Regierungsentwurf schockt Scoringwirtschaft

Von Dr. Oliver Everling | 26.Dezember 2008

Schockwellen erreichten 2008 nicht nur die Ratingbranche, sondern auch alle, die in Deutschland mit Scorings arbeiten. Während die Ursachen der Ratingkrise in den USA lagen, sind die bösen Überraschungen beim Scoring deutschen Ursprungs: Im Juli 2008 stellte die Bundesregierung im Kabinett einen Entwurf zur [Ä]nderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Hier zeigte sich, dass von der Regierungskoalition zwar gute Absichten verkündet, jedoch untaugliche Mittel gewählt wurden.

Als ob die Kreditkrise nicht genug wäre, schüttete die Bundesregierung weitere Verunsicherung sogar über die Kreditwirtschaft hinaus in den Handel, der auf verlässliche Daten zur Beurteilung seiner Kunden angewiesen ist. Nach Olaf Roik, E-Commerce-Experte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE, http://www.einzelhandel.de/) werden 2008 „voraussichtlich 20 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt“. Der Umsatzanteil des E-Commerce am gesamten Einzelhandelsumsatz liege bei etwa 3,5 Prozent, in einzelnen Branchen auch deutlich darüber. Ausgerechnet die wachstumsstarken Segmente der Wirtschaft würden nach Plänen der Bundesregierung abgewürgt.

Dabei profitieren von der positiven Entwicklung des Internethandels auch die schätzungsweise 50.000 Einzelhändler, die neben Ladengeschäften Webshops betreiben, so die Feststellung des HDE. Knapp 50 Prozent dieser Multi-Channel-Unternehmen würden mit einem weiteren Umsatzwachstum bis Mitte 2009 rechnen. Lediglich elf Prozent würden einen Umsatzrückgang erwarten. Roik: „2009 wird der Online-Handel ein Umsatzvolumen von voraussichtlich 21,9 Milliarden Euro erzielen. Damit steigen die Online-Shopping-Umsätze im Vergleich zu 2008 um 9,5 Prozent.“

„Der Versandhandel liefert in Deutschland ca. 80 Prozent aller Waren gegen Rechnung mit einem in der Regel mehrwöchigen Zahlungsziel. Das ist ein in Europa fast einzigartiges Verbraucherprivileg“, hebt Dr. Peter Rheinländer, LL.M., hervor, Rechtsanwalt und Justiziar des Bundesverbandes des deutschen Versandhandels (http://www.versandhandel.org/). Dass der Verbraucher die Möglichkeiten nutzen will, die ihm durch die Anwendung von Scoringverfahren eröffnet werden, beweist die Statistik: „Da zurzeit ca. 70 Prozent der Neukunden die Bestellung abbrechen, wenn die Lieferung nur gegen Vorkasse angeboten wird, würden die geplanten Regelungen das Geschäftsmodell zahlreicher junger Unternehmen der New Economy aber auch das der traditionellen Versandhäuser grundsätzlich in Frage stellen“, prognostiziert Rheinländer.

Die Stoßrichtung der Regierungskoalition ist insbesondere auch deshalb tragisch, da immer mehr Unternehmen auf Scorings angewiesen sein werden. „Wir beobachten, dass der stationäre Handel mit dem Online-Handel“, so Roik, „immer stärker verschmilzt. In wenigen Jahren werden die Grenzen vollständig aufgelöst sein, vor allem beim so genannten Multi-Channeling. Das ist eigentlich gar nichts Besonderes. Es geht immer um den Vertrieb, nur dass wir verschiedene Vertriebswege nutzen: stationär und online gemeinsam.“

Der SCHUFA-Vorstandsvorsitzende Rainer Neumann (http://www.schufa.de/) erklärte: „Das Ziel des Gesetzgebers, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und mehr Transparenz für Verbraucher bei der Speicherung und Weitergabe von Bonitätsinformationen zu schaffen, unterstützen wir voll und ganz. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen bewirken teilweise jedoch das Gegenteil. Aus unserer Sicht besteht noch Nachbesserungsbedarf bei den geplanten Neuregelungen.“

„Der deutschen Wirtschaft würde durch ein solches Gesetz – übrigens eine wesentlich über bestehenden EU Gesetze hinausgehende Verschärfung – ein schwerer Schaden zugefügt“, warnten Jan Schneider-Maessen, Vorstandsvorsitzender des Vereins für Credit Management e.V. (http://www.credit-manager.de/) und der Datenschutzbeauftragte Harald Hahn, für den manches an der „Einstellung des Gesetzgebers grundlegend falsch ist“, in einem Brief an alle Mitglieder des Vereins: „Den Kauf auf Rechnung über das Internet wird dann sicherlich keine deutsche Firma mehr anbieten können.“ Rudolf Keßler, Certified Credit Manager (CCM) und Leiter Kredit der BayWa AG in München bringt die Irrwege von SPD und CDU/CSU mit der Gleichung „Kein Scoring = Kein Kauf auf Rechnung“ auf eine prägnante Formel.

