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Rendite mit Geldanlagen in Reales

Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2015

Die Jahresauftakttagung des Handelshauses bit Treuhand AG in Frankfurt am Main zieht mehr Teilnehmer als je zuvor. Auf der Suche nach Renditen im Umfeld des Niedrigstzinsumfeldes gewinnen Investments in alternative Assets an Bedeutung. Sascha Sommer und Marc Muno sind sich daher sicher, mit ihren Emittenten mehr Renditemöglichkeiten aufzeigen zu können.

Vielen Anlegern werden diese jedoch kaum bekannt werden, da der Gesetzgeber allzu plakativer Werbung für solche Produkte neuerdings noch engere Grenzen setzt: Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verbands, berichtet über das Kleinanlegerschutzgesetz. „Zum ersten Mal darf für ein Produkt nicht gegenüber Erwachsenen geworben werden“, skizziert Klein die Auswüchse des Gesetzes. So dürfe für Alkohol, Tabak oder andere, für Erwachsene bestimmte Produkte Werbung getrieben werden, nicht aber für (hoch rentierliche) Anlagen, wenn sie vom Gesetz erfasst sind.

Eine weitere Besonderheit des Gesetzgebungsverfahrens ist es, dass die Gesellschaft für Deutsche Sprache eingebunden werden soll, um den überaus komplizierten Gesetzestext verständlicher zu gestalten. Auch im Thema Crowdinvesting soll nachgebessert werden. Klein zeigt die aktuellen Rechtsfragen auf: Bei der Vermittlung von Alternativen Investmentfonds ist eine sogenannte Execution-Only nicht möglich. Diese Vermittlungsform ist vom Gesetzgeber auf Offene Investmentsfonds nach § 16 Abs. 5 FinVermV beschränkt worden.

Die Erteilung von Warnhinweisen sollte durch eine Unterschrift des Kunden dokumentiert werden, auch im Fernabsatz. Der Kunde muss die Prospektunterlagen vor Zeichnung erhalten und den Erhalt bestätigen. Wird durch den Gewebetreibenden auf seiner Interentseite eine Beratung angeboten, muss er eine vollständige Geeignetheitsprüfung durchführen und belegen, d.h. es sind neben Kenntnissen und Erfahrunge auch die Anlageziele, die finanziellen Verhältnisse und die Risikoneigung des Anlegers erfasst und dokumentiert werden.

Klein kommt auf Besonderheiten der Verjährung zu sprechen, die normalerweise drei Jahre beträgt. Der Bundesgerichtshof habe aber klargestellt, dass jede Pflichtverletzung individuell zu prüfen sei. Aspekte wie Totalverlustrisiko, Nachschusspflicht oder Verminderung der Gewinnerwartung, mangelnde Fungibilität, Innenprovisionen oder mangelnder Kapitalzuwachs sind daher separat zu behandeln.

Im Mittelpunkt der Jahresauftakttagung der bit Treuhand stehen bewährte Produkte zur Vermögensanlage, die vielfach auch von Ratingagenturen durchleuchtet werden.

Sven Herbst von der Valerum Invest rückt neben dem Thema Denkmalschutz insbesondere das „Renditelager“ in den Mittelpunkt seiner Darstellung, für Lagerflächen gibt es in ganz Deutschland eine steigende Nachfrage. Weitere Investitionsmöglichkeiten zeigen Marcus Kraft von ZBI Zentral Boden Immobilien durch deutschlandweite Wohnimmobilien mit dem „Alles-aus-einer-Hand“-Konzept und Sandro Pawils von der WirtschaftsHaus AG it Pflegeimmobilien als Kapitalanlage auf. Michael Grund wirbt für den MIG Fonds 15, um mit direkten Unternehmensbeteiligungen in innovative Technologien von Morgen zu investieren. Ralph Hasert gibt Neuigkeiten zum Jamestown 29 preis.

Wolfgang Kunz von DNL berichtet über das Comeback der US Gewerbeimmobilien, Lars Poppenheger über das Resort Forest Lake in der Nähe von Halifax in Kanada, Alexander Bamdad von Hannover Leasing über die Erfolgsgeschichte der A380-Flieger und Ulrich Uhlenhut über Investitionen in bereits produzierende deutsche Solarkraftwerke.

Themen: Fondsrating | Kein Kommentar »

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