Finanzmarktstabilisierungsgesetz oder Bankvorstandsjobsicherungsgesetz?
Von Dr. Oliver Everling | 14.Oktober 2008
Das in größter Eile formulierte Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG) ist Teil der Löscharbeiten, die die Bundesregierung im Großfeuer der Finanzmärkte leistet. „Es geht dabei nicht um den Schutz der Banken und sonstigen Finanzinstitutionen, sondern um den Schutz der Bürger“, heißt es zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Realwirtschaft. „Darüber hinaus gilt die Zusage, dass keine Sparerin und kein Sparer in Deutschland durch die Finanzkrise einen Euro seiner Einlagen verlieren wird. Hierzu wird die Bundesregierung bei Bedarf die volle Leistungsfähigkeit der bestehenden Sicherungssysteme sicherstellen.“
Das Gesetz enthält keine „Brandschutzmaßnahmen“ und auch keine Maßnahmen, die unmittelbar auf den Schutz von Bürgern bzw. ihrer Einlagen und Kredite zielen würden. Vielmehr wird klargestellt, dass die Bundesregierung auf die Wirksamkeit bestehender Sicherungssysteme vertraut und nur deren Leistungsfähigkeit bei Bedarf sicherstellen will. Von zusätzlichen Garantien, die sofort und unmittelbar für Verbraucher wirksam würden, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht gesprochen werden. Dies mag im Gegensatz zu Erwartungen stehen, die durch Medienberichte und durch Politiker in Interviews geweckt wurden.
„Die Unsicherheit der Marktteilnehmer ist groß,“ heißt es im Text der Bundesregierung zum FMStG, „die Vertrauenskrise stellt sich als äußerst hartnäckig dar.“ Die Errichtung eines nichtrechtsfähigen Sondervermögens „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ setzt jedoch nicht an den Ursachen der Vertrauenskrise an, denn durch eine Verlagerung der Risiken weg von den Banken hin auf den Steuerzahler werden nur die Verluste umverteilt, nicht aber Transparenz geschaffen, die Voraussetzung für Vertrauen wäre. Das FMStG unterstützt die Interessen der Unternehmen des Finanzsektors, auf die es sich richtet.
Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Instituten im Sinne des § 1 Abs. 1b des Kreditwesengesetzes, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Darüber hinaus werden Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes begünstigt sowie die Betreiber von Wertpapier- und Terminbörsen und deren jeweiligen Mutterunternehmen, soweit diese Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften oder beaufsichtigte Finanzkonglomeratsunternehmen sind und die vorgenannten Unternehmen ihren Sitz im Inland haben.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds besteht nicht. Die Verwaltung des Fonds obliegt dem Bundesministerium der Finanzen, das einfach auf Antrag der Bank nach pflichtgemäßem Ermessen über Maßnahmen entscheidet. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für den Fonds Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro zu übernehmen. Der Fonds kann sich an der Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors beteiligen, insbesondere gegen Leistung einer Einlage Anteile oder stille Beteiligungen erwerben und sonstige Bestandteile der Eigenmittel dieser Unternehmen, einschließlich solcher, die durch Landesrecht geschaffen werden, übernehmen.
Das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ beschert den Aktionären tiefgreifende Einschnitte in ihre Aktionärsrechte. Die Erhöhung des Grundkapitals bedarf z. B. nicht mehr der Zustimmung der Hauptversammlung. Die Ausgabe bedarf, falls bereits mehrere Gattungen von Aktien vorhanden sind, auch nicht der Zustimmung der Aktionäre der verschiedenen Gattungen. Das – sonst geldwerte – Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Das neue Gesetz dürfte insbesondere Bankvorstände erfreuen: Der Vorstand entscheidet über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe. Der Vorstand kann insbesondere bestimmen, dass die neuen Aktien mit einem Gewinnvorzug und bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens mit einem Vorrang ausgestattet sind. Er kann insbesondere auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist. „Der Ausschluss des Bezugsrechts zur Zulassung des Fonds zur Übernahme der Aktien ist in jedem Fall zulässig und angemessen“, stellt der Gesetzeswortlaut klar.
Um die Aktionäre unter Druck zu setzen, den Interessen des Vorstands zu folgen, kann der Vorstand zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung mit einer Einberufungsfrist eines einzigen Tages eine Hauptversammlung einberufen. Die Einberufungsfrist von einem Tag dürfte Aktionärsvertretern in den meisten Fällen nicht ausreichen, um umfangreiche Vorlagen und Argumentationen des Vorstands zu studieren, abzuwägen und eine besonnene Entscheidung vorzubereiten. Wenn aber ohnehin keine sinnvolle Meinungsbildung stattfinden kann, ist fraglich, ob das Gesellschaftsorgan „Hauptversammlung“ nicht ausgehöhlt wird.
„Unsicherheiten hinsichtlich der Kursverläufe und unzureichende Transparenz haben zu einem ausgeprägten Misstrauen der Marktteilnehmer untereinander geführt. Die Folge sind schwere Störungen vor allem auf dem Interbanken-Geldmarkt“, so heißt es in der Begründung zum Gesetz. Es enthält aber keine Ansatzpunkte, geschweige denn Maßnahmen, um die unzureichende Transparenz kurz-, mittel- oder langfristig beispielsweise durch Aufrüstung der Ratingsysteme zu verändern.
