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EU-Anerkennung für ASSEKURATA

Von Dr. Oliver Everling | 22.August 2011

Die Kölner ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als EU-Ratingagentur zugelassen worden. Mit der Registrierung wird das Assekurata-Rating von Versicherungsunternehmen europaweit als Bonitätsrating anerkannt, was Kunden, Vermittlern, und Anlegern zu Gute kommt.

Die 1996 gegründete ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH ist deutschlandweit die führende Agentur zur Qualitätsbeurteilung von Erstversicherungsunternehmen. Mit ihrem besonderen Verfahren – n eben der Finanzstärke werden auch Service- und Kundenorientierungsaspekte einer intensiven Prüfung unterzogen – verfolgt die Gesellschaft einen einzigartigen ganzheitlichen Ratingansatz.

Der erfolgreiche Abschluss des von der europäischen und der deutschen Finanzmarktaufsicht durchgeführten Registrierungsverfahrens bestätigt, dass die Kölner Rater die hohen Anforderungen an Ratingagenturen erfüllen.

„Die Zulassung unterstreicht nun auch formell die hohe Qualität unseres Ratingansatzes“, sagt Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Assekurata Rating-Agentur GmbH. „Für uns ist dies ein wichtiger Schritt, unser bestehendes Ratinggeschäft weiter auszubauen. Im Zuge von Solvency II gewinnen qualifizierte Bonitätseinschätzungen im europäischen Versicherungsmarkt eine wachsende Bedeutung. Hierfür sehen wir uns durch die Registrierung optimal aufgestellt.“

Neben Investoren profitieren vor allem auch Kunden, Vermittler und Versicherer von der Registrierung, spielt doch speziell im Versicherungsmarkt mit seinen vielfach langfristigen Vertragsverhältnissen das Vertrauen in eine unabhängige und qualifizierte Bewertung eine hervorgehobene Bedeutung.

Die EU-Verordnung unterstellt Ratingagenturen erstmals einer staatlichen Aufsicht und knüpft ihre Zulassung an strenge Auflagen, um Qualität und Unabhängigkeit des Ratingurteils zu sichern. Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, das Verbot gleichzeitiger Beratungs- und Ratingdienstleistungen für denselben Mandanten sowie die Offenlegung und regelmäßige Überprüfung der angewendeten Ratingmethoden. Die Aufsicht verlangt hierüber eine fortlaufende Berichterstattung und ist jeweils über Ergebnisse, Arbeitsmethoden, Modelle sowie das aktuelle Dienstleistungsangebot und die Eigentümerstruktur zu informieren.

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