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Monitoring der BKN biostrom AG

Von Dr. Oliver Everling | 27.Juni 2012

Die URA Rating Agentur AG, München analysierte im Rahmen des URA Monitoring auch die 7,5% Anleihe der BKN biostrom AG 2011/2016, berichtet die Ratingagentur aus München. Es traten dem Bericht der URA Rating Agentur nach folgende Auffälligkeiten zu Tage: Der Geschäftsbericht 30. 9. 2011, der laut Finanzkalender bis März 2012 veröffentlicht werden sollte, liegt der URA Rating Agentur bisher noch nicht vor. Seit 18. 1. 2012 gibt es von Creditreform kein Emittentenrating mehr; seit 3. 5. 2012 gibt es auch kein vom Emittenten beauftragtes Emissionsrating.

Von den geplanten 25 Mio. EUR Anleihevolumen wurden bisher nur 7,5 Mio. realisiert, so die Vermutung der URA Rating Agentur. Die Emittentin sei eine reine Holdinggesellschaft (Ergebnisabführungsverträge) und damit vom Ergebnis der Beteiligungen (Projektgesellschaften) abhängig. Dies führe zur strukturellen Nachrangigkeit der Anleihegläubiger gegenüber den Gläubigern der Projektgesellschaften, zeigt die URA Rating Agentur auf.

Insgesamt sehen die Analysten der URA Rating Agentur in den Sicherungsrechte deshalb nur beschränkten Wert, weil die Anleihegläubiger gegenüber den Gläubigern der Projektgesellschaften nachrangig bedient werden: „Die Besicherung (für die Tilgung der Anleihe, Zinsen) erfolgt erstens durch Pfandrechte an (Kommandit-)Beteiligungen an Projektgesellschaften, die Biogas-Anlagen halten. Ein Teil dieser Projektgesellschaften muss die Biogasanlagen überhaupt erst bauen.     

Zitat aus dem Börsenprospekt: „Somit ist der wirtschaftlich wesentliche Teil der Sicherheiten in Bezug auf die Biogasanlagen noch nicht vorhanden“. Die Besicherung (für die Zinszahlungen) erfolgt zweitens dadurch, dass Einspeisevergütungen der Projektgesellschaften teilweise sicherungsweise an einen Treuhänder abgetreten werden. Für die von den Projektgesellschaften auf ein Treuhandkonto weitergeleiteten Einspeisevergütungen könnten im Falle einer Insolvenz der Emittentin u.U. Rückforderungsansprüche zu Lasten der Anleihegläubiger bestehen.

Die Rechte von Gläubigern der Projektgesellschaften, deren Anteile verpfändet wurden bzw. von denen Einspeisungen sicherungsweise abgetreten wurden, sowie die Gläubiger von persönlich haftenden Gesellschaftern der Projektgesellschaften seien vorrangig gegenüber den Sicherungsrechten der Anleihegläubiger – so die Analyse der URA Rating Agentur.

In den Insolvenzantragsverfahren der BKN biostrom AG, der biostrom Energiesysteme GmbH und der biostrom Service GmbH wurde vom Amtsgericht Vechta Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, berichtete Günter Schlotmann, CEO der BKN biostrom AG am 14. 6. 2012.

Themen: Anleiherating, Mittelstandsrating, Unternehmensrating | Kein Kommentar »

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