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Rating einer nachhaltigen Immobilien-Kreditvergabe

Von Dr. Oliver Everling | 28.September 2022

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Österreich hat – u.a. auch auf Anordnung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) – die international üblichen Prinzipien für eine angemessene und nachhaltige Immobilienkreditvergabe, die bereits bisher anempfohlen waren, im Wege einer Verordnung auch in Österreich rechtsverbindlich gemacht:

Die Schuldendienstquote darf maximal 40% betragen. Das heißt, die jährlichen Rückzahlungen aller Kredite eines Kunden dürfen nicht mehr als 40% des verfügbaren Jahresnettoeinkommens ausmachen. Dies soll sicherstellen, dass selbst bei unvorhergesehenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten genügend finanzieller Spielraum vorhanden ist, um den Kredit noch bedienen zu können.

Die Beleihungsquote darf maximal 90% des Wertes der Immobilie (oder anderer Sicherheiten) betragen. Das heißt, der Kreditnehmer braucht zur Finanzierung des Projektes mindestens 20% Eigenmittel, denn zum Preis/Wert der Immobilie kommen in der Regel zusätzlich noch rund 10% Nebenkosten hinzu.

Die Kreditlaufzeit darf maximal 35 Jahre betragen. Einerseits, damit der Kredit bei Übertritt in den Ruhestand – und den damit in der Regel verknüpften Einkommenseinbußen – möglichst zurückgezahlt ist. Andererseits, damit nicht durch unrealistisches Strecken der Laufzeit die Kreditrückzahlungsrate künstlich unter die Begrenzung der Schuldendienstquote gedrückt wird.

Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen.

Wer als Kreditnehmer diese Anforderungen nicht erfüllen kann, muss seine Wunschvorstellungen an seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anpassen, schreibt die FMA: „etwa eine kleinere Wohnung, eine nicht ganz so teure Lage oder ganz so tolle Ausstattung“.

Themen: Immobilienrating, Kreditrating, Nachhaltigkeitsrating, Privatkundenrating | Kein Kommentar »

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