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Pfandkredit impft gegen Schuldenfalle

Von Dr. Oliver Everling | 5.November 2014

Der Pfandkredit wird auf Basis eines Pfandleihvertrages gewährt, in dem Pfandwert und Kreditlaufzeit festgehalten werden. Dazu gehören auch noch die Personalien des Verpfänders, Betrag und Fälligkeit des Darlehens, eine genauen Bezeichnung des Pfandgegenstandes sowie Tag des Vertragsabschlusses und der vorgemerkte Einlösetag.

Das einfache Prinzip „Geld gegen Pfand“ macht Gehalts- und Vermögensnachweise überflüssig und ist eine schnelle und vor allem unbürokratische Alternative zu klassischen Dispo- und Ratenkrediten.

iPfand eröffnet nun als erstes Online-Angebot in Deutschland eine interessante Alternative, Kredite gegen Wertgegenstände zu bekommen. Als Angebot der Deutsche Pfandkredit AG ermöglicht iPfand insbesondere Menschen mit Sachvermögen sowie Kleinunternehmern und Selbstständigen innerhalb von 24 Stunden Liquidität bis 100.000€ durch Hinterlegung von Leihgütern wie Luxus-Uhren, Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen oder anderen Wertgegenständen zu erhalten.

Die Pfandleihe hilft insbesondere dann, wenn das Kreditgeschäft einfach strukturiert werden kann: Geld sofort, später Rückzahlung. Für einen kurzen Zeitraum ist die Pfandleihe wesentlich einfacher umsetzbar als zum Beispiel ein Ratenkredit. Wer sich als Kreditnehmer ganz auf den Pfandkredit stützt, dem steht auch keine Gehaltspfändung ins Haus.

Für die Deckung des Darlehens haftet im Pfandgeschäft nicht der Kreditnehmer, sondern nur der hinterlegte Gegenstand. „Somit kann der Pfandgeber niemals in eine Schuldenfalle tappen,“ macht iPfand klar, „wie bei herkömmlichen Verbraucherdarlehen. Eine mögliche Kaskade von Mahnungen, Zwangsvollstreckungen bis hin zum Offenbarungseid ist bei einem Pfandgeschäft somit komplett ausgeschlossen.“

 

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