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Bundesregierung will Abhängigkeit von Ratings verringern

Von Dr. Oliver Everling | 30.April 2014

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Abhängigkeit von Ratings verringert werden soll. Das Gesetz soll als ein weiterer Schritt verstanden werden, um Ratings transparenter zu machen und einer strengen Regulierung zu unterwerfen. „Dafür hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene eingesetzt“, heißt es dazu in der Mitteilung der Bundesregierung.

Die unkritische und häufig schematische Übernahme von Ratings von Ratingagenturen durch Unternehmen der Finanzbranche haben in der Vergangenheit häufig zu einer Fehleinschätzung der Verlustrisiken geführt. In den meisten Fällen war es der falsche Gebrauch von Ratings, indem ihnen Funktionen zugewiesen wurden, die von den Ratingagenturen zu keinem Zeitpunkt empfohlen oder behauptet wurden.

Die unreflektierte Anwendung von Ratings hat erheblich zum Entstehen und zur Verschärfung der Finanzmarktkrise im Herbst des Jahres 2008 beigetragen. Die neuen Regelungen sollen dem automatischen Rückgriff auf externe Ratings entgegenwirken.

Von Unternehmen der Finanzbranche, wie z.B. Manager von Investmentfonds und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen künftig bei der Bonitätseinschätzung von Kreditnehmern, Wertpapieren und sonstigen Ausfallrisiken verlangen, stärker eigene Risikoeinschätzungen vorzunehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll als zuständige Aufsichtsbehörde dies überwachen und Regelverstöße sanktionieren.

Mit dem Gesetz soll europäisches Recht national umgesetzt werden. „Dabei wird die bereits auf europäischer Ebene von Deutschland unterstützte Linie fortgesetzt,“ heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung, „das Handeln von Ratingagenturen transparent zu machen und die Erstellung von Ratings einer strengen Regulierung zu unterwerfen.“

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