Service KAG versus Master KAG
Von Dr. Oliver Everling | 29.Dezember 2010
Bezüglich der Differenzierung der beiden Begriffe Service KAG und Master KAG gibt es in der Branche bis heute keine einheitliche Sprachregelung. Beide Begriffe werden – mal mehr, mal weniger klar voneinander abgegrenzt – nebeneinander verwendet.
Dr. Jörg Stotz stellt in seinem Beitrag zum Sammelwert von Volker Braunberger, Oliver Everling und Uwe Rieken (Herausgeber) zum Thema „Rating von Depotbank und Master-KAG, Anlegerschutz und Effizienzsteigerung für Investmentfonds“ (erschienen im Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7) geeignete Begriffsabgrenzungen vor.
Sinnvoll wäre nach Stotz eine klare Unterscheidung nach folgender Systematik: Die Dienstleistungen der Master KAG richten sich an institutionelle Anleger. Hierbei werden verschiedene Engagements in verschiedenen Investmentvermögen eines institutionellen Groß-Anlegers in einer Master KAG zusammengelegt. Dieses Vorgehen stellt eine einheitliche Darstellung der Investments im Sinne eines einheitlichen Reportings sicher.
Eine Service KAG dagegen schafft, so Stotz, Lösungen für den Asset Manager. Zielgruppe sind dabei solche Asset Manager, die sich rein auf das Portfoliomanagement eines Investmentfonds, d.h. so genannten Investmentvermögens – rechtlich ist hier zu unterscheiden zwischen einem Sondervermögen und einer Investmentaktiengesellschaft – spezialisieren möchten. Die Service KAG übernimmt die Fondsverwaltung und -administration. Das heißt, sie legt das Investmentvermögen auf und verwaltet es, während die Aufgabe der Portfolioverwaltung beziehungsweise des Asset Managements vom Mandanten übernommen wird.
Über den Autor im Buch „Rating von Depotbank und Master-KAG“: Dr. Jörg Stotz ist 1967 in Rendsburg bei Kiel geboren. Seit Januar 2003 ist er Geschäftsführer der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH und verantwortet unter anderem die Bereiche Sales und Product Management Service KAG, Fondsverwaltung, Risk Management, Depotverwaltung, Legal, Compliance und Tax. Zuvor übernahm Stotz bei HANSAINVEST als Generalbevollmächtigter die verantwortliche Leitung der Abteilung Unternehmenssteuerung. In seiner ersten Position bei HANSAINVEST war Stotz ab 1998 für die Interne Revision der Gesellschaft zuständig. Seine berufliche Laufbahn begann der promovierte Diplom-Kaufmann 1994 bei der Norddeutschen Treuhand Union GmbH in Hamburg. Zunächst als Steuer- und Revisionsassistent tätig, absolvierte der gelernte Bankkaufmann dort anschließend erfolgreich seine Steuerberaterprüfung.
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Auswahl von Unterverwahrern
Von Dr. Oliver Everling | 29.Dezember 2010
Selbst international aufgestellte Global Custodians kommen gerade bei Private Equity Strukturen oder bei Sondervermögen mit illiquiden Assets nicht ganz ohne Sub-Custodians aus. „Aber selbst, wenn das nicht erforderlich sein sollte, bleibt auch bei internationalen Konzernen das Verwahrrisiko virulent. Denn auch hier werden Verwahrketten aufgebaut, bei denen der konzerneigene Verwahrer zwar den selben Markennamen trägt, juristisch aber eine selbständige Einheit darstellt, die einem ausländischen Aufsichtsregime und einer ausländischen Jurisdiktion mit allen damit verbundenen Komplikationen untersteht“, schreibt Dr. David Lohmann in seinem Beitrag für das Buch von Volker Braunberger, Oliver Everling und Uwe Rieken (Herausgeber): Rating von Depotbank und Master-KAG, Anlegerschutz und Effizienzsteigerung für Investmentfonds, Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7.
Dr. David Lohmann ist seit 2005 Sprecher der Geschäftsleitung der M.M.Warburg & CO Luxembourg S.A., einer Tochterbank der M.M.Warburg & CO KGaA, Hamburg. In Luxembourg sind wesentliche Teile der Assetmanagement-Aktivitäten der Warburg Bankengruppe konzentriert. Als Depotbank verwahrt die Warburg-Bank in Luxembourg 120 Sondervermögen mit einem Volumen von rd. EUR 10,3 Mrd.. Insgesamt hat die Warburg Bankengruppe EUR 32,3 Mrd. Assets under Management (31.12.2009).