In dem Gesetzesentwurf wird beispielsweise der zentrale Begriff einer Auskunftei nicht geklärt. Damit wird für Verbraucher nicht deutlich, welche Unternehmen Daten zu Kreditgeschäften ihrer Person speichern und weitergeben dürfen und welche nicht. Warum der Entwurf außerdem überraschenderweise akzeptiert, die Kreditwürdigkeit einer Person anhand von Informationen über ihre Wohngegend zu beurteilen (so genanntes „Geoscoring“), bleibt kaum erklärlich. Es soll reichen, den Verbraucher hierüber „im Kleingedruckten“ zu informieren. Damit wird die Transparenz als eigentliches Ziel der Neuregelung konterkariert.

Die Vorschläge der Bundesregierung richten sich nicht nur gegen die Kreditwirtschaft und den Handel, sondern auch gegen die Interessen der Verbraucher an einer reibungslosen Abwicklung ihrer Einkäufe. Konsumenten wollen nicht nur Zug-um-Zug, Bargeld gegen Ware, einkaufen, sondern auch über das Internet und den Versandhandel. Gerade in einem wirtschaftlich schwieriger werdenden Umfeld kann es außerdem für viele Verbraucher fatale Folgen haben, wenn sie mangels treffsicherer Scorings keinen Kredit mehr bekommen.

Nach Plänen von SPD und CDU/CSU muss jeder Käufer, der z. B. im Fachmarkt in der Warteschlange steht und seinen Flachbildfernseher im Sonderangebot finanziert haben möchte, die Überraschung fürchten, dass der Verkäufer die unzureichenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Schulden und Versäumnisse lautstark im Laden vorträgt, da er gesetzlich gezwungen ist, seinen Kunden mit den Gründen der Kreditablehnung zu konfrontieren. „Die Frage, ob ein Verbraucher die Gründe für eine Kreditablehnung erfahren möchte oder nicht, muss aber ihm selbst überlassen bleiben“, warnt Peter Wacket, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes in Berlin (http://www.bfach.de/).

Im Sinne von mehr Rechtssicherheit und Transparenz setzen sich die professionell agierenden Anbieter wie die SCHUFA für die gesetzliche Regelung der Zulassung von Auskunfteien ein. Den Verbrauchern kann darüber hinaus auf einfachem Weg – beispielsweise über eine übergeordnete Internetseite – ermöglicht werden, die über sie gespeicherten Daten bei allen zugelassenen Auskunfteien zu erfahren. Schon heute erlaubt die SCHUFA Einsicht über gespeicherte Daten durch ihr Portal http://www.meineschufa.de/.

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Rolle und Tätigkeit der DPR

Von Dr. Oliver Everling | 15.Dezember 2008

Rund 1.050 kapitalmarktorientierte Unternehmen sind im Fokus der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, berichtet Dr. Herbert Meyer, Präsident der Prüfstelle (www.frep.info), auf dem 5. DVFA-Club (www.dvfa.de) zum Thema „Rolle und Tätigkeit der DPR“. Meyer skizziert den Prüfprozess von der ersten Analyse, Beantwortung von Fragen, weitergehender Prüfung und Beantwortung und Anhörung des Unternehmens. Der Prüfungsabschluss besteht aus der Vorbereitung einer Kammersitzung, Beschlussfassung sowie ggf. der Reaktion des Unternehmens auf die Prüfungsfeststellungen und abschließende  Erfüllung von Informationspflichten.
 
Der Verein „Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR“ wurde am 14. Mai 2004 von 15 Berufs- und Interessenvertretungen aus dem Bereich der Rechnungslegung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz in Berlin gegründet. Am 30. März 2005 wurde die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. als Prüfstelle im Sinne von § 342b Abs. 1 HGB durch das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen anerkannt.
 
DIe Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. („Financial Reporting Enforcement Panel“ bzw. „FREP“) wurde mit den Zwecken gegründet, die Trägerschaft einer weisungsunabhängigen Prüfstelle zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften (§§ 342b bis 342e HGB) darzustellen und fachlich mit nationalen Enforcement-Einrichtungen im Ausland und entsprechenden internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten. Die Prüfstelle hat ihre Tätigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mit dem 1. Juli 2005 aufgenommen.
 
Die Prüfstelle prüft nach § 342b Abs. 2 HGB („Prüfstelle für Rechnungslegung“), ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht sowie der zuletzt veröffentlichte verkürzte Abschluss und der zugehörige Zwischenlagebericht eines Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entspricht. Geprüft werden die Abschlüsse und Berichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Die Prüfstelle prüft, soweit konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder auch ohne besonderen Anlass (stichprobenartige Prüfung).
 
Die meisten Fehler treten im Bereich „Unternehmenserwerb und -verkauf“ auf. Im Zeitraum Januar bis Oktober wurden insgesamt 19 Fehler in diesem Bereich festgestellt, wovon 8 die Kaufpreisallokation betrafen ( hier u.a. die Unterlassung einer vom Goodwill separierten Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten, erworbene Kundebeziehungen, Überbewertung von Lizenzrechten)..
 
