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Kündigungsfrist offener Immobilienfonds

Von Dr. Oliver Everling | 3.Oktober 2009

Frau Bärbel Schomberg, Vorsitzende der Geschäftsführung der DEGI Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds mbH (Aberdeen Property Investors) aus Frankfurt am Main, schildert das Management der Finanzkrise aus der Sicht eines Immobilienfonds. Schomberg befasst sich mit der Entwicklung der Fonds bis zur Krise, den Immobilienfonds als Opfern ihres eigenen Erfolgs im Oktober 2008 und die Positionierung nach der Krise.

In verschiedenen Ländern existieren offene Immobilienfonds, in Deutschland schon seit 1959, fast alle anderen Länder der Europäischen Union folgten. Immerhin doch 86 Mrd. € sind in Deutschland in diesen Fonds investiert. Über 50 Jahre hat sich diese Assetklasse in Deutschland bewährt, zeigt Schomberg auf. Für institutionelle Anleger habe der Fonds ebenfalls große Bedeutung, jedoch sei hier das Liquiditätsthema anders zu gewichten.

Von der Inflation habe der offene Immobilienfonds stets auch profitiert. Ein bisschen Inflation habe den Fonds gut getan, zeigt die Statistik. Schomberg präsentiert die offenen Immobilienfonds als Hort der Stabilität. Die Renditen der Immobilienfonds, da sie stärker an den realwirtschaftlichen Verhältnissen hängen, gingen seit der Krise zurück, während sich die Aktienmärkte schon wieder etwas erholten.

Die Marktlage überdehnt die Grenzen der Fristentransformation bei vielen offenen Immobilienfonds: Illiquider Geldmarkt, Immobilien immer noch als wahrgenommener Auslöser (Subprime), und das unverzügliche Reagieren institutioneller Investoren sind hierzu die Schlagworte. Die Bundeskanzlerin habe sich hinter die Bankeinlagen gestellt. Die Investmentfonds gehören nicht dazu. Entsprechend habe sich die Verunsicherung der Anleger bei den Fonds ausgewirkt. 11 offene Immobilienfonds setzen die Rücknahme der Anteilscheine aus. Ca. 40 % der in den Fonds investierten Gelder sind vorübergehend nicht liquide. Die Performance der Fonds bleibe aber nachhaltig stabil.

Schomberg kritisiert die den Entwurf der AIFM-Richtlinie vom April 2009. Alternative investment fund managers (AIFM) umfasst alle Investmentfondsmanager, die nicht oder nicht für alle von ihr aufgelegten Fonds unter die OGAW-Richtlinie fallen (Art. 2 und 3) und gilt für KAGs und externe Portfoliomanager. Schomberg zeigt die Kollisionen mit dem aktuellen InvG auf. Ein besonderes Anliegen ist ihr die Bewertung, da nach AIFM-Richtlinie bei jeder Anteilsausgabe oder –rückgabe eine Bewertung erfolgen solle. Dies würde zu dem nicht praktikablen Ergebnis führen, dass zur Freude der Sachverständigen das gesamte Portfolio praktisch täglich neu bewertet werden müsste. „Es können nicht alle gleichzeitig zur selben Tür hinaus“, verteidigt Schomberg die Regeln, nach denen die Rückgabe von Anteilen eingeschränkt werden. Dafür müsse es Regeln geben.

Schomberg glaubt, dass das Produkt der offenen Immobilienfonds eine Kündigungsfrist vertragen würde. Mit einzelnen Anlegern können längere Kündigungsfristen wirksam vereinbart werden. Für Fonds, die institutionellen und professionellen Anlegern vorbehalten sind, könnten individuelle Regelungen getroffen werden. Schomberg ist sich nach ihren Worten bewusst, dass sie mit ihren Forderungen nicht unbedingt die Freude der großen Vertriebsstrukturen hervorrufen werde.

Themen: Fondsrating, Immobilienrating | Kein Kommentar »

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