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CAM erfüllt MaDiC des VfCM

Von Dr. Oliver Everling | 1.Juni 2010

Als Reaktion auf die aktuelle Bundesdatenschutznovelle hat der Verein für Credit Management (VfCM e.V., http://www.credit-manager.de/) die „Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management (MaDiC)“ definiert. Der Credit Application Manager (CAM), eine Kreditmanagement-Software der Prof. Schumann GmbH (http://www.prof-schumann.de/) erfüllt gemäß einer Pressemitteilung des Hauses die Anforderungen, die darin an eine technische Lösung gestellt werden.

Es gibt zwei Pole, zwischen denen sich der Datenschutz im Credit Management bewegt, schreiben die Experten von der Prof. Schumann GmbH: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte, die durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung berührt sind, auf der einen und der Schutz der berechtigten Interessen eines Unternehmens auf der anderen Seite. Die ab dem 1. April in Kraft getretenen Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben die Absicht, die Persönlichkeitsrechte besser zu schützen und das Informationsrecht der Betroffenen zu stärken. Die MaDiC des VfCM sollen Unternehmen als Leitfaden dienen, ihre bisherigen Kreditprozesse kritisch zu überprüfen.

Viele der formulierten Mindestanforderungen lassen sich durch reine Organisationsanweisungen regeln, so z. B. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Weitere Anforderungen betreffen aber auch eine IT-Unterstützung der Prozesse. Eine gute Software wie CAM kann diese neuen Anforderungen automatisch berücksichtigen. So werden alle Schritte der Datenübertragung und Beurteilung lückenlos dokumentiert und sind über eine Historie jederzeit einseh- und nachvollziehbar. Auch den Vertraulichkeits-Regelungen wird in CAM selbstverständlich durch eine verschlüsselte Übertragung und ein genau definiertes Zugriffs- und Berechtigungskonzept entsprochen. Weiterentwicklungen, die für die Datenübertragung an Zahlungserfahrungspools notwendig waren, wurden bereits allen Kunden der Prof. Schumann GmbH kostenfrei zur Verfügung gestellt.

„Es ist uns wichtig, unseren Kunden eine leistungsfähige Software zur Verfügung zu stellen, die ihrem Anspruch gerecht wird, die Prozesse im Kreditmanagement zu optimieren. Dass die Software dabei konform zu den gesetzlichen Regelungen ist, ist eigentlich selbstverständlich. Viel wichtiger ist uns dabei der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit. Die Software muss sich an den Nutzer anpassen und nicht umgekehrt. Unsere Software soll die Arbeit erleichtern und muss daher mit Veränderungen mitgehen.“, führt Dr. Martina Städtler-Schumann, Geschäftsführerin der Prof. Schumann GmbH, aus. Und sie ergänzt: „Außerdem stehen wir mit unserem Beraterteam selbstverständlich auch für die Umsetzung der Organisationsanweisungen zur Verfügung.“

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