Hauptursachen für Fehler sieht Meyer in dem Umfang und Kompliziertheit der IFRS-Standards, in der Überforderung der kleinen und mittelgroßen Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer, gelegentliche Unkenntnis der Standards und nur wenige „schwarze Schafe“ – das sind diejenigen, die gezielt manipulieren. Dies sei allerdings schwer nachzuweisen. Mehr als 90 % der Fehler werden auch veröffentlicht. Die Zustimmungsquote liegt bei 82 %, so dass eine einvernehmliche Meinung mit dem Unternehmen hergestellt werden kann.
 
Schwächen der IFRS aus den Erfahrungen mit den Prüfungen sieht Meyer bei den Unternehmenszusammenschlüssen: Hier liegen die Schwierigkeiten z. B. in der Abgrenzung zwischen Goodwill und immateriellen Vermögenswerten und in der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten. Kaufpreisaufteilung (PPA) nach IFRS 3 ermöglicht aufgrund der Komplexität hinsichtlich der Aufdeckung von immateriellen Vermögenswerten beim erwerbenden Unternehmen einen zu großen Spielraum für Earnings Policy, sagt Meyer: hohe Komplexität, hoher Aufwand, aber geringe Aussagekraft für den User, d.h. keine verbesserte Transparenz für den Kapitalmarkt.

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DEGI Immobilienstandort-Scoring Asien

Von Dr. Oliver Everling | 4.Dezember 2008

Die DEGI, Teil von Aberdeen Property Investors, legte in Frankfurt eine umfassende Marktanalyse zu den sicherheitsorientierten asiatischen Immobilienmärkten und deren Investmentchancen vor. Das Motiv für diese Grundlagenarbeit liegt – schreibt DEGI – auf der Hand: zum einen steht Asien immer stärker im Fokus internationaler Immobilieninvestoren. „Zum anderen ist als Reflex auf die Finanzkrise eine Konzentration auf sichere bzw. entwickelte Immobilienmärkte sog. Mature Markets zu erwarten“, erläutert Dr. Thomas Beyerle, Leiter Research der DEGI. Er hat zusammen mit seinem Team die Immobilienmärkte in Japan, Südkorea und Hongkong untersucht. Neben der rein ökonomischen Analyse der Länder und Stand-orte Tokio, Osaka, Nagoya, Seoul und Hongkong, liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Studie auf der Identifikation und Abgrenzung von Entwicklungslagen und deren Immobilienparametern and den Standorten.

Diese researchbasierte Vorgehensweise bei Investitionen erweist sich als notwendig, vor dem Hintergrund der zunehmenden globalen Vernetzungen sowie Abhängigkeiten und deren synchroner Dynamik in der heutigen Zeit. „Der Aufwärtstrend der letzten Jahre nimmt für viele Märkte im asiatischen Raum ein Ende“, so Beyerle weiter. Rezessionsängste und die schlechte Lage an den Kapitalmärkten lassen die Mature Markets nicht außen vor, was auch im aktuellen Büromarktzyklus deutlich wird, denn die Mehrzahl der Standorte hat die Wachstumsphase hinter sich gelassen und befindet sich nun in der Abschwungsphase.

Nicht nur die volkswirtschaftlichen Zahlen, sondern auch die immobilienwirtschaftlichen Kennziffern, wie Miete und Rendite reflektieren die zunehmend angespannte Situation an den Märkten. Aktuell liegt die durchschnittliche Spitzenrendite der analysierten Standorte bei 5,25 %, wobei Tokio mit 3,50 % und Hongkong mit 6,60 % die Grenzen darstellen. Im Durchschnitt erwarten wir für die kommenden Monate stabile bzw. steigende Renditen im Büro- wie im Einzelhandelssegment. Auch bei den Mietpreisen erwarten wir im Durchschnitt infolge steigender Leerstände in der Summe eine Stagnation bzw. eine leichte Korrektur nach unten.

Bei der Betrachtung der Mietverläufe in Form einer korrelations-koeffizienten Matrix zeigt sich mittlerweile eine synchrone, d.h. gleichläufige Entwicklung der Märkte Asiens zueinander wie auch zu Europa, was sich mit der engen ökonomischen Verwandtschaft erklären lässt. Nur Frankfurt/M. als europäischer Vergleichsstandort sowie Osaka und Nagoya bilden in diesem Zusammenhang eine Ausnahme und zeigen eine nicht zusammenhängende bzw. deutlich gegenläufige Entwicklung. Die höchsten Spitzenmieten werden mit rund 110,00 Euro in Hongkong Central/ Admiralty und Tokio Otemachi/ Marunouchi erzielt.

Bei dem von DEGI Research durchgeführten Immobilienstandort-Scoring zur Einschätzung des Marktrisikos im Büroimmobiliensektor sind zur ganzheitlichen Betrachtung der jeweiligen Märkte sowohl büroimmobilienmarktspezifische als auch volkswirtschaftliche Indikatoren eingeflossen. Es zeigt sich, dass es sich bei den Gewinnern mit Singapur, gefolgt von Hongkong und Tokio, um die großen Wirtschafts- und Finanzzentren innerhalb Asiens handelt, die sich zum einen durch gereifte, politisch und wirtschaftlich robuste Volkswirtschaften und zum anderen durch etablierte Immobilienmärkte auszeichnen. Die Emerging Markets von Ho-Chi-Minh-Stadt bis Bangkok sowie Peking und Kuala Lumpur landen in diesem Scoring nicht unerwartet auf den hinteren Rängen.

