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Abzocke mit Kosten für Kostenplan

Von Dr. Oliver Everling | 21.Januar 2013

Das Ausstellen eines Heil- und Kostenplans stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar. Die Kosten hierfür sind deshalb nicht zwingend von einer privaten Krankenversicherung zu erstatten. Die Gesetzliche Krankenversicherung schließt dies aus. Wird ein Heil- und Kostenplan unaufgefordert vom Zahnarzt erstellt und dem Patienten zugesandt, geschieht dies im Interesse des Zahnarztes, den Privatpatienten zur Annahme seines Angebotes zu bewegen. Gegenstand des Angebotes sind Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, die der Zahnarzt also nur berechnen darf, wenn sie auf Verlangen des Patienten erbracht worden sind.

Gemäß Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann ohne Rücksicht auf die Erstattungsfähigkeit für die „Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen“ eine Gebühr berechnet werden (Punktzahl 200,  Gebühr 11,25 € gemäß GOZ Stand Januar 2012). Dieser Betrag fällt privat Versicherten nicht auf, wenn der Zahnarzt diese Position der Rechnung über tatsächlich bereits erbrachte zahnärztliche Leistungen hinzufügt. Der gutgläubige Patient überweist und bemerkt die Kostenfalle erst, wenn die Versicherung die Ablehnung der Erstattung begründet. Der Zahnarzt aber hat die Gebühr bereits vereinnahmt. Bei Kassenpatienten wäre ihm das nicht erlaubt, bei Privatpatienten dagegen funktioniert die Vorgehensweise.

Mancher Arzt scheint von dieser Methode selbst dann Gebrauch machen zu wollen, wenn ausdrücklich gar keine Korrespondenz auf dem Postwege erwünscht ist. So können für einen solchen Brief € 25,88 sogar dann auf der Rechnung erscheinen, wenn wegen angekündigter, längerer Reiseabwesenheit des Zahnpatienten der Brief weder entgegengenommen, noch die Behandlung durchgeführt werden kann. Wer im Vertrauen auf die Ordnungsmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit seiner Rechnungen zahlt, hat das Nachsehen.

Themen: Arztrating, GKV-Rating, Health Care Rating, Versicherungsrating | Kein Kommentar »

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