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Überzogene Spezialfonds-Regulierung

Von Dr. Oliver Everling | 26.November 2010

Peter J. Hadasch, Director Pension and Insurance der Nestlé Deutschland AG stellt Spezialfonds als ein Vehikel “Made in Germany” vor. Investoren sind institutionelle Anleger (Versicherungen, Pensionskassen, Verbände u.ä.). Es darf mit Einverständnis der Anleger von einzelnen gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden. Es dürfen nur nicht natürliche Personen beteiligt sein und in der Regel ist an einem solchen Spezialfonds nur ein einziger Anleger beteiligt. Hadasch leitet seinen Vortrag mit einem Blick in „Wikipedia“ ein, „aus dem wohl 90 % der Bevölkerung ihr Verständnis des Begriffes bezieht“, begründet Hadasch auf der FAROS/itechx-Fachtagung “Master-KAG und Depotbank im Spannungsfeld neuer Regularien und steigender Kundenanforderungen” in Frankfurt am Main (www.itechx.de, www.faros-consulting.de).

Pensionskassen versuchen nach wie vor, viele Funktionen „inhouse“ zu erledigen, berichtet Hadasch. Solvency II und MaRisk VA sorgen für quantitative und qualitative Aufsicht in der ersten und der zweiten Säule, in der dritten Säule für Marktdisziplin (Rechnugnslegung, IFRS, Transparenz). „Wie soll Vier-Augen-Prinzip mit einer einzigen Mitarbeiterin dargestellt werden?“, scherzt Hadasch und macht plakativ deutlich, wie bestimmte Größenordnungen mit den gesetzlichen Anforderungen konfligieren.

Wie wirkt sich MaRisk (VA) auf die Organisation der Pensionskasse bei Inhouse Bewirtschaftung der Kapitalanlagen aus? Ab welcher Größenordnung oder bis zu welcher Größenordnungen sollten Pensionskassen den Kapitalanlageprozess intern steuern? Hadasch verweist auf § 64a VAG. Auslagerung der Verwaltung, Reportingstandards und Sicherheit, Systemsicherheit, Flexibilität, Bilanzierung Steuern, Bildung stiller Reserven, Kosten – Hadasch geht detailliert die Vorteile von Spezialfonds durch, die üblicherweise in der Branche genannt werden.

Der erfolgreiche Weg der Deregulierung von Spezialfonds wird mit der AIFM RL-Vorschlag von KOM vom 30. April 2009 beendet, denn Spezialfonds werden in ein falsches Umfeld gestellt. Anlagebeschränkungen kehren zurück, womit die einheitliche und vielfältige Einsatzmöglichkeit des Spezialfonds, insbesondere in Form der Master-KAG eingeschränkt wird. Pensionskassen unterliegen eigenen Anlagebeschränkungen, die nicht mit den Anlagebeschränkungen eines Anlagevehikels koordiniert werden sollten, sagt Hadasch.

Kostensteigerung durch unnötige Regulierungsmaßnahmen seien ebenso zu kritisieren wie zeitliche Verzögerungen durch Genehmigungs- und Meldeverfahren. Hadasch mahnt auch bei den Beschränkungen beim Outsourcing von Fondsdienstleistungen und Managerverträgen. „Den Spezialfonds würde ich heute nicht mehr umbenennen“, sagt Hadasch mit Blick auf die Erfolgsgeschichte des Spezialfonds und auch im Vergleich mit internationalen Alternativen.

Aktuelles zur Positionierung und Beurteilung von Depotbanken findet sich im Sammelwerk von Volker Braunberger, Uwe Rieken und Oliver Everling (Herausgeber): Rating von Depotbank und Master-KAG, Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7.

Themen: Depotbankrating, Master-KAG Rating | Kein Kommentar »

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