Die von der Bundesregierung geplanten [Ä]nderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zielen nicht auf die Herstellung von mehr Transparenz, sondern darauf, nach geltendem Recht als wertlos oder geringwertig anzusetzende Vermögensgegenständen fiktive Werte zuzuordnen, um die Überschuldung von Banken optisch zu verhindern. Artikel 5 FMStG sieht dazu auch eine [Ä]nderung der Insolvenzordnung vor, so dass nach § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung künftig eine Überschuldung nur dann vorliegt, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen unwahrscheinlich ist.
Diese Gesetzesänderung erlaubt Bankvorständen künftig, tief in die Überschuldung hinein zu wirtschaften. Können Verluste nicht ausgeglichen werden, so wären die Organe dieser Banken nach geltendem Recht verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der rechnerischen Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Die meisten Bankvorstände werden sich im Zweifel auf den neuen Gesetzeswortlaut berufen, dass sie die Fortführung ihres Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich hielten. Da keine Ratingagentur oder sonstige Institution diese Wahrscheinlichkeitseinschätzung kontrollieren muss, entgehen Bankvorstände also auch jeder persönlichen Haftung dafür.
Im Ergebnis stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung – dem Rat der Bankenlobby folgend – mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz nicht primär ein „Bankvorstandsjobsicherungsgesetz“ entworfen hat, denn es dürfte zwar Massenentlassungen im Kreditsektor und die Transmission der Kreditkrise auf die Realwirtschaft nicht verhindern, wohl aber manche Abberufung von Bankvorständen durch ihre Hauptversammlungen vereiteln. Dazu liefert das Gesetz eine Reihe von Instrumenten, von denen Bankvorstände mit ihren Rechtsberatern geschickt Gebrauch machen werden. Insbesondere müssen Bankvorstände nun kaum noch befürchten, aufgrund ihrer Schieflage durch Insolvenzverwalter abgelöst zu werden, da das Maßnahmenpaket jede Bankeninsolvenz in Deutschland weniger wahrscheinlich erscheinen lässt.
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Quantitatives Management als Alpha-Quelle
Von Dr. Oliver Everling | 13.Oktober 2008
Aktien werden in den Depots der Anleger immer schneller gedreht, zeigt ein historischer Vergleich. Im Durchschnitt verweilt eine Aktie nur noch 9 Monate im Depot, berichter Bernhard Langer. Er sprach zum Thema „Alpha ex machina – Quantitatives Management als Alpha Quelle“ im MontagsMeeting des Europäischen Finanz Forums in Frankfurt am Main. Bernhard Langer ist Head of Quantitatives Strategies (International) und Managing Director der INVESCO Asset Management Deutschland GmbH in Frankfurt am Main.
Jedes Investmentcenter von Invesco weltweit vertritt eine „Spielart“, berichtet Langer. Jede Empfehlung für eine Aktie kann in verschiedenen Strategien für Kunden integriert werden. Der Investmentprozess umfasst die Klassifizierung attraktiver und unattraktiver Aktien, die Auswahl eines passenden Universums, Risikoanalyse der Einzelaktien zwecks Kontrolle des Gesamtrisikos, Portfoliokonstruktion gemäß Ertrags- und Risikoprofil und kosteneffizienter Handel.
Als „quantitativen Ansatz“ bezeichnet Langer die Auswertung fundamentaler Erkenntnisse mit Hilfe quantitativer Filter anhand von Bewertung, Kapitalverwendung und Gewinnentwicklung. Es bedeute aber auch, Marktpsychologie und irrationales Investorenverhalten messbar zu machen (fehlende Disziplin, Fehlentscheidungen nicht eingestehen und korrigieren, Überschätzung der eigenen Prognosefähigkeiten) sowie rationale Entscheidungsgrundlage (Vermeidung subjektiver Bauchentscheidungen).
Die beste aller Welten bestehe darin, Ideen und Konzepte eines erfahrenen Teams verbunden mit systematischer Datenverarbeitung nutzbar zu machen. Die Verarbeitung großer Datenmengen bietet ein breites Spektrum von Anlagechancen. Die Kombination von Ertragsprognose, strenger Risikokontrolle und effizientem Handel, unabhängig von Schlüsselpersonen und eine einheitliche Umsetzung für alle vergleichbaren Portfolios hält Langer für wichtige Grundpfeiler.
Gewinnrevisionen, relative Stärke, Managementverhalten und Bewertung (erwartete Gewinnrendite, historische Cashflowrendite und Dividendenrendite) sind die maßgeblichen Konzepte, um über verschiedene Indikatoren zur Renditeprognose zu gelangen. „Auch wir haben bei Strukturbrüchen ein Problem“, räumt Langer ein. Der entscheidende Vorteil sei aber, dass außerhalb von Strukturbrüchen der Ansatz greife.
Mentale Anker, von denen aus Schätzungen adjustiert werden, können bei Anlagen zu Fehlentscheidungen führen. Schätzungsänderungen sind im Mittel zu klein, relative Schätzungen fallen leichter als absolute, berichtet Langer. Einige Konsequenzen davon: Marktniveauschätzungen sind zu dicht an den aktuellen, neue Informationen werden ungenügend berücksichtigt und Entwicklungen werden zu kontinuierlich erwartet. Überschätzen der prognostischen Fähigkeiten und der Güte der vorhanden Informationen sind weitere, empirisch belegte, verbreitete Fehler.
