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Bundesländer als Geldanleger

Von Dr. Oliver Everling | 29.Dezember 2010

Das kleine Segment von deutschen Ländern als institutionellen Anlegern ist nach der Jahrtausendwende relativ dynamisch und stark gewachsen. Mit Blick auf den gesamt-staatlichen Konsolidierungskurs, der sich vor allem in der verfassungsrechtlichen Implementierung einer Schuldenbremse zeigt , und einer zunehmend generationengerechten Vorsorgekultur wurden durch die deutschen Länder Anlagevermögen geschaffen, die kontinuierlich steigende Volumina aufweisen.

Perspektivisch wird sich dieser Trend dynamisch weiterentwickeln, schreibt Edgar Kresin im Buch von Volker Braunberger, Oliver Everling und Uwe Rieken (Herausgeber): Rating von Depotbank und Master-KAG, Anlegerschutz und Effizienzsteigerung für Investmentfonds, Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7.

Edgar Kresin ist Referatsleiter für den Bereich „Kreditmanagement“ im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Hierzu zählen neben der Sicherstellung der Kreditaufnahme des Landes auch die Bereiche Schuldenverwaltung, Liquiditäts- und Assetmanagement. Im Rahmen des Assetmanagements steht Herr Kresin allen Anlageausschüssen der Sondervermögen „Altlastensanierung“, „Pensionsfonds“ und „Versorgungsrücklage“ des Landes Sachsen-Anhalt vor.

Im Vordergrund des Vermögensaufbaus der deutschen Länder steht die Bildung von Rücklagen für zukünftige Spitzen bei Pensionen und Versorgung der Beamten. „Durch eine bundesgesetzliche Regelung sind ab dem Jahr 1999 auch alle Länder gehalten, eine Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2017 aufzubauen. Diese orientierte sich nicht“, schreibt Kresin, „an einem versicherungsmathematischen Deckungsprinzip zukünftiger Versorgungsaufwendungen. Sie finanziert sich aus dem Einbehalten eines Anteils der Erhöhungen der aktuellen Beamtenbezüge und Pensionen.“

Unabhängig von dieser Versorgungsrücklage hat das Land Rheinland-Pfalz als erstes Land bereits seit 1996 ein Volldeckungssystem für die Altersversorgung seiner Beamten aufgebaut . So bildete Rheinland-Pfalz schon vor Einführung der Versorgungsrücklage eine versicherungsmathematisch ermittelte Rücklage für zukünftige Pensions- und Versorgungsansprüche. „Diesem Beispiel folgten dann in dem Zeitraum von 2005 bis 2008 sieben weitere Länder,“ berichtet Kresin, „so dass zum Ende des ersten Jahrzehnts des neuen Jahrtausends die Hälfte der deutschen Länder eine mehr oder weniger kapitalgedeckte Vorsorge für zukünftige Pensions- und Versorgungsansprüche ihrer Beamten eingeführt haben. Die Vorsorgesysteme der einzelnen Länder unterscheiden sich insbesondere bei den berücksichtigten Beamtenjahrgängen und der Ermittlung des Zuführungssatzes.“

Die Vermögensverwaltung kann sich organisatorisch von Land zu Land stark unterscheiden, zeigt Kresin auf: „Grundsätzlich können Länder ihre Vermögen selber durch Facheinheiten in ihren jeweiligen (Finanz-)Ministerien oder deren nachgeordnete Verwaltung in Form der Direktanlage investieren. Alternativ können auch Dritte in den Anlageprozess einbezogen werden. Mit den steigenden Volumina der Vermögen nimmt auch die Komplexität der Geldanlage zu, was die Unterstützung durch einen spezialisierten Dritten erfordern kann. Mischformen in der Organisation sind möglich und werden oft praktiziert.“

Die steigenden Vermögen bedingen steigende Anforderungen an die Vermögensverwaltung, macht Kresin in seinem Artikel klar. Das Risikomanagement, die Renditeplanungen, die strategische Allokation auf Vermögensklassen, die Ergebnistransparenz im Anlageprozess für verschiedene Gremien und Entscheidungsträger, die teilweise auch taktische Handlungsfähigkeit, die Vergabe von Managementmandaten und auch die organisatorische Architektur der Vermögensverwaltung eines Landes werden zukünftige Themen sein, mit denen sich deutsche Länder vermehrt und vertieft beschäftigen.

Themen: Depotbankrating, Master-KAG Rating | Kein Kommentar »

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