Für Lohmann stellt sich auch bei internationalen Konzernen die Frage nach dem Fall der Fälle: Wie werden die dem Sondervermögen gehörenden Vermögenswerte im Insolvenzfall separiert und liquidiert? „Und dabei ist es schon von Gewicht,“ macht Lohmann klar, „ob das nach einem Insolvenzrecht der Irgendwoinsel in Übersee oder in einem Verfahren nach europäischen Standards abläuft.“
Die Risiken aus der Unterverwahrung stellen sich also generell bei der Beauftragung einer Depotbank, unabhängig von der Größe und der Konzernzugehörigkeit. „Es macht daher durchaus Sinn,“ so Lohmann, „sich als Fondsinitiator näher damit auseinander zu setzen, wie die Depotbank diese Risiken erkennt und begrenzt. Die Antworten hierauf sind als wesentliches Qualitätskriterium auch im Rating heranzuziehen.“
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Bundesländer als Geldanleger
Von Dr. Oliver Everling | 29.Dezember 2010
Das kleine Segment von deutschen Ländern als institutionellen Anlegern ist nach der Jahrtausendwende relativ dynamisch und stark gewachsen. Mit Blick auf den gesamt-staatlichen Konsolidierungskurs, der sich vor allem in der verfassungsrechtlichen Implementierung einer Schuldenbremse zeigt , und einer zunehmend generationengerechten Vorsorgekultur wurden durch die deutschen Länder Anlagevermögen geschaffen, die kontinuierlich steigende Volumina aufweisen.
Perspektivisch wird sich dieser Trend dynamisch weiterentwickeln, schreibt Edgar Kresin im Buch von Volker Braunberger, Oliver Everling und Uwe Rieken (Herausgeber): Rating von Depotbank und Master-KAG, Anlegerschutz und Effizienzsteigerung für Investmentfonds, Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7.
Edgar Kresin ist Referatsleiter für den Bereich „Kreditmanagement“ im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Hierzu zählen neben der Sicherstellung der Kreditaufnahme des Landes auch die Bereiche Schuldenverwaltung, Liquiditäts- und Assetmanagement. Im Rahmen des Assetmanagements steht Herr Kresin allen Anlageausschüssen der Sondervermögen „Altlastensanierung“, „Pensionsfonds“ und „Versorgungsrücklage“ des Landes Sachsen-Anhalt vor.
Im Vordergrund des Vermögensaufbaus der deutschen Länder steht die Bildung von Rücklagen für zukünftige Spitzen bei Pensionen und Versorgung der Beamten. „Durch eine bundesgesetzliche Regelung sind ab dem Jahr 1999 auch alle Länder gehalten, eine Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2017 aufzubauen. Diese orientierte sich nicht“, schreibt Kresin, „an einem versicherungsmathematischen Deckungsprinzip zukünftiger Versorgungsaufwendungen. Sie finanziert sich aus dem Einbehalten eines Anteils der Erhöhungen der aktuellen Beamtenbezüge und Pensionen.“
Unabhängig von dieser Versorgungsrücklage hat das Land Rheinland-Pfalz als erstes Land bereits seit 1996 ein Volldeckungssystem für die Altersversorgung seiner Beamten aufgebaut . So bildete Rheinland-Pfalz schon vor Einführung der Versorgungsrücklage eine versicherungsmathematisch ermittelte Rücklage für zukünftige Pensions- und Versorgungsansprüche. „Diesem Beispiel folgten dann in dem Zeitraum von 2005 bis 2008 sieben weitere Länder,“ berichtet Kresin, „so dass zum Ende des ersten Jahrzehnts des neuen Jahrtausends die Hälfte der deutschen Länder eine mehr oder weniger kapitalgedeckte Vorsorge für zukünftige Pensions- und Versorgungsansprüche ihrer Beamten eingeführt haben. Die Vorsorgesysteme der einzelnen Länder unterscheiden sich insbesondere bei den berücksichtigten Beamtenjahrgängen und der Ermittlung des Zuführungssatzes.“
Die Vermögensverwaltung kann sich organisatorisch von Land zu Land stark unterscheiden, zeigt Kresin auf: „Grundsätzlich können Länder ihre Vermögen selber durch Facheinheiten in ihren jeweiligen (Finanz-)Ministerien oder deren nachgeordnete Verwaltung in Form der Direktanlage investieren. Alternativ können auch Dritte in den Anlageprozess einbezogen werden. Mit den steigenden Volumina der Vermögen nimmt auch die Komplexität der Geldanlage zu, was die Unterstützung durch einen spezialisierten Dritten erfordern kann. Mischformen in der Organisation sind möglich und werden oft praktiziert.“
Die steigenden Vermögen bedingen steigende Anforderungen an die Vermögensverwaltung, macht Kresin in seinem Artikel klar. Das Risikomanagement, die Renditeplanungen, die strategische Allokation auf Vermögensklassen, die Ergebnistransparenz im Anlageprozess für verschiedene Gremien und Entscheidungsträger, die teilweise auch taktische Handlungsfähigkeit, die Vergabe von Managementmandaten und auch die organisatorische Architektur der Vermögensverwaltung eines Landes werden zukünftige Themen sein, mit denen sich deutsche Länder vermehrt und vertieft beschäftigen.