Es bleibt festzuhalten, dass die Mature Markets Asien durch ihre etablierte Stellung innerhalb Asiens punkten können und aus Diversifikations-gesichtspunkten gerade für sicherheitsorientierte Investoren aus Europa anhaltend interessant bleiben. Zunehmende Chancen könnten sich gerade für eigenkapitalstarke Käufer, sog. Equity-Buyer, ergeben, da Investoren die in den letzten Jahren hochfinanzierte Immobilienkäufe realisierten, gezwungen sein werden einen Teil ihrer Immobilien zu verkaufen. Abzuwarten bleibt jedoch wie diese Märkte sich unter den gegebenen Markteinflüssen entwickeln werden. Die nicht unwesentliche Abhängigkeit von den Finanzmärkten und die Erholung der weltweiten Wirtschafts-systeme spielen dabei die entscheidende Rolle.

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Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen im Stoxx50

Von Dr. Oliver Everling | 4.Dezember 2008

Anlässlich des 60jährigen Jubiläums der UN Menschenrechtskonvention wirft oekom research einen Blick auf die Verbreitung von Menschen- und Arbeitsrechtverletzungen in großen Unternehmen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Vor allem in den Branchen Öl & Gas, Metall- & Bergbau, der Informationstechnologie, und im Einzelhandelssektor finden die Analysten regelmäßig Verstöße. Nachhaltig orientierte Investoren handeln konsequent: Sie schließen Unternehmen, die Menschen- und Arbeitsrechte missachten, aus ihren Portfolios aus.

Die UN Menschenrechtskonvention tritt ein für Freiheit und Unversehrtheit und gegen Ausbeutung und Willkür. Damit bleibt sie auch für die Wirtschaft hochaktuell. Konkrete Forderungen der Charta in Bezug auf unternehmerische Verantwortung sind das Recht auf ausreichende Entlohnung und vernünftige Arbeitszeiten sowie Gewerkschaftsfreiheit. Auch die [Ä]chtung von Sklaven- und Kinderarbeit sowie der Entzug der Lebensgrundlage etwa durch Vertreibung oder Enteignung ohne angemessene Kompensation sind Maßstab für das Verhalten der Konzerne.

Allein für 14 Unternehmen aus dem europäischen Leitindex Stoxx50 haben die Analysten von oekom research massive Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte registriert. Bei den Kontroversen handelt es sich zum Beispiel um Kinderarbeit bei einem Ericsson-Zulieferer in Bangladesch. Zwangsenteignungen und die Zerstörung der Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung sind dem Minenbetreiber Rio Tinto bei seinen Aktivitäten in Indonesien vorzuwerfen. Massive Konflikte verursachen auch die Ölpipelines von Royal Dutch Shell in Nigeria. Dort kommen regelmäßig Menschen in bewaffneten Auseinandersetzungen zu Schaden. Darüber hinaus verseuchen Öl-Lecks [Ä]cker und Trinkwasser der einheimischen Bevölkerung.

Matthias Bönning, Mitglied des Vorstands und Leiter des Analystenteams bei oekom research, erläutert: „Schwere Menschenrechtsverletzungen sind vor allem in den Branchen Öl & Gas und Metall- & Bergbau regelmäßig zu finden. Unsere Analyse von 1.000 weltweit tätigen börsennotierten Unternehmen zeigt, dass sich jedes dritte beziehungsweise jedes fünfte Unternehmen dieser Branchen solchen Vorwürfen gegenüber verantworten muss.“.

Die Auswertung der Daten zu 1.000 Unternehmen ergibt auch, dass massive Arbeitsrechtsverstöße vereinzelt in fast allen Branchen vorkommen. Gehäuft treten sie in Branchen mit einer ausgeprägten Zulieferkette auf, wie Textil, Retail oder IT. Betroffen sind vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zulieferfirmen in Billiglohnländern – insbesondere Südostasien. „Während besonders schwer wiegende Fälle wie Sklaven- oder Kinderarbeit insgesamt zurück gehen, leiden die Angestellten vor allem in Billiglohnländern unter mangelhaften Gesundheitsvorkehrungen, massiven Zwangsüberstunden und Bezahlungen unterhalb der Mindestlöhne“, erläutert Bönning die Situation.