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Lückenhafter Einlagenschutz
Von Dr. Oliver Everling | 9.Oktober 2008
Die Finanzkrise schürt die Angst vieler Deutscher. „Doch niemand muss sein Geld zu Hause im Sparstrumpf lagern“, schreibt der Dr. Klein Allfinanz-Service. „Denn die Bundesregierung stellt deutschen Anlegern eine Garantie in Höhe von 568 Milliarden Euro für private Spareinlagen bereit. Die Garantie gilt unbegrenzt für alle Spar-, Termingeld- und Girokontoeinlagen bei deutschen Kreditinstituten.“
Der Staat gibt also jedem Sparer die Garantie, bei einer eventuellen Bankenpleite sein Geld vollständig zurück zu bekommen. „Diese Garantie gilt nur für deutsche Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören. Banken, die ihren Hauptsitz in einem anderen Land, aber eine Zweigstelle in Deutschland haben, sind davon ausgenommen. Als Ausnahme gelten ausländische Banken, die im deutschen Einlagensicherungsfonds engagiert sind. Auch Investmentfonds oder Zertifikate werden nicht in die Staatsgarantie eingeschlossen.“
Ausländische Banken, wie die Kaupthing, Credit Europe oder die AKF Bank, locken oft mit hohen Zinssätzen. Die Einlagen sind hier nur bis zu einer bestimmten Höhe geschützt. Jeder Euro, der über die Sicherungsgrenze hinausgeht, kann bei einer Bankenpleite verloren sein. Da ausländische Banken nicht unter die deutsche Einlagensicherung fallen, greift hier auch nicht die neue Staatsgarantie, warnt Dr. Klein Allfinanz-Service.
Der Allfinanzdientsleister Dr. Klein empfiehlt daher Kunden, die ihre Spareinlagen bei einer ausländischen Bank haben, zu reagieren und das Guthaben auf ein deutsches Kreditinstitut zu überweisen. Einen Überblick über Banken mit 100-prozentiger Einlagensicherung bietet Dr. Klein im Internet unter http://www.drklein.de/tagesgeld.html.
Die Beschränkung auf deutsche Institute ist aber nicht der einzige Haken der von der Bundesregierung propagierten Garantie. Ein weiterer Haken des Versprechens der Bundesregierung besteht darin, dass die Garantie Einlagen der Masse kleiner und mittlerer Unternehmen nicht erfasst, selbst wenn diese ihr Konto bei einer deutschen Bank unterhalten. Auch sonst werden die Einlagen von GmbHs und AGs nicht geschützt, da es sich nicht um Einlagen privater Sparer, sondern von Firmen handelt.
Jeder Bankenzusammenbruch führen daher auch dann, wenn eine deutsche Bank betroffen ist, zu massenhaften Zahlungsschwierigkeiten insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, da diese ihre Liquidität einbüßen würden. Eine Alternative zur Sicherung der Liquidität, die sowohl von Privaten, als auch von kleinen Firmen uneingeschränkt genutzt werden kann, ist die seit 1. Juli 2008 verfügbare Tagesanleihe der Bundesrepublik Deutschland mit 4,17 % Tageszins (per 9. Oktober 2008). Dazu genügt die Einrichtung eines kostenlosen Schuldbuchkontos bei der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (www.tagesanleihe.de).
> Zum Leistungsverleich von Tagesgeldkonten hier klicken
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Abzinsung künftiger finanzieller Überschüsse
Von Dr. Oliver Everling | 9.Oktober 2008
Eigentümer oder potentielle Investoren sind grundsätzlich an Gewinnentnahmen aus einem Unternehmen interessiert. Diese können aber nicht einfach dadurch ermittelt werden, dass die Planergebnisse der nächsten Jahre schlicht addiert werden, warnt Dr. Werner Albeseder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, geschäftsführender Gesellschafter der Prime Communication & Corporate Finance – Consulting GmbH, Wien: „Vielmehr ist eine Abzinsung der künftigen finanziellen Überschüsse vorzunehmen. Erst die Summe der abgezinsten Beträge ergibt den Unternehmenswert.“
Wenn Plandaten vorliegen, die auch von dem Gutachter als plausibel angesehen werden, beginnt die eigentliche Unternehmensbewertung. Die für künftige Perioden ermittelten finanziellen Überschüsse sind als solche für die Bewertung aber nicht brauchbar, urteilt Albeseder. Die Planwerte sind vielmehr auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren, also abzuzinsen, weil es auf den Wert der in der Zukunft liegenden Überschüsse zum Bewertungsstichtag ankommt. Die erst in fernerer Zukunft anfallenden Überschüsse sind wegen zu erwartender Inflation und wegen des jedem unternehmerischen Tun innewohnenden Risikos zu dem in der Gegenwart liegenden Bewertungsstichtag weniger wert als ihr Nominalbetrag verspricht.
Die Abzinsung der geplanten finanziellen Überschüsse erfolgt mittels eines vom Gutacher zu wählenden Kapitalisierungszinssatzes. Dieser Zinssatz soll in der Höhe der Rendite einer risikolosen Alternativinvestition des Eigentümers zuzüglich einer Risikoprämie für das Unternehmer- und Marktrisiko des zu bewertenden Unternehmens gewählt werden. Gemäß des Fachgutachtens KFS BW1 „Unternehmensbewertung“ des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 27. Februar 2006 kann in Österreich der Basiszinssatz unter Berücksichtigung der Laufzeitäquivalenz zum zu bewertenden Unternehmen aus der zum Bewertungsstichtag gültigen Zinsstrukturkurve abgeleitet werden.