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Individualität und Kundennutzen
Von Dr. Oliver Everling | 29.Dezember 2010
Die größeren Depotbanken scheinen schon allein aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung sowie ihrer finanziellen Möglichkeiten am besten gerüstet zu sein, die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht umzusetzen und sich im Wettbewerb zu behaupten.
Bedeutet dies nun das „Aus“ für die kleineren Anbieter von Depotbankdienstleistungen? Dieser Frage gehen Dr. Laurenz Czempiel und Martin Strauß in ihrem Beitrag zum Sammelwerk von Volker Braunberger, Uwe Rieken und Oliver Everling (Herausgeber) „Rating von Depotbank und Master-KAG“ nach (Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7).
Immerhin sorge das Depotbank-Rundschreiben zwar für Klarheit bezüglich der Aufgaben und Prozesse einer Depotbank, schreiben die Autoren, allerdings werde auch deutlich, dass die Umsetzung der Vorgaben Investitionen in moderne Abwicklungssysteme und in qualifiziertes Personal nach sich zieht. „Daneben werden die Anforderungen der Kunden an die Depotbanken steigen. Gewünscht werden ein verbessertes Reporting, Mehrwertdienstleistungen – beispielsweise Wertpapierleihe – oder die grundsätzliche Abdeckung von Märkten“, sagen Czempiel und Strauß.
Das Geschäftsmodell gerade kleinerer Banken und KAGen stehe damit auf dem Prüfstand. Hier gelte es, grundsätzliche Entscheidungen über die zukünftige Aufstellung zu treffen, aktiv weiteren Veränderungen in der Bankenlandschaft zu begegnen und die sich dabei ergebenden Chancen effektiv zu nutzen.
Zu den Autoren: Nach dem Abitur nahm Dr. Laurenz Czempiel sein Volkswirtschaftsstudium auf, das er an der Usamerikanischen Hochschule University of California, Santa Barbara, mit einem Master in Economics sowie an der LMU in München als Dipl.- Volkswirt abschloss. Von 1985 – 1991 war Dr. Laurenz Czempiel an der Ludwig-Maximilians-Universität als Assistent für Volkswirtschaftslehre beschäftigt und hielt u.a. Lehrveranstaltungen in den Bereichen Makroökonomie sowie Geld, Kredit und Währung ab. Nach einem Auslandsaufenthalt mit den Schwerpunkten Capital Markets und International Economics an der University of Chicago, Illinois kehrte er nach München zurück und promovierte 1990 zum Dr. oec. Während der ersten fünf Jahre seiner beruflichen Laufbahn war Dr. Laurenz Czempiel bei der Merrill Lynch International Private Banking Group tätig. 1996 wechselte er als Leiter Family Office zu Reuschel & Co. Privatbankiers. 2005 trat er in die Geschäftsleitung ein, deren erweitertem Kreis er bereits vier Jahre lang angehört hatte. In dieser Funktion verantwortet er dort seitdem die Bereiche Capital Markets, Investment Center, Wealth Management, Kirchen- und Stiftungsbetreuung und Institutional Sales. Als Referent ist er außerdem bei Veranstaltungen des Euroforums, IIR und des Handelsblatts tätig.