Das Thema ist am Kapitalmarkt längst angekommen: Ethisch orientierte Investoren schließen Unternehmen mit kontroversen Wirtschaftspraktiken oder Geschäftsfeldern oft systematisch aus ihren Portfolios aus. Dabei steht die [Ä]chtung von Menschen- und Arbeitsrechtsverstößen hoch im Kurs. Matthias Bönning: „Fast 90 Prozent unserer Kunden haben bei der Zusammenstellung ihrer Ausschlusskriterien die Themen Menschen- und Arbeitsrechtverstöße ausgewählt.“

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Optimiert Weihnachten

Von Dr. Oliver Everling | 4.Dezember 2008

Das Buch von Univ.-Prof. Dr. Bernd Stauss hat das Potential zum konkurrenzlosen Standardwerk: „Optimiert Weihnachten“ lautet der Titel aus dem Gabler Verlag (www.gabler.de, ISBN 978-3-8349-1320-3), der gerade recht zum Weihnachtsfest die Buchhandlungen erreichte. Univ.-Prof. Dr. Bernd Stauss, geb. 1947 in Hamburg, ist Inhaber des Lehrstuhls für Dienstleistungsmanagement an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Nach seiner Promotion zum Dr. rer. pol und der Habilitation zum Dr. rer. pol habil. an der Universität Hannover übernahm er Lehraufgaben an den Universitäten Göttingen und Innsbruck. Mit Gründung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde er auf den Lehrstuhl für Marketing nach Ingolstadt berufen. Im Jahre 1997 wechselte er auf den ersten deutschen Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement.

Bei dem Buch handelt sich um eine theoretisch fundierte, praktische Anleitung zur Besinnlichkeitsmaximierung und schließt damit eine kaum wahrgenommene Lücke in der betriebswirtschaftlichen Literatur. Das Buch ist für jeden ein Gewinn, der für sich und seine Familie systematisch und effizient das Besinnlichkeitsdefizit beseitigen will. Stauss nimmt auf die Interessen des Lesers schon dadurch Rücksicht, dass er seine methodischen Empfehlungen konzise auf 100 Seiten präsentiert, die als Taschenbuch gut in der Hand liegen und steter Begleiter durch die Adventszeit sein können.

Obwohl sich die Anstrengungen des Autors auf die Besinnlichkeitsmaximierung zu Weihnachten richten, ist der Kauf des Buches schon in der Adventszeit zu empfehlen, um alle Planungs-, Entscheidungs-, Durchführungs- und Kontrollprozesse rechtzeitig einzuleiten. Stauss skizziert zunächst Besinnlichkeitsdefizit als Weihnachtsproblem, um sich dann der Weihnachtszielplanung mit Hilfe der Christmas Scorecard (CSC) zu bedienen. Hier wie auch an anderen Stellen gelingen ihm Transferleistungen, wie beispielsweise auch bei der bedürfnisgerechten Geschenkwunschermittlung mit Hilfe der Conjoint Analyse. Stauss belässt es nicht bei der Modellierung, sondern zeigt praxisorientierte Lösungsansätze am Beispiel des Krawattengeschenkproblems mit Textstimuli zur Präferenzenerhebung auf.

Der Autor dürfte insbesondere auch weibliche Leser gewinnen, indem er kalorienoptimale Leckereienkombinationen anhand von Heißhungerbefriedigungsisoquanten nachweist oder die optimale Zusammensetzung des Strohsternsortiments mit Hilfe der mathematischer Forumlierung der Strohsternkapazitätsrestriktionen illustriert. Ebenso dürfte er mit den Make or Buy Keksen ein zentrales Entscheidungsproblem der weihnachtlichen Küchen ansprechen.

Männliche Leser in den Bürotürmen dürften sich insbesondere in die Weihnachtskartenportfolioanalyse sowie die Geschenkebudgetierung vertiefen. Während ein Teil seiner Modellierungen nur unter statischen bzw. sicheren Bedingungen zutreffend sind, wendet er sich mit einem Entscheidungsbaumverfahren auch der Geschenkepreisbestimmung bei unsicherer Gegengeschenkelage zu. Dem Leser sei empfohlen, sich in seinen Ansatz des Geschenkeeinkaufs mittels Gift Target Costing einzuarbeiten. Noch am Heiligen Abend wird jeder Christ das Buch von Stauss nicht fern des Weihnachtsbaumes legen, um seinem Rat zum zeitoptimalen Weihnachtsliedersingen sowie zur Erfolgskontrolle zu folgen.

Da es sich um die erste Auflage handelt, sei dem Universitätsprofessor verziehen: An manchen Stellen fehlt es an einer tiefer gehenden Prämissenkritik, so dass der vom motivierenden Text angesteckte Leser geneigt sein könnte, bereits zur Tat zu schreiten, ohne sich eingehend mit den Anwendungsvoraussetzungen befasst zu haben. Bedauerlich ist es auch, dass Stauss nicht auf neuere Methoden des Ratings und die durch Ratings signalisierten Ausfallwahrscheinlichkeiten eingeht. Insbesondere ignoriert Stauss externe Ratings unabhängiger Agenturen, sondern zeigt sich eher als Freund interner Modelle, wie dem Weihnachtsbaumeinkauf mit Hilfe von Scoringverfahren.

