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Erste Versicherung für Schäden aus Patentverletzungen

Von Jian Ren | 11.Juli 2012

Wer innovative Produkte oder Anwendungen auf den Markt bringt, riskiert dabei immer auch, die Patente von Dritten zu verletzen. Denn eine vollständige Abklärung aller patentrechtlichen Risiken ist angesichts der riesigen Zahl an gültigen und schwebenden Patent- und Gebrauchsmuster-Schutzansprüchen kaum möglich. Besonders hoch ist dieses Risiko in Deutschland und den USA. Hier haben rund 50 Prozent der Patentrechtsverletzungsklagen Erfolg, während es im Rest der Welt nur 35 Prozent sind.

Um die Risiken aus eigenen Patentrechtsverletzungen für Unternehmen kalkulierbar zu machen, hat der Versicherungsmakler und Risikoberater Marsh jetzt eine neuartige Patenthaftpflichtversicherung auf den Markt gebracht. Zwei Varianten wurden gemeinsam mit einem deutschen und einem englischen Versicherer entwickelt: Die eine deckt den europäischen Patentschutzraum ab (abgedeckt werden alle Ansprüche innerhalb des Geltungsbereichs des Europäischen Patent-übereinkommens, EPÜ), die andere den weltweiten Markt. Versichert sind neben den Rechtsschutzkosten für patentrechtliche Auseinandersetzungen erstmals auch der zu zahlende Schadenersatz an den Kläger – aus einem verlorenen Gerichtsstreit ebenso wie aus einem außergerichtlichen Vergleich. Je nach Police sind außerdem eventuell verlorene Entwicklungskosten, Vernichtungskosten sowie Schadenersatzforderungen von Kunden aus Nichtlieferung versichert.

Die Folgen einer patentrechtlichen Anfechtung können von Schadenersatzansprüchen über das Zurückziehen des neuen Produkts aus dem Markt bis hin zu verlorenen Investitionen aus der Entwicklung reichen – die Schäden erreichen oft Millionenhöhe und werden durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Für mittelständische Unternehmen kann deshalb ein vom Wettbewerb erfolgreich blockiertes neues Produkt schnell das Aus bedeuten. Wie virulent das Thema ist, zeigt die Gerichtsstatistik: Rund 1.500 Patentrechtsfälle werden jährlich vor deutschen Gerichten verhandelt, eine weit größere Zahl solcher Fälle wird außergerichtlich beigelegt.

„Gerade auf dem US-Markt sind die Risiken oft nur schwer einzuschätzen“, sagt Dirk Grote, Haftpflichtexperte bei Marsh Deutschland. „Alleine die Tatsache, dass ein Produkt neue Technologien nutzt oder neue Eigenschaften besitzt, bedingt bereits ein erhöhtes Risiko auf Patentrechtsverletzung. Dabei ist es nach US-Recht unerheblich, ob man ein Produkt selbst entwickelt und auch patentiert hat.“ Sehr häufig nutzen amerikanische Wettbewerber ihre Patente oder ausschließlichen Nutzungsrechte, um Konkurrenten vom Markt fernzuhalten. Patentrechtsklagen sind in den USA innerhalb kurzer Fristen und an jedem US-Gericht möglich, so dass sich der Kläger ein für ihn günstiges Gericht aussuchen kann. „Mit der neuen Patenthaftpflichtversicherung haben wir ein innovatives Produkt geschaffen, das es vorerst nur bei Marsh gibt“, sagt Grote. „Gerade mittelständische Unternehmen können damit eine gefährliche Lücke in ihrem Risikomanagement schließen und ihre Innovationskraft besser schützen.“

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