AAA-Rating aus sprachkritischer Sicht
Von Dr. Oliver Everling | 8.Juni 2010
Nach Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 fehlte nicht viel, um das „AAA-Rating“ auf die Vorschlagsliste für das „Unwort des Jahres“ zu bringen, heißt es im Vorwort zum Buch „Debitorenrating“ aus dem Gabler-Verlag (ISBN 978-3-8349-2070-6, http://www.gabler.de).
Der sprachkritische Begriff „Unwort“ bezeichnet ein „unschönes“, aber auch ein „unerwünschtes“ Wort. Die Gesellschaft für Deutsche Sprache kürte auf dem Höhepunkt der Finanzkrise für 2008 die „notleidenden Banken“ zum Unwort des Jahres, denn dieses stelle das Verhältnis von Ursachen und Folgen der Weltwirtschaftskrise auf den Kopf. Während die Volkswirtschaften in ärgste Bedrängnis geraten seien und die Steuerzahler Milliardenkredite mittragen müssten, würden die Banken, durch deren Finanzpolitik die Krise verursacht worden sei, zu Opfern stilisiert.
Die insbesondere für strukturierte Finanzierungen in den USA inflationär vergebene Bestnote AAA hielt nicht, was sie versprach: Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der Gläubiger eines mit AAA beurteilten Finanzinstruments alle zwingend fälligen Zahlungen stets vollständig und rechtzeitig erhalten wird, steht im Widerspruch zur Unverkäuflichkeit eines solchen Titels. Wenn Zahlungen als absolut sicher gelten, kann es doch keinen Grund geben, für diesen sicheren Zahlungsstrom keinen Interessenten zu finden.
Da die US-Agenturen speziell bei vermögensgedeckten Wertpapieren daran scheiterten, die Marktentwicklungen insbesondere im US-amerikanischen Immobilienmarkt richtig einzuschätzen, und Fragwürdigkeiten in ihrer Arbeitsweise zu Tage traten, wurde der europäische Gesetzgeber tätig, um Ratingagenturen einer besseren Kontrolle zu unter-werfen. Die Verordnung über Ratingagenturen der Europäischen Union und das Ausführungsgesetz dazu in Deutschland sind die Konsequenzen.
Mit dem Wort „Rating“ verbindet sich die Erwartung einer Klassifizierung, die Risiken vergleichbar und kommunizierbar macht. Das Schulnotenprinzip erlaubt die relative Interpretation von Risiken. Mit den ausufernden Herabstufungen im Bereich der strukturierten Finanzierungen wurde der universelle Anspruch der Bestnote in Frage gestellt. Die er-kannten Fehler führten zu einer Vielzahl von Maßnahmen, nicht nur bei den betroffenen US-Agenturen selbst, sondern auch bei den Aufsichtsbehörden, die sich auf eine umfassende Einsichtnahme und Überwachung des Ratingwesens einstellen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit von Ratings wiederherzustellen und den Nutzen von Ratings an den Finanzmärkten zu sichern.
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Neusser Appell für bessere Ratingkommunikation
Von Dr. Oliver Everling | 2.Juni 2010
„Die Maschine dominiert die Kreditentscheidung“ ist heute der Eindruck vieler Mittelständler. Diese Aussage war Startpunkt einer engagierten Diskussion zwischen Unternehmern, Wirtschaftsförderern, Steuerberatern und Unternehmensberatern zum Thema „Kommunikation mit Kreditinstituten“. Eingeladen hatte Kurt-Herbert Derichs, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) im Rhein-Kreis Neuss in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Kreis Neuss.
Unter der Moderation des Neusser UnternehmerBeraters Carl-Dietrich Sander – selber ehemaliger Bankvorstand – erarbeitete die Gruppe klare Elemente für einen konstruktiveren Austausch zwischen Kreditgebern und Kunden. Als „Neusser Appell für eine bessere Rating-Kommunikation“ wird eine Reihe von Aufforderungen an Kreditinstitute und Mittelständler gerichtet.