Alternativ kann auch die am Bewertungsstichtag bestehende Effektivrendite einer Staatsanleihe mit einer Laufzeit von zehn bis 30 Jahren herangezogen werden. Zu dem so ermittelten Zinssatz kommen noch Zuschläge für das Geschäftsrisiko und das Kapitalstrukturrisiko. Unter Anwendung des so ermittelten Abzinsungsfaktors werden die geplanten zukünftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der daraus errechnete Unternehmenswert entspricht dann dem Barwert der künftigen Überschüsse.
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Feri Ratings für Danske Funds
Von Dr. Oliver Everling | 9.Oktober 2008
Die Bad Homburger Feri EuroRating Services AG hat zum Stichtag 31. August 2008 drei Fonds der Danske Fund Management Company S.A. geratet. Alle drei Produkte investieren in Aktien von europäischen Unternehmen. Sie erhielten jeweils ein Top-Rating: Der Danske Fund Europe wurde mit der Höchstbewertung A (sehr gut), der auf Aktien von Unternehmen mit nachhaltiger Dividendenzahlung fokussierte Danske Fund High Dividend mit B (gut) und der auf Nebenwerte spezialisierte Danske Fund Europe Small Cap ebenfalls mit B (gut) bewertet.
Der jeweiligen Ratingvergabe ging sowohl eine umfangreiche qualitative als auch eine quantitative Analyse voraus, im Rahmen derer die Fähigkeiten des Fondsmanagements zur Generierung einer langfristig stabilen, überdurchschnittlichen Performance (Performance Indikator) sowie zur Risikokontrolle und -reduktion (Risiko Indikator) untersucht wurden. Der Performance Indikator fließt mit einer Gewichtung von 70 Prozent in das Rating ein, der Risiko Indikator mit 30 Prozent.
Die Grundlage des überdurchschnittlichen Ratings aller drei Fonds bildet die sehr gute qualitative Bewertung des Fondsmanagements, die jeweils über langjährige Berufs- und Investmenterfahrung im Segment europäische Aktien verfügt. Der mit A ausgezeichnete Danske Fund Europe zeichnet sich darüber hinaus besonders durch die sehr gute quantitative Fondsbewertung aus: Der von Hendrik Husted Knudsen gemanagte Fonds erhielt in den sechs quantitativen Kriterien des Performance Indikators (u.a. relative Performance und langfristige Ertragskraft) jeweils die höchste Punktzahl.
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Verkehrsregeln ohne TÜV und Führerschein
Von Dr. Oliver Everling | 8.Oktober 2008
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück legt beim G7-Treffen in Washington acht „Verkehrsregeln“ für die Finanzmärkte vor. Mit seinen Vorschlägen sorgt der Minister – um in seiner Terminologie zu bleiben – zwar für den Verbot von Überholspuren oder die Einrichtung von Tempolimits, geht aber am Kern des Problems vorbei, für TÜV-geprüfte Fahrzeuge zu sorgen, die nur bei Nachweis eines Führerscheins gelenkt werden dürfen.
Ein Grund für die Schärfe der Finanzkrise sei, dass die beachtliche Innovationskraft der Finanzindustrie auch dafür genutzt wurde, Risiken aus den Bilanzen der Finanzinstitute auszulagern und damit die aufsichtlichen Kapitalanforderungen zu umgehen. Banken sollen künftig nur Risiken eingehen können, die sie mit ausreichend Eigenkapital unterlegt und in der Bilanz aufgeführt haben. Nur eine solche Transparenz schütze vor vergleichbaren Krisen wie der gegenwärtigen und einem drohenden Vertrauensverlust, der die Grundlagen der Finanzindustrie selbst in Frage stellt.
Mit dem Ausweis von Finanzinnovationen in der Bilanz ist aber die Höhe der Risiken nicht bestimmt. Gleich, ob in der Bilanz ausgewiesen oder nicht, die eigentliche Herausforderung liegt in der angemessenen Einschätzung der Risiken, die naturgemäß durch keinen in Euro oder Dollar ausgedrückten Ziffernwert in einer Bilanz deutlich werden. Zielführender ist es, unabhängige Ratings zu fördern, die für eine zutreffendere Einschätzung der Risikoklassen sorgen.
Die massive Liquiditätskrise und das Einfrieren der Interbankenmärkte sind nach Meinung von Steinbrück das deutlichste Merkmal der gegenwärtigen Bankenkrise. Der Baseler Ausschuss habe bereits das Vorhalten von Liquiditätspuffern gefordert. Jetzt gelte es, diese zu quantifizieren und möglichst rasch auf internationaler Ebene umzusetzen. Seine geforderten Puffer verursachen zusätzliche Liquiditätskosten, die letztlich an Bankkunden weitergegeben werden. Sie belasten daher die Realwirtschaft. Zielführender wäre es, die Bemühungen, zu stärken, die Voraussetzungen zu verbessern, dass durch unabhängige Agenturen Liquiditätsgrade besser eingeschätzt werden können.
