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Profiteure der Umsatzsteuersenkung

Von Dr. Oliver Everling | 29.Juni 2020

Zum Schicksal der Corona-Pandemie gesellt sich die Tragödie der Politik. Vermeintlich die Wirtschaft entlastende Maßnahmen verschärfen Liquiditätsengpässe und setzen Debitorenratings unter Druck, denn das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets in der guten Absicht beschlossen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie anzugehen. „Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020“, heißt es dazu aus dem Bundesministerium der Finanzen: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.

Der Wirtschaft geholfen hätte nur eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer. Eine Senkung für nur wenige Monate erzeugt dagegen in unserer hoch arbeitsteiligen Wirtschaft mit komplizierten Lieferketten rechtliche Unsicherheit, bewirkt Zahlungsverzögerungen und sorgt für nicht zu vernachlässigenden bürokratischen Aufwand sowie viele weitere Effekte. Daher fragt sich, wer eigentlich von der Maßnahme profitiert. Was als ein Maßnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft präsentiert wird, entpuppt sich als finanzielles Entlastungspaket für Behörden. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen negative Konsequenzen leider schon vor Umsetzung ihrer „Entlastung“ zu spüren.

Beispiel artec technologies AG (ISIN DE0005209589): Die operative Entwicklung der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2020 war wie erwartet erfreulich und nicht wesentlich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Der Umsatz wird von 0,9 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum um rund 45 Prozent auf voraussichtlich 1,30 Mio. Euro zulegen. Aufträge behördlicher Institutionen mit einem Umsatzvolumen von rund 0,4 Mio. Euro aber, die ursprünglich für Ende Juni zur Auslieferung kommen und im Halbjahresbericht ausgewiesen werden sollten, verschieben sich um kurze Zeit auf das zweite Halbjahr.

Behördenkunden profitieren damit von der bevorstehenden, temporären Umsatzsteuersenkung, da sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Nicht alle kleinen und mittleren Unternehmen sind in einer gesunden Ausgangssituation wie das Unternehmen artec, denn artec erwartet – trotz des durch die Corona-Pandemie unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfelds – für das zweite Halbjahr und Gesamtjahr 2020 ein deutliches Wachstum von Umsatz und Ertrag.

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