EBITDA ist nicht Cash flow

Von Dr. Oliver Everling | 28.Mai 2008

Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) zeigt die Ertragskraft vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern. „Dieser Wert hilft, Ergebnisse von Gesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse nach unterschiedlichen Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen, vergleichbar zu machen. Unterschiedliche Abschreibungsregeln werden im EBITDA neutralisiert. Die Unterschiede, die sich in anderen Posten einer Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund verschiedener Rechnungslegungsvorschriften ergeben, bleiben aber auch im EBITDA erhalten“, erläutert Dr. Werner Albeseder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, geschäftsführender Gesellschafter der Prime Communication & Corporate Finance – Consulting GmbH, Wien (www.prime.co.at).

Oft wird das EBITDA als jene Größe bezeichnet, die zeigt, welche Cashmittel ein Unternehmen zu erwirtschaften in der Lage war, berichtet Albeseder. Die Neutralisierung des meist wichtigsten nicht ausgabenwirksamen Aufwandspostens – nämlich der Abschreibungen – zeigt auch tatsächlich, dass eine am Cash flow orientierte Kennzahl vorliegt. Mit dem Cash flow ist das EBITDA aber dennoch nicht gleichzusetzen, warnt Albeseder: Im EBITDA werden auch Zinsen und Steuern neutralisiert. Bei diesen beiden Posten handelt es sich aber sehr wohl um ausgabenwirksame Aufwendungen. Das EBITDA ist also weder ein Indikator für den erwirtschafteten Cash flow noch für die tatsächliche Ertragskraft eines Unternehmens.

Vor allem die Außerachtlassung des Finanzergebnisses bedeutet, so Albeseder, dass etwa Unternehmen, die vollständig mit Eigenkapital finanziert sind und daher keine Zinsenaufwendungen haben, gleich behandelt werden wie überschuldete Unternehmen, bei welchen die Zinsenbelastung eine erhebliche und manchmal existenzbedrohende Belastung darstellt. Das EBITDA wird daher oft von ertragsschwachen Unternehmen besonders in den Vordergrund gerückt. Je mehr Aufwendungen man weglässt, desto besser sieht ein Ergebnis aus.

Das EBITDA zeigt die operative Ertragskraft vor Abschreibungen. Vor allem bei jungen Unternehmen, die ihre Investitionen und damit die Abschreibungen noch nicht zurückverdienen können, zeigt das EBITDA, ob zumindest im operativen Betrieb vor Abschreibungen ein positives Ergebnis erwirtschaftet wird. Bei der Anwendung der Discounted Cash flow Methode in der Unternehmensbewertung kommt dem EBITDA ebenfalls Bedeutung zu.

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Neue Kategorien für Lebenszyklusfonds

Von Dr. Oliver Everling | 28.Mai 2008

Die Bad Homburger Feri Rating & Research AG hat zum Stichtag 31. Mai 2008 vier neue Kategorien für Lebenszyklus-Fonds eingeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Abgeltungssteuer wurden in den vergangenen Wochen etliche neue Lebenszyklus-Fonds zum Vertrieb in Deutschland zugelassen. Für Investoren, die sich für ein solches Produkt interessieren, wird durch die neue Gestaltung der Kategorisierung somit die Vergleichbarkeit der Produkte deutlich verbessert. Die neuen Kategorien sind zukünftig auf der Internetplattform www.fonds-rating.de abrufbar.

„So genannte Lifecycle- oder Target-Fonds sind zieldatumsbezogene Produkte, die durch Verwendung eines Lebenszyklusmodells sukzessive Umschichtungen in weniger risikobehaftete Anlageklassen vornehmen“ erklärt Christian Michel, Fondsanalyst bei Feri Rating & Research. Das Fondsportfolio wird also im Laufe der Zeit von riskanteren Anlageformen mit hoher Renditeerwartung wie Aktien in sicherere Investments wie Staatsanleihen und Geldmarktpapieren umgeschichtet. Die Fondsgesellschaft gibt hierbei keine formale Garantie für den Werterhalt. „Für den Anleger sind die Produkte interessant, weil die Portfoliosteuerung in Abhängigkeit der Restlaufzeit automatisch vorgenommen wird“ ergänzt Feri-Analyst Michel.

Feri differenziert die Lebenszyklus-Fonds neuerdings in vier unterschiedliche Kategorien, jeweils nach der Restlaufzeit des Fonds bis zum Zieldatum. So enthält die Kategorie „Lifecycle Fonds (0-5 Jahre)“ sicherheitsorientierte Fonds, die ihr Zieldatum in den kommenden 5 Jahren haben. Die Peergroup „Lifecycle Fonds (5-10 Jahre)“ und „Lifecycle Fonds (10-20 Jahre)“ enthalten Produkte die Ihren Anlagefokus bereits eher auf Risikoreduktion bzw. auf einer ausgewogenen Anlage haben. Produkte in der Kategorie „Lifecycle Fonds (20-50 Jahre)“ sind hingegen zumeist chancenorientiert ausgerichtet und haben aufgrund der langen Restlaufzeit eine hohe Aktienquote.

