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Verbrechensaufklärung und -prävention durch KI-gestütztes Rating

Von Dr. Oliver Everling | 26.Januar 2021

Die artec technologies AG (ISIN DE0005209589) entwickelt ihr Geschäft mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) strategisch weiter. Nicht erst die Erstürmung des Kapitols in den Vereinigten Staaten oder der Versuch am Berliner Reichstag haben aufgezeigt, dass Sicherheitsbehörden bei der Verbrechensaufklärung und -prävention die Überwachung und Auswertung der Sozialen Medien und anderen Informationsquellen stärker einbinden müssen. Das BOS-Geschäft generierte schon vorher einen Großteil des Jahresumsatzes von artec. Es zeichnet sich u.a. durch wiederkehrende Erlöse aus Cloud- und Serviceleistungen aus, für Investoren, die am anhaltenden Trend bei artec technologies AG profitieren wollen, ein wichtiges Charakteristikum in der Erlössttruktur. Für die kommenden Jahre sieht artec im BOS-Bereich erhebliches Wachstumspotenzial.

Die Voraussetzungen diese Potenziale zu nutzen sind nicht nur durch zahlreiche deutsche Sicherheitsbehörden gegeben,  wie zum Beispiel etwa 50 Prozent der Landeskriminalämter, sondern auch dadurch, dass sich artec unter anderem als Lieferant von Videoinformationssysteme positionierte. Das Unternehmen hat sich im Jahr 2020 erfolgreich als Systemlieferant – alles aus einer Hand – aufgestellt.

Herzstück dieses Erfolgs ist der MULTIEYE BOS Manager: eine private cloudbasierte Software-Plattform für mobile Einsatzkräfte, Lagezentren und Leitstellen. Er wurde mit den Spezialisten deutscher Sicherheitsbehörden entwickelt und hat sich im vergangenen Jahr als zentrales Managementsystem für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von klassischen Observierungseinsätzen bewährt. Die individuell konfigurierbare Hardware für die Feldeinsätze wird dabei ebenfalls von artec geliefert. Alle Abläufe erfolgen datenschutzkonform, dabei legt artec besonderen Wert auf die Einhaltung digitaler Datensouveränität. Angesichts der exponentiell gestiegenen Komplexität der rechtlichen Anforderungen ist darin ein nicht zu unterschätzendes Alleinstellungsmerkmal zu sehen.

 

BOSManager

 

Neben den bereits bestehenden BOS-Kunden testet derzeit eine europäische Behörde den BOS Manager, berichtet die Gesellschaft, wie auch über Gespräche mit weiteren Behörden im nationalen und internationalen Markt. Zur Beschleunigung des Absatzes plant artec, potenziellen Kunden künftig verstärkt Systeme für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung zu stellen und sie so von Kauf oder Miete zu überzeugen.

„Die Arbeit der Sicherheitsbehörden wird immer komplexer. Neben der klassischen Observierung durch Kameras kommen Medien wie Internet, TV und Streaming hinzu. Die Möglichkeiten für die Verbrechensaufklärung und -prävention daraus sind riesig, so auch die resultierenden Datenmengen, die eine große Herausforderung darstellen. Dabei stoßen Insellösungen von unterschiedlichen Anbietern, wie sie heute noch häufig in Behörden eingesetzt werden, an ihre Grenzen“, sagt artec-CEO Thomas Hoffmann. „Es braucht eine System-Plattform, um so genannte Schmutzdaten beispielsweise aus Social Media Kanälen, von Bürgern überlassenes Videomaterial und anderen Quellen zu strukturieren und mit Metadaten aus der Videoobservierung oder anderen Datenbanken zusammenzuführen. Dies ist unter anderem auch die Voraussetzung für anschließende Kognitive Analysen wie sie zunehmend bei der Terrorismus-Bekämpfung eingesetzt werden.“

Wer einen datenschutzkonformen Datensammler und -aufbereiter für Sicherheitsbehörden sucht, wird daher bei artec fündig. Als Spezialist für die Datensammlung und -aufbereitung aus audiovisuellen Quellen kann artec Sicherheitsbehörden einen echten Mehrwert bieten. Durch die beiden Plattformen XENTAURIX und MULTIEYE verfügt artec über ein im Markt führendes Quellenspektrum von TV und Radio über unterschiedlichste Kameras (u.a. Bodycams, Überwachungssysteme) bis hin zu Social Media Streams wie YouTube, Facebook und Tik Tok. Die artec-Systeme werden seit Jahren in der Praxis – z.B. von Sicherheitsbehörden und Medienunternehmen sowie in Einkaufszentren und zur Kennzeichenerkennung – erfolgreich eingesetzt.

