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Betrugsprävention im digitalen Finanzmarkt
Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2026
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) erhält als zertifizierter „Trusted Flagger“ künftig bessere Möglichkeiten, gegen rechtswidrige Finanzangebote auf Online-Plattformen vorzugehen. Eine am 22. September 2026 veröffentlichte Pressemitteilung macht jedoch zugleich deutlich, wie groß die Herausforderungen für den Anlegerschutz weiterhin sind. Fake-Broker, betrügerische Anlageangebote, unerlaubte Krypto-Trading-Plattformen und professionell inszenierte Täuschungen über soziale Medien zeigen, dass Anleger häufig erst dann gewarnt werden, wenn sie bereits mit unseriösen Anbietern konfrontiert sind. Damit stellt sich auch eine grundsätzliche Frage für den Ratingmarkt: Warum stehen Anlegern offenbar noch immer nicht genügend bekannte und verständliche Ratings zur Verfügung, die ihnen helfen könnten, unseriöse Anbieter und riskante Anlageangebote rechtzeitig zu erkennen?
Die FMA-Pressemitteilung liefert keine unmittelbare Untersuchung der Verfügbarkeit von Ratings. Sie beschreibt aber eine Situation, in der Informationsdefizite, mangelnde Vertrauenswürdigkeit von Angeboten und die Verbreitung betrügerischer Inhalte weiterhin erhebliche praktische Probleme darstellen. Gerade deshalb lohnt es sich, die Rolle von Ratings als Instrument der Risikotransparenz und der Prävention näher zu betrachten.
Die von der FMA beschriebenen Betrugsformen werfen die Frage auf, ob Anleger vor einer Investition ausreichend verlässliche Informationen über Anbieter, Geschäftsmodelle und die damit verbundenen Risiken erhalten. Ratings könnten dabei eine ergänzende Funktion erfüllen: Sie können komplexe Sachverhalte strukturiert bewerten, Risiken vergleichbar machen und Informationen vermitteln, die über werbliche Selbstdarstellungen eines Anbieters hinausgehen.
Dabei ist allerdings zwischen unterschiedlichen Ratingarten zu unterscheiden. Ein Bonitätsrating beurteilt insbesondere die Fähigkeit eines Schuldners, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Es ist nicht automatisch eine Prüfung der Seriosität eines Brokers, der Rechtmäßigkeit eines Finanzangebots oder der Betrugsfreiheit einer Handelsplattform. Ein gutes Bonitätsrating wäre deshalb kein allgemeiner Sicherheitsnachweis für eine Geldanlage.
Gerade diese Unterscheidung ist für den Anlegerschutz wesentlich. Wo Anleger die Bedeutung eines Ratings nicht verstehen oder ein Rating gar nicht verfügbar ist, kann es seine mögliche Schutzfunktion nicht entfalten. Umgekehrt kann ein unzutreffend verstandenes Rating selbst zu falscher Sicherheit beitragen.
Die FMA beschreibt Online-Plattformen als „eine Eintrittspforte für den Betrug“. Sie verweist dabei auf „Deepfake-Videos, KI-gesteuerte Chatbots in Investment-Gruppen und geklonte Identitäten“, mit denen Täter ihre Opfer täuschen. Diese Schilderung verdeutlicht ein Problem, das über die technische Verbreitung betrügerischer Inhalte hinausgeht: Anleger müssen beurteilen, wem sie vertrauen können, bevor sie Geld investieren. Wenn die Kommunikation auf manipulierten Identitäten, fingierten Erfolgsnachweisen oder erfundenen Renditeversprechen beruht, fehlen ihnen gerade jene verlässlichen Informationen, die eine sachgerechte Risikobeurteilung ermöglichen würden.
Ratings könnten hier – sofern sie auf unabhängigen, überprüfbaren Informationen beruhen und für Anleger verständlich zugänglich sind – einen Teil der Informationslücke schließen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Bewertung tatsächlich den jeweiligen Anbieter oder das relevante Risiko erfasst. Eine bloße Bonitätsnote für ein Unternehmen darf nicht mit einer Prüfung sämtlicher seiner Finanzangebote gleichgesetzt werden.
