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Downgradings müssen Aufsichtsräte beschäftigen

Von Dr. Oliver Everling | 10.Juli 2011

Standen bis zur Finanzkrise meist Aufsichtsräte von Dotcom-Unternehmen aus der Technologieblase in der Kritik, richtet sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Politik seit der Finanzkrise verstärkt auch auf das Verhalten der Aufsichtsräte von Banken. In jedem Fall geht es um das Versagen von Aufsichtsorganen in existentiell kritischen Unternehmenssituationen.

“Der professionelle Aufsichtsrat – Basiswissen für die Praxis. Ein 360°-Überblick” von Peter H. Dehnen (Herausgeber, FAZ Buch ISBN 978-3-89981-255-8) liefert nun einen praktischen Überblick für diejenigen, die in Aktiengesellschaften als Mitglieder von Aufsichtsräten Verantwortung tragen oder künftig tragen wollen  (http://www.germanboardroom.de/). Das Buch liefert auf 221 alles Wesentliche, von den Grundzügen des Gesellschaftsrechts über Fragen der Unternehmensstrategie bis zur Kommunikation mit den Medien.

Dehnen versammelt in seinem Buch namhafte Experten zum Thema. Es gelingt ihm, einerseits juristische Aspekte zu Wort kommen zu lassen, ohne dass die Autoren in wissenschaftlichen Diskursen oder Details der Rechtsprechung ausufern, andererseits aber den Leser mit einklagbaren Tatbeständen zu konfrontieren, die jedem Aufsichtsrat in der Praxis bewusst sein sollten.

Zahlreiche Beispiele durchziehen das Buch, so dass beispielsweise die Treuepflichten nach § 266 Strafgesetzbuch an den Hauptanwendungsfällen wie Risikoüberschreitungen bei Kreditvergaben, Cash Pools in der wirtschaftlichen Krise, Bildung schwarzer Kassen, “Kick-back”-Regelungen oder Zuwendungen aus dem Vermögen der Gesellschaft zur Förderung von Kunst, Wissenschaft oder Sport (Sponsoring) deutlich werden.

"Es ist allgemein bekannt, dass alle Insolvenzfälle auf dem Schreibtisch des Staatsanwalts landen”, schreibt Jürgen Wessing in seinem Beitrag zu den Grundlagen der strafrechtlichen Haftung des Aufsichtsrats. “Da finanzielle Engpässe dem Aufsichtsrat in der Regel nicht verborgen bleiben (dürfen), stellt sich die Frage nach dessen Handlungspflichten sowie strafrechtlicher Verantwortlichkeit.”

Bei börsennotierten Unternehmen dürften sich Aktionäre leicht über die ihrer Gesellschaft erteilten Credit Ratings informieren können, wie es aus Sicht unabhängiger Agenturen um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bestellt ist. Für Aufsichtsräte dürften Veränderungen von Ratings insbesondere dann besonderes Augenmerk verdienen, wenn diese sich tiefer in den spekulativen Bereich bewegen. Kein Aufsichtsrat kann sich auf seine mangelnde Kenntnis der aktuellen Situation seiner Gesellschaft berufen, wenn schon Ratingagenturen steigende Risiken durch Herabstufungen signalisieren.

Da der Anhang des Buches auch den Deutschen Corporate Governance Kodex sowie Zusammenfassungen von wichtigen Gerichtsentscheidungen umfasst, die Aufsichtsräte kennen sollten, bietet das Buch von Dehnen eine rundum gelungene Einführung ins Thema.

Themen: Bankenrating, Unternehmensrating | Kommentare deaktiviert für Downgradings müssen Aufsichtsräte beschäftigen

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