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Expertenstandards und MDK Benotung

Von Dr. Oliver Everling | 8.November 2012

Geschäftsführer, Regionaldirektoren und Einrichtungsleiter von Betriebsgesellschaften stationärer Pflegeeinrichtungen setzen sich auf dem „Betreibertag“ auf der Avivre Consult GmbH mit aktuellen Entwicklungen des Pflegemarktes auseinander. Heike Arz, Projektleiterin Pflege von der Avivre Consult GmbH, berichtet über den Entwicklungsprozess und Gültigkeit der Expertenstandards der DNQP. Auftrag an DNQP, Recherche des Lenkungsausschusses Expertenarbeitsgruppe usw. gingen dem Aufbau des Expertenstandards voraus. Die Übernahme auf nationaler Ebene ist gesetzliche Vorgabe. Der Expertenstandard ist Gesetz und wird laufend weiterentwickelt. Zurzeit sind sieben Standards zu beachten, von der Dekubitusprophylaxe über chronische Wunden, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe bis zum Ernährungsmanagement. Weitere Standards werden hinzukommen, kündigt Arz an, wie die für demenziell Erkrankte und Medikamentenmanagement. Arz kommt auf defizitäre Umsetzungspunkte und fehlende Nachvollziehbarkeit im PDCA-Zyklus zu sprechen. Wenn schon die Begriffe nicht richtig verstanden werden und intrinsische wie auch extrinsische Risikofaktoren nicht richtig erkannt werden, sind Fehler in der Problem-, Ziel- und Maßnahmenformulierung die Konsequenz. Weitere Konsequenzen sind Mängel in der Nachvollziehbarkeit der Prozesshaftigkeit und somit in der Ergebnisqualität. Entscheidungen von Bewohnern sind in Beratungsprotokollen zu dokumentieren. Arz weist auf die damit zusammenhängenden Beweispflichten hin. Die Dokumentation ist der Spiegel der täglichen Leistungserbringung in der Pflege (§ 113 SGB XI), unterstützt den Pflegeprozess, fördert die Pflegequalität und ist individualisiert. Für die Einrichtung und die Mitarbeiter besteht die Gefahr von rechtlichen Konsequenzen. „Insbesondere bei Stürzen zahlen die Häuser schon sehr viel Regress. Das betrifft alle Einrichtungen, nicht nur der Altenpflege“, warnt Arz.

Reflexion der Qualität, Sicherheit darüber, Standards eingehalten zu haben und mehr Handlungsspielraum für den Betreiber gehören zum Nutzen der Benotung für den Betreiber. Schlechte Noten werden nicht nur in Pflegeportalen, sondern auch in Zeitungen thematisiert. Interessenten entscheiden sich dann für Konkurrenzeinrichtungen, Belegungsrückgänge sind die Folge.

Um die Pflegenote zu verbessern, muss zeitnahe eine Nachprüfung mit dem MDK vereinbart werden. Zusatzkosten entstehen durch die Fristen zur Beseitigung von Mängeln, oft müssen auch Externe hinzugezogen werden. Die Qualität wird in den drei Qualitätsebenen erhoben und der Qualität der Kundenzufriedenheit gegenübergestellt (82 Prüfkriterien stationär, 49 Prüfkriterien ambulant). Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität sind die drei Ebenen mit differenzierten Kriteriologien, wie sie sich aus der Rechtslage ergeben. Sehr gute MDK-Benotungen sind nur bei vollständiger Umsetzung der drei Qualitätsebenen zu erreichen und setzen die Nachvollziehbarkeit des PDCA-Zyklus voraus.

Negative Konsequenzen bis hin zur Schließung der Einrichtung sind keine Theorie. Tatsächliche wurde bereits eine Einrichtung geschlossen, nachdem die durch die MDK-Benotung festgestellten Mängel mehrfach nach mehrwöchigen Fristsetzungen nicht behoben wurden. Die Konsequenz: Krankenwagen fahren vor, um alle Bewohner abzuholen und die Einrichtung zu schließen.

Vermarktung von gut benoteten Alleinstellungsmerkmalen (z.B. im Demenzbereich) wird durch die Veröffentlichung der Note erleichtert. „Das Ziel ist die Förderung der Motivation und Vermeidung von Resignation, also stabile Ergebnisqualität“, fügt Arz hinzu. Mitarbeiterzufriedenheit ziehe Kundenzufriedenheit mit sich und ermöglicht eine konstante Personaleinsatzplanung.

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