Der Experte von der Feri wird in der Podiumsdiskussion „Fondsrating – Chancen und Risiken“ im Rahmen der Finanzmesse „funds&finance“ am Donnerstag, den 5. Juni 2008 (um 14 Uhr im Raum 4 „Fonds“ auf der Kölnmesse, www.siehr-event.de) mit Frau Jella Benner-Heinacher, Geschäftsführerin, DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Herrn Peter Raab, Leitung Produktmanagement, cominvest Asset Management GmbH, und Herrn Matthias Wesseling, Delbrück Bethmann Maffei AG, diskutieren.

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Dienstleistungen brauchen Normen

Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2008

Auch Dienstleistungen brauchen feste Regeln, glaubt Dr. Holger Mühlbauer, der für die Normung in diesem Bereich beim Deutschen Institut für Normung zuständig ist. „Zunächst funktioniert Dienstleistungsnormung ähnlich wie die traditionelle Normung, das heißt, wir versuchen die passenden Experten zusammenzuholen, wir versuchen unterschiedliche Interessenlagen zu verbinden, und wir versuchen das Ganze zu moderieren und zu einem Konsens zu führen.“ Das Deutschlandradio (www.dradio.de) lässt in seinem Beitrag „Gut genormt und streng geregelt – Sinn und Unsinn von Normierung und Standardisierung“ den Experten zu Wort kommen. 

Die Rahmenbedingungen sollen vergleichbar werden. Eine verbindliche Terminologie wird festgeschrieben, alle Anbieter sollen die gleiche Sprache sprechen, damit die Kunden Dienstleistungen auch vergleichen können, etwa bei Urlaubsreisen: Was zeichnet ein Doppelbett aus, was versteht man unter Continental Breakfest, gibt’s da ein Ei oder nicht und darf man die laute Autobahn zwischen Hotel und Strand verkehrsgünstig nennen?

„Das ist ein gutes Beispiel,“ sagt Mühlbauer im Deutschlandradio, „sicherlich, der Bereich des Tourismus, auch wenn es sich um ein eher problematisches, schwieriges Feld für die Normung jedenfalls handelt, wegen der völlig heterogenen Interessenlagen, die man in diesem Bereich hat und vor allem zwischen dem Auseinandergehen in einigen Bereichen, zwischen den Interessen, die Verbraucherschützer vertreten, und dem, was die Industrie, also die Hotellerie beispielsweise sich auf die Fahnen geschrieben hat. In all diesen Fällen geht es darum, zumindest die wichtigsten Begriffe zu definieren, damit in etwa ein halbwegs gleichartiges Begriffsverständnis herrscht.“ 

Die Dienstleistungsnorm betrifft Möbelpacker, Taucherschulen und Wohnheime für Senioren. Seit ein paar Jahren wird auch nach DIN-Norm beerdigt, so will sich die Branche vor Schwarzen Schafen schützen und vielleicht auch vor der unliebsamen Billigkonkurrenz. Nicht nur Terminologien werden genormt, auch das Verhalten von Mitarbeitern, berichtet das Deutschlandradio.

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Nach-Markowitz- [Ä]ra rechnet umgekehrt

Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2008

Der „Nach-Markowitz-[Ä]ra“ widmet Thomas M. Idzorek seinen Vortrag anlässlich der Eröffnung der großzügigen Büros von Morningstar in Frankfurt am Main. Idzorek, CFA, Vcie President, ist Director of Research and Product Development, Ibbotson Associates, einer Gesellschaft, die von Prof. Roger Ibbotson der Yale University 1977 gegründet und 2006 von Morningstar übernommen wurde. Morningstar wurde weltweit durch die Fondsratings in Form von Sternen bekannt, die für viele Fondsmanager über Zu- oder Abflüsse von Anlegerströmen entscheiden.

Idzorek sieht zwei Phasen im Investmentprozess, nämlich erstens die Beta-Entscheidung und zweitens die Alpha-Entscheidung. Idzorek präsentiert als Ausgangspunkt seiner Argumentation die unterschiedliche Wertentwicklung von Investments in Small Stocks, Large Stocks, Government Bonds und Treasury Bills. Mit einer durchschnittlichen Wertentwicklung von 12,7 % seit 1926 bis 2006 sind die Small Stocks klar die Spitzenreiter. Gerade in den ersten Jahren des Charts, den 1920er und 1930er Jahren, sind die enormen Volatilitäten augenfällig. Welche Konsequenzen aus den Volatilitäten zu ziehen sind, beschäftigte Harry Markowitz.

