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Verbraucherinformation geht nur mit Rating

Von Dr. Oliver Everling | 24.März 2010

Schon heute wird im deutschen Recht zwischen „einfachen“ und „komplexen“ Produkten unterschieden. Nach der geltenden europäischen Rechtslage sind Bundesschatzbriefe bereits als „komplex“ zu beurteilen, da sie ein Optionsrecht enthalten. Alle Fonds dagegen gelten als „einfach“. Georg Baur vom Bundesverband deutscher Banken (http://www.bankenverband.de/) macht auf dem TÜV NORD Finanz-Dialog in Berlin klar, dass es simple Regeln für die Unterteilung von Finanzprodukten nicht geben kann. Baur will das Thema mit einem zweiseitigen Produktblatt erledigt sehen.

Hans-Michael Goldmann, MdB, FDP, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kritisiert die übermäßige Provisionsorientierung der Bankberater, die den Kunden wegen attraktiverer Vergütungen zu komplexeren Produkten gedrängt haben. Kernpunkt werde die Qualität von Beratung sein.

Prof. Dr. Thomas Heidorn macht klar, dass Bankprodukte in ihrer Profitabilität für ihre Anbieter eigentlich nicht so aus der Reihe tanzen, denn im Textileinzelhandel würde z. B. auch kein Kunde darüber aufgeklärt, wie hoch die Marge sein. Goldmann wirft demgegenüber ein, dass die Verkäuferin diese Marge auch nicht erhalte, so dass man es bei Banken mit einer anderen Interessenkonstellation zu tun habe. Heidorn kann sich nicht vorstellen, dass eine Behörde die Qualität von Finanzprodukten amtlich feststellen könnte.

Baur tritt der Idee entgegen, mit nur „einer“ Zertifizierung das gesamte Problem erschlagen zu können. Es gebe Ratings, Fondsratings, Zertifikateratings usw., die für Transparenz sorgen. Ausschließlichkeit dürfe es hier nicht geben. Informationsstandards werden durch Ratings bereits geschaffen.

Themen: Fondsrating, Zertifikaterating | Kein Kommentar »

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