Dr. Laurenz Czempiel unterrichtet seit 1995 an der Munich Business School die Fächer Corporate Finance und Strategic Portfolio Management. Er betreut dort auch MBA Studenten sowie Diplomarbeiten und nimmt Abschlussprüfungen ab. Er ist Mitherausgeber der Schriftreihe „Finance Research“, die Reuschel & Co. gemeinsam mit der Munich Business School veröffentlicht. Regelmäßig erscheinen außerdem seine Publikationen in den Bereichen Kapitalmärkte, Portfoliomanagement, Finanzplanung und Stiftungen.
Martin Strauß verantwortet im Hause Donner & Reuschel die Depotbankfunktion. Nach dem Jurastudium in Hamburg begann er sein berufliche Laufbahn zunächst im Law & Risk Management der comdirect bank AG. 2001 wechselte er zur damaligen Conrad Hinrich Donner Bank, wo er u.a. für den Kommissionshandel mit institutionellen Kunden und für Kapitalmarktthemen zuständig war. Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer übernahm Martin Strauß im Jahre 2007 den Ausbau des Depotbankbereichs, der inzwischen rund 90 Depotbankmandate mit einem Volumen von etwa 4,5 Mrd. EUR umfasst. Zu seinen Aufgaben gehören die Betreuung institutioneller Anleger und externer Vermögensverwalter sowie die Weiterentwicklung der vorhandenen Produktpalette. Daneben ist er als Mitglied in Anlageausschüssen verschiedener Spezialfonds und als Fachreferent für Depotbankthemen tätig.
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Ratingkommunikation: Bring- oder Holschuld?
Von Dr. Oliver Everling | 21.Dezember 2010
Banken und Sparkassen wollen Ratingfragen ihrer Firmenkunden beantworten: Die deutsche Kreditwirtschaft erneuert ihre Selbstverpflichtung zur Ratingkommunikation – was die Fachgruppe Finanzierung-Rating im KMU-Beraterverband ausdrücklich begrüßt.
Erstmals im September 2006 wurde die „Selbstverpflichtung der deutschen Kreditwirtschaft zur Rating-Kommunikation“ veröffentlicht: in der Ratingbroschüre der IFD Initiative Finanzstandort Deutschland, die von allen Großbanken und den Verbänden der Sparkassen und Genossenschaftsbanken getragen wird. Jetzt liegt eine aktuelle Überarbeitung der Broschüre und des begleitenden Textes zu dieser Selbstverpflichtung vor.
Nicht verändert haben die Kreditinstitute die Gesprächsrichtung in der Kommunikation der Ratingergebnisse – was die Fachgruppe Finanzierungrating des KMU-Berater-Verbandes ausdrücklich bedauert. „Unverändert bedeutet Selbstverpflichtung nur, dass die Banken und Sparkassen die Fragen ihrer Firmenkunden beantworten wollen – statt selber aktiv die Kommunikation zu suchen“ bemängelt Carl-Dietrich Sander, Leiter der Fachgruppe. Er verschweigt allerdings auch nicht, dass viele Kreditinstitute zumindest größere Firmenkunden über das Rating informieren. „Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) herrscht aber unverändert sehr häufig das große „Ratingschweigen“ sind die Beratungserfahrungen der Fachgruppenmitglieder.
Die weiteren Hinweise in der Ratingbroschüre der IFD zur Ausgestaltung der Kommunikation bieten aktiven Mittelständlern aber wichtige Ansatzpunkte für ihre Fragen an Banken und Sparkassen: „Wie ist das Rating-Ergebnis einzuordnen? Wie kommt es zustande? Und welche Stellschrauben für eine Rating-Verbesserung gibt e?“ Die KMU-Berater zitieren die IFD-Broschüre z.B. mit dem Satz „Wünschenswert für einen offenen Ratingdialog ist die Auskunft darüber, wie die Bank und Sparkasse die einzelnen Teilschritte bei der Ratingermittlung bewertet hat“. Allerdings folgt auch hier die Einschränkung auf dem Fuße: wie tief diese Auskunft gehen wird, legt jedes Kreditinstitut selber fest.