Nach Steinbrück ist es Zeit für internationale Standards für eine stärkere persönliche Haftung der Finanzmarktakteure. Diese müsse sowohl der unternehmerischen als auch der gesellschaftlichen Verantwortung der Finanzmarktakteure Rechnung tragen. Wenn durch leistungsfähigere, externe Ratings nicht auch die Entwicklungen und Ausfallgefährdungen der Gesellschaften deutlicher gemacht werden, kann persönliche Haftung der Manager erst recht zur Steigerung moralischer Risiken führen: Droht einer Bank die Schieflage, bleibt dem Manager nur noch, „aufs Ganze“ zu gehen, um sich schadlos zu halten. Wichtiger wäre es daher, mehr Anreize zu geben, für gute Ratings zu sorgen.
„Die aktuellen Anreiz- und Vergütungssysteme müssen auf den Prüfstand. Finanzdienstleistungen leisten einen wesentlichen Beitrag zu Effizienz und Wertschöpfung, aber in der atemberaubende Entwicklung von Renditen in den letzten Jahren äußert sich auch eine zunehmend Abkopplung – von der Realwirtschaft und von den kumulierten Risiken, die im Tausch für diese Renditen tatsächlich in kauf genommen wurden“, so der Bundesminister. Auch hier dürfte es kaum Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Systemen bestehen, die Anreize und Vergütungen den Risiken gegenüberstellen. Zentrales Problem ist aber die Beurteilung der Risiken – dafür bedarf es besserer Ratingsysteme und -agenturen.
Steinbrücks „Verbot schädlicher Leerverkäufe“ schließt die Tür zur Arbitragefreiheit der Märkte. Zwar ist nicht auszuschließen, dass „zu gefährliche Fahrzeuge“ in den Verkehr geraten, besser wäre aber ein System der Risikoklassifizierung bzw. des Ratings, so dass nicht eines Tages nur noch vermeintlich sichere „Trabbis“ den Verkehr beherrschen und Innovationen durch Verbote der Weg versperrt wird.
Die Trennung von Kreditvergabeentscheidung und Risikoverantwortung hat sich in der gegenwärtigen Krise als fatal herausgestellt. Steinbrück will daher Verbote, so dass Kreditrisiken, die Banken eingehen, von diesen nicht mehr zu 100% verbrieft und damit weitergereicht werden können. Gleich, welche Einschränkung dem Minister vorschwebt – ob 90 %, 80 % oder gar noch weniger -, auch hier bringen Verbote keinen besseren Durchblick in der Beurteilung der Risiken, die schließlich am Markt platziert werden. Gerade in diesem Feld spielen Ratings und die Ratingagenturen eine zentrale Rolle, so dass es auf die Stärkung der Ratingkultur und des Wettbewerbs unter den Ratingagenturen ankommt.
„Aus meiner Sicht,“ so Steinbrück, „sollte das veräußernde Institut verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil der eingegangenen Kreditrisiken in den eigenen Büchern zu behalten.“ Über einen angemessenen Prozentsatz, der einerseits hoch genug ist, um ein risikobewusstes Verhalten sicher zu stellen, andererseits den Banken aber auch den ökonomisch erwünschten zusätzlichen Handlungsspielraum in der Kreditvergabe einräumt, will er auf G7 Ebene sprechen. Die Angemessenheit eines solchen Prozentsatzes kann aber gar nicht auf G7 Ebene diskutiert werden, da die Angemessenheit nach den im Einzelfall eingegangenen Risiken, also etwa den Ratings, beurteilt werden müsste. Ansonsten führt die Regel zu zusätzlichen Belastungen und Einschränkungen ohne Anspornung zur besseren Einschätzung der Risiken. Steinbrück differenziert nicht nach Risiken, sondern fordert pauschal: „Aus meiner Sicht wäre ein Selbstbehalt bis zu 20% eine denkbare Größe.“
Leider kommt der Bundesminister nicht auf den Gedanken, von vornherein nur „TÜV-geprüfte“ Fahrzeuge in den Verkehr zu lassen (um in seinem Bild zu sprechen) und dafür zu sorgen, dass jeder Verkehrsteilnehmer über einen Führerschein verfügt. Jeder, der Finanzinstrumente in den Verkehr bringt, gefährdet potentiell sich selbst und andere. Daher müssen sowohl für Emittenten als auch Emissionen durchgängig Ratings gefordert werden, die durch unabhängige und überwachte Ratingagenturen erteilt werden. Für mehr Wettbewerb und Meinungspluralität im Rating zu sorgen, muss auf die Agenda des Ministers.
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Rating von Einzelhandelsimmobilien auf der Expo Real
Von Dr. Oliver Everling | 6.Oktober 2008
Rating von Einzelhandelsimmobilien – Pflicht oder Kür? Mit diesem Thema beschäftigte sich eine Podiumsdiskussion in der Media Lounge auf der Expo Real in München. Ratings dienen längst nicht mehr nur dazu, Mindestanforderungen der Bankenaufsicht zu erfüllen. Sie helfen beim Vergleich von Investmentchancen und beim Abschätzen von Risiken. Wie arbeiten Ratings von Einzelhandelsimmobilien und werden sie unverzichtbar? So die einführende Fragestellung von Ralf Hartmann, Freier Wirtschaftsjournalist, der die Runde moderierte mit Wolfgang R. Bays, Brune Consulting GmbH, Düsseldorf, Olaf Jahn, Stellvertretender Geschäftsführer, Activ Consult Real Estate GmbH, Frankfurt, Dr. Helmut Knepel, Vorstand, FERI EuroRating Services AG, Bad Homburg, Deutschland, und Christian Lange, Prokurist/ Bereichsleiter Immobilien- und Standortbewertung, Metro Group Asset Management, Ukraine.