Idzorek weist nebenbei darauf hin, dass nicht Harry Markowitz, sondern ein Europäer, de Finetti , bereits 1940 den Optimierungsansatz aus Standardabweichung und Erwartungswert entwickelt habe, der heute das Markowitz-Paradigma ausmache. Die Kritik an dem Ansatz liege in den Annahmen über die Nutzenfunktionen von Anlegern bzw. der Normalverteilung der Erträge; ohne diese Annahmen lasse sich kein Portfolio allein anhand von Standardabweichung und Erwartungswert der Renditen optimieren. Sich allein mit höheren statistischen Momenten der Renditeverteilungen zu befassen, führe zu komplexeren Modellen, aber nicht zu einer Lösung der Grundprobleme des Ansatzes.

Idzorek geht in einem ersten Teil auf das Black-Litterman-Modell und in einem zweiten Teil auf Resampling ein. Viele würden das Risiko hoher Risikokonzentrationen übersehen. Idzorek rechnet nach, was im Rahmen der Markowitz-Optimierung in der effizienten Portfoliolinie herauskommen würde: Idzorek zeigt, dass aus einem Universum aus Aktien aus Deutschland, Europa und der Welt wie auch Anleihen je nach Risikoneigung des Anlegers das Portfolio jeweils nur aus sehr wenigen Asset-Klassen bestehen würde.

„Nur wer eine Glaskugel habe, würde die errechneten Strategien so auch umsetzen“, warnt Idzorek. Alle anderen würden eine bessere Diversifikation erwarten. Nach dem Black-Litterman-Modell (1992) werden „bessere Erwartungswerte“ in den Optimierer eingegeben . Eine Alternative zur Verbesserung des Dateninputs sei die Anpassung des Optimierungsprozesses.

Das Black-Litterman-Modell startet mit markimplizierten Renditen (CAPM Renditen, Konsensrenditen, Gleichgewichtsrenditen). Man spricht daher auch von „Reverse Optimization“, da die erwarteten Renditen nicht Ergebnis, sondern Ausgangspunkt der Bestimmung der Gewichtungen innerhalb des Portfolios sind. Lambda bezeichnet die Marktrisikoprämie dividiert durch die Varianz der Marktrendite: Pi, die implizierte Überrendite (über der Rendite der risikolosen Anlage), ergibt sich dann aus dem Produkt der Kovarianzmatrix der Renditen und den sich aus den Marktkapitalisierungen ergebenden Gewichtungen und Lambda.

Reverse Optimization nach dem Black-Litterman-Modell sei kein Widerspruch zum CAPM, betont Idzorek und zeigt „die Schönheit der Grafik der Vermögensallokation“. Das Black-Litterman-Modell gebe dem Berater ein Modell an die Hand, das für die meisten Anleger wesentlich leichter auch intuitiv zu erfassen ist, da die Grafik der – je nach Risikoeinstellung – steigenden Renditeerwartungen viel besser zu Portfoliostrukturen führen würden, die man eigentlich vom Markowitz-Modell erwarten würde.

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Neue Investmentansätze von Lyxor

Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2008

Mit den Exchange Traded Funds (ETF) wurde Lyxor in Deutschland schnell bekannt, berichtet Oliver Stahlkopf von Lyxor Asset Management, einer Tochtergesellschaft der mit AA- gerateten Société Générale-Gruppe. Die Kapitalanlagegesellschaft wurde 1998 gegründet. Auf der Lyxor Plattform werden mehr als 170 Hedge Fonds geführt. Stahlkopf spricht hier von einer sicheren Anlagemöglichkeit „bei den besten Hedge Fonds-Managern“. Lyxor HIT (Hedge Index Trackers) umfasst 16 Hedge Fonds, die investierbare Indices bieten. Für innovative Strategien stehen Produkte von Lyxor Generis zur Verfügung.

Turquoise (Multi-Strategie / Multi-Manager, Zugriff auf Société Générales internen Dach Hedge Fonds), Dachfonds basierend auf der Lyxor Plattform (wöchentliche Liquiditäte, hohe Tansparenz, Einzelfondsselektion ist abgestimmt mit der Sektor- bzw. Regionalallokation) und Lyxor G-Multi (aktive Allokation der GENERIS-Strategien) bilden die zweite Säule des Angebots der Gesellschaft mit Dachhedgefonds. Die dritte Säule: Absolute Return Fonds umfassen Serenity Fund und Lyxor Quantic. Zielrendite des Serenity Fund ist EONIA + 50 bps mit einer Zielvolatilität von kleiner 1 %.

Speziell für Lyxor aufgelegte Fonds bereits existierender Hedge Fonds mit hervorragender Wertentwicklung und Replikation des bestehenden „Benchmark Accounts“ durch den Manager sind Merkmale der Anlagepolitik der Sondervermögen in der Lyxor Plattform. Für jeden Fonds gibt es dezidierte Anlagerichtlinien. Mit der Plattform sollen unabhängige Bewertung, Risikoüberwachung und wöchentliche Liquidität sicher gestellt werden.