Die Zukunftsperspektiven von artec werden durch die Erweiterung des BOS Managers um KI-Funktionen weiter aufgehellt. Die Erweiterung der Funktionalität des BOS Managers im laufenden Jahr und darüber hinaus ist für artec das wohl wichtigste strategische Ziel. Aufgrund vermehrter Nachfrage aus dem Kundenkreis und bevorstehende Verhandlungen treffen die Technikspezialisten der artec entsprechende Vorbereitungen. So sei vorgesehen, heißt es aus Diepholz, den Manager um wesentliche Leistungsmerkmale zur Flächenobservierung in Grenzregionen, zu polizeilichen Großlagen, Veranstaltungen und Demonstrationen zu erweitern. Dies soll zunächst durch die stärkere Integration von XENTAURIX als Quellenlieferant aus TV und Social Media erreicht werden. Auch die Einbindung weiterer Datenquellen wie beispielsweise Drohnenaufnahmen ist vorgesehen. Zudem sollen die Möglichkeiten des Abgleichs und der Verknüpfung mit bestehenden audiovisuellen Informationen, wie Autokennzeichen, Gesichtern, Bewegungssensoren und von Bürgern überlassenes Videomaterial (Schmutzdaten), durch Künstliche Intelligenz ausgebaut werden. Darüber hinaus wird artec das bereits bestehende Angebot, Sicherheitsbehörden bei Einsätzen Techniksupport rund um die Uhr (24/7) zu garantieren, weiter ausbauen.

Bei allen diesen Funktionen kommt es auf genaue Kenntnis der Rechtslage an. Gerade auch in Deutschland gilt der Schutz der Privatsphäre als hohes Rechtsgut. Ohne langjährige Erfahrung können auf diejenigen Wettbewerber, die sich allein aufgrund ihres technischen Verständnisses, nicht aber auch aufgrund ihrer rechtlichen Expertise in dieses Geschäftsfeld wagen, erhebliche Strafen oder auch Schadensersatzansprüche zukommen. § 823 I BGB benennt ausdrücklich die Rechtsgüter Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit sowie das absolute Recht Eigentum als solche, deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht begründet. Zu den Rechten zählen Eigentum und sonstige Rechte. Das Eigentum als absolutes, also gegenüber allen wirkendes Recht, ist einziger Anknüpfungspunkt für die Auslegung der „sonstigen Rechte“. Folglich können „sonstige Rechte“ nur solche sein, die einen absoluten Charakter aufweisen. Zu den sonstigen Rechten zählt auch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Als Richtlinie für die Interessenabwägung entwickelte die Rechtsprechung die Sphärentheorie. Danach sind die Anforderungen an einen gerechtfertigten Eingriff umso höher, je stärker geschützt die Sphäre des Eingriffs ist. Die Intimsphäre umfasst die Gedanken- und Gefühlswelt. Tagebucheinträge, Informationen zum Gesundheitszustand, Einstellung zur Sexualität etc. genießen absoluten Schutz. Jeder Eingriff ist – von Extremfällen abgesehen – grundsätzlich rechtswidrig.

Zur Privatsphäre zählen der häusliche und familiäre Lebensbereich. Sie ist ebenfalls durch das Persönlichkeitsrecht geschützt, jedoch bestehen Ausnahmen und Duldungspflichten. Eine Person des Öffentlichen Lebens muss zum Beispiel ein stärkeres Maß an Eingriffen in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dulden, als nicht öffentliche Personen. Am wenigsten geschützt ist die Sozialsphäre. Diese umfasst alle Interaktionen eines Individuums mit seiner Umwelt, wie beispielsweise die Berufsausübung. Eingriffe in dieser Sphäre können leicht gerechtfertigt werden. Ausschlaggebend ist an dieser Stelle eine gute Argumentation und die Auseinandersetzung mit dem Einzelfall.

Ein Anwendungsbeispiel für ein Ziel von artec illustriert die Rechtslage in der Sozialsphäre: Nach einer Straftat wie sie z.B. im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg verübt wurden, rufen Behörden dazu auf, Handyvideos zur Verfügung zu stellen. Daraufhin werden hunderte Videos hochgeladen. Die zukünftige Erweiterungsentwicklung des BOS Manager analysiert die Daten, sortiert unzählige Duplikate aus und stellt den Behörden eine Vorauswahl der zur Aufklärung relevanten Videos zur Verfügung. Die Beamten können die Situation aus unterschiedlichen Blickwinkeln bewerten. Außerdem werden Gesichter, Kennzeichen, auffällige Gegenstände oder Kleidung mit einem „digitalen Fingerabdruck“ markiert. Mit Künstlicher Intelligenz lässt sich anschließend in bestehenden Datenbanken – z.B. von der Verkehrsüberwachung oder anderen Sicherheitskameras – nach Gesichtern oder Autos suchen. So kann ein Bewegungsprofil von Tätern vor und nach dem Ereignis erstellt werden.

Themen: Forensisches Rating, Sozialkreditrating | Kein Kommentar »

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