Wichtig ist, so Sander, die Banken und Sparkassen beim Wort der Ratingbroschüre zu nehmen und aktiv nachzufragen. So wird offen dargestellt, dass „mögliche Verbesserungspotenziale“ aufgezeigt werden sollen, dass die wichtigsten Teilergebnisse dargelegt werden und speziell bei den sog. „qualitativen“ Faktoren die Einschätzung der Banken aufgezeigt werden sollen. „Denn gerade hier herrscht oft mangelnde Kommunikation auf beiden Seiten“ stellen die KMU-Berater immer wieder fest: der Mittelständler weiß nicht, welche Aspekte von den Kreditinstituten bewertet werden und liefert daher nicht die benötigten Informationen für eine angemessene Beurteilung.
Der Appell der KMU-Berater, die Kommunikation über das Rating als Chance zu nutzen, geht daher auch an beide Seiten. Denn die Verbesserung der Bonität der mittelständischen Unternehmen, so Sander von den KMU-Beratern, muss als gemeinsame Zukunfts-Aufgabe verstanden werden, von der Alle profitieren (sander@kmu-berater.de).
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Zweifel am Qualitätsgewinn durch Regulierung
Von Dr. Oliver Everling | 20.Dezember 2010
Der Grundsatz der regulierten Selbstregulierung von Ratingagenturen trotz Zulassungs- und Aufsichtspflicht der Ratingtätigkeit steht auf dem Prüfstand künftiger Reformüberlegungen auf EU-Ebene, um die Refinanzierungsfähigkeit der EG-Mitgliedstaaten nicht dem Ratingurteil weniger international tätiger Ratingagenturen zu überlassen.
„Ob eine verstärkte Regulierung von Ratingagenturen den Wettbewerb um die Gewährleistung inhaltlicher Richtigkeit und damit Qualität von Ratingurteilen gewinnt, darf aus heutiger Sicht bezweifelt werden“, schreibt Herbert Rögner in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ (www.krp.ch). „Staatliche Ratings sind ordnungspolitisch abzulehnen. Mögliche Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast für die Dritthaftung von Ratingagenturen, könnte sich dem gegenüber als zielführend erweisen. Die Teilnahme an der Konsultation der EU Kommission wird angeregt.“ Redaktionsschluss für die Entgegennahme von Stellungnahmen ist der 7. Januar 2011.
Herbert Rögner (mail@herbertroegner.de) ist seit 2006 als selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Er berät (inter-)nationale Banken, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleistungsunternehmen vor allem mit Schwerpunkt im Bank(aufsichts-)recht, Kapitalanlagenrecht, Compliance (MaRisk) sowie Wertpapierrecht/Depotrecht mit Auslandsberührung spezialisiert. Rögner vertritt diese Unternehmen auch vor Behörden, Verbänden, Gremien und auf internationalen Konferenzen sowie bei Konsultationsverfahren gegenüber der Europäischen Union. Zuvor war er sowohl auf Kanzleiseite (renommierte US Kanzleien) als auch auf der Unternehmensseite bei dem größten deutschen Börsenbetreiber, zuletzt leitend in der Rechtsabteilung einer seiner Tochtergesellschaften tätig.
Inhaltlich konzentriert sich seine Praxis nach eigenen Angaben auf die (aufsichtsrechtliche) Qualitätssicherung von Transaktionsprozessen, Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden sowie auf das Erstellen von Rechtsgutachten und die Durchführung von rechtlichen Risikoanalysen für das Executive Management.
Vor dem in der Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ veröffentlichten Beitrag hat er bereits im November 2005 im Sammelband von Achleitner/Everling im Gabler Verlag auf die Entwicklungstendenzen der Regulierung von Ratingagenturen hingewiesen: Ann-Kristin Achleitner und Oliver Everling (Herausgeber): Rechtsfragen im Rating, Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden 1. Auflage November 2005, http://www.gabler-verlag.de, gebundene Ausgabe, 470 Seiten, ISBN 3-409-14314-9.
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AA+ für First Private Europa Aktien ULM
Von Dr. Oliver Everling | 20.Dezember 2010
TELOS hat First Private Europa Aktien ULM geratet. Der Fonds erfüllt die sehr hohen Qualitätsstandards der Ratingagentur und erhält die Bewertung „AA+“ auf einer Skala von A bis AAA (höchste Qualitätsstandards, www.telos-rating.de).