Lyxor Hedgefonds sind Zielfonds im Sinne des § 112 InvG: Single Hedgefonds, die durch verschiedene Manager verwaltet werden, aufgelegt in einem FATF-konfrmen Staat (Jersey, in Form von LLC), mit Anlagestrategien, die vollständig den gesetzlich vorgegebenen Anlagerichtlinien genügen, berichtet Stahlkopf: „Wir sind transparent.“ Von der Performance her stehen wir gegen alle Hedgefondsindices hervorragend da, fordert Stahlkopf den Vergleich heraus.

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Deutschlands Wirtschaft ist Mittelstand

Von Dr. Oliver Everling | 23.Mai 2008

Es gibt gute Gründe, den Begriff „Mittelstand“ zu vermeiden und stattdessen besser von „der Wirtschaft“ zu reden, sagt Prof. Dr. Peter Heimann, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau auf dem Wirtschaftsforum „Die Zukunft gestalten“ der Oskar-Patzelt-Stiftung in Halle (Saale). Wenn in den alten Bundesländern 97 % aller Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte umfassen und in den neuen Bundesländern sogar 99 %, dann gebe es vielleicht ein paar „Nicht-Mittelständler“. Die Mittelständler seien jedenfalls so gesehen die Wirtschaft.

Es stimmt etwas „ganz Grundstürzendes in unserem Lande nicht mehr“, sagt Heimann. In Deutschland sei von einer übermäßigen Staatsausgabenquote von nahe 60 % auf das Nettosozialprodukt zu sprechen, von einem grotesk verunstalteten, intransparenten, ungerechten und leistungsfeindlichen Steuersystem, von einem bürokratischen Moloch der Umweltgesetzgebung mit Luft- Wasser-, Lärm-, Gefahrstoffgesetzen, -verordnungen und -erlassen, von einer Vielzahl von zu bestellenden Beauftragten bis hin zum Datenschutzbeauftragten und, so Heimann, „von einem Arbeitsrecht, dass über ein halbes Jahrhundert von Richtern mit dem Ehrgeiz entwickelt wurde, jede, aber auch jede Rückwirkung auf volkswirtschaftliche Effizienz tapfer zu ignorieren und bisweilen aus Überzeugung zu unterminimieren.“

Mittelstandspolitik werde in Deutschland als „Nachteilsausgleich“ betrieben. Der Mittelstand habe Nachteile gegenüber großen Unternehmen, weil diese großen über spezialisierte Stäbe verfügen, z. B. Subventionsfachleute, um aus der Staatskasse möglichst viel herauszuholen, Steuerexperten, um aus Intransparenz eine Minimierung der Steuerlast abzuleiten, Umweltabteilungen, um nicht ständig mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen, und Personalabteilungen, um alle Löcher aufzuspüren, die die Richter noch nicht gestopft haben.

Der IHK-Hauptgeschäftsführer nimmt die öffentlich bestellten „Berater“ aufs Korn: Mittelstandspolitik heiße dann konkret, dass die Europäische Union, der Bund, die Länder, die Landkreise und Kommunen Berater einstellen oder beauftragen, die den geplagten Mittelständlern helfen sollten. Das Selbstbewusstsein dieser öffentlichen Berater sei grenzenlos. „In jeder Lebenslage wissen sie Rat, fröhlich verkünden sie, wie man ein Unternehmen führt, welche die meist gemachten Fehler sind, was zukunftsfähige Produkte sind, wo aussichtsreiche Märkte erobert werden können, dass natürlich nur Forschung und Entwicklung auf Dauer hilft und welcher Professor dann mit Sicherheit eine gute Idee hat.“

Der neueste Höhepunkt „angemaßten Wissens“ – so zitiert Heimann F. A. v. Hayek – sei, dass sich Kommunen oder Ministerien als „Dienstleistungsunternehmen“ bezeichnen und damit dem Mittelständler, der Wirtschaft vorgaukeln, gleichsam „auf Augenhöhe“ der natürlichste Partner am Markt zu sein. Ein neues Etikett sei natürlich schon gefunden: Der „aktivierende Staat“.

In der Reihenfolge der Politikbeglückungen nennt der Heimann ein Beispiel aus dem Bereich der IHKs: Regionalpolitikberater, Energieberater, Umweltberater, Technologieberater, Existenzgründerberater, Außenwirtschaftsberater, IT-Berater, Euro-Berater, Ausbildungsberater, – coaches, -akquisiteure, Ego-Piloten, Clustermanager usw.

„Der Staat schafft die Arbeitsplätze“ – so die verbreitete Volksmeinung. Die beste Wirtschaftspolitik sei aber eine marktwirtschaftliche Politik und eine Gesellschaftspolitik, die die „bürgerliche Zivilgesellschaft“ – Zitat Gerhard Schröder – als mutmachende, Zukunft gewinnende Vision wirklich will, die Freude macht, so Heimann.