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Scope Awards für Commerz Real

Von Dr. Oliver Everling | 1.Dezember 2008

Bei der Verleihung der diesjährigen Scope Awards waren die Fonds der Commerz Real in zwei Kategorien erfolgreich: Unter den Offenen Immobilienfonds mit Zielmarkt Europa setzte sich hausInvest europa durch, bei den Geschlossenen Fonds im Segment der Containerschiffe erreichten die CFB-Fonds die beste Platzierung.

HausInvest europa wurde von der Jury als Fonds mit klar definierter Investitionsstrategie gewürdigt. Zusätzlich punkte er mit der ausgewiesenen Finanzmarktexpertise seines Managements. Auch die solide Finanzstruktur sei Basis für den nachhaltigen Erfolg von hausInvest europa und spreche für hohe Produktqualität.

Bei den Geschlossenen Fonds in der Kategorie Containerschiffe zeigte sich die Jury vom Angebot der CFB-Fonds überzeugt. Diese hätten dem Anleger in den vergangenen zwölf Monaten die Möglichkeit gegeben, in Containerschiffe einer neuen Generation zu investieren. Dafür sei einer der weltweiten Marktführer als Partner gewonnen und eine langjährige Kooperation vereinbart worden. Der Initiator habe weitgehende Absicherungsmaßnahmen in die Fondskonstruktion eingebaut und damit dem Risikoaspekt im Sinne des Anlegers in besonderer Weise Rechnung getragen.

„Wir freuen uns, sowohl bei den Offenen als auch bei den Geschlossenen Fonds eine Auszeichnung erhalten zu haben. Gerade in schwierigeren Zeiten sind Investments in Substanzwerte und solide Wirtschaftsgüter gefragt“, sagt Hubert Spechtenhauser, Vorstandssprecher der Commerz Real AG. „Der langfristig und sicherheitsorientiert investierende hausInvest europa zeichnet sich durch ein breit diversifiziertes Immobilienportfolio aus, das in Verbindung mit einer effizienten Fondssteuerung seit vielen Jahren die Basis für den anhaltenden Anlageerfolg bildet. Bei den Geschlossenen Fonds haben wir mit unseren Containerschiffen eine strategische Assetklasse aufgebaut, die sich vor dem Hintergrund der Globalisierung durch attraktive Anlageperspektiven auszeichnet.“

Der 1972 aufgelegte hausInvest europa ist mit einem Fondsvolumen von 8,5 Milliarden Euro der größte Offene Immobilienfonds in Europa. Das Portfolio umfasst Bürogebäude, Shopping-Center, Hotels und Logistikimmobilien an erstklassigen Standorten wachstumsstarker europäischer Märkte. Mieter sind renommierte Unternehmen unterschiedlichster Brachen mit hoher Bonität. Die Vermietungsquote beläuft sich auf 96 Prozent, die Liquiditätsquote beträgt aktuell 15 Prozent. Liquiditätsanlagen erfolgen weitestgehend in Tages- und kurzfristigen Termingeldern.

Im Segment der Containerschiffe hat die Commerz Real allein im Jahr 2007 rund 2,0 Milliarden US-Dollar investiert. Die Akquisitionen erfolgten in insgesamt 17 Containerschiffe verschiedenster Größenklassen, darunter auch sechs Containerriesen mit 12.600 bis 14.000 TEU. Alle Schiffe verfügen über langfristige Verträge mit erstklassigen Charterern.

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Megatrends für die Luftfahrt intakt

Von Dr. Oliver Everling | 1.Dezember 2008

Nimmt man Rom einmal als Sonderfall heraus, sind die Kreditratings für Flughafenbetreiber nach wie vor im Bereich der Anlagequalität, zeigt Michael Volkermann von der Deutsche Bank AG Corporate and Investment Bank anhand seiner Auswertung der Daten von S&P’s und Auswertung von Bloomberg auf. Nach über 7 Jahren bei der KPMG ist Volkermann seit Anfang 2005 bei der Deutschen Bank Direktor und im Bereich Projektfinanzierung tätig. Volkermann sprach im Rahmen der 3. Deutschen Luftfahrt Tage, einer Jahrestagung von Euroforum (www.luftfahrttage.de).

Abgesehen von Dublin, Shannon, and Cork Airports der Dublin Airpot Authority (Rating A) und Zurich Airport der Unique Flughafen Zurich AG (Rating BBB+) wurden die Ratings herabgesetzt, z. B. der Amsterdam Airport Schipohl der N.V. Luchthaven Schipohl von AA- auf A oder der Ciampino and Fiumicino Airports der Äroporti di Roma SpA von BBB+ auf BB+.

Volkermann hebt eine Analyse von Fitch Ratings hervor, nach der Kreditrisiken von Unternehmen mit denen von Projektfinanzierungen verglichen wurden. Die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Projektfinanzierungskredites bei gleichem Rating und Laufzeit sei mit einem Unternehmenskredit vergleichbar. Ein höheres Ausfallrisiko bei Projektfinanzierungen sei während der Bau- und Ablaufphase, ein geringeres während der Betriebsphase zu beobachten. Die Recovery Rates für Projektfinanzierungen liegen bei 70 % bis 90 %, im Vergleich zu Unternehmenskrediten in Industrienationen mit 40 %.

