« | Home | »

Von Kühen strukturiert – von Experten beurteilt

Von Dr. Oliver Everling | 4.September 2012

Namhafte Zeitungen berichten über die Entwicklung von und über jüngste Urteile in Prozessen gegen die US-amerikanischen Ratingagenturen. So sei wieder ein Gericht zu dem – nicht überraschenden – Schluss gekommen, dass die Ratingagenturen für grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsche, gegen ihre eigene, bessere Erkenntnis stehende Urteile haften würden.

Die Vorwürfe gegen die US-amerikanischen Agenturen stützen sich offenbar auf sehr wenigen Beweisen, denn es werden immer wieder dieselben E-Mails von einigen Analysten zitiert, die im Zuge der Untersuchungen der US-Staatsanwaltschaft entdeckt bzw. beschlagnahmt wurden.

So wird beispielsweise immer wieder der Mailverkehr zwischen Analysten zitiert, von denen einer schreibt, dass die Finanzprodukte „von Kühen strukturiert sein könnten, und wir würden sie trotzdem beurteilen“.

Gleich, in welcher Variante das englische Original ins Deutsche übersetzt wird, so kann gerade in dieser Bemerkung eines Ratinganalysten keinerlei Vorwurf gegen die Ratingagenturen gefunden werden. Es ist nicht Aufgabe von Ratinganalysten, Produkte fachgerecht zu strukturieren, sondern alleine, sie zu beurteilen.

Es gehört zu den wichtigsten Prinzipien des Ratings, eine klare Trennung zwischen Strukturierung der Produkte und ihrer Beurteilung im Rating einzuhalten. Würden Ratingagenturen Aufträge zum Rating alleine deshalb ablehnen, weil sie sich bessere oder intelligentere Strukturen vorstellen können, könnten viele Produkte nicht mehr geratet werden. Die Verantwortung für die Produktgestaltung liegt maßgeblich bei den Investmentbanken.

Mithin ist die entscheidende Frage nicht, ob ein Produkt geratet werden kann: Ja, jedes Produkt kann geratet werden. Es liegt aber in der Verantwortung der Ratingagentur zu beurteilen, ob die vorgefundene informationelle Basis ausreicht, um ein gutes (insbesondere ein „investment grade“) Rating zu erteilen. Ist ein Produkt „von Kühnen strukturiert“, wie es von den US-amerikanischen Richtern den betroffenen Investmentbanken offenbar unterstellt wird, dann müssen Ratingagenturen mit entsprechend schlechten Ratings die Produktqualität zum Ausdruck bringen.

Es muss also weiterhin Aufgabe und Auftrag der Ratingagenturen sein, auch dann Produkte mit (schlechten) Ratings zu versehen, wenn diese von völlig inkompententen „Bankern“ strukturiert wurden. Gerade wenn Ratinganalysten zum Schluss kommen, dass die von Banken vertriebenen Produkte nicht geeignet sind, das dem Anleger gegebenen Versprechen zu erfüllen, müssen Ratingagenturen ihre Erkenntnisse den betroffenen Anlegern oder auch, soweit von öffentlichem Interesse, der Öffentlichkeit durch ihre Publikationen zur Verfügung stellen.

Themen: Anleiherating, Covered Bond Rating | Kein Kommentar »

Kommentare

Sie müssen eingelogged sein um einen Kommentar zu posten.