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Investieren in Denkmale

Von Dr. Oliver Everling | 6.Februar 2011

„Wohninvestments von Anfang an zu Ende denken“ ist der Slogan der „Exit-Profis“ der ESTAVIS AG in Berlin (http://www.estavis.de/). Von den beiden Vorstandsmitgliedern dieser börsennotierten Gesellschaft, Florian Lanz (*1974), Diplom-Kaufmann, und Eric Mozanowski (*1966), Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, erscheint im Immobilien Manager Verlag das Buch „investieren in denkmale“ (ISBN 978-3-89984-241-8, http://www.immobilienmanager.de/).

Auf 138 Seiten mit farbigen Abbildungen geben die Autoren einen bunten Abriss der Geschichte und der gesellschaftlichen Relevanz des Denkmalschutzes, über steuerrechtliche Regelungen und über die bauliche Umsetzung. Das in der Epoche des Sturm und Drang aufkeimende Nationalgefühl habe es mit sich gebracht, schreiben die Autoren, dass sich einzelne Schriftsteller und Historiker für die baulichen Zeugnisse des Mittelalters begeisterten. So finden Lanz und Mozanowski erste Gedanken des Denkmalschutzes bei Johann Wolfgang von Goethe, nachdem er 1771 den Turm des Straßburger Münsters bestiegen hatte.

„Institutionell und finanziell gestärkt wurde der Denkmalschutz erst nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Die Aussicht auf Geldmittel und Planstellen führte dann dazu, dass die Einordnung der Denkmalpflege in den Reichsbund für Volkstum und Heimat begeistert mitgetragen wurde“, schreiben die Berliner Autoren. „Am Quedlingburger Dom verbanden sich die Ansätze der Nationalsozialisten – genauer gesagt, der SS und Heinrich Himmlers-, die eine Weihestätte für den in der Krypta bestatteten König Heinrich I. errichten wollten, mit denen der Denkmalpfleger: Diese nutzten die Gunst der Stunde, das Gebäude ihrem Denkmalbegriff entsprechend zu re-romanisieren und die Veränderungen, die ihre Vorgänger in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorgenommen hatten, zu revidieren.“

Der historische Rückblick hilft zu verstehen, wie Denkmalschutz stets auch politisch instrumentalisiert wird, es eine unabhängig von politischen, kulturellen, religiösen oder sozialen Auffassungen Definition von „Denkmal“ kaum geben kann. Das Verständnis der Geschichte und gesellschaftlichen Relevanz erleichtert dann die Willkürlichkeiten zu begreifen, nach denen das deutsche Steuerrecht Objekte begünstigt.

Der geschichtliche, gesellschaftliche, kulturelle oder wirtschaftliche Aussagewert, der Erinnerungswert, der Assoziationswert, die wissenschaftliche Bedeutung, die künstlerische Bedeutung sowie das öffentliche Erhaltungsinteresse werden durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren determiniert, die in einem systematischen Rating zusammengeführt werden müssten.

Die „Goldenen Regeln für die Denkmalinvestition“ sowie viele andere Bedingungen und Bestimmungsgründe für erfolgreiche Investments in Denkmäler, wie sie von den Lanz und Mozanowski ausgeführt werden, könnten den Grundstock einer Kriteriologie für ein objektivierendes Denkmalrating legen, durch das Antwort auf die Frage gegeben würde, inwieweit eine Denkmalinvestition die bei Anlegern geweckten Erwartungen zu erfüllen vermag.

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