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Ratingallokation nach dem Zufallsprinzip?

Von Dr. Oliver Everling | 16.August 2010

Die heutige Beauftragung und Bezahlung der Ratings durch die Emittenten von Wertpapieren steht seit vielen Jahren in der Kritik. „Erst in jüngster Zeit trat die Frage, ob auch bei der durch die Emittenten vorgenommenen Auswahl der Ratingagenturen ein Interessenkonflikt vorliegen könne, hinzu“, schreibt Karl-Heinz Bächstädt in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ (http://www.krp.ch/). Bächstädt, Diplom-Kaufmann und Certified Rating Advisor, ist Unternehmensberater, Rating & Risk Consulting GmbH, http://www.ratingrisk.de/.

Es lassen sich Abhängigkeiten sowie Einflussnahmen nachweisen, insbesondere bei dem Rating strukturierter Finanzprodukte. Trotzdem finden sich kaum neue Lösungsvorschläge, so Bächstädt, wie eine interessengeleitete Finanzierung von Ratings und Auswahl von Ratingagenturen verhindert, zumindest aber entscheidend reduziert werden könnte. „Die bisherigen Vorschläge greifen entweder auf die Vergangenheit zurück und empfehlen wieder die Finanzierung durch Investoren oder es erklingt der Ruf nach dem Staat, der eine öffentliche, d.h. staatliche Agentur gründen solle.“

Auch finanzmarktkritische Nichtregierungsorganisationen (NGO) beziehen sich auf die Vergangenheit und wiederbeleben nach Urteil von Bächstädt überholte Regelungen. Ebenso finde man auf der politischen Ebene keine neuen Entwürfe. „Auch dem Kapitalismus, der Marktwirtschaft und privatwirtschaftlichen Organisationen sehr kritisch gegenüber stehende Parteien wie beispielsweise Die Linke verweisen mit der Forderung nach einer öffentlichen Ratingagentur lediglich auf den jetzt geforderten Staat; mit der Gründung einer öffentlich-rechtlichen beziehungsweise staatlichen Agentur wären Interessenkonflikte eliminiert.“

Dagegen stellt Bächstädt den Lösungsvorschlag einer „Strukturierten Zufallsauswahl“ als eine Neuerung dar, die in die direkten, durch Abhängigkeiten und Einflussnahmen gekennzeichneten Beziehungen zwischen Ratingagentur und deren Kunde eingreife, indem eine Institution zwischengeschaltet wird, die nach dem Zufallsprinzip die Auswahl vornimmt und den Emittenten für das Rating ihrer Finanzprodukte die Ratingagenturen zuweist. „Die aktuellen politischen Diskussionen sowohl in den USA als auch auf europäischer Ebene zeigen das Interesse an diesem Modell“, so Bächstädt.

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