Banken und Sparkassen sollten ihre Firmenkunden unaufgefordert informieren über die Ratingnote auf der hauseigenen Ratingskala, die Bedeutung dieser Note auf der Skala für die Kreditwilligkeit der Bank oder Sparkasse, die hinter der Note liegende Ausfallwahrscheinlichkeit, damit der Firmenkunde die Ratingnoten seiner verschiedenen Kreditgeber vergleichen kann, die im Ratingsystem genutzten Kennzahlen und zu beantwortenden Fragen, damit der Firmenkunde umfassende Informationen für eine angemessene Bewertung zur Verfügung stellen kann, sowie die Sicht des Kreditinstituts auf die Stärken und Schwächen des Unternehmens als Ergebnis des Ratingprozesses, damit der Kunde diese Impulse in seine weiteren Entscheidungen einfließen lassen kann.
Diese Information sollte dem Firmenkunden idealer Weise auch in einer schriftlich knapp zusammengefassten Form übergeben werden. Für Mittelständler enthält der „Neusser Appell“ Hinweise, vor jeder Kreditanfrage (Kreditverlängerung, Krediterhöhung) die Kreditinstitute anzusprechen und zu klären, welche Informationen und Unterlagen diese für eine Entscheidung benötigen werden, diese Informationen und Unterlagen komplett zur Verfügung zu stellen und dabei die wichtigsten Entwicklungen z.B. im Jahresabschluss und der Betriebswirtschaftlichen Auswertung ergänzend aus Unternehmenssicht zu erläutern. Ferner sind in den Gesprächen mit den Banken und Sparkassen für deren Fragen offen sein und transparente Antworten zu geben.
Auf dieser Basis – so war die Gruppe überzeugt – ließen sich viele „Unebenheiten“ in der Kommunikation, die heute vielfach auch unter dem Begriff „Kreditklemme“ diskutiert werden, reduzieren und sogar von vorne herein vermeiden (http://www.neusser-rating-appell.de/).
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Konzernweite Verfahrensrichtlinie für Credit Management
Von Dr. Oliver Everling | 1.Juni 2010
Continetal Hotels, Airlines, Clothing – alle diese Aktivitäten haben mit der 1871 gegründeten Continental AG nichts zu tun, leitet Harald Rehling, CCC, Leiter Konzernkreditmanagement der Continental AG seinen Vortrag bei der 7. Regionalveranstaltung der Region Süd-West des Verein für Credit Management e.V. (VfCM, http://www.credit-manager.de/) ein. Die SCHUFA Holding AG direkt am Schiersteiner Hafen von Wiesbaden bot dafür als Gastgeber ein hervorragendes Ambiente (http://www.schufa.de/).
Rehling zeigt die Organisation der Kreditmanagements des Continental-Konzerns, Automotive wird von den übrigen Einheiten des Konzernkreditmanagements unterschieden. Verfahrensrichtlinien vereinheitlichen Prozesse im Konzern, wodurch eine Vergleichbarkeit („Benchmarking“) von Abläufen möglich werde. Regelung von Zielen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Definition von Prozessen und Prozessabläufen gehören zu den zentralen Elementen einer Verfahrensrichtlinie. Bereichsübergreifende Interaktionen mit anderen Abteilungen müssen bedacht und geregelt werden.
Klare, verständliche und strukturierte Darstellung sind wichtig, wer ist für was zuständig und muss bzw. darf was wann in welcher Art und Weise tun? Dein Einführung einer Verfahrensrichtlinie erzeugt Handlungssicherheit bei allen Beteiligten des Bereichs. Wichtig sei auch die Verantwortlichkeit für die Verfahrensrichtlinie und die Aktualisierung zu regeln, den Geltungsbereich (Kreditmanagement? Vertrieb? Für beide gemeinsam? Wer ist der Adressat?), die Zuständigkeit für die Inkraftsetzung, die Zielbeschreibungen, die Aufgabenbeschreibungen, die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten unter Berücksichtigung der Organisationsstrukturen, die Prozessbeschreibungen auch unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Abteilungen und die Begriffsdefinitionen.
Bei der Continental erfolgt eine Unterteilung in Verfahrensrichtlinie und Organisationsrichtlinie. Die Verfahrensrichtlinie muss über mehrere Managementebenen hinweg bis in den Vorstand entschieden werden. Die Organisationsrichtlinie könne dagegen – wie es die Abläufe verlangen – schneller abgewandelt werden. Vermeidung unangemessener Risiken und finanzieller Verluste, Reduzierung des Working Capitals und der DSO, die Steuerung des Forderungsvermögens sowie seine Risikosteuerung und die Definition der Ebenen des Kreditmanagements gehören zu den Zielen dieser Regelungen.
