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Notenbankfähigkeit der artec technologies AG

Von Dr. Oliver Everling | 26.Juni 2020

Die artec technologies AG (ISIN DE0005209589) wird von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der aktuellen Bonitätsanalyse erneut mit „notenbankfähig“ eingestuft.

Eine solche Klassifizierung hat eine ähnliche Relevanz wie die „Wasserscheide“ zwischen „Investment Grade Rating“ und „Speculative Grade Rating“. Die Grenze der „Anlagequalität“ wird bei den führenden Agenturen zwischen Baa3 und Ba1 (Moody’s Investors Service) bzw. zwischen BBB- und BB+ (Standard & Poor’s) gezogen.

Das Rating der artec technologies AG soll bis zum 18. Juni 2021 gültig sein. „Innerhalb der Bonitätsprüfung wurden die Bilanzen der vergangenen drei Jahre analysiert. Die Beurteilung erfolgt aber nicht ausschließlich anhand der nackten Zahlen. Auch die unternehmensspezifischen Verhältnisse,“ berichtet der Vorstand, „die aktuelle Unternehmensentwicklung und die Zukunftspotenziale fließen in die Beurteilung ein. Weiterhin ergibt sich durch den Branchenvergleich die Möglichkeit, die eigene Positionierung im Wettbewerb zu beurteilen.“

Die börsennotierte artec technologies AG (WKN 520958) aus Diepholz (Deutschland) entwickelt und produziert innovative Software- und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. artec bietet seinen Kunden einen Komplettservice (Projektierung, Inbetriebnahme, Service & Support) sowohl für die Standardprodukte als auch die Sonderentwicklungen und Cloud-Dienste an. Kunden sind nationale und internationale Broadcastunternehmen, Medienhäuser, Sicherheitsbehörden und Industrieunternehmen.

Themen: Debitorenrating, Unternehmensrating | Kein Kommentar »

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