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Deutsche Kreditinstitute stehen besser da

Von Dr. Oliver Everling | 23.Februar 2012

Unter dem Titel „Greift die EU bei Ratingagenturen durch?“ befassen sich die Autoren Karl-Heinz Bächstädt und Markus Henn mit einer kritischen Würdigung der Vorschläge der EU-Kommission zur Regulierung der Ratingagenturen in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ (Heft 1/2012).

Derzeit üben Ratings durch gesetzliche Regulierungen einen starken Einfluss auf das Anlageverhalten vieler institutioneller Investoren aus. Das deutsche Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt vor, geben Bächstädt und Henn ein Beispiel, dass Versicherungsgesellschaften nur in Anlagen mit „investment grade“ investieren dürfen.

Werden diese Anlagen auf „speculative grade“ heruntergestuft, müssen die Versicherungen sie wieder verkaufen, sobald sie mehr als 5 Prozent ihres Vermögens ausmachen, berichten die Autoren. Auch die Europäische Zentralbank und die US-amerikanische Federal Reserve Bank entscheiden größtenteils auf Basis externer Ratings, welche Anleihen sie als Sicherheiten bei Liquiditätszuführungen akzeptieren.

„Einen drastischeren Weg als in der EU ging man ursprünglich in den USA: Der Dodd Frank-Act forderte,“ so Bächstädt und Henn, „alle Verweise auf Ratings von Wertpapieren in den aufsichtsrechtlichen Regeln bis Juli 2011 zu entfernen, nannte aber keine Alternativen, die stattdessen Anwendung finden sollten. Die EU ist in dieser Hinsicht etwas vorsichtiger und fordert zum Beispiel von der ESMA nur dann einen Verzicht, wenn die Vorgaben Anlass sein könnten, dass sich Finanzakteure automatisch darauf stützen.“

Im Gegensatz zu den US-amerikanischen Banken stehen die deutschen Kreditinstitute nach Ansicht der Autoren der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ hier wesentlich besser da, weil sie schon immer im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung die Bonität ihrer Kreditkunden ermitteln mussten und externe Ratings eher als Ergänzung angesehen hatten.

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