Das Fondsrating von TELOS will auf qualitative Weise die Stringenz des Investmentprozesses, den Fondsmanager und sein Team sowie das Qualitätsmanagement innerhalb des Prozesses vor dem Hintergrund der Einhaltung ethischer Grundsätze wie Fondsklarheit und -wahrheit beurteilen. Die Performanceergebnisse der Fonds dienen zur Beurteilung der Konsistenz des Investmentprozesses.
Aus dem TELOS-Kommentar: „Der First Private Europa Aktien ULM wird nach einem gut durchdachten, strukturierten Investmentprozess gemanagt, der einem quantitativen Ansatz folgt und sich auf Aktien des MSCI Europa und Stoxx (SXXP) konzentriert.“
Die Vorgehensweise basiert auf einer leicht verständlichen Philosophie, die sich voll und ganz im Investmentprozess wiederfindet. Ins Portfolio werden Titel aufgenommen, die im Rahmen eines „Multifaktormodells“ eine niedrige Bewertung aufweisen, gleichzeitig aber auch ein aus Sicht der Portfoliomanager solides Wachstum versprechen. Der erste Teil des Investmentprozesses ist ein quantitativer Filterprozess, der ohne jeden subjektiven Einfluss durchgeführt wird. Dabei werden Werte aussortiert, die nicht ausreichend liquide sind oder eine kritische Finanzstruktur aufweisen.
Ausgewählt werden dagegen Titel, berichtet Telos, die ein solides Ertragswachstum erwarten lassen und ein attraktives Bewertungsniveau haben. Der anschließende Teil des Investmentprozesses ist eine systematische „Portfolio-Optimierung“, die darauf abzielt, Portfolionutzen bzw. erwartetes Alpha abzüglich Tracking Error und Transaktionskosten zu maximieren. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen einer „quantitativen Qualitätskontrolle“100 bis 150 ausgewählte Aktien zunächst überprüft, ob die Werte über eine solide Bilanzqualität und stabile Fundamentaldaten verfügen. Weiterhin erfolgt eine qualitative Prüfung durch das Portfolio Management (negatives Screening). Hierzu folgt eine Überprüfung daraufhin, was gegen einen Kauf sprechen könnte. Dabei werden Titel aufgrund ihres individuellen Risikos ausgeschlossen. Des Weiteren geht es darum, größere Klumpenrisiken bezüglich der Länder- oder Branchenallokation zu vermeiden.
Die „Portfolio-Optimierung“ greift unter Risikogesichtspunkten nicht immer auf den „allerattraktivsten“ Wert zurück, sondern überspringt mitunter Werte, die entweder bereits einzeln gesehen zu riskant (volatil) sind oder eben z.B ein ungünstiges Klumpenrisiko auslösen würden.
Im Hinblick auf die Marktturbulenzen im Zuge der Suprime-Krise wurde das Investmentkonzept Anfang 2008 angepasst, stellt die Ratingagentur aus Wiesbaden fest. Davor waren alle Titel im Fonds gleichgewichtet, was zu einer konstruktionsbedingten Large-Cap-Untergewichtung und einer potentiell starken Branchenkonzentration führte. Zur Neutralisierung dieses Effektes werden die Gewichte der Titel jetzt zwischen 0.5 und 2.8% variiert. Die Anpassung hat sich bewährt und der Fonds ist dadurch besser für die Zukunft gewappnet. Ins Portfolio werden die 40-65 besten Aktien des Universums aufgenommen.
Der Investmentprozess wird alle drei Monate vollständig durchlaufen. Das Portfolio soll in der nahen Zukunft kontinuierlich auf den bestehenden Rebalancing-Bedarf analysiert werden. Der Aktienselektionsprozess hat sich seit Auflegung im Kern nicht geändert.
Nach guten Investmentergebnissen in Vorjahren lag die Performance des Fonds in der jüngeren Vergangenheit unter der des Vergleichsindexes MSCI Europa. Das Sharpe-Ratio lag in der rollierenden Betrachtung im negativen Bereich, berichtet Telos.
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Credit Application Manager weiter entwickelt
Von Dr. Oliver Everling | 16.Dezember 2010
Die Prof. Schumann GmbH hat auch in 2010 ihre Kreditrisikomanagement Software CAM (Credit Application Manager) weiterentwickelt. „Die neuen Funktionen orientieren sich an den Anforderungen des Marktes und sind zum Großteil bereits im produktiven Einsatz“, heißt es dazu aus der Prof. Schumann GmbH. CAM werde z. B. in Industrie-, Handels-, Leasing- und Versicherungsunternehmen eingesetzt, um neue und bestehende Kunden hinsichtlich ihrer Bonität und wirtschaftlichen Entwicklung zu prüfen und zu überwachen.
