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Social Credit Rating im Spannungsfeld zwischen möglichst umfassender Informationsgrundlage für Entscheidungen und dem Schutz der Privatsphäre

Von Dr. Oliver Everling | 8.Dezember 2020

„Die Idee des Social Credit Rating, sei es nun als staatliches Instrument, oder erst recht im Umgang Privater untereinander kollidiert an vielen Stellen mit elementaren Grundregeln unseres Rechtssystems“, schreibt Rechtsanwalt Steffen Salvenmoser im Buch „Social Credit Rating“, das im Springer-Verlag erscheint.

Es liege auch auf der Hand, dass eine derartige Anhäufung von Information und Macht einer besonders intensiven Kontrolle unterworfen sein muss. „Selbst in einem Rechtsstaat mit funktionierender Gewaltenteilung, umfassender Transparenz behördlicher Entscheidungen und einer funktionierenden Kontrolle durch unabhängige Medien müsste man besorgt sein, ob ein Missbrauch dieser Macht rechtzeitig – wenn überhaupt – bemerkt und die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen würden.
So faszinierend der Grundgedanke also ist, auf der Basis vollständiger und damit besserer Informationen zu besseren Entscheidungen zu kommen, so beängstigend ist dann am Ende die Furcht vor einem umfassenden Überwachungsstaat, in dem bürgerliche Freiheitsrechte nicht mehr garantiert wären.“

Steffen Salvenmoser ist als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Criminal Compliance und interne Untersuchungen in eigener Praxis tätig. Zuvor war er mehr als 20 Jahre Partner bei einer Big 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Forensic Services. Herr Salvenmoser war darüber hinaus als Richter und als Staatsanwalt an einer Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen tätig. Von 2011 bis 2019 hatte er einen Lehrauftrag an der Universität Osnabrück im Postgraduiertenstudiengang Wirtschaftsstrafrecht. Seit dem Wintersemester 2019 ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius in Wiesbaden im Masterstudiengang Wirtschaftsforensik.

Sein Artikel im Buch „Social Credit Rating“ betrachtet die Frage, ob und unter welchem Umständen das Modell des Social Credit Rating in einem europäischen, insbesondere deutschen Rechtssystem umsetzbar wäre und kommt zu dem Ergebnis, dass bei allem verständlichen Interesse an einer umfassenden Sachverhaltsgrundlage für eine Entscheidung die Idee gegen fundamentale Prinzipien unseres Rechtssystems, wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Rechtsstaatsprinzip diamentral entgegen läuft.

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