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Unternehmertrauma Ermittlungsverfahren

Von Dr. Oliver Everling | 23.Mai 2008

Rechtsanwalt Jesko Trahms, Düsseldorf, Spezialist für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen mit großer Erfahrung in zahlreichen Großverfahren bei Peters Rechtsanwälten (www.peters-legal.com), zeigt Strafprozessrisiken im Zuge der politisch gewollten Kriminalisierung des Mittelstands und Absicherungsmöglichkeiten für Unternehmer auf. Der mittelständische Unternehmer ist im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Seit einigen Jahren steht der Unternehmer vermehrt unter strafrechtlicher Beobachtung. Gründe dafür sind in der Ausweitung der Straftatbestände durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung, wie auch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten bei den Verfolgungsbehörden, z. B. durch Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und personeller und materieller Aufrüstung der Finanzämter für Steuerstrafsachen.

Trahms zeigt die Besonderheiten des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auf. Die Staatsanwaltschaft (StA) sei „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ mit weitreichenden Kompetenzen. Anders als in vielen anderen Rechtsordnungen habe der Staatsanwalt in Deutschland jegliche Kompetenz. Es reiche der Anfangsverdacht. Tatsächliche Praxis sei, dass für eine Anklage erforderlichen hinreichenden Tatverdachts. Nach § 160 Abs. II Stopp hat die StA auch entlastende Umstände zu ermitteln. Trahms: „Vielen Staatsanwälten ist dieser Paragraph gar nicht mehr bewusst.“ Es werde in der Praxis nur nach belastenden Tatbeständen gesucht.

Es gibt in Deutschland keine Kontrolle der Richter. Das Problem sei die mangelnde richterliche Kontrolle in Deutschland. Mit Hilfe von Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Abhörmaßnahmen, Haftbefehlen etc. werden Informationen mit richterlichem Spruch durchgeführt. Trahms verweist auf einen Fall, in dem ein Rechtspfleger dem Haftrichter einen Haftbefehl gegen sich selbst vorgelegt habe – auch dieser sei kommentarlos unterschrieben worden. Dieses auf Anhieb geglückte Experiment beweise, dass in den meisten Fällen Richter kaum Zeit finden, Einzelheiten der von ihnen zu unterschreibenden Haftbefehle einzusehen.

Im Ermittlungsverfahren gibt es nur eingeschränkte Verteidigungsrechte im Ermittlungsverfahren. Rechte des Beschuldigten im Wesentlichen erst in einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Akteneinsicht wird nur durch einen Verteidiger erreicht. Professionelle Hilfe bereits zu Beginn des Verfahrens sei daher zwingend notwendig, um nicht von vorneherein „auf verlorenem Post“ zu stehen. „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“ Das Problem sei die mangelnde Erfahrung der Beschuldigten im Umgang mit Behörden und Verfahren.

„Fast alle Verfahren werden in den ersten 5 bis 10 Minuten verloren“, warnt Trahms. Da stehe plötzlich ein Staatsanwalt im Schlafzimmer: Die meisten Unternehmer glauben, sie könnten in einer solchen Situation durch Reden Vertrauen gewinnen und weitere Schritte abwenden. In aller Regel würden sich Unternehmer hier schnell unbeabsichtigt und durch die Situation überwältigt in Widersprüche verwickeln, sich also weiter belasten.

Die meisten Unternehmer ein- und erstmalig eine solche Situation erleben und hätten deshalb keine Erfahrung mit dem Ablauf eines Ermittlungsverfahrens. Viele würden im Vertrauen auf die Funktionsfähigkeit der deutschen Justiz handeln und deshalb enttäuscht. Den Abschluss der Verfahren ohne Hauptverhandlung zu erreichen, zielt auf eine Einstellung gegen Auflage nach § 153 a Stopp. Ansonsten gibt es das Strafbefehlsverfahren, immer notwendig seien Verhandlungen mit der StA zur Erreichung eines so genannten „Deals“. Dies können aber nur Profis, warnt Trahms. Auch schon ein früherer Bundeskanzler, der sich an seine Spender nicht mehr erinnern konnte, sowie Bankchefs mussten sich dieser Möglichkeiten bedienen, um eine „weiße Weste“ zu bewahren.

Das Gesetz sieht nur in Ausnahmefällen eine Beiordnung eines (nicht angemessen honorierten) Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung vor. Die Beauftragung eines Strafverteidigers sei Luxus! Dauer, Verlauf und Ausgang einer Hauptverhandlung seien meist nicht vorhersehbar. Das Problem sei die „Zusammenarbeit“ zwischen StA und Gericht sowie die Umkehr der Beweislast. Trahms berichtet von tragischen Fällen, bei denen erhebliche Kostenbelastungen für den Beschuldigten von Anfang an zu tragen waren.

Berufung und Revision seien Instrumente der Strafprozessordnung von 1872, so Trahms. Je geringer der Tatvorwurf, desto länger sei der Rechtsweg. Vermögensdelikte, Insolvenzdelikte, Steuerhinterziehung – das sind die strafrechtlichen Risikotatbestände. Umweltdelikte, Korruptionsdelikte, Arbeitsstrafrecht usw. geben Denunzianten zahlreiche weitere Möglichkeiten, Unternehmer unter Druck zu setzen. Für jeden GmbH-Geschäftsführer bestehe ein erhebliches Risikopotential, so Trahms, insbesondere wenn es um die Gründung und Kapitalbeschaffung einer GmbH gehe.