„Der Markt für komplexe Strukturen wird sich nur langsam erholen“, folgert Volkermann, „während der Trend zu einfachen, transparenten Lösungen geht“. Covenant light Strukturen, sole underwriter, Margen unter 100 bps verschwinden, während „Club Deals“, Market Flex und MAC Clauses Standard würden, prophezeit Volkermann. Hybride Projekte mit hohem Kaufpreis und Gearing werden schwer oder gar nicht finanzierung, während erstklassige Projekte vom „Flight to Quality“ profitieren.

Kredite mit Laufzeiten von 20 oder mehr Jahren werden weniger verfügbar sein. „Regierungen werden Refi-Risiken mit Equity-Investoren teilen müssen“, sagt Volkermann und lässt keinen Zweifel daran, dass die globalen Megatrends wie Wirtschaftswachstum in Schwellenländern, Nachholbedarf bei Infrastrukturinvestitionen, Klimawandel und Rohstoffknappheit trotz Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums von zuletzt 4,5 % intakt seien.

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Kostenrechnung und operatives Controlling

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2008

Das Buch „Kostenrechnung und operatives Controlling – Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Anwendung mit SAP® ERP®“ aus dem Oldenbourg Wissenschaftsverlag (http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/, 2009. XXII, 354 S., br., ISBN 978-3-486-58625-1) wird seine Leser in der Zielgruppe der Studierenden, aber auch in der Praxis finden: Kostenrechnung und operatives Controlling rücken immer mehr in den Fokus von Wirtschaftsprüfern und Ratinganalysten. Die Autoren des Buches, Prof. Dr. Peter Hoberg, Dozent im Studiengang Tourism and Travel Management, und Prof. Dr. Varnholt, Dozent im Studiengang Steuerwesen, stehen für die theoretischen sowie die didaktischen Ansätze und finden mit Uwe Lebefromm, leitender Mitarbeiter der SAPR, ihre perfekte Ergänzung aus der Praxis.

Das Buch liefert eine Einführung in das interne Rechnungswesen, skizziert die maßgeblichen Kostenrechnungs- und Controllingsysteme wie Istkostenrechnung, Normalkostenrechnung, starre Plankostenrechnung, flexible Plankostenrechnung, Grenzplankostenrechnung und Prozesskostenrechnung und vertieft die Kosten- und Leistungsartenrechnung sowie die Kostenstellen- und Leistungsrechnung. Die Autoren befassen sich eingehend auch mit dem Controlling mit Innenaufträgen und der Prozesskostenrechnung. Kalkulation, Produktkostencontrolling, Kostenträgerstückrechnung, Ergebnis- und Unternehmenscontrolling kommen ebenso zur Sprache wie die kurzfristige Erfolgsrechnung.

Das Buch von Varnholt, Lebefromm und Hoberg kommt in bzw. nach der Finanzkrise gerade recht: Die Krise hat einmal mehr gezeigt, dass mit hoch aggregierten Kennzahlen alleine keine verlässlichen Ratings zu erstellen sind. Vielmehr müssen Ratinganalysten auch die Systeme durchleuchten, nach denen das Management das zu beurteilende Unternehmen in die Zukunft steuert. Nur wer den Gencode kennt, nachdem sich das Unternehmen unter unterschiedlichen wirtschaftlichen Umfeldbedingungen entwickelt, vermag richtig die Ausfallgefährdung zu prognostizieren.

Wie auch in der Natur ist es noch ein weiter Weg, den genetischen Code der Unternehmensentwicklung exakt aufzuschlüsseln. Das Buch „Kostenrechnung und operatives Controlling“ vermag aber Ansatzpunkte für die Praxis zu liefern, die Aufgabenerfüllung des internen Rechnungswesens zu kontrollieren. Nur mit einem detaillierten kostenrechnerischem Verständnis vermögen Ratinganalysten mit Blick auf das Controlling die richtigen Fragen zu stellen. Das Buch liefert dazu einen Beitrag, zumal es die praktische Umsetzung mi SAP ERP aufzeigt.

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BilMoG bleibt viel diskutiert

Von Dr. Oliver Everling | 29.November 2008

Nach dem geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll § 255 Abs. 4 HGB gestrichen und die Aktivierungspflicht des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes eingeführt. Dies folgt der Fiktion, dass ein entgeltlich erworbener Goodwill ein Vermögensgegenstand wäre (§ 246 Abs. 1 HGB-E). Dr. Gerald J. Preißler von der Deutschen Gesellschaft für angewandtes Controlling mbH (DGC) kritisiert in seinem Vortrag anlässlich der Mitgliederversammlung des Vereins der Augsburger Rating-Analysten (www.rating-analysten.de) zum Thema „Das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Auswirkungen auf die Kennzahlenanalyse und Finanzberichterstattung“ die gesetzgeberischen Inkonsequenzen.

