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Finanzierer der Realwirtschaft sichern

Von Dr. Oliver Everling | 14.September 2013

Das AIFM-Umsetzungsgesetz mit dem zugehörigen Steuergesetz und die Umsetzung von Basel III in Deutschland sind zwei Pakete, die den  Verbraucherschutz und die Sicherheit und die Stabilität der Finanzmärkte weiter stärken werden. In der AIFM-Richtlinie geht es um die Frage der Regulierung alternativer Investmentvehikel, des sogenannten grauen Marktes, der durch diese Regulierung etwas mehr in den Blick gerückt wird. Björn Sänger von den Liberalen macht im Bundestag das Erreichte klar.

„Das ist ein wichtiger Finanzierer der Realwirtschaft; denn Schiffe, Flugzeuge, Existenzgründungen und Immobilien werden häufig über diese alternativen Investmentvehikel finanziert. Ich hatte beispielsweise einen Petenten am Telefon,“ berichtet Sänger aus seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter, „der Kindergärten für Kommunen im Rahmen geschlossener Fonds baute. All das sind alternative Investmentvehikel, die wir hier regulieren. Auch volkswirtschaftlich gewünschte Investments wie beispielsweise die Finanzierung der Energiewende werden häufig über derartige Konstrukte abgewickelt.“

Deswegen sei es wichtig, dass hier mit Augenmaß reguliert werde. „Augenmaß ist auch beim exekutiven Handeln wichtig. Wir haben eine sehr breite Bemessungsgrundlage geschaffen, um Umgehungstatbestände auszuschließen. Das heißt, wir haben einen breiten Anwendungsbereich. Das bedeutet aber auch, dass wir hier möglicherweise Beifang haben, das heißt, dass bestimmte Unternehmen – beispielsweise betrifft das Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft– als Fonds erfasst werden, obwohl sie eigentlich gar keine Fonds sind und daher eigentlich nicht unter diese Richtlinie fallen sollen. Insofern kommt der BaFin hier eine besondere Verantwortung zu.“

„Wir haben bei der Energiewende einiges erreicht. Wir haben uns zum Beispiel auf die Genossenschaftsmodelle konzentriert. Im Wesentlichen geht es dabei um bürgerschaftliches Engagement, um Modelle, bei denen sich Menschen zusammenschließen, um die Energiewende voranzutreiben, um einen Windpark zu betreiben, um eine Photovoltaikanlage, Biogasanlage oder was auch immer zu betreiben. Dies soll weiterhin im genossenschaftlichen Rahmen möglich sein. Wenn die Betreffenden es selber tun, das heißt, operativ tätig sind, sind sie sowieso außen vor“, sagt Sänger.

Ein weiterer Punkt aus dieser Richtlinie ist die Erhaltung der offenen Immobilienfonds. „Dieses Investmentvehikel, bei dem jedermann mit kleinen Beträgen in Immobilienvermögen investieren kann, bleibt erhalten. Wir haben diese offenen Immobilienfonds krisenfester ausgestaltet, indem wir die Auszahlungsmodalitäten näher mit dem Investitionsobjekt, nämlich eine Immobilie, verbunden haben. Jetzt ist es eben kein Tagesgeldkonto mehr; als das wurde es häufig verkauft.“

Ein weiterer Aspekt im Gesetzentwurf, der vollkommen unstrittig war, ist das sogenannte Pension-Asset-Pooling. „Hiermit stärken wir den Finanzplatz nachhaltig. Wir erweitern den Verbraucherschutz, indem es internationalen Unternehmen möglich ist, Pensionsfonds zu bündeln und dies auch von Deutschland aus zu gestalten. Das war bisher nicht möglich. Da waren wir im internationalen Vergleich im Nachteil.“

Themen: Fondsrating, Immobilienrating, Mittelstandsrating | Kein Kommentar »

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