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Risiko unter dem Vier-Augen-Prinzip

Von Dr. Oliver Everling | 8.Oktober 2010

Anlageberater dürfen ihren Kunden nur Anlageprodukte vermitteln, die auf deren individuelles Risikoprofil zugeschnitten sind. Das hat der Bundesgerichtshof vor kurzem in einem Grundsatzurteil entschieden (BGH, Urteil vom 8. 7. 2010 – Az.: III ZR 249/ 09). Risikoprofiling ist daher für jede Anlageberatung von elementarer Bedeutung. Mit dem Urteil hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs die Stellung von Anlegern erneut gestärkt. Im konkreten Fall pries ein Berater einen geschlossenen Fonds als sicheres Investment an, der Verkaufsprospekt dagegen nannte das Risiko des Totalverlusts.

In diesem Kontext stellte die eigentümergeführte Vermögensverwaltung der CIS Asset Management GmbH (http://www.cisamag.com/) erst kürzlich mit dem „Vier-Augen-Prinzip, für mehr Sicherheit“ eine Beratungsalternative zum Schutz des Anlegers vor. Die CIS sieht sich damit als den ersten Vermögensverwalter Deutschlands, der die häufigsten Arten fehlerhafter Anlageberatung bereits im Vorfeld bekämpft. In der Praxis heißt dies laut Herbert Schmitt, Bereichsleiter Private Banking der CIS Asset Management GmbH: „Strikte Trennung zwischen der auf die Rendite fokussierten wirtschaftlichen Beratung und der speziell auf das Risiko ausgerichtete rechtliche Beratung.“

Während sich die wirtschaftliche Beratung mit Aspekten der Produktrendite, den Anlagekosten und der Transparenz der Investmentstrategie beschäftigt und wie bisher vom Vermögensverwalter selbst durchgeführt wird, untersucht zusätzlich eine Anwaltskanzlei nach dem Prüfsystem Assets Legal Control (ALC) unabhängig davon die Rechtsrisiken des Wertpapiers auf Grundlage des Verkaufsprospektes. Dabei stehen das maximale Verlustpotenzial, die Flexibilität der Handelbarkeit des Produkts und die Einhaltung der allgemeinen Transparenz im Zentrum der Untersuchung.

„Gerade in Zeiten in denen viele Anleger das Vertrauen in eine faire und objektive Beratung verloren haben, ist es an der Zeit einen neuen Weg in der Kundenberatung einzuschlagen“, so Herbert Schmitt. Im Fokus stehen daher vermehrt Beratungsansätze, in denen das Sicherheitsbedürfnis des Kunden in der Praxis Anwendung findet. Verloren gegangenes Vertrauen kann so Schritt für Schritt zurückgewonnen werden.

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