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„Privat“ und „Privat“ ist nicht dasselbe

Von Dr. Oliver Everling | 1.April 2022

Zum Konsultationspapier vom 28. Januar 2022 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) legt der Verband europäischer Ratingagenturen, EACRA, seine Ansichten dar. Darüber hinaus können einzelne EACRA-Mitglieder gemäß der EACRA-Geschäftsordnung separate Antworten übermitteln.

Das Konsultationspapier erwähnt mehrfach, dass die Entwicklungen auf dem Markt für Privatplatzierungen, wo häufig private Ratings verwendet werden, der Haupttreiber für die Aktualisierung dieser Richtlinie sind. Die Absicht der ESMA ist es, private Ratings zu erfassen, die sowohl von Nicht-CRAs als auch von Ratingagenturen erstellt wurden. EACRA legt in der Stellungnahme dar, dass es große Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von „Ratingproduzenten“ und der Art der erstellten Ratings und ihrer Verbreitung gibt.

Einerseits gebe es Banken (oder andere Finanzinstitute), die private Ratings erstellen, um diese bei Privatplatzierungstransaktionen zu verwenden. Diese privaten Ratings, die nicht von einer Ratingagentur stammen, werden von anderen Finanzinstituten als Benchmarks bei der Bewertung der vorgeschlagenen Transaktion verwendet.

Andererseits erstellen mehrere Ratingagenturen zwei unterschiedliche Arten von Ratings, die beide fälschlicherweise als „private“ Ratings bezeichnet werden, so die Argumentation von EACRA. Das erste und „normale“ private Rating entspricht den Anforderungen des Artikels 2 (2) der CRA-Verordnung, da sie „ausschließlich der Person bereitgestellt werden, die den Auftrag erteilt hat, und die nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung im Abonnement bestimmt sind“. Die zweite bezieht sich auf Ratings mit Offenlegung gegenüber (manchmal begrenzte) Abonnenten im Rahmen von Privatplatzierungen. Während der erste nicht in den Anwendungsbereich der CRA-Verordnung fällt, fällt der zweite unter die CRA-Verordnung. Im zweiten Fall kann das Rating für regulatorische Zwecke verwendet werden.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten Ratings, die von Nicht-CRAs und von Ratingagenturen erstellt werden, liegt nach Darstellung der EACRA in der Verfügbarkeit der Zuordnung von Kreditratings zu regulatorischen Kreditqualitätsstufen. Im Fall von Ratingagenturen stellen die europäischen Aufsichtsbehörden eine Zuordnung der Ratings bereit, wodurch potenziellen Anlegern ein klarer und objektiver Hinweis auf die Kreditqualitätsstufe und damit auf die Kapitalanforderungen gegeben wird. Bei Nicht-CRAs ist kein Mapping verfügbar, daher kann das private Rating nur als Ratingindikation verwendet werden. Zusätzlich werden von Ratingagenturen erstellte „Private Placement Ratings“ überwacht und sind daher auch für Sekundärmarkttransaktionen geeignet.

Quelle: EACRA response to ESMA consultation on Revision to Guidelines and Recommendations on the Scope of the CRA Regulation

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