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Bürgschaftsbanken als zusätzliche Sicherungsgeber

Von Dr. Oliver Everling | 6.November 2013

Finanzierungsvorhaben des Mittelstandes müssen nicht scheitern, nur weil das Unternehmen zu wenige bankübliche Sicherheiten vorweisen kann. Genau dann treten die Bürgschaftsbanken als zusätzlicher Sicherungsgeber gegenüber Banken und Sparkassen ein.“ Mit diesem Satz beschreibt Lothar Galonska, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, die Aufgabe seines Unternehmens. Eine Bürgschaftsbank gibt es als Förderinstitut in jedem Bundesland.

Galonska war Gast beim Verband „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e.V.“ Die KMU-Berater sind auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) spezialisiert. Anlässlich der Herbstfachtagung 2013 des Verbandes hatten vier Fachgruppen Galonska eingeladen. Diskutiert wurde über die Finanzierung im Mittelstand in den unternehmerischen Lebensphasen Gründung, Unternehmensnachfolge, Wachstum und Bestandssicherung sowie Krise und Sanierung. Im Mittelpunkt stand der Einsatz der Instrumente der Bürgschaftsbanken.

Speziell bei Existenzgründern mangelt es häufig an banküblichen Sicherheiten, daher sind die Bürgschaftsbanken hier besonders stark engagiert. Die Bürgschaftsbanken sichern Darlehen zur Finanzierung von Investitionen bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme ab. Damit reduziert sich das Risiko der kreditgebenden Bank erheblich. Das erleichtert die Kreditentscheidung und führt zu besseren Zinssätzen für die Unternehmen, erläutert Galonska.

In der Nachfolgesituation hat die Finanzierung über Beteiligungskapital oft eine große Bedeutung, betont Dr. Angelika Kolb-Telieps, Leiterin der Fachgruppe Unternehmensnachfolge im KMU-Beraterverband. Alle Bürgschaftsbanken bieten über Schwestergesellschaften, die „Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)“, solche Kapitalbeteiligungen an. Dabei steht nicht die Renditeerwartung im Mittelpunkt, so Galonska. Deshalb sind diese Beteiligungen in der Regel günstiger als die anderer Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Viele Unternehmen haben besonders in Wachstumsphasen mit ihren Banken eine für ihr Geschäftsvolumen zu geringe Kontokorrent-Kreditlinie vereinbart, schildert Carl-Dietrich Sander, Leiter der Fachgruppe Finanzierung-Rating, die Beratungserfahrungen. Auch hier bieten die Bürgschaftsbanken einen Lösungsansatz: Sie verbürgen Kontokorrentkredite in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Linien. Das ist aus Sicht der KMU-Berater eine viel zu selten genutzte Möglichkeit, ausreichende Kreditlinien abzusichern.

Rechtzeitig erkennen, wenn es eng wird, damit es gar nicht erst zur Sanierung eines Unternehmens kommen muss. Auf diese Formel bringt Olaf Marticke, Leiter der Fachgruppe Sanierung, die Vorgehensweise der KMU-Berater. Bürgschaftsbanken unterstützen Unternehmen auch bei einer sich abzeichnenden Engpass-Situation, wenn der klare Umsetzungswille zur Verbesserung der Situation erkennbar ist. „Reine Sanierungsfälle können wir allerdings nicht begleiten – schließlich verwalten wir auch öffentliche Gelder“ so Galonska.

Den Antrag auf eine Bürgschaft stellen Unternehmen bei ihrer Hausbank. Galonska forderte die Unternehmer und die KMU-Berater allerdings auf, Finanzierungsprojekte vorab mit den Bürgschaftsbanken zu besprechen. Das beschleunige oft die Gespräche mit der Hausbank. „Unser Beschlussgremium tagt wöchentlich, bei vollständigen Unterlagen sind wir zügig in der Entscheidung“. Damit appellierte Galonska an eine gute Vorbereitung seitens der Unternehmen. Für kleinere Beträge bis 100.000 Euro können Bürgschaften auch direkt bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Ein interessanter Weg, so die KMU-Berater.

Themen: Mittelstandsrating, Unternehmensrating | Kommentare deaktiviert für Bürgschaftsbanken als zusätzliche Sicherungsgeber

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