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KWG-Anforderungen an Leasinggesellschaften

Von Dr. Oliver Everling | 23.September 2008

Für die Leasinggesellschaften ist eine Reihe von Entwicklungen deutlich absehbar: Mehr internationale Aufstellung, mehr Vendorengeschäft, mehr ergänzende Dienstleistungen, mehr offene Restwerte, mehr Spezialisierung, mehr Flexibilität in der Vertragsgestaltung und mehr Prozessorientierung – so skizziert Friedhelm Westebbe, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Leasing Unternehmen die Trends. Er sprach auf den Leasingtagen 2008 der Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH im Kurfürstlichen Schloss in Mainz.

Die Objektgruppen des Leasings haben sich unterschiedlich entwickelt, legt Westebbe dar. Bei den Anteilen der Mobilien-Leasing-Güter in Europa am Neugeschäft liegen mit 38 % Passenger Cars, 21 % Machinery und Equipment und 20 % Road Transport Vehicles vorn. Westebbe skizziert nicht nur die Marktsituation für Leasinggesellschaften, sondern geht auch auf den aktuellen Gesetzentwurf für die Leasingwirtschaft ein.

Unternehmenssteuerreform führt zu gewerbesteuerlicher Doppelbelastung von Leasinginvestitionen. Hinzurechnung der Finanzierungsanteile der Leasing-Raten beim Leasingnehmer und Hinzurechnung des Refinanzierungsaufwandes beim Leasinggeber. Wettbewerbsverzerrung gegenüber kreditfinanzierten Investitionen,. Kreditgewährende Banken werden durch das sog. Gewerbesteuerprivileg von der Hinzurechnung ihre Refinanzierungsaufwands verschont. Die Politik will Leasing nur dann ins Gewerbesteuerprivileg einbeziehen, wenn im Gegenzug eine Leasingaufsicht eingeführt wird.

Westebbe geht auf Eckpunkte der geplanten Leasingaufsicht ein: Leasingunternehmen sollen im KWG als Finanzdienstleistungsinstitute eingestuft werden. Aufsichtsrechtliche Pflichten bewegen sich am unteren Rand des KWG-Rahmens. Zu den vorgesehenen Pflichten für Leasing gehören u. a. Zulassung zum Geschäftsbetrieb (Zuverlässigkeit und Eignung des Geschäftsleiters, Zuverlässigkeit der Inhaber von Beteiligungen ab 10 %). Organisatorische Pflichten betreffen eingeschränkte MaRisk unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten.

Anzeigepflichten bestehen hinsichtlich Veränderungen der Geschäftsleitung, Sitzverlegung und Beteiligungsvorgängen. Zu den künftigen Pflichten gehört die Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen und Lageberichten innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Millionenkreditmeldungen werden quartalsweise bei Leasingnehmern mit Obligo ab 1,5 Mio. Euro fällig. Geldwäscherechtliche Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten gelten künftig auch für Leasingunternehmen.

Schwerwiegende Pflichten aus dem KWG-Katalog konnten für Leasing abgewendet werden, so Westebbe: keine Mindestanfangskapital, keine Eigenkapitalunterlegung, Liquiditätsanforderungen, Monatsmeldungen an die Bundesbank, kein zweiter Geschäftsführer. Leasingobjektgesellschaften werden nicht unmittelbar selbst, sondern über die sie verwaltenden operativen Unternehmen beaufsichtigt. Sie erhalten dennoch die Gewerbesteuerbegünstigung.

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