Nach BilMoG ist die planmäßige Abschreibung des Goodwill über die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 2 HGB-E, § 309 Abs 1 HGB-E) unter Berücksichtigung der rechtlichen, ökonomischen und technischen Rahmenbedingungen vorgehen. Die Gründe sind im Konzernanhang offen zu legen, wenn die Nutzungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt (§ 314 Nr. 18 HGB-E). Weitere Neuerungen des BilMoG: Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 HGB-E), keine Wertaufholung (§ 253 Abs. 5 HGB-E), weiterhin Abweichung zu IFRS und steuerlich, Abschreibung über 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 EStG).

Preißler geht nicht nur auf Hintergründe und Ziele des BIlMoG ein, sondern auch auf ausgewählte [Ä]nderungen beim Ansatz und bei der Bewertung. Hier hebt er z. B. die Verrechnugn von Vermögensgegenständen und Schulden, sowie die Vermögensgegenstände allein zur Erfüllung der Schulden dienen (§ 246 Abs. 2 HGB-E). Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden, wenn sie der Verfügung durch den Kaufmann und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und nur zur Erfüllung der Schulden verwertet werden dürfen.

Die genannte Verrechnung betrifft insbesondere Planvermögen zur Abdeckung von Altersversorgungsverpflichtungen (Direktzusagen), soweit es der Haftungsmasse des Unternehmens entzogen ist (z.B. über CTAs, Verpfändung Rückdeckungsversicherung an die Anspruchsberechtigten), die Passivierung der Unterfinanzierung, Aktivierung einer Überfinanzierung u. a. Pensionsrückstellungen werden zukünftig marktnahe mit einem Kapitalmarktzins abgezinst, während das Planvermögen in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die Frage sei, ob dies einem „true and fair view“ entspreche, so Preißler.

Besonders umstritten ist vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise die erfolgswirksame Fair Value Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten (§ 253 Abs. 1 HGB-E). Es gehe hier um die Umsetzung der Fair Value Richtlinie der EU. „Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen“ (§ 255 Abs. 4 HGB-E).

Es muss hierbei die Absicht bestehen, das Finanzinstrument zu Handelszwecken zu halten. Es gibt keine Definition von Finanzinstrumenten (Aufgabe des Grundsatzes der Nichtbilanzierung von schwebenden Geschäften, Derivaten). Auch beim Erstansatz soll zum beizulegenden Zeitwert übergegangen werden, so dass eventuell keine erfolgsneutrale Zugangsbewertung erfolge. Preißler weist ferner auf die Ausschüttungs- und Abführungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB-E und § 301 AktG-E hin. Die Abweichung zur Steuerbilanz führt zu latenten Steuern, jedoch sei diese fraglich, da man auch mit dem Zeitwert in die Steuerbilanz gehen könne. Dieser Punkt sei noch gar nicht in die Diskussion eingegangen, warnt Preißler.

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Feri Wealth Management bester Vermögensmanager

Von Dr. Oliver Everling | 28.November 2008

Die Feri Wealth Management GmbH hat im diesjährigen Fuchsbriefe-Test als bester Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum abgeschnitten. Die Bad Homburger setzten sich damit gegen 111 Banken und unabhängige Vermögensmanager durch und verwiesen die Rothschild Vermögensverwaltung und die Credit Suisse Deutschland auf die Plätze zwei und drei. Auch in der „Ewigen Bestenliste“, die jeweils die Ergebnisse der letzten drei Fuchbriefe-Tests zusammenfasst, behauptete die Feri ihren Spitzenplatz. Hier belegt die 100-prozentige Tochter der Feri Finance AG dank kontinuierlicher Bestleistungen Platz drei.

„Der Schlüssel zum Erfolg bei ganzheitlichem Vermögensmanagement ist, sich andauernd, intensiv und umfassend mit den Fragen und Hintergründen der Vermögensinhaber auseinanderzusetzen“, so Riklef v. Schüssler, Geschäftsführender Partner bei Feri Wealth Management. „Nicht nur mit dem diesjährigen Platz 1 im Jahresranking, sondern weiterhin unter den Top 3 auf der ewigen Bestenliste des Fuchsbriefe-Tests zu stehen, empfinden wir als große Auszeichnung für unseren bankunabhängigen und researchgeprägten Beratungsansatz.“

Der Fuchsbriefe-Test wird jährlich vom Wirtschafts- und Finanzverlag Fuchsbriefe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen GmbH (IQF) und dem unabhängigen Rankinginstitut firstfive AG mit dem Ziel durchgeführt, ein qualitatives Ranking der Vermögensmanager im deutschsprachigen Raum zu erstellen. Dem diesjährigen Test lag ein echter Fall eines vermögenden Unternehmers zugrunde. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Depot-Vorschläge der getesteten Finanzdienstleister wurden erstmals – als zusätzliches Testkriterium – von der Deutsche Börse AG auf ihre Langlebigkeit, zu erwartende Rendite sowie auf das Verhalten in Extremsituationen untersucht. Die Tester hoben besonders die „durchdachte Gesprächsführung“, die „ideenreichen Anlagevorschläge“ sowie den „glänzenden Auftritt in der Endauswahlrunde“ des Siegers Feri hervor. Darüber hinaus habe das Unternehmen „hohe Kompetenz im Stiftungsmanagement“ bewiesen.

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