Die FMA meldete für 2025 insgesamt 842 Meldungen zu Anlagebetrug und einen Gesamtschaden von rund 20 Millionen Euro. Zugleich weist sie darauf hin, dass diese Summe „nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens darstellt“. Die Zahlen belegen nicht, dass fehlende Ratings die Ursache der Verluste waren. Sie zeigen aber, dass die bestehenden Schutzmechanismen Anlagebetrug bislang nicht verhindern konnten und dass Prävention weiterhin eine erhebliche Aufgabe bleibt.
Auch die Aussage von FMA-Vorständin Mariana Kühnel ist in diesem Zusammenhang aufschlussreich: „Wer sicher ist, dass Anlageangebote seriös sind, ist eher bereit, am Kapitalmarkt zu investieren.“ Das Vertrauen in Finanzangebote ist demnach nicht nur für einzelne Anleger, sondern auch für die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts von Bedeutung. Daraus ergibt sich ein Ansatzpunkt für eine breitere Diskussion über unabhängige Informations- und Bewertungsangebote.
Der neue Status der FMA verbessert die Möglichkeiten, rechtswidrige Inhalte an Online-Plattformen zu melden. Er ersetzt jedoch weder die individuelle Anlageprüfung noch eine unabhängige Bewertung von Bonitäts- und Geschäftsrisiken. Die FMA betont ausdrücklich, dass sie Angebote nicht selbst löschen oder sperren kann. Das bleibt Aufgabe der Plattformen. Der Trusted-Flagger-Status soll vielmehr die Priorität und Nachvollziehbarkeit der Meldungen erhöhen und schnellere Entscheidungen ermöglichen.
Damit setzt das Instrument an der Verbreitung rechtswidriger Inhalte an. Ratings könnten demgegenüber – abhängig von ihrem Gegenstand und ihrer Methodik – dazu beitragen, wirtschaftliche Risiken und die Verlässlichkeit bestimmter Informationen vor einer Anlageentscheidung transparenter zu machen. Beide Ansätze wären daher nicht als Alternativen, sondern als unterschiedliche Bestandteile eines umfassenderen Anlegerschutzes zu verstehen.
Die FMA-Pressemitteilung vom 22. September 2026 ist ein Anlass, die Verfügbarkeit und Verständlichkeit unabhängiger Finanzinformationen kritisch zu betrachten. Sie belegt die fortbestehende Bedrohung durch Anlagebetrug und die zentrale Rolle digitaler Plattformen bei dessen Verbreitung. Sie belegt dagegen nicht unmittelbar, dass ein Mangel an Ratings für die beschriebenen Verluste verantwortlich ist.
Dennoch bleibt eine relevante Frage: Sind Ratings und andere unabhängige Risikobewertungen für Anleger dort verfügbar, wo sie gebraucht werden – und werden sie so vermittelt, dass ihre Aussagekraft und ihre Grenzen verstanden werden?
Ein Rating kann Betrug nicht zuverlässig ausschließen. Es kann auch keine behördliche Zulassung ersetzen und keine Rendite garantieren. Wo es jedoch belastbare Informationen über die Bonität oder andere klar definierte Risiken liefert, kann es die Informationsgrundlage einer Anlageentscheidung verbessern. Die Herausforderung besteht deshalb nicht allein darin, weitere Bewertungen zu erstellen. Ebenso wichtig ist, ihre Reichweite, Auffindbarkeit und Verständlichkeit zu erhöhen – und deutlich zu machen, was sie tatsächlich aussagen und was nicht. Nur dann können Ratings einen sinnvollen Beitrag dazu leisten, Fehlinvestments zu vermeiden, ohne Anlegern eine Sicherheit vorzuspiegeln, die kein Bewertungssystem gewährleisten kann.
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