Warenbestellung in Kenntnis der aktuellen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens führt zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB mit der Konsequenz der möglichen Eigenhaftung des Geschäftsführers für die Forderung des Gläubigers mit seinem Privatvermögen. Die Eingehung erheblicher Verbindlichkeiten für das Unternehmen ohne ausreichende Besicherung (sog. Risikogeschäfte) zieht Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue (§ 266 StGB) nach sich. Der „Gummiparagraph“ der Untreue erlaube, viele Unternehmer schnell und einfach zu kriminalisieren.

Die Einladung eines Amtsträgers zu einem Formel-1-Wochenende mit Kost und Logis ohne Erwartung einer Konkreten Gegenleistung im Rahmen der „allgemeinen Klimapflege“ führt zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB). Die mögliche Eintragung des Unternehmens in das Korruptionsregister sei eine bittere Konsequenz, denn dann sei das Unternehmen fünf Jahre lang bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr dabei. Für skandalös hält es Trahms, dass Unternehmen auch dann in der Blacklist geführt werden, wenn das Verfahren eingestellt wurde.

Trahms tritt der Vorstellung entgegen, dass in Deutschland „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, vor den Gerichten gelten würde. Ist ein Ermittlungsverfahren erst einmal eingeleitet, würde dem Angeklagten kaum noch geglaubt. Jeder Nachbar könne eine Anzeige erstatten, indem er Autonummern notiert und Unternehmern Verbindungen unterstelle, die für die Steuerfahndung interessant sein können.

Jeder kann unverschuldet mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen werden; als Anfangsverdacht reicht schon eine anonyme Anzeige aus. Gerade der erfolgreiche Unternehmer sei daher besonders gefährdet („viel Feind – viel Ehr“). Auch das erhebliche Kostenrisiko eines Strafverfahrens sei nicht kalkulierbar. Da es – anders als im Zivilverfahren – für den Beschuldigten sehr oft um existentielle Fragen gehe, könne er seine Aufwendungen nicht „budgetieren“, warnt Trahms. Die Versicherungswirtschaft habe auf diese vermehrt auftretenden Risiken bereits reagiert und bietet entsprechende Produkte an. Die meisten Verfahren im Mittelstand richten sich nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen den Unternehmer.

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Mit Junky-Effekt in der Taylor-Wanne

Von Dr. Oliver Everling | 23.Mai 2008

„Der Kunde ist König“ – zu diesem Satz findet Dr. Helfried Schmidt, Vorstand der Oskar-Patzelt-Stiftung breite Zustimmung auf dem Wirtschaftsforum der Stiftung in Halle (Saale). Den Kundenutzwert maximieren. Ohne Standardisierung keine Zukunft. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Corporate Governance ist wichtig – auch zu allen diesen Aussagen findet sich unter den Teilnehmer aus dem Mittelstand jeweils eine breite Mehrheit.

Sterben mehr Menschen durch Mord oder durch Selbstmord? �?� durch Überschwemmungen oder an Tuberkulose? �?�. Durch Tornados oder an Asthma? �?� durch Haie oder durch Rehe? Weil wir dasjenige für wahrscheinlicher halten, das stärker in unserem Gedächtnis verankert, also verfügbarer ist. Meist sind die Dinge besser verankert, die besonders starke Emotionen hervorrufen und uns deshalb lebhafter in Erinnerung bleiben. Diese Verfügbarkeitsverzerrung ist natürlich, urteilt Schmidt.

„Dramatische Zunahme der Armut?“ Im Vergleich schon zu unserem Nachbarland Polen gibt es in Deutschland keine dramatische Zunahme der Armut, stellt Schmidt fest. Letztlich würden Vorurteile geschürt, die nicht der Realität entsprechen. Generelle Zukunftsangst habe immer schon politische Mehrheiten gebracht.

„Wer hat noch nie einem Kunden einen Wunsch abgeschlagen?“ Kaum ein Unternehmer bekennt sich dazu, sich dazu zu bekennen, dass er seinem Konzept treu geblieben und eben auch mal gegen den expliziten Wunsch eines Kunden gehandelt zu haben. „Markt“ ist die systeminterne Umgebung für Produzenten und Konsumenten als Subsysteme der Wirtschaft. Kunden sind nur das Medium, über das Aktivitäten der Konkurrenten als Marktdruck erlebt werden. Marktdruck sei immer versäumte Innovation, warnt Schmidt.

