurden. „Allerdings gibt es auch in diesem Punkt noch keine Gewissheit.“
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Mit Coface sicher durch die Krise
Von Dr. Oliver Everling | 25.September 2008
Im ersten Halbjahr 2008 verzeichnete Coface einen Umsatz von 838 Millionen Euro. Das ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2007 ein Plus von 5,9 Prozent. Beim internationalen Forderungsspezialisten machte das klassische Geschäftsfeld Kreditversicherung 588 Millionen Euro aus. Das Wachstum profitierte vor allem durch Informationsprodukte und Inkasso. Beide zusammen verzeichneten eine Steigerung um 15,2 Prozent. Der Anteil am Umsatz beträgt dabei 137 Millionen Euro. Factoring wuchs ebenfalls weiterhin stark auf 113 Millionen Euro an. Das entspricht einem Wachstum von 13,8 Prozent. Der Nettogewinn von Coface lag im ersten Halbjahr 2008 bei 138 Millionen Euro. Das bedeutet einen Rückgang von 13 Prozent im Vergleich zu 159 Millionen Euro im Vorjahr.
Wie Coface Deutschland mitteilt, wuchsen die klassischen Geschäftsfelder Kreditversicherung, Information und Forderungsmanagement außerhalb Europas deutlich stärker als in den „traditionellen“ Märkten. Dort verzeichneten die Produkte ein Wachstum von 1,7 Prozent. Außerhalb Europas konnte hingegen eine Steigerung von 21,7 Prozent erreicht werden. Die Schadenquote in der Kreditversicherung lag weltweit bei 55 Prozent.
Vor allem in Lateinamerika und Asien konnte Coface seine Führungsposition ausbauen. So kaufte das Unternehmen in Brasilien Mehrheitsanteile von SBCE, dem führenden brasilianischen Exportkreditversicherer. In Australien, Hong Kong und Indien erweiterte Coface mit der Einführung des Forderungsmanagements die Geschäfte. Coface steigerte das noch relativ neue aber expansive Geschäftsfeld Factoring im ersten Halbjahr 2008 weiter um 13,6 Prozent. Den größten Beitrag lieferte Natixis Factor. Die französische Factoringgesellschaft der Coface erwirtschaftete 68 Millionen Euro. Alle weiteren Factoringgesellschaften lieferten einen Umsatz von 44 Millionen Euro.
Coface Finanz in Mainz ist deutscher Marktführer im Bereich des Forderungsankaufs. Die Beteiligungsgesellschaft von Coface Deutschland ist Kompetenzzentrum für Factoring und begleitet den weltweiten Ausbau des Geschäftes. Seit diesem Jahr wird Factoring zusätzlich in Tschechien, Slowakei, China, Australien, Israel, Irland und Russland angeboten.
Insgesamt unterbreitet Coface das Finanzierungsangebot jetzt in 25 Ländern, weitere sind geplant. Für das Jahr 2008 rechnet Coface mit weiter steigenden Risiken. Vor allem Amerika und die Nachbarstaaten Mexiko und Kanada leiden weiterhin unter der globalen Kreditkrise. Auch in europäischen Ländern wie Spanien und Großbritannien belasten geplatzte Immobilienblasen die Banken. Branchenspezifisch betrachtet kämpfen derzeit besonders das Baugewerbe, der Luftverkehr, die Autoindustrie und der Handel mit Schwierigkeiten.
Finanziell gesehen sind vor allem Unternehmen mit hohen Schulden von der Kreditkrise betroffen, da Banken derzeit vielfach restriktiver handeln. Vor dem Hintergrund der von Coface schon im Frühjahr prognostizierten fünften Kreditkrise seit 1974/1975 gibt es weitere Unwägbarkeiten, die auf die Zahlungssicherheit für Unternehmen negativ wirken könnten. „Dazu zählen eine länger anhaltende Bankenkrise, mit Auswirkungen auf die Nachfrage von Haushalten und Unternehmen sowie ein eventuell stärker nachlassendes Wachstum in China“, berichtet Benoît Claire, Vorstandsvorsitzender von Coface Deutschland.