In 2010 wurde die Anbindung weiterer Informationsdienstleister realisiert. So ermöglicht die Anbindung an die Creditreform Schweiz nun die Einbindung von Firmen- und Personenauskünften für die Schweiz und Lichtenstein. Die neue Schnittstelle zur Prof. Schumann Analyse GmbH nutzt die neue Pflicht der Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger. Sie ermöglicht die automatische und elektronische Einbindung dieser Jahresabschlüsse in die Software CAM. Insbesondere die kurzen Bilanzen mittlerer und großer Unternehmen können über die Schnittstelle online wie eine Auskunft bereitgestellt, analysiert und bei Bedarf automatisch bewertet werden.
CAM bietet Unterstützung für die gesamte Prozesskette des Kreditmanagements. Das fängt bei der Neukundenprüfung an und geht bis hin zu Mahn- und Inkassoprozessen. Um CAM bei diesen letztgenannten noch stärker als bisher in den praxistypischen Arbeitsablauf zu integrieren, wurden aktenübergreifende Mahnläufe implementiert. So ist es nun möglich, aus den von enCAshMent generierten Maßnahmenvorschlägen ohne öffnen der einzelnen Kundenakten, Serienmahnbriefe zu erzeugen und die druckfertigen PDF-Dateien zur Weiterverarbeitung auf einem zentralen Serverlaufwerk abzulegen. Das bedeutet eine deutliche Prozessoptimierung. Außerdem wurde die Übertragungsmöglichkeit an EOS-KSI als weiteren externen Dienstleister für den Forderungseinzug realisiert.
„Der enge Kontakt zu unseren Kunden und allen anderen Akteuren der Branche ermöglicht uns, am Pulsschlag der Praxis zu arbeiten und unsere Software entsprechend weiterzuentwickeln. Die Neuerungen der CAM 4.3 Version von 2010 sind die logische Konsequenz der für uns so wichtigen Praxisorientierung“, resümiert Dr. Martina Städtler-Schumann, Geschäftsführerin der Prof. Schumann GmbH.
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ING-DiBa stiftet für Verbraucherschutz
Von Dr. Oliver Everling | 16.Dezember 2010
Die Direktbank ING-DiBa hat heute zur offiziellen Vorstellung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz in Berlin eine Spende in Höhe von 500.000 Euro für die Förderung der Verbraucherarbeit zugesagt (www.vzbv.de/go/stiftung/index.html). Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Gerd Billen, dankten dem Vorstandsvorsitzenden der ING-DiBa, Roland Boekhout, für die erste Zuwendung eines Unternehmens im Rahmen eines Empfangs im Haus Deutscher Stiftungen. Die im Juli 2010 gegründete Stiftung des vzbv hat die Förderung von Verbraucherinformation und Verbraucherschutz durch die Finanzierung von Aktivitäten der Verbraucherzentralen und des vzbv, sowie seiner Mitgliedsverbände zum Ziel.
Die ING-DiBa habe „großes Interesse an einem starken Verbraucherschutz, weil er Transparenz schafft und die Entscheidungskompetenz der Verbraucher verbessert“, begründete Roland Boekhout die finanzielle Unterstützung. „Das passt ideal zum Geschäftsmodell einer Direktbank. Denn wir sind auf Kunden angewiesen, die gut informiert sind und wissen, was sie tun“ sagte er und verwies auf eigene Initiativen. So sei die ING-DiBa die erste Bank gewesen, die den von Ministerin Aigner vorgelegten Entwurf für ein Produktinformationsblatt konsequent umgesetzt habe. Mit dem im Herbst gestarteten Finanzportal „finanzversteher.de“ unterstütze die Direktbank Verbraucher bei finanziellen Entscheidungen. Das Portal verzichte auf Verweise und Verlinkungen zum kommerziellen Angebot der Bank und biete stattdessen viele Informationsseiten, Checklisten und Tools, sowie seit heute einen Blog zu aktuellen Finanzthemen.