Die Organisationsrichtlinie umfasst das Kreditmanagement im Einzelnen, auch die Ebenen im Kreditmanagement (Basis, regionales Kreditmanagement, Automotive bis zum CFO). Kreditlimite, Vorgehensweise und Kriterien zur Beurteilung des Kunden werden hier vorgegeben. Scoring, Wirtschaftsberichte usw. bieten dem lokalen Kreditmanager eine Grundlage, sich ein Bild vom Kunden zu machen. Besonderheiten gibt es z.B. bei Erstausrüstungskunden. Warenkreditversicherung, Konsignationslagerverträge, Fakturierung, Mahnwesen, Insolvenzfälle, Kreditkomitees, Berichtswesen – Rehling kommt auf die ganze Bandbreite der Themen zu sprechen, die Inhalte einer Organisationsrichtlinie sein müssen.
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Leasing-Forum 2010
Von Dr. Oliver Everling | 1.Juni 2010
„Wachstum braucht Investitionen“, betonte kürzlich das ifo Institut für Wirtschaftsforschung (http://www.cesifo-group.de/). Die Leasingbranche als Investitionsmotor der deutschen Wirtschaft spielt dabei eine entscheidende Rolle. Jährlich investieren die Leasingunternehmen 42 Milliarden Euro in Fahrzeuge, Maschinen, Computer oder Immobilien. Zum Nutzerkreis zählen sowohl Mittelständler als auch internationale Konzerne.
Demgegenüber befindet sich die Leasing-Wirtschaft im Umbruch: Die drastische Verschlechterung der Refinanzierungsbedingungen nicht nur für Leasing-Unternehmen, die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform sowie die geplanten Änderungen der internationalen Bilanzierungsrichtlinien erschweren für viele Anbieter die Daseinsbedingungen.
Dabei muss Leasing gerade jetzt seiner Aufgabe als alternative Finanzierungsquelle für Investitionen verstärkt nachkommen. Der Mittelstand braucht Geld, die Zurückhaltung der Banken wird beklagt. Welche Konsequenzen haben diese Bedingungen für Wettbewerbssituation und Angebot? Was unterscheidet Leasinganbieter von Banken und damit Leasing vom klassischen Bankkredit? Und wie können Hersteller oder Händler von Industriegütern Leasing als Absatzinstrument einsetzen? Politik, Finanzaufsicht, (Vertriebs-)Partner und vor allem Kunden müssen den Nutzen von Leasing nicht nur begreifen, sie müssen ihn wollen!
„Darüber wollen wir reden und diskutieren“, sagt Philipp Otto von der Verlagsgruppe Fritz Knapp / Helmut Richardi und lädt zum „Leasing-Forum 2010″ am 7. Juli 2010 im Hilton Frankfurt ein: „Herausforderung Leasing – gefangen zwischen Regulierung und Markt“. Top-Referenten sind u. a. Hans-Michael Heitmüller, Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Leasing AG, Bad Homburg v.d. Höhe, Alexander Wüerst, Vorsitzender des Vorstands, Kreissparkasse Köln, Köln, und Marijan Nemet, Partner / Wirtschaftsprüfer / Financial Service Industry (FSI), Deloitte & Touche GmbH, Frankfurt am Main.
http://www.kreditwesen.de/media/veranstaltung/2010/May/04/Leasing-Forum_Prospekt_2010.pdf
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Roland Berger Strategy Consultants gewinnen Dr. Markus Krall
Von Dr. Oliver Everling | 1.Juni 2010
Roland Berger Strategy Consultants stellen 20 erfahrene Experten im Bereich Financial Services ein, darunter sechs Partner, drei davon in Deutschland. Das Kompetenzzentrum Financial Services zählt heute mit rund 25 Partnern und 200 Beratern zu den am stärksten wachsenden Bereichen der weltweit führenden Strategieberatung europäischen Ursprungs. „Infolge der Finanzkrise hat sich die Regulierung im Finanzsektor verschärft“, sagt Dr. Udo Bröskamp, Leiter des globalen Competence Centers Financial Services bei Roland Berger. „Das Geschäftsumfeld für Banken und Versicherungen ändert sich radikal.“ Diesem Wandel begegnen die Strategen unter anderem mit einer Erweiterung ihres Expertenteams und der Stärkung ihrer Kompetenzen im Risikomanagement und in der Beratung für die Versicherungsbranche.