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Pictet wirbt für Waldinvestments
Von Dr. Oliver Everling | 25.September 2008
Naturwald, naturnaher Wirtschaftswald und Plantagen sind die drei wichtigsten Lieferanten für Holz, skizziert Prof. Dr. Michael Köhl, Leiter des Instituts für Weltforstwirtschaft am Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei in Hamburg bei der Vorstellung des Pictet Fonds „PF(LUX)-Timber“. Pflanzung, Pflege und Ernte der Beweirtschaftung von Plantagen würde oft in romantischer Verklärung gesehen.
Köhl beschreibt die moderne Bewirtschaftung von Plantagen, die sich an den Standortfaktoren orientiere. Auswahl des Pflanzmaterials, Anzucht und Bodenvorbereitung gehen der Pflanzung voraus. Durchforstung, Wertastung, Düngung und Pflanzenschutz sind wichtige Elemente der Pflege. In den ersten Jahren der Bewirtschaftung einer Plantage erfolgt eine relativ starke Auslese, um die am besten wachsenden Bäume zu selektieren. Selbst aus schwachem Material können durch Verleimung massive Holzprodukte geschaffen werden. Eine Wertschöpfung ist daher in verschiedenen Phasen der Bewirtschaftung möglich.
Tropischer Eukalyptus füllt binnen weniger als Jahresfrist einen Container voll Holz auf einem Hektar Fläche. In Deutschland würde der Container erst nach 5 bis 6 Jahren voll sein, gibt Köhl ein anschauliches Beispiel. Die Produktionsleistung hängt von der Bewirtschaftung ab. Er zeigt das Beispiel von 11-jährigen Teakplantagen in nur einem Kilometer Abstand: Während auf der einen Seite Verödung zu sehen ist, wuchert auf dem anderen Bild die Natur. Auf die Expertise zur Bewirtschaftung von Plantagen komme es daher an.
Energetischer Nutzung, Spanplattenindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie stehen bereits heute in einem erbitterten Wettbewerb um Holz. Eine deutliche Verknappung sei absehbar. Die vielfältigen Anwendungsbereiche von Holz und seine ökologischen Qualitäten dürfen dem Holz die Fortschreibung seiner Jahrtausende alten Erfolgsgeschichte für die Menschheit bescheren.
Mehr und vor allem reichere Menschen konsumieren weltweit immer mehr Holzprodukte, leitet Fondsmanager Christoph Butz, Pictet Asset Management, die Vorstellung des Pictet Fonds „PF(LUX)-Timber“ ein. Der steigenden Nachfrage stehe aber ein Engpass beim Angebot gegenüber, denn biologisch werden Produktionsgrenzen gesetzt. Nettoverlust bei der Waldfläche und zunehmend schwieriger Zugang begrenzen die Angebotsausweitung synchron zur Nachfragesteigerung. Die Kohlenstoffspeicherfähigkeit spielt beim Klimawandel eine Schlüsselrolle, unterstreicht Butz. Holz sei ein kohlendioxidneutraler Energieersatz.
Naturnahe Flächen verschwinden. Die Ressource Wald sei begrenzt und vielerorts übernutzt, zeigt Butz anhand der Weltkarte auf. IN vielen Gebieten werde Raubbau am Naturwald getrieben. Die Entwaldungshotspots seien Südamerika, Afrika und Südostasien. In China dagegen habe die Regierung beschlossen, ganz intensiv in Plantagen zu investieren, um die Importnachfrage zu decken.
Waldinvestments weisen einige günstige Merkmale auf: Biologisches Wachstum, attraktive Erträge und einzigartige Korrelationsmerkmale. Butz verweist auf das stetige und kontinuierliche Wachstum von Bäumen unabhängig von der makroökonomischen Situation. Gibt es eine konjunkturell ungünstige Situation, lässt man die Bäume stehen, und die Bäume gewinnen durch ihr Wachstum weiter an Wert. Waldinvestments haben, so seine Statistik, historisch besser rentiert als Aktien bei niedriger Volatilität. Holzinvestments zeigen eine tiefe Korrelation mit anderen Anlageklassen, aber seien positiv korreliert mit der Inflation.
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Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Von Dr. Oliver Everling | 24.September 2008
Im Kabinett der Bundesregierung wurde am 24. September 2008 der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechtes beschlossen. Das Gesetz soll spätestens im Mai 2009 in Kraft treten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den deutschen Pfandbrief weiter zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu untermauern. Dies soll unter anderem durch die Einführung eines neuen Produktes, des Flugzeugpfandbriefes, erreicht werden, erklärt das BMF (www.bundesfinanzministerium.de).
