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Wirkungen von Kommunalratings

Von Dr. Oliver Everling | 21.Dezember 2012

„Jede Tätigkeit ist darauf gerichtet, eine Wirkung zu erzielen. Dabei ist im Fall des Kommunalratings zu untersuchen, ob es rechtliche, finanzielle oder aufsichtsrechtliche Auswirkungen für die Kommune geben kann“, schreibt Fachbereichsleiter Christian Thomann von der Stadt Bad Krozingen, Fachbereich Rechnungsamt, mit Blick auf Initiativen von Ratingagenturen, auch Kommunen stringenterweise einem Rating zu unterziehen, im Buch „Kommunalrating“ (Bank-Verlag, Artikel-Nr. 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8).

„Je nachdem wie stark solche Auswirkungen sind, gibt es unterschiedliche Adressaten des Ratings.Rating wird immer im Zusammenhang mit Bewertungen durch Banken angesprochen. Dabei soll die Fähigkeit eines Unternehmens, hier einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, hinterfragt werden, ob das Bedienen der Forderungen möglich ist.“ Thomanns Artikel will nicht die Frage beantworten, ob die Mittel des Ratings geeignet sind, die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens / einer Stadt richtig einzuschätzen.

Thomann untersucht vielmehr, welche rechtlichen Auswirkungen eine Überschuldung hat, und es wird der Frage nachgegangen, wer vom Rating und den daraus gewonnenen Kennzahlen einen Nutzen für die weitere Arbeit ziehen kann. „Sind die Banken denn“, fragt Thomann, „die Hauptadressaten eines Kommunalratings?“ Die Stadtstaaten werden in seinem Beitrag nicht betrachtet, sie sind Land und Gemeinde in Einem und haben deshalb ein Sonderstellung, begründet Thomann seine Schwerpunktsetzung im Buch „Kommunalrating“.

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