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Interessenkonfliktfreies ETF-Rating

Von Dr. Oliver Everling | 24.September 2011

Bei einem ETF-Rating, in das auch qualitative Faktoren, wie eine Bewertung der Fondsgesellschaft, des Fondsmanagements sowie des Investmentprozesses einfließen, besteht potentiell die Gefahr eines Interessenkonflikts, zeigen Dr. Christoph Gringel und Dr. Kai-Uwe Steck von Berger, Steck & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main in ihrem Beitrag zum Buch „Exchange Traded Fund Rating“ (herausgegeben von Dr. Oliver Everling und Götz Kirchhoff, Art.-Nr. 22.472-1100 Bank-Verlag Medien GmbH, ISBN 978-3-86556-257-9). Gringel und Steck befassen sich mit dem rechtlichen Rahmenbedingungen für ETF-Ratings.

Beim qualitativen ETF-Rating könnten die Ratingagentur oder deren Mitarbeiter aufgrund des Anteilbesitzes ein Interesse an einem möglichst positiven Rating haben. Im Gegensatz zu einem Bonitätsrating hat bei einem ETF-Rating ein positives Rating aber keinen direkten Einfluss auf die Wertentwicklung des jeweiligen ETFs, machen die Autoren klar.

Die Wertentwicklung des ETFs hängt im Wesentlichen von dem zugrunde liegenden Index ab und wird durch das Rating nicht entscheidend beeinflusst. „Der potentielle Interessenkonflikt ist bei dem ETF-Rating somit nicht mit dem bei einem Bonitätsrating bestehenden Interessenkonflikt vergleichbar. Dementsprechend ist auch ein Verbot eines ETF-Ratings in einem solchen Fall nicht erforderlich“, urteilen die Experten von der Berger, Steck & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH.

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