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Kein Aprilscherz: FFP2-Maskenverbot für Kinder

Von Dr. Oliver Everling | 30.März 2021

Nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) gehören zum „anspruchsberechtigen Peronenkreis“ auch Kinder, wenn sie als Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Kinder haben schon Anspruch auf Schutzmasken, wenn bei ihnen auch nur eine der nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SchutzmV Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt.

„Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) garantiert einen Anspruch auf insgesamt 15 Schutzmasken mit FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard“, schreibt die Bundesregierung. Nun der Witz: Kindergerechte Masken dürfen nicht auf die Einhaltung des FFP2-Standards geprüft werden, da es dafür keinen Prüfstandard gibt. Damit nicht genug, es gibt nicht einmal einen einzuhaltenden FFP2-Standard für Kinder, da die Norm nur auf Produkte für Erwachsene anwendbar ist. Vergleichbare Standards gibt es für Kinder nicht.

Da Kinder nicht arbeiten dürfen, kann es für Kinder auch keine Arbeitsschutzkleidung geben. Also darf es auch keine Norm geben, die Atemschutz zur Kinderarbeit vorsieht.

„Sie werben auf Ihrer Homepage für Ihre FFP2-Masken mit dem Hinweis auf eine Zertifizierung und verweisen für all diese Produkte auf die CE-Kennzeichnung und Nummer der benannten Zertifizierungsstelle“, klingt es nun aus den Abmahnungen an die Hersteller, die sich um das Angebot von FFP2-Masken auch für Kinder bemüht haben.

„Bisher liegt nur für die FFP2 Maske des Typs … eine gültige Baumusterprüfbescheinigung vor, die berechtigt, an dem Produkt die CE-Kennzeichnung und Nummer der benannten Stelle anzubringen. Daher bitten wir Sie umgehend, den Hinweis auf die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer der benannten Stelle an den nicht zertifizierten Produkten zu entfernen, da ansonsten der Eindruck erweckt werden könnte, dass auch für alle übrigen Masken auf Ihrer Homepage eine entsprechende Baumusterprüfbescheinigung vorliegen würde.“

Die Baumusterprüfbescheinigung wird nur für Baumuster von FFP2-Masken für Erwachsene ausgestellt. FFP2-Masken für Kinder gibt es jedoch nicht, weil die zugrundeliegende Norm nur für Erwachsene gilt. Vor Jahren gab es einen Vorstoß des spanischen Normungsinstituts, auch für Kinder eine Norm zu erarbeiten, der Versuch wurde mangels Interesse jedoch fallen gelassen.

Zuständig ist im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA Atemgeräte für Arbeit und Rettung, der mit seinen Arbeitskreisen Normen entwickelt, die hauptsächlich die grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen in diesem Bereich ausfüllen. Er spiegelt die Arbeiten des CEN/TC 79 Atemschutzgeräte, das Produkt- und Prüfnormen bearbeitet. Auf ISO-Ebene werden Normen im ISO/TC 94/SC 15 Atemschutzgeräte erstellt, die sich, im Gegensatz zu den Europäischen Normen nicht an den Produkten, sondern an den menschlichen Faktoren wie z.B. Sehen und Hören, orientieren. In beiden Gremien wird das Sekretariat von DIN gehalten und die Arbeiten werden unter intensiver Beteiligung deutscher Experten erarbeitet.

Da es keine Norm für Kinder gibt, kann auch die Einhaltung der Norm nicht von den akkreditierten Prüflaboren und notifizierten Stellen geprüft werden. Weil es keine Prüfung gibt, darf selbst dann nicht eine FFP2-Maske für Kinder angeboten werden, wenn diese baugleich ist mit einer FFP2-Maske für Erwachsene und sich nur in der Größe unterscheidet. Daher sind die von der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vorgesehenen FFP2-Masken für Kinder verboten. Es dürfen Gesichtsmasken für Kinder verkauft werden, aber nicht FFP2-Masken für Kinder.

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