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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plant Schlag gegen Internetwirtschaft

Von Dr. Oliver Everling | 13.Mai 2015

Ein Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch,  Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja  Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele  und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereitet nicht nur den Anbietern von Scorings Sorgen, sondern auch allen innovativen Unternehmen, die ihren Kunden schnelles und einfaches Bestellen über das Internet erlauben.

Der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes  – Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring  (Scoringänderungsgesetz)“ erweiterte bereits die Informations- und Auskunftsrechte von Betroffenen in Bezug auf ihre Scoring-Werte bei Auskunfteien und Unternehmen und brachten einen bisher nicht gekannten Transparenzzuwachs.  So erhält jeder, der seine Datensätzen und zusammengefasste Daten wissen will, die gewünschten Informationen. Würden die Gewichtung der verwendeten Daten, der verwendeten Vergleichsgruppen und der Zuordnung der betroffenen Personen zu den Vergleichsgruppen offenzulegen sein, würden sich Scoringsystem selbst erledigen, weil sie praktisch manipulationsoffen gemacht würden. Die  massenhaften Manipulationen von FICO-Scores ab Ende der 1990er Jahre in den USA, die letztlich auch die Subprime-Krise beschleunigten, sind ein warnendes Beispiel für die Konsequenzen. Folglich müssen Scoring- und Ratingsysteme zu einem gewissen Grade Betriebs- und Geschäftsgeheimnis bleiben.

Die Art der zu speichernden und für das Scoring verwendbaren Daten kann kaum einer Eingrenzung unterliegen. Die genannten Bundestagsabgeordneten glauben nun aber zu wissen, welche Daten für Unternehmen und Auskunfteien „bonitätsrelevant bzw. diskriminierungsgeeignet“ sind, so wörtlich. „Von den Datensammlungen erfahren die Betroffenen häufig erst, wenn ihnen ein Kreditgeschäft vorenthalten oder zu ungünstigen Bedingungen angeboten wird“, so die Argumentation.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will den Kontrollstaat auch zwischen jeden Kunden und Lieferanten schalten: „Eine Überprüfung der Auskunfteien und Unternehmen findet, wenn überhaupt, nur sporadisch statt. Gleiches gilt für das bezüglich des Scorings anzuwendende mathematisch-statistische Verfahren.“ Künftig sollen Beamte beurteilen, welche mathematisch-statistische Verfahren zur Anwendung kommen dürfen.

Außerdem soll verhindert werden, Daten über einen langen Zeitraum zu speichern, auch wenn dies die Auskunfteien und die Unternehmen für erforderlich halten. Bei Erteilung einer Restschuldbefreiung sollen Lieferanten künftig davon nicht mehr erfahren.

Der Gesetzentwurf sieht ohne jede fachliche Begründung eine dramatische Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf die Einzeldaten, die Gewichtung der verwendeten Daten und auf die verwendeten Vergleichsgruppen vor. Jede Speicherung von Daten, die allein nach Urteil der Abgeordneten „nicht bonitätsrelevant oder diskriminierungsgeeignet sind“, soll für Zwecke der Überprüfung der Bonität unzulässig sein. Daten aus sozialen Netzwerken, die in vielen Fällen auch dann noch Kredite erlauben, wenn die Schufa- oder Bankauskünfte neg0ativ sind, sollen nach Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgeschaltet werden. Ebenso soll das „Geo-Scoring“, also die Nutzung von Wohnortdaten, wie sie immer schon bei jedem verantwortlich denkenden Kreditsachbearbeiter bedacht wurden, künftig ersatzlos gestrichen werden.

Für viele Internetportale kommt mit dem Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Aus: „Zukünftig muss der Einsatz von Scoringverfahren vorab dem Verbraucher offen gelegt werden.“ Der aufkeimende Aufschwung in Deutschland, der insbesondere durch innovative Unternehmen, FinTechs und junge Gründer getragen wird, kommt mit den Vorschlägen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Ersticken.

„Aktive Informationspflichten der Auskunfteien“ werden nach Willen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN künftig jeden Bürger nerven, denn durch eine jährliche Informationspflicht soll sich jeder regelmäßig mit einer neuen Bürokratie beschäftigen, um ständig für aktuelle Daten zu sorgen. Wer nicht „möglichst schnell korrigieren“ will, wie es die Abgeordneten vorsehen, ist im Nachteil. „Darüber hinaus wird eine stärkere Kontrolle der Aufsichtsbehörde verpflichtend“, so heißt es im Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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