„Ratings sind heute wichtiger denn je“, argumentiert Knepel aus Sicht der Ratingagentur. Seine Agentur sei von der Kreditkrise „zumindest noch nicht“ betroffen. Bei den auslösenden Ereignissen der Kreditkrise habe seine Agentur keine Rolle gespielt. Fast 600 Seiten zum Rating von Einzelhandelsimmobilien wurden nun im Gabler-Verlag veröffentlicht, hebt Hartmann heraus. Knepel argumentiert, dass Einzelhandelsimmobilien deutlich komplexer zu beurteilen seien. „Ganz viele Kriterien und Komponenten wirken hier in der Beurteilung zusammen“, sagt Knepel. Er stellt sich aber gegen die Vorstellung, dass es beim Rating um die Vereinheitlichung gehe. Ganz im Gegensatz dazu sei es erforderlich, unterschiedliche Meinungen und Ansätze zu fördern.
Knepel tritt dafür ein, mehr Wettbewerb der Meinungen zu schaffen. In der Kreditkrise wurden die Probleme u. a. dadurch potenziert, dass die Urteile nur zwei Agenturen überlassen wurden. Deren Fehlurteile wirkten sich entsprechend drastisch aus, da es nicht genügend Wettbewerb der Meinungen gibt. Lange unterstreicht die Bedeutung von Ratings: Gerade für einen international agierenden Konzern sei es wichtig, über viele Länder hinweg vergleichen zu können.
Bays erinnert daran, dass man in Sachen Rating zunächst von der Hausbank mit dem Thema konfrontiert wurde. Während es beim persönlichen Rating um ganz andere Fragen gehe, stehen bei Einzelhandelsimmobilien Rating von Investor und Ratings der Mieterschaft gegenüber. „Alles Erfahrungspotential ergebe sicher ein gutes Bonitätsrating für den Developper“, sagt Bays, weist aber auf die Problematik hin, dass neue Projekte und Ansätze kaum mit einfach Matrizen zu analysieren sind. Das Fingerspitzengefühl für die Entwicklungen des Marktes sei gefordert, gerade die letzten zwei Wochen zeigen die Problematik. Ein Wust von Informationen sind im Rahmen einer Projektentwicklung zu berücksichtigen. Alte Daumenregeln gelten zurzeit nicht mehr, es sei sehr ins Wanken geraten, nach welchen Maßstäben Banken als Kreditgeber zur Verfügung stünden.
„Jeder wollte kaufen, kaufen, kaufen“, so Jahn. Die Zukunftsaussichten seien zu kurz gekommen. Das habe sich ganz extrem gedreht. Jetzt würden mit dem Buch „Rating von Einzelhandelsimmobilien“ Antworten auf die Fragen gesucht, die sich für die Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit Einzelhandelsimmobilien ergeben.
Knepel räumt ein, dass auch die Feri EuroRating Services AG die Kreditkrise nicht vorausgesehen habe. Die Parameter der Wertentwicklung einer Immobilie würden aber durch seine Agentur systematisiert und eingeordnet. Lange pflichtet dieser Sichtweise bei, da ein Rating zur Standort- und Marktbeurteilung einen entscheidenden Beitrag leisten könne. Lange: „Am Ende geht es bei einer Handelsimmobilie nur um den Kunden, der beste Mieter nutzt nichts, wenn der Kunde nicht zu ihm kommt.“
Jahn warnt, dass auch bei Vorzeigemieter Probleme auftreten könnten, denn auch große Handelskonzerne könnten davon betroffen sein. Hartmann spricht davon, dass die ganz Großen kleiner und die Kleinen etwas größer werden. Hätte vorher ein Rating angeschaut werden sollen? „Nur das Rating von Arcandor anzuschauen, wäre nicht ausreichend gewesen“, sagt Knepel. Darum gehe es auch gar nicht. Selbst wenn ein Ankermieter ausfalle, komme es auf diesen nicht an, wenn das Zentrum insgesamt „stimmt“. Es wäre dann eben keine unlösbare Situation. Es komme auf alle wertbestimmenden Faktoren an.
Lange zeigt auf, dass bei der Metro mit den Asset Managern gemeinsam Entscheidungen getroffen werden. Dieses Zusammenwirken habe sich bewährt. Lange betont, dass ein Rating nur eines von mehreren Bausteinen in der Investitionsentscheidung sei. „Das Rating sei ja nicht alles“, so Lange. Der große Vorteil des Ratings sei aber, dass man anschließend anhand von Umsatzzahlen prüfen könne, ob man die Prognose richtig gemacht habe. Damit werde durch Rating ein entscheidender Knowhow-Vorteil gewonnen.
„Um die Kristallkugel komme man nicht herum“, sagt Knepel. Ein Investor müsse sich letztlich immer eine Meinung über die Zukunft bilden. Monitoring und Rating gehören ganz eng zusammen, sagt Knepel. Nur wer sich ein Raster geschaffen habe, könne dieses auch den Entwicklungen gegenüberstellen. So könne der Erfolg gemessen werden. Rating ist eine systematische Erfassung und Bewertung aller Faktoren, die für den Erfolg einer Immobilie entscheidend sind. „Es müssen eben möglichst alle Faktoren erfasst sein,“ sagt Knepel, „aber es muss nicht immer eine Ausfallwahrscheinlichkeit gesucht sein.“ Nach Knepel sei es mindestens so wichtig, die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Investition zu beurteilen. Aus dem Rating werde eine Wertermittlung abgeleitet, da Diskontierungsfaktoren ermittelt werden könnten. Mit dem Rating könne die Bewertung unterstützt werden.