Pfandbriefe sind von einer Pfandbriefbank begebene Anleihen und gehen zurück auf Anleihemodelle des 18. Jahrhunderts. Pfandbriefe sind heutzutage zusätzlich durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse zur Verfügung. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt der besonderen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die besonderen Sicherungselemente, die sowohl öffentliche als auch private Pfandbriefe auszeichnen, verhelfen diesen zu Bestnoten von den maßgebenden Ratingagenturen. Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte Segment des europäischen und globalen Marktes gedeckter Schuldverschreibungen dar. Nicht zuletzt, weil er sich auch in der aktuellen Finanzmarktkrise als stabile Anlagemöglichkeit erwiesen hat.
Der Absatz von Pfandbriefpapieren hat sich besonders in den vergangenen Monaten erheblich erhöht. Auch international stößt der Pfandbrief auf großes Interesse und ist Vorbild für zahlreiche Produkte ausländischer Rechtsordnungen. Auch wenn diese Produkte in ihrer Qualität und Sicherheit nicht an den deutschen Pfandbrief heranreichen, ist der Wettbewerb insgesamt schärfer geworden. Die Rahmenbedingungen für den Pfandbrief weiter zu verbessern ohne seine Qualität zu beeinträchtigen, ist daher nur folgerichtig.
Mit dem Flugzeugpfandbrief soll nun neben Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen ein neues krisenfestes Produkt zugelassen werden, so der Plan der Bundesregierung. „Der innovative Flugzeugpfandbrief muss einen hohen Sicherheitsanspruch erfüllen und wird deshalb maßgeblich den Regelungen des Schiffspfandbriefes nachgebildet“, heißt es in einer Erklärung des BMF. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute geschaffen.
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KWG-Anforderungen an Leasinggesellschaften
Von Dr. Oliver Everling | 23.September 2008
Für die Leasinggesellschaften ist eine Reihe von Entwicklungen deutlich absehbar: Mehr internationale Aufstellung, mehr Vendorengeschäft, mehr ergänzende Dienstleistungen, mehr offene Restwerte, mehr Spezialisierung, mehr Flexibilität in der Vertragsgestaltung und mehr Prozessorientierung – so skizziert Friedhelm Westebbe, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Leasing Unternehmen die Trends. Er sprach auf den Leasingtagen 2008 der Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH im Kurfürstlichen Schloss in Mainz.
Die Objektgruppen des Leasings haben sich unterschiedlich entwickelt, legt Westebbe dar. Bei den Anteilen der Mobilien-Leasing-Güter in Europa am Neugeschäft liegen mit 38 % Passenger Cars, 21 % Machinery und Equipment und 20 % Road Transport Vehicles vorn. Westebbe skizziert nicht nur die Marktsituation für Leasinggesellschaften, sondern geht auch auf den aktuellen Gesetzentwurf für die Leasingwirtschaft ein.
Unternehmenssteuerreform führt zu gewerbesteuerlicher Doppelbelastung von Leasinginvestitionen. Hinzurechnung der Finanzierungsanteile der Leasing-Raten beim Leasingnehmer und Hinzurechnung des Refinanzierungsaufwandes beim Leasinggeber. Wettbewerbsverzerrung gegenüber kreditfinanzierten Investitionen,. Kreditgewährende Banken werden durch das sog. Gewerbesteuerprivileg von der Hinzurechnung ihre Refinanzierungsaufwands verschont. Die Politik will Leasing nur dann ins Gewerbesteuerprivileg einbeziehen, wenn im Gegenzug eine Leasingaufsicht eingeführt wird.
Westebbe geht auf Eckpunkte der geplanten Leasingaufsicht ein: Leasingunternehmen sollen im KWG als Finanzdienstleistungsinstitute eingestuft werden. Aufsichtsrechtliche Pflichten bewegen sich am unteren Rand des KWG-Rahmens. Zu den vorgesehenen Pflichten für Leasing gehören u. a. Zulassung zum Geschäftsbetrieb (Zuverlässigkeit und Eignung des Geschäftsleiters, Zuverlässigkeit der Inhaber von Beteiligungen ab 10 %). Organisatorische Pflichten betreffen eingeschränkte MaRisk unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten.