16 Spezialisten kommen von der schwerpunktmäßig in Deutschland, Österreich und dem mittleren Osten tätigen Unternehmensberatung KDB Krall Demmel Business Consulting GmbH zu Roland Berger Strategy Consultants. Die auf Risikomanagement spezialisierten Experten ergänzen das Roland Berger-Team Financial Services an den Standorten Frankfurt, Hamburg, München, Zürich, Wien und in Manama/Bahrain.
Die Führungsriege von KDB verfügt über langjährige Erfahrung in der strategischen Beratung von multinationalen Finanzinstitutionen, Investoren, Regulatoren und anderen Teilnehmern des internationalen Finanzmarktes. Dr. Markus Krall und Dr. Roland Demmel bereichern den Partnerkreis in Deutschland: KDB-Gründungspartner und -Geschäftsführer Dr. Markus Krall begann seine Karriere bei der Allianz AG in München, bevor er in die Strategieberatung wechselte und unter anderem als Senior Partner bei McKinsey arbeitete. Vor der Gründung von KDB war der promovierte Wirtschaftswissenschaftler Chief Risk Officer und Mitglied des Vorstandes bei Converium Rückversicherung in Zürich. Dr. Roland Demmel ist ebenfalls Gründungspartner und Geschäftsführer von KDB. Der Wirtschaftsingenieur und Dr. der Staatswissenschaften kann auf elf Jahre Erfahrung in der Finanzindustrie zurückblicken, davon zehn als Berater (vor KDB etwa als Partner bei KPMG Advisory). KDB-Partner Dr. Dietrich Matthes wird neuer Partner am Standort Manama, Bahrain, Walter Mussil in Wien.
„Wir freuen uns, mit unseren neuen Kollegen unser Kompetenzzentrum Financial Services weiter zu stärken und vor allem den für unsere Klienten immer wichtigeren Bereich Risikomanagement auszubauen“, sagt Dr. Martin Wittig, Mitglied des weltweiten Executive Committee sowie CFO von Roland Berger Strategy Consultants. „Wir vertreten das gleiche Verständnis, den gleichen Stil und den gleichen Ansatz von Strategieberatung, um den größtmöglichen Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen“.
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CAM erfüllt MaDiC des VfCM
Von Dr. Oliver Everling | 1.Juni 2010
Als Reaktion auf die aktuelle Bundesdatenschutznovelle hat der Verein für Credit Management (VfCM e.V., http://www.credit-manager.de/) die „Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management (MaDiC)“ definiert. Der Credit Application Manager (CAM), eine Kreditmanagement-Software der Prof. Schumann GmbH (http://www.prof-schumann.de/) erfüllt gemäß einer Pressemitteilung des Hauses die Anforderungen, die darin an eine technische Lösung gestellt werden.
Es gibt zwei Pole, zwischen denen sich der Datenschutz im Credit Management bewegt, schreiben die Experten von der Prof. Schumann GmbH: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte, die durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung berührt sind, auf der einen und der Schutz der berechtigten Interessen eines Unternehmens auf der anderen Seite. Die ab dem 1. April in Kraft getretenen Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben die Absicht, die Persönlichkeitsrechte besser zu schützen und das Informationsrecht der Betroffenen zu stärken. Die MaDiC des VfCM sollen Unternehmen als Leitfaden dienen, ihre bisherigen Kreditprozesse kritisch zu überprüfen.
Viele der formulierten Mindestanforderungen lassen sich durch reine Organisationsanweisungen regeln, so z. B. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Weitere Anforderungen betreffen aber auch eine IT-Unterstützung der Prozesse. Eine gute Software wie CAM kann diese neuen Anforderungen automatisch berücksichtigen. So werden alle Schritte der Datenübertragung und Beurteilung lückenlos dokumentiert und sind über eine Historie jederzeit einseh- und nachvollziehbar. Auch den Vertraulichkeits-Regelungen wird in CAM selbstverständlich durch eine verschlüsselte Übertragung und ein genau definiertes Zugriffs- und Berechtigungskonzept entsprochen. Weiterentwicklungen, die für die Datenübertragung an Zahlungserfahrungspools notwendig waren, wurden bereits allen Kunden der Prof. Schumann GmbH kostenfrei zur Verfügung gestellt.