Das Wissen verschiedener Disziplinen müsse zusammengetragen werden, fasst Hartmann zusammen. Jahn bestätigt den Eindruck, dass manche, die Kaufentscheidungen trafen, nicht hinter die Zahlen zu schauen vermochten. Was sich hinter den Zahlen sich verberge, bedürfe der Interpretation. Nur durch ein Rating, dass sich von Zahlen löst, könne eine ganzheitliche Beurteilung herbeigeführt werden.
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Rettungsplan lässt KMU im Stich
Von Dr. Oliver Everling | 6.Oktober 2008
Der am Sonntag, den 5. Oktober 2008 beschlossene Rettungsplan der Bundesregierung in der Finanzkrise lässt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Stich. Soweit überhaupt von einem Plan gesprochen werden kann, sieht dieser vor, die Einlagen von Privaten zu sichern. Dazu zählen nicht die Einlagen von Firmen, insbesondere nicht die Einlagen von kleinen und mittleren Unternehmen, die als juristische Personen wie GmbHs oder AGs geführt werden.
Sollte es zu weiteren Bankenzusammenbrüchen auch in Deutschland kommen, würden nach dem nicht näher spezifizierten Plan der Bundesregierung zwar private Einleger schadlos gehalten. Wie dies im Detail geschehen soll, ist bisher auch für den privaten Sparer nicht geklärt. Für die ganz überwiegende Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen, die den größten Teil der Beschäftigten und des Sozialprodukts in unserer Wirtschaft beisteuern, wäre kein Schutz gegeben. Es ist kaum anzunehmen, dass die Masse der KMUs rechtzeitig ihre Liquidität zu den sichersten Banken umdisponiert. Demgegenüber ist den internationalen Großkonzernen zuzutrauen, dass sie rechtzeitig ihre Liquidität in die sichersten Häfen der Welt umdisponieren.
In der Bankenkrise rächt sich der Mangel einer funktionierenden Ratingkultur, die einerseits dafür sorgen würde, dass Sparer bei ihrem Wunsch nach höherer Rendite auch das einzugehende Risiko angemessen berücksichtigen, und andererseits für eine fundiertere Beurteilung von Risiken durch versierte Analysten anerkannter Ratingagenturen. Soweit die führenden US-amerikanischen Ratingagenturen in der Kreditkrise versagt haben, ist auch das Vertrauen der Anleger in die erteilten Ratings erschüttert, so dass Investoren desorientiert sind.
Eine Möglichkeit, sich vor den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte zu schützen, bietet die Tagesanleihe der Bundesrepublik Deutschland (www.tagesanleihe.de). Ein Schuldbuchkonto bei der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH kann jederzeit und kostenlos eröffnet werden, weitere Provisionen fallen nicht an. Die Tagesanleihe bietet eine effektive Verzinsung von 3,83 % und damit mehr als die meisten Geldmarktfonds. Entscheidender Vorteil der Tagesanleihe ist aber, dass sie das Schattenrating der Bundesrepublik Deutschland mit AAA genießt.
Die Tagesanleihe ist unter Ratinggesichtspunkten ein „Insider-Tipp“, da die Tagesanleihe selbst nicht offiziell von den Ratingagenturen beurteilt wurde. Allein die genaue Kenntnis der Zusammenhänge erlaubt es, auf das AAA zu schließen. Die Ansprüche aus der Tagesanleihe sind unmittelbar Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland – und insofern stets noch sicherer als jeder Anspruch gegen eine Bank, selbst wenn für deren Einlagen die Bundesrepublik Deutschland eine vage Garantie gegeben hat, wie es aktuell der Fall ist.
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OK-RATING INSTITUTE und SBV FORENSICS
Von Dr. Oliver Everling | 1.Oktober 2008
SBV FORENSICS in Dordrecht und das OK-RATING INSTITUTE in Rijswijk bündeln ab 1. Oktober 2008 ihre Kräfte. Hiermit wird es nicht nur ermöglicht, Wirtschaftsbetrug schneller ausfindig zu machen, sondern auch pretial zu bewerten. Die Zusammenarbeit beider Unternehmen stützt sich auf die Anwendung des OK-Scores �?� in der Untersuchungspraxis von SBV.
Nachdem in juristischen Untersuchungen in Brüssel festgestellt wurde, dass der OK-Score nicht nur imstande war, Insolvenzen vorherzusagen, sondern auch den Umfang des Betruges annähernd einschätzen konnte, wurde mit einer Sondergenehmigung der Kuratoren der OK-Score auf einige weitere Konkursfälle erfolgreich angewendet .
SBV Forensics wird als Defraudationsbüro regelmässig von Kuratoren eingeschaltet, um bei einer Insolvenz festzustellen, ob dem Vorstand und dem Aufsichtsrat keine Vorwürfe zu machen sind und keine persönliche Haftung entstanden ist. „Durch die Anwendung des OK-Scores kann viel schneller und zuverlässiger ein Urteil gemacht werden“, sagt Frau Drs-Psych. G.F.C. van Ravenzwaay, Process Manager vom OK-RATING INSTITUTE.