Anzeigepflichten bestehen hinsichtlich Veränderungen der Geschäftsleitung, Sitzverlegung und Beteiligungsvorgängen. Zu den künftigen Pflichten gehört die Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen und Lageberichten innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Millionenkreditmeldungen werden quartalsweise bei Leasingnehmern mit Obligo ab 1,5 Mio. Euro fällig. Geldwäscherechtliche Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten gelten künftig auch für Leasingunternehmen.
Schwerwiegende Pflichten aus dem KWG-Katalog konnten für Leasing abgewendet werden, so Westebbe: keine Mindestanfangskapital, keine Eigenkapitalunterlegung, Liquiditätsanforderungen, Monatsmeldungen an die Bundesbank, kein zweiter Geschäftsführer. Leasingobjektgesellschaften werden nicht unmittelbar selbst, sondern über die sie verwaltenden operativen Unternehmen beaufsichtigt. Sie erhalten dennoch die Gewerbesteuerbegünstigung.
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Fallstricke bei der Escape-Klausel zur Zinsschranke
Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2008
Ist der Nettozinsaufwand niedriger als 1 Mio. Euro (Freigrenze), kommt die Zinsschranke aus der Unternehmenssteuerreform 2008 nicht zur Anwendung. Ebenso sind Betriebe nicht betroffen, wenn diese nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehören (Konzernklausel). Dr. Dirk-Oliver Kaul, Partner, Steuerberater, Deloitte & Touche GmbH, berichtet über eine dritte Ausnahme von der Zinsschranke, in der diese keine Anwendung findet, wenn die so genannte Escape-Klausel greift: Der Betrieb gehört zu einem Konzern, aber die Eigenkapitalquote liegt nicht niedriger als 1 % unter der Eigenkapitalquote des Konzerns.
Wenn irgendwo auf der Welt mit einer wesentlich beteiligten, aber außerhalb des Konzerns stehenden Fremdkapitalfinanzierung innerhalb des Konzerns mit gearbeitet wird und die Vergütung für das Fremdkapital mehr als 10 % des Nettozinsaufwandes ausmacht, greift die Escape-Klausel nicht, warnt Kaul. Bei großen Konzernen kann es sehr unübersichtlich sein festzustellen, ob die Voraussetzungen der Excape-Klausel erfüllt sind. Kaul referiert auf dem Leasingseminar der Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH im Kurfürstlichen Schloss von Mainz (http://www.deutsche-kongress.de).
Das BMF-Schreiben zur Zinsschranke vom 4. Juli 2008 enthält Sonderregelungen für einzelne Finanzierungsinstrumente. Leasingaufwendungen fallen grundsätzlich nicht unter den Anwendungsbereich der Zinsschranke, da sie grundsätzlich keine Geldkapitalüberlassung des Leasinggebers an de Leasingnehmer begründen. Geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasinggegenstand jedoch auf den Leasingnehmer über, sollen gemäß BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008 Zinsanteile in Leasingraten für die Zinsschranke zu berücksichtigen sein. Kaul berichtet über die Billigkeitsregelung für Finanzierungsleasing zumindest für Immobilien, wenn eine Zurechnung beim Leasinggeber erfolgt. Der Finanzgerichtsweg sei eigentlich ausgeschlossen, obwohl es sich um materiell bedeutsame Regelungen handelt, so Kaul.
Echtes Factoring oder echte Forfaitierung soll grundsätzlich nicht als FK-Überlassung zu behandeln sein und führen daher grundsätzlich nicht zu Zinserträgen/-aufwendungen. Auf übereinstimmenden schriftlichen Antrag des Zessionars und Zedenten kann echtes Factoring / echte Forfaitierung als FK-Überlassung qualifiziert werden, so eine Billigkeitsregelung. Der Antrag ist bei dem für den Zessionar örtlich zuständigen Finanzamt zu stellen, der Zessionar hat nachzuweisen, dass der Zedent gegenüber dem für ihn örtlich zuständigen Finanzamt eine schriftliche und unwiderrufliche Einverständniserklärung über die Erfassung der Zinsanteile als Zinsaufwendungen abgegeben hat.
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