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Fondsplattformen im Wandel
Von Dr. Oliver Everling | 13.Dezember 2010
Nur wenige Anbieter sind zwischen Dienstleistern und B2B-Vollbanken als Fondsplattform im Markt positioniert. Dies wurde im Vortrag von Rudolf Geyer deutlich, Sprecher der Geschäftsführung der European Bank for Fund Services GmbH (ebase). Geyer sprach im MontagsMeeting des eff Europäischen Finanz Forum e.V. in Frankfurt am Main über das Thema „Fondsplattformen im Wandel“ (www.eff.de).
Das Wachstum durch Ausbau des Produktspektrums, der Ausbau der Kundenbindung und die Wertschöpfung durch Vollbank-Kompetenz und Aktivierung der Endkundennachfrage sind die Stoßrichtungen in ein völlig neues Wettbewerbsumfeld für ebase, berichtet Geyer. Fidelity FundsNetwork, Frankfurter FondsBank, Fondsdepot Bank, FondsServiceBank, dwpbank, Cortal Consors (BNP Paribas), DAB, Augsburger Aktienbank und Vbank markieren verschiedene Positionen im Markt.
„Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern neue Antworten“, argumentiert Geyer. Das regulatorische Umfeld wurde durch die Diskussion um Professionalisierung, Administrationsaufwand sowie § 34c GeWO vs. § 32 KWG beeinflusst. Das Anlegerverhalten litt am Vertrauensverlust, dem Sicherheitsbedürfnis und dem Beratungsbedarf. Neue Entgeltmodelle und mehr Transparenz kennzeichnen die Provisionsmodelle der Branche. Weniger Marktteilnehmer, aber Verschärfung des Wettbewerbs mit neuen Geschäftsmodellen verlangen von den Anbietern mehr Flexibilität, Effizienz und Zukunftsorientierung.
Der Aktionsradius für § 34c Vermittler ist afugrund verändert Nachfrageseite und regulatorischer Rahmenbedingungen im Fluss, zeigt Geyer auf. Produkttiefe und Produktbreite sind Dimensionen, unter denen man den Aktionsradius von § 34c (Fondsvermittler) sowie nach § 32 KWG (Vermögensverwalter, Haftungsdach) mit Blick auf Beteiligungen, Finanzierung, Fonds, ETF, Einlagen, Wertpapiere und Sonstiges betrachten muss.
Um sich an die Spitze einer Entwicklung zu stellen, muss die Erweiterung der Produktpalette, White Label Banking, partnerspezifische Konfiguration, zielgruppengerechte Abwicklung, Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und konsequente B2B-Ausrichtung für Fondsplattformen wie ebase thematisiert werden. Geyer stellt das Geschäftsmodell einer B2B-Direktbank vor.
Die B2B-Direktbank bietet Produkte für Banking und Brokerage, ist Spezialist für Vermögensaufbau und -anlage und erlaubt umfangreiche partnerspezfisiche Konfiguration und White-Label-Lösungen. „Wir kommen aus der KAG-Welt“, erinnert Geyer, „von der anderen Seite kommen die Direktbanken“. Die Direktbanken kommen vom B2C-Business, drängen aber inzwischen auch ins B2B-Geschäft.
Die Kernkompetenz Vermögensaufbau und -anlage bildet den Ausgangspunkt für bedarfsgerechte Erweiterung der Produkt- und Leistungsbreite. Geyer zeigt die Perspektiven auf, wie ETFs aufgenommen werden können. „Eigentlich ein uncooles Produkt“, sagt Geyer, da die Vermittler hier nur wenig Provisionen zu verdienen sind. Im Kontext einer neuen Strategien können diese aber auch für Pools, Vertriebe, Vermögensverwalter usw. attraktiv sein.
Die Veränderung auf der Nachfrageseite und die Anpassungen des regulatorischen Rahmens für Fondsvertriebe erfordern neue Lösungen, macht Geyer klar. Geyer sieht eine Konsolidierung und steigenden Wettbewerb im Markt der Fondsplattformen voraus. „Die Geschäftsmodelle der Fondsplattformen passen sich an oder werden weiterentwickelt,“ sagt Geyer, „um organisches Wachstum sicherzustellen.“ Ebase baut sein Geschäftsmodell daher aus und positioniert sich als B2B-Direktbank: „B2B-fähige Lösungen für Vermögensaufbau und -anlage durch flexible Kombination von Brokerage- und Bankingprodukten.“
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