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Regulierungsarbitrage wird mit noch mehr Regulierung bekämpft

Von Dr. Oliver Everling | 14.September 2015

Elisabeth Roegele, Exekutivdiirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, spricht auf dem Deutschen Derivate Tag in Frankfurt am Main. Auf die konkreten Forderungen ihres Vorredners, Hartmut Knüppel vom Deutsche Derivate Verband, geht Roegele allerdings kaum ein.

Roegele berichtet mehr auf formaler Ebene von der großen Anzahl der Verordnungen und Regulierungen. von Abstimmungsprozessen, von Koordinationsschwierigkeiten, von der Konvergenz der Aufsichtspraxis usw. Verfahrensfragen stehen in ihrem Vortrag zunächst im Vordergrund. Interventionsrecht und Dispziplinierung nationaler Aufsichtsbehörde und Besonderheiten der nationalen Rehtssysteme sind weitere ihrer Themen.

Viele Aufsihtsbehörden hätten die Auffassung, dass der übergeordnete Auftrag der Behörde genüge, um eine Maßnahme zu rechtfertigen. „Mein Eindruck von europäischen Kollegen ist es, dass sie von einem weit größeren Strauß von Handlungsmölighckeiten Gebrauch machen, zum Beispiel zum Mittel des ‚naming und shaming‘ greifen.“ Roegele skizziert die Grundlagen des Verwaltungsakts.

Roegele kommt auf die erklärungsbedürrftigen Marktbesonderheiten in Deutschland zu sprechen, wie beispielsweise das große Filialnetz der Banken, das andere Länder so nicht kennen würden. So habe sich die Aufsicht um Aufklärung zu bemühen, um ein Verständnis für abweichende Sichtweisen in Deutschland zu schaffen.

Roegele kommt auf die Probleme der Aufsichtsarbitrage zu sprechen. Deren Bekämpfung führe zu einer sehr detaillierten Regulierung, um Auslegungsspielräume zu vermindern. Insofern ist der WUnsch nach einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleister ein Treiber für die Regulierungsflut.

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