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Mayer Brown ernennt Dr. Malte Richter zum Counsel

Von Dr. Oliver Everling | 7.Januar 2014

Dr. Malte Richter, LL.M. ist zum 1. Januar 2014 zum Counsel in der deutschen Corporate-Praxis von Mayer Brown ernannt worden. Er berät deutsche und internationale Unternehmen, Banken, Finanzinvestoren und Insolvenzverwalter bei Restrukturierungen, im Insolvenzrecht, bei M&A-Transaktionen, Joint Ventures sowie in allgemeinen gesellschafts-, handels- und vertragsrechtlichen Fragestellungen. Neben seiner Transaktionstätigkeit berät Malte Richter auf laufender Basis US-amerikanische und deutsche Unternehmen, unter anderem aus der Automobilzulieferindustrie, der Solarbranche, Petrochemie- sowie der Glasindustrie.

Er ist zudem Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Pro Bono Deutschland e.V., einem Verein zur Förderung von Pro Bono Rechtsberatung für gemeinnützige und nichtstaatliche Organisationen und Projekte in Deutschland. Neben seiner Zulassung in Deutschland ist Malte Richter im US-Bundesstaat New York sowie Washington D.C. als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht fließend Englisch und Deutsch sowie konversationsfähiges Französisch.

Vor Aufnahme seiner Tätigkeit bei Mayer Brown im Jahre 2006 arbeitete er als Rechtsanwalt in einer großen US-amerikanischen Kanzlei in Chicago sowie als Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG (jetzt Commerzbank AG) in Wiesbaden.

Richter promovierte zum Thema: Die Verwendung von Ratings zur Regulierung des Kapitalmarkts: Eine vergleichende Untersuchung nach US-amerikanischem und deutschem Recht.

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