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Weder Ratings noch Einlagensicherung für Krypto-Assets

Von Dr. Oliver Everling | 17.März 2022

Die Finanzmarktregulatoren der Europäischen Union (EU) – die Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority), die Versicherungs- und Pensionskassenaufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) und die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) – warnen gemeinsam Konsumenten und Anleger vor den vielfältigen und hohen Risiken, die mit der Verwendung von und der Anlage in Krypto-Assets und virtuellen Währungen verknüpft sind.

Die Warnung erfolgt aufgrund der zunehmenden Aktivitäten und des erhöhten Interesses von Verbrauchern an Krypto-Assets und der aggressiven öffentlichen Werbung für solche Krypto-Assets und damit verbundener Produkte, auch über die sozialen Medien sowie durch sogenannte Influencer. Die europäischen Regulatoren haben daher gleichzeitig eine gemeinsame Informationskampagne via Social Media gestartet.

Für Krypto-Assets sind Ratingansätze so jung wie die Krypto-Assets selbst – für die meisten fehlt jede langjährige Erfahrung, so dass Kriterien und Methoden angreifbar bleiben. Inzwischen gibt es auch erste Ratingagenturen, die sich mit dem Rating von Krypto-Assets befassen. Darunter auch eine Agentur, die zwar weder in den USA, noch in der Europäischen Union (EU) offiziell als „Nationally Recognized Statistical Rating Organization“ (in den USA) oder als „Credit Rating Agency“ (in der EU)  registriert oder zertifiziert ist, namentlich Weiss Ratings, aber bereits seit Jahrzehnten mit Ratings an den Finanzmärkten tätig ist.

In ihrer Warnung heben die EU-Institutionen hervor, dass Krypto-Assets für die meisten Kleinanleger weder als Anlage noch als Zahlungs- oder Tauschmittel geeignet sind, da die Verbraucher mit der sehr realen Möglichkeit konfrontiert sind, ihr gesamtes investiertes Geld zu verlieren, wenn sie Krypto-Assets kaufen; wegen der Risiken irreführender Werbung, auch über soziale Medien und Influencer, sehr achtsam sein sollten; und besonders vorsichtig sein sollten, wenn schnelle oder hohe Renditen versprochen werden, vor allem, wenn diese zu gut klingen, um wahr zu sein.

Die europäischen Regulatoren warnen die Verbraucher auch davor, dass Schadenersatz – Regress oder andere Rechtsansprüche bei Krypto-Assets oft nicht oder nur sehr schwer durchzusetzen sind. Denn diese und damit verbundene Produkte und Dienstleistungen fallen in der Regel nicht unter den bestehenden Schutz der aktuellen Vorschriften nach europäischem Recht für Finanzdienstleistungen. Sie sind auch nicht durch Einlagensicherungssysteme geschützt.

Themen: Kryptofondsrating, Kryptorating | Kein Kommentar »

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