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Liquiditäts- und Konzentrationsrisiken

Von Dr. Oliver Everling | 5.September 2009

Rundschreiben 15/2009 (BA) vom 14. 8. 2009 lassen bei den Neuerungen einen starken Einfluss der letzten beiden Krisenjahre erkennen. Zu den Schwerpunkten der Änderungen gehören die Anforderungen zum Risikomanagement auf Gruppenebene, zum Stresstesting, zum Liquiditätsrisiko, zu Konzentrationsrisiken und zur Gestaltung von Vergütungsstrukturen.

Zum Liquiditätsrisiko: Die aktuelle Finanzkrise ist vor allem durch eine Vertrauenskrise, die in eine Liquiditätskrise mündete, entstanden. Die Banken haben sich keine Mittel mehr ausgeliehen, da sie diese selber benötigten. Damit sind die Refinanzierungsquellen nach und nach versiegt. Wer sich nun in der Not seine Liquidität durch den Verkauf von Wertpapieren sichern wollte, skizziert Gerd Bomans von der IMPULS Risk/Return Consulting (http://www.IMPULS-RiskReturn.de/) die Situation, musste feststellen, dass niemand kaufen wollte (wieso auch, jeder brauchte seine Liquidität für seine Verpflichtungen und nicht für Wertpapiere), die Kurse einbrachen und oft auch keine Kurse mehr gestellt wurden.

Die neuen MaRisk-Regelungen sollen nun diese Problematik in den Griff bekommen. So wird das Institut explizit dazu aufgefordert auch im Tagesverlauf die Liquidität sicher zu stellen. „Es geht darum,“ erläutert Bomans, „Verfahren zu Früherkennung des Liquiditätsbedarfs zu installieren und den permanenten Zugang zu relevanten Refinanzierungsquellen zu gewährleisten. Darüber hinaus soll ein Notfallplan Maßnahmen für Liquiditätsengpässe enthalten. Ebenso sind regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen.“

Ob allerdings diese Maßnahmen in einer globalen Vertrauenskrise, wie sie aktuell zu beobachten ist, die Rettung darstellen, bleibt zu bezweifeln, dämpft Bomans die Hoffnungen: „Um die Liquiditätsprobleme für einzelne Institute oder auch regional in den Griff zu bekommen sind diese Maßnahmen richtig. Wenn das Problem weltweit auftritt, kann das Liquiditätsrisiko zur schlimmsten Risikoform werden, indem es Marktpreisrisiken und Adressrisiken hinter herzieht.“ In „normalen Jahren“ bei funktionierenden Finanzmärkten lasse sich das Liquiditätsrisiko kaum wahrnehmen.

Zu Konzentrationsrisiken: Die Risikokonzentration wird in der Neufassung wesentlich stärker betont, berichtet Bomans. Alle wesentlichen Risiken müssen auf Klumpenrisiken hin untersucht werden. Außerdem hat sich in der Finanzmarktkrise gezeigt dass Institute mit wenigen Ertragsquellen anfälliger sind für Marktveränderungen. Deshalb müssen nun auch die Ertragsrisiken und ihre Konzentrationen in der Geschäftsstrategie berücksichtigt werden.

Zur Gestaltung von Vergütungsstrukturen: „Selten wurden Anreiz- und Vergütungssysteme der Bankenbranche in der Vergangenheit so öffentlich diskutiert und diskredidiert wie in der letzten Zeit und das sicherlich zu Recht,“ so Bomans, „denn zu stark erwiesen sich die Auswüchse in Bonusbezahlungen für ungenügende Leistungen.“

Die Aufsicht habe nun darauf reagiert und in der Neufassung der MaRisk einige Dinge konkretisiert. Bomans: „So müssen die Vergütungssysteme zukünftig an den strategischen Zielen des Unternehmens ausgerichtet werden. Auch müssen schädliche Anreize, die in der Vergangenheit zum Eingehen von hohen Risiken verführten, zukünftig unterbleiben.“ Um dieser Thematik den richtigen Stellenwert zuzuordnen, soll für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung ein Vergütungsausschuss eingerichtet werden. Zusätzlich wurde eine Informationspflicht der Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsorgan eingeführt.

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