Wertschöpfung ist die Produktion von Gebrauchswert unter den Bedingungen von Konkurrenz und Knappheit, Beispiele nennt Schmitt beim Luftsauerstoff und Hausbau. Statt von „Kundenorientierung“ sollte von „Marktorientierung“ gesprochen werden, fordert Schmidt. Obwohl Luftsauerstoff jeder brauche, könne man damit kein Geld verdienen, da Luftsauerstoff (noch) nicht knapp sei. Entscheidend sei daher nicht das Bedürfnis des Kunden, sondern der Markt, folgert Schmidt.

Jede Form der Standardisierung meint Vergangenes. Sie schützt niemals vor Neuem, so Schmidt. Aus einer Kantine werde nicht allein deshalb ein Gourmet-Tempel, weil die Rezepte eines 3-Sterne-Kochs nachgekocht werden. Bei komplexen dynamischen Problemen liefert Standardisierung Scheinlösungen. Schmidt verweist auf die Unschärferelation von Heisenberg. Bei hoher Dynamik sie vieles Wichtige nicht trivial. Es entziehe sich der Messerung, der Standardisierung.

In trägen Märkten reiche eine Verhaltenskultur. In dynamischen Märkten sei eine Wertekultur unverzichtbar. Werte statt Verhalten (Tun), Führung statt Steuerung (trivial), so stellt Schmidt den Paradigmenwechsel vor. „Beschleunigungsfalle“ und „Entschleunigung“ seien typische Denkfallen, so Schmidt. Schmidt skizziert die Taylor-Wanne: Die innere Komplexität von Unternehmen muss die äußere Komplexität reflektieren.

Bis 1900 dominierte die Manufaktur. Dann entstanden neue Märkte für Massenprodukte. Die Komplexität der Märkte sank. Der Taylorismus senkte die Komplexität der Wertschöpfung und passte sie dadurch der neuen Situation an. Die Produktivität stieg um das Hundertfache. Die Globalisierung steigert die Komplexität wieder. Unternehmen, die tayloristisch bleiben, kommen unter Marktdruck, den die neuen Dynamik robusten Unternehmen erzeugen.

Bei hoher Dynamik wächst die Kompetenz der Peripherie. Sie kann nur strukturell, über Widerständigkeit, für Führungszwecke genutzt werden. Die Widerständigkeit der Peripherie sei eine der „Wände“, gegen die die Führung spielt. Ist die Wand weich oder löchrig, verliert das Spiel an Qualität, warnt Schmidt. Bleibt die Widerständigkeit aus, hält die Führung alle ihre Entscheidungen für genial und – „verblödet“, sagt Schmidt. Die Zurückhaltung peripherer Kompetenz, d. h. der Verzicht der Geführten auf Kritik an der Führung, bezeichnet Schmidt umgekehrt sogar als „Sabotage“.

Schmidt beschreibt den Junky-Effekt: „Fleiss“, „mehr desselben“, Kampagnen und Aktionismus überschlagen sich, der Aufwand wächst, der Effekt sinkt, die Dosis wird immer mehr erhöht. Gefangenschaft in einer Scheinwelt, Isolation von der Wirklichkeit, dies seien die Symptome des Überlastungseffekt träger Organisationen bei hoher Dynamik.

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Praxisschritte zur Mittelstandskommunikation

Von Dr. Oliver Everling | 23.Mai 2008

Kommunikation ist für Unternehmer nicht gleich „Werbung“, wartn Prof. Jürg W. Leipziger von der Leipziger & Partner Kommunikationsgesellschaft. Leipziger stützt sich auf seine Erfahrungen seit 1970 und ist heute Chariman of the Advisory Board seiner Gesellschaft, die er 2007 verkaufte. Leipziger zeigt ein Schema aus 10 Schritten auf, wie eine erfolgreiche Kommunikation gestaltet werden kann. Leipziger unterstreicht die Bedeutung des Ratings in der Kommunikation mit den Banken. Von den Banken kommen Kundenbetreuer, die Informationen über das zu beurteilende Unternehmen einsammeln müssen.

Wer sind wir, woher kommen wir, welches ist die Ausgangslage? Das ist der erste Schritt einer erfolgreichen Kommunikation. Rating gewinnt nach Feststellungen von Leipziger immer mehr an Relevanz. Nach diesem Schritt bedarf es der genauen Definition der Ziele, die durch die Kommunikation erreicht werden sollen. Es gehe hier um unternehmerische Zielsetzungen, aber darunter auch um die kommunikativen Ziele, sagt Leipziger.

Der dritte Schritt sei die Eingrenzung der Zielgruppe(n) der Kommunikation. Lokale Presse, Mitarbeiter, Bank und andere Dienstleister, Lieferanten und die zentralen Kunden sind die fünf „Musts“ der Zielgruppen, darunter können weitere Zielgruppen gebildet werden. Für jedes Unternehmen sei das „Einzigartige“ herauszufinden, der „USP“. Dieser kann „der starke Unternehmer“ sei. Die Positionierung sei der vierte Schritte.