„Der OK-Score ist vollkommen objektif, weil nur publizierte Daten angewendet werden.“ Die Qualität des OK-Score Ratings werde nicht nur von der praktisch nahtlosen Befolgung der Lorenzkurve, sondern auch in der Praxis von den Veröffentlichungen in der Presse und TV sowie weitere, vorher erschienen Prädiktionen über Ahold, Enron, Parmalat und sämtlichen lokalen Unternehmen in den Niederlanden.
Das Institute liefert seit 2003 – als das erste holländisches Ratinginstitut – sowohl gefragt als ungefragt Ratings der niederländischen Unternehmungen und des größeren Mittelbetriebe an Auditoren, Wirtschaftsprüfer und Vermögensverwalter.
Durch diese neue Zusammenarbeit wird eine einmalige Position erreicht“, sagt Willem Okkerse vom OK-RATING INSTITUTE. Einerseits ist der OK-Score ein weiterer Beitrag zum Produktprogramm von SBV und umgekehrt hat das Ratinginstitut einen direkten Zugang zu den unabhängigen Betrugsspezialisten von SBV Forensics.
Durch jährliche Ratings können mögliche Pleitefälle rechtzeitig prognostiziert werden und vielleicht damit vermieden werden; auch könnten damit z.B. die Haftungsrisiken der Auditoren eingedämmt werden. Darüber hinaus können bei Management Buy-Out- oder Buy-In-Situationen durch die Zusam-menarbeit schnell und bequeme Due Diligence Aufträge abgewickelt werden.
SBV Forensics ist ein bekanntes Untersuchungsbüro in Dordrecht. Das Büro hat sich spezialisiert auf forensische Untersuchungen in Betrugsfällen und wird vielfältig eingeschaltet von Kuratoren, um festzustellen, ob bei einer Insolvenz der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat im Rahmen des Gesetzes ordnungsgemäß gehandelt hatte und keine persönliche Haftung in Anspruch zu nehmen ist. Die Mitarbeiter von SBV sind auch tätig als Sachverständiger in gerichtlichen Prozeduren, sowohl im Strafbereich als auch im Zivilrecht. Der Vorstand besteht aus Dr. Mr-Jur. C. Schaap CFE und Drs. Mr-Jur. M. de Gunst CFE.
Das OK-RATING INSTITUTE erteilt als das erste unabhängige Ratingunternehmen in den Benelux-Staaten OK-Score �?� Ratings über die Vitalität der Unternehmen. Diese Ratings werden angewendet bei den größeren mittelständischen Unternehmen, z.B. in ihrer Diskussion über die Verzinsung ihrer Banken im Rahmen Basel II, als Risikomanagementinstrument ihrer Wirtschaftsprüfer und von Vermögensanleger. Der Vorstand besteht aus W.D. Okkerse MBA, Frau Drs-Psych. G.F.C. van Ravenzwaay und A. Hoek MBA.
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US-Hauspreise setzen Talfahrt fort
Von Dr. Oliver Everling | 30.September 2008
In den USA hat sich die Talfahrt bei den Hauspreisen im Juli weiter fortgesetzt. Mit einem Monatsminus von 2,2 Prozent ist die Jahresrate beim S&P/Case-Shiller-Hauspreisindex inzwischen auf -17,5 Prozent (10-City Composite) bzw. -16,3 Prozent (20-City Composite) gefallen. Beide Indizes haben damit einen neuen Tiefstand erreicht, erklärt Karl-Heinz Goedeckemeyer, Certified Real Estate Investment Analyst in einem Kommentar.
Gleichwohl hat sich die Talfahrt insbesondere in den letzten drei Monaten etwas abgeschwächt. Während die Hauspreise im Zeitraum Februar bis April 2008 noch um 6,0 bis 6,5 Prozent fielen, gingen die Preise im abgelaufenen Quartal nur um 2,2 Prozent zurück. Wenngleich es Zeichen gebe, dass sich das Abwärtstempo in den Metro-Regionen allmählich abschwächt, ist eine Bodenbildung nicht abzusehen, sagt Goedeckemeyer. Immerhin fielen in Städten wie Las Vegas und Phoenix die Hauspreise auf Jahresbasis um 29,9 Prozent und 29,3 Prozent. Im Jahresvergleich befinden sich alle 20 Städte unverändert im negativen Bereich.
Laut S&P bleibt Las Vegas im Jahresvergleich mit einem Rückgang von 29,9 Prozent der schwächste Markt, gefolgt von Phoenix und Miami mit -29,3 Prozent bzw. -28,2 Prozent. Demgegenüber verzeichneten laut Goedeckemeyer Atlanta, Dallas, Minneapolis und Tampa sowohl im Monats- als auch im Jahresvergleich leichte Verbesserungen.
In einigen Städten scheint sich die Immobilienkrise bislang kaum ausgewirkt zu haben. So sanken die Preise in Dallas Charlotte (-1,8%), Dallas (-2,5%) und Denver (-4,7%) im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig.
Vor dem Hintergrund des hohen Angebots an zum Verkauf stehenden Appartements und Häuser sowie der hohen Verschuldung der Haushalte, der restriktiveren Kreditvergabe der Banken und der Unsicherheit über die wirtschaftlichen Perspektiven dürfte es noch einige Zeit dauern, bis wieder ein „Gleichgewicht“ zwischen Angebot und Nachfrage am Immobilienmarkt hergestellt ist, sagt der Analyst abschließend.
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