„Es ist uns wichtig, unseren Kunden eine leistungsfähige Software zur Verfügung zu stellen, die ihrem Anspruch gerecht wird, die Prozesse im Kreditmanagement zu optimieren. Dass die Software dabei konform zu den gesetzlichen Regelungen ist, ist eigentlich selbstverständlich. Viel wichtiger ist uns dabei der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit. Die Software muss sich an den Nutzer anpassen und nicht umgekehrt. Unsere Software soll die Arbeit erleichtern und muss daher mit Veränderungen mitgehen.“, führt Dr. Martina Städtler-Schumann, Geschäftsführerin der Prof. Schumann GmbH, aus. Und sie ergänzt: „Außerdem stehen wir mit unserem Beraterteam selbstverständlich auch für die Umsetzung der Organisationsanweisungen zur Verfügung.“
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RATING EVIDENCE ist qualifizierter Anleger
Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2010
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt die Eintragung der RATING EVIDENCE GmbH (http://www.rating-evidence.com/) in das Register für qualifizierte Anleger gemäß § 27 WpPG. Damit entspricht sie dem Antrag der Gesellschaft auf Registrierung als qualifizierter Anleger im Sinne des § 2 Nr. 6 d) und Nr. 7 i.V.m. § 27 WpPG. Die Eintragung erfolgte zum 27. Mai 2010 und gilt für die Dauer eines Jahres.
Die BaFin weist darauf hin, dass der RATING EVIDENCE GmbH mit Eintragung als qualifiziertem Anleger Wertpapiere gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 WpPG uneingeschränkt prospektfrei angeboten werden können. Solche Angebote werden von der BaFin weder auf Seriosität noch auf Bonität geprüft (http://www.bafin.de).
Die im Rahmen der Antragstellung gemachten Angaben werden durch die BaFin verarbeitet. Die im Anlegerregister eingetragenen Daten können bis zu ihrer Löschung von einem Emittenten eingesehen werden, wenn dieser glaubhaft macht, dass die Einsichtnahme erforderlich ist, um sicherzustellen, dass das Angebot nur qualifizierten Anlegern unterbreitet wird.
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Ratingforderungen aus der Friedrich-Ebert-Stiftung
Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2010
Der Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung zieht Lehren aus der Finanzmarktkrise. Harald Noack und Karl-Peter Schackmann-Fallis bringen diese auch in Bezug auf die Ratingagenturen zu Papier (ISBN: 978-3-86872-329-8): Die Ratingagenturen haben wesentlich zum Boom im Subprime-Verbriefungsmarkt und damit letztlich auch zur US-Immobilienpreisblase beigetragen. Über Jahre hinweg haben sie die Risiken der verbrieften Positionen als viel zu niedrig eingestuft. Dies war nicht nur Resultat ungeeigneter Bewertungsmodelle, sondern auch verzerrter Anreize: Von günstigen Ratingurteilen haben die Agenturen mehr profi tiert als von ungünstigen.
Bedenklich ist nach dem Thesenpapier der Permanenten Arbeitsgruppe Finanzpolitik, Steuern, Haushalt und Finanzmärkte des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung zudem die Tatsache, dass die oligopolistische Marktstruktur zu einer Synchronisierung der Risikoeinschätzung durch wenige Akteure geführt hat. Hierbei besteht nicht nur die Gefahr, dass wegen fehlender Pluralität der Risikoeinschätzung herdenartige Entwicklungen provoziert werden, sondern auch, dass Marktmissbrauch nicht auszuschließen ist.
