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Anerkennung für Ratingagentur von Euler Hermes

Von Dr. Oliver Everling | 17.November 2010

Nach einem intensiven Prüfungsprozess durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit dem „Committee of European Securities Regulators“ (CESR) wurde die Euler Hermes Rating GmbH als erste Ratingagentur in Europa als Credit Rating Agency (CRA) registriert, meldet die Ratingagentur stolz aus Hamburg (http://www.eulerhermes-rating.com/).

Damit erfüllt Euler Hermes Rating GmbH die Anforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. „Zukünftig dürfen Institutionelle Investoren auch in von Euler Hermes Rating GmbH geratete Wertpapiere investieren. So überarbeitet die BaFin derzeit die Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen, um der neuen EU-Verordnung gerecht zu werden“, erläutert Ralf Garrn, Geschäftsführer der Euler Hermes Rating GmbH. Bereits tätige Ratingagenturen mussten zwischen dem 7. Juni und dem 7. September 2010 einen Registrierungsantrag stellen, um im Gebiet der Europäischen Union weiterhin Bonitätsratings abgeben zu dürfen. Die Euler Hermes Rating GmbH hatte den Antrag auf Registrierung bereits zu Beginn der Übergangsfrist gestellt.

„Wir haben das erste Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen“ sagt Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der BaFin-Wertpapieraufsicht (http://www.bafin.de/). Die BaFin habe in dem Verfahren eng mit CESR, dem Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, zusammengearbeitet. Durch die Verordnung werden Ratingagenturen erstmals einer staatlichen Aufsicht unterstellt. Kern der europäischen Verordnung ist das so genannte Registrierungsverfahren. Hierbei wird einer Ratingagentur nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen eine Genehmigung für die Ausübung von Ratingtätigkeiten erteilt, die EU-weit gültig ist.

Zuständig für die Registrierung und die Beaufsichtigung der Ratingagenturen in Deutschland ist – bis zur Übertragung auf die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) – die BaFin. Die EU-Verordnung schreibt den Ratingagenturen strenge Verhaltens- und Organisationsregeln vor. Insbesondere müssen sie umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte bei ihrer Tätigkeit zu verhindern bzw. gering zu halten. Weiterhin dürfen registrierte Agenturen nicht gleichzeitig Beratungs- und Ratingdienstleistungen für ein Unternehmen erbringen. Für Ratinganalysten wird zudem ein Rotationsprinzip eingeführt. Ratingagenturen müssen künftig der Aufsicht regelmäßig Auskunft über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur geben. In die Bewertungsmodelle selbst dürfen die Aufseher jedoch nicht eingreifen.

„Mit der Registrierung als Ratingagentur durch die BaFin möchte die Euler Hermes Rating GmbH dazu beitragen, den Markt transparenter zu gestalten und insbesondere Unternehmen des gehobenen Mittelstands den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern“, macht Garrn klar.

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