Der fünfte Schritt ist die Festlegung der Strategie. „Wenn die Ratingfüchse permanent ein Strich durch die Rechnung machen“, sei die Strategie von größter Bedeutung. Wenn nicht jeder Kredit der Bank durch Bargeld hinterlegt werden solle, müsse eine stimmige Strategie kommuniziert werden, scherzt Leipziger unter dem Applaus des Wirtschaftsforums „Die Zukunft gestalten“ der Oskar-Patzelt-Stiftung in Halle (Saale).

Nach der Strategiedefinition folgt die Planung der Strategieumsetzung im sechsten Schritt. Im siebten Schritt ist der Durchführungsplan aufzustellen. Als achter Schritt folgt der Kostenplan, denn alle Maßnahmen finden ihren Reflex in Kosten, die hiermit kontrolliert werden müssen. Der neunte Schritt ist der genaue Zeitplan. Dazu gibt Leipziger die Planung eines Weihnachtsmarktes als Beispiel, bei dem es auf jeden Tag ankäme. Der zehnte Schritt ist die Evaluation: Alle geplanten Schritte und Maßnahmen müssen auf ihre Effizienz hin überprüft werden. „Wo sind die Mittel richtig eingezahlt?“ Das sei die einfache Frage, die möglichst für jede Maßnahme beantwortet werden müsse.

Leipziger arbeitet heraus, dass das von ihm vorgestellte Vorgehen keine Planung sei, die nur für Großkonzerne machbar sei. Für kleine und mittlere Unternehmen sei es ebenso möglich, so vorzugehen und umzusetzen. Kommunikationsstrategie festlegen, Corporate Identity definieren, einen Presseausschnittsdienst beauftragen, um die eigene Kommunikation und die der Konkurrenten zu kontrollieren, empfiehlt Leipziger. Einmal im Jahr müsse man auch mit der Presse zusammenkommen; das heiße nicht, eine Pressekonferenz zu veranstalten. Am besten lade man einfach den zuständigen Wirtschaftsjournalisten ein, um mit dem über die Zahlen, Daten und Fakten in verständlicher Form zu sprechen. In einem Pressedienst könnten Mitteilungen systematisch an die Presse weitergegeben werden, ebenso durch einen Info-Letter, der sich an Mitarbeiter und definierte Spezialzielgruppen wendet. Mit einer jährlichen, größeren Veranstaltung könnten die Beziehungen weiter gepflegt werden.

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Moody�??s falsche Aaa-Ratings

Von Dr. Oliver Everling | 22.Mai 2008

Der Ratingagentur Moody’s sind bei der Bewertung von Kreditderivaten schwere Fehler unterlaufen, weshalb sie Produkten mit einem Volumen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar fälschlicherweise Ratings mit der Höchstnote «Aaa» erteilt hat. Gemäss der „Financial Times“ haben Mitarbeiter der Agentur Anfang 2007 festgestellt, dass sogenannte „Constant Proportion Debt Obligations“ – dies sind vereinfacht gesagt Anleihen auf Indizes für Kreditderivate – vier Stufen tiefer als mit der Bonitätsbestnote hätten bewertet werden sollen. Moody’s bestätigte am 21. Mai 2008, dass der europäische CPDO Ratingprozess einer eingehenden Untersuchung unterzogen würde. Außerdem sei die Anwaltssozietät Sullivan & Cromwell eingeschaltet worden.

„Vertuschung eines Computerfehlers?“ Fragt Michael Ferber, Redakteur der Neuen Zürcher Zeitung, der in der Ausgabe 117 vom Donnerstag, den 22. Mai 2008 auf Seite 31 den Berichten nachgeht. „In ihrer Berichterstattung beruft sich die Zeitung auf interne Dokumente von Moody’s. Der Fehlbewertung sei ein Computerfehler vorausgegangen. Nach der Korrektur desselben im Frühjahr 2007 habe die Agentur die Bewertungsmethodik geändert, um die Titel nicht sofort um mehrere Stufen deklassieren zu müssen.“ Die Produkte hätten in der Folge ihr „Aaa“-Rating bis zum Januar 2008 behalten. Im schwierigen Marktumfeld nach dem Jahreswechsel habe Moody’s die Bewertung dann um mehrere Stufen herabgesetzt.

„Gemäss einem Moody’s-Sprecher ändert die Ratingagentur ihre Analysemodelle regelmässig aus einer Vielzahl an Gründen. Dies zu tun, um Fehler zu vertuschen, vertrage sich nicht mit der Firmenpolitik von Moody’s.“ Die Agentur habe eine gründliche Untersuchung der Angelegenheit eingeleitet, gibt Ferber den Moody’s-Sprecher wieder. „Die Ratingagenturen sind seit Ausbruch der Finanzkrise im Sommer 2007 bereits stark in der Kritik. Ihnen wurde wiederholt vorgeworfen, zu spät auf die Krise am Markt für zweitklassige Hypotheken – Subprime Mortgages – reagiert und auch Papiere zu gut bewertet zu haben.“

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