Zukünftig müssen die Ratingagenturen wegen ihrer hohen Bedeutung für die Stabilität der Finanzmärkte einer wirksamen Aufsicht unterzogen werden, so die Forderung des Managerkreises: „Mit gesetzgeberischen Maßnahmen zur Regulierung der Ratingagenturen, die Mitte 2009 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet wurden und Ende des Jahres in Kraft treten werden, ist der erste Schritt auf europäischer Ebene getan. Es bleibt abzuwarten, ob die mit der Verordnung verfolgten Ziele erreicht werden.“
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Wechsel im Vorstand der DVFA
Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2010
Die DVFA-Mitgliederversammlung wählte am 26. Mai 2010 Stefan Bielmeier, DZ BANK AG (ab 28. Juni 2010), Guido Hoymann, CEFA, B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA und Michael Schmidt, CFA, Union Investment Privatfonds GmbH zu neuen Vorständen des DVFA e.V. Die amtierenden Vorstände Fritz H. Rau (Vorsitzender), Dr. Peter Merk, Landesbank Baden-Württemberg (stellvertretender Vorsitzender), Andreas Heinrichs, Vontobel AG (Schriftführer), Frank Klein, DB Advisors (Schatzmeister), Ingo Ralf Mainert, RCM/Allianz Global Investors KAG und Gunnar Miller, RCM/Allianz Global Investors KAG, wurden von der Mitgliederversammlung wiedergewählt.
Winfried Becker stand nach 8-jähriger Vorstandstätigkeit, Klaus Holschuh nach 6-jähriger Vorstandstätigkeit sowie Ernst-Ludwig Drayß nach 4-jähriger Vorstandstätigkeit auf eigenen Wunsch für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Sie sind aus dem Vorstand des DVFA e.V. ausgeschieden. Auf Holschuh folgt in der DZ BANK Bielmeier.
Stefan Bielmeier trat nach Abschluss seines Studiums der Volkswirtschaftslehre im Dezember 1996 in die Deutsche Bank AG ein. Sein Aufgabengebiet umfasste zunächst hauptsächlich die Erstellung von ökonometrischen Prognosemodellen für Zinsen, Renditen und Wechselkurse sowie die Prognose und Analyse von Wirtschaftsindikatoren. Später übernahm er die Verantwortung für die Analyse der europäischen und deutschen Volkswirtschaft sowie für die Prognosen der wirtschaftlichen Indikatoren. Daneben wirkte er mit bei der Erstellung der Prognosen für die EZB-Zinspolitik und die Rentenmarktentwicklung. Seit Januar 2006 war er für das Economic Research innerhalb von Global Markets in Deutschland verantwortlich und seit Januar 2009 umfasste seine Verantwortlichkeit auch die Bereiche Asset Allocation und Aktienstrategie. Zum 28. Juni 2010 tritt er in die DZ Bank AG ein und übernimmt die Leitung des Bereichs Research und Volkswirtschaft.
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Staatspapiere ohne Qualitätsgarantie
Von Dr. Oliver Everling | 26.Mai 2010
Die wachsende Sorge über die Entwicklungen in der Eurozone beherrscht die Untersuchungsergebnisse von Fitch Ratings bei europäischen Investoren in Rentenpapieren. Dies geht aus den Ergebnissen der vierteljährlichen Befragung hervor, die im April durchgeführt wurde (http://www.fitchratings.com/).
Monica Insoll, Managing Director in Fitch’s Credit Market Research Group, stellt fest, dass Investoren Gefahren bei öffentlichen Emittenten sehen. Der Anteil der Anleger, die signifikante Verschlechterungen der Bonität erwartet, habe sich gegenüber dem vorhergehenden Quartal auf 19 % verdoppelt. Auch die Erwartungen bezüglich der Finanzinstitutionen habe sich weiter verschlechtert, zum Teil aufgrund des Einflusses der neuen Regulierungsmaßnahmen bei Instituten des Finanzsektors.
Für Staatspapiere befürchten die Investoren anhaltende und wachsende Schwierigkeiten der Refinanzierung, der Substitution fälliger Papiere durch ähnlich zinsgünstige Fazilitäten. Die Regierungen würden mit steigenden Zinsforderungen konfrontiert und verbreiteten Befürchtungen um Ausfälle bei Staaten.
Der Pessimismus bezüglich der Qualität von Staatspapieren kontrastiere mit dem eher enthusiastischen Ausblick für andere Vermögensklassen, insbesondere auch Unternehmensanleihen, und für Emittenten aus Entwicklungsländern. Zu beachten seien aber die Ansteckungseffekte aus dem Sektor der Staatspapiere.
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