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Moody’s wieder auf Wachstumspfad

Von Dr. Oliver Everling | 8.Dezember 2009

In den letzten Monaten sind die Ausfallrisiken bei Konsumentenkrediten in den USA zurückgegangen, gemesssen an den gemeldeten Ausfallraten. Dies zeigt sich bei Verbriefungen von Krediten für Automobile, zeigt die Ratingagentur Moody’s (http://www.moodys.com/). Diese und weitere Einzelheiten gab Linda S. Huber, Executive Vice President und Chief Financial Officer der Moody’s Corporation, anlässlich der UBS Global Media and Communications Conference in New York bekannt. Huber zeigt eine Reihe von Faktoren auf, die ein Wiederanspringen des Marktes für Verbriefungen wahrscheinlicher erscheinen lassen.

Der Umsatzeinbruch aufgrund der Finanzkrise und des Vertrauensverlustes gegenüber den US-Ratingagenturen konnte bei Moody’s gestoppt werden, zeigen die von Huber vorgelegten Zahlen. Für das Gesamtjahr 2009 erwartet Huber, dass etwa der gleiche Umsatz wie um Vorjahr erzielt werden kann. Die Umsatzrendite ermäßigte sich auf etwa 40 % und liegt damit zwar unterhalb der langjährigen Umsatzrendite von über 50 %, dennoch im Vergleich zu anderen börsennotierten Gesellschaften auf höchstem Niveau.

Moody’s Umsätze steigen wieder, das zeigen die Quartalszahlen der Agentur. „Moody’s bleibt ein gutes Investment für seine Aktionäre“, sagt Huber. Strukturierte Finanzierungen trage noch immer 18 % zum Umsatz bei, das Rating von Finanzinstitutionen und Öffentliche, Projekt- und Infrastrukturfinanzierungen jeweils 14 % und Unternehmensfinanzierungen 22 %. Fast ein Drittel des Umsatzes erbringt Moody’s Analytics. Im Zeitraum von 2003 bis 2008 wuchs Moody’s durchschnittlich mit 7 %, Moody’s Analytics mit 18 %.

Huber geht auf die Frage nach Morningstars (http://www.morningstar.com/) Kreditratings ein. „Wir heißen den Wettbewerber willkommen“, kommentiert Huber, macht zugleich aber die bescheidene Größenordnung des Vorstoßes von Morningstar deutlich. Morningstar war bisher als Ratingagentur nur im Bereich des Fondsratings tätig.

In Bezug auf zwei Prozesse, die gegen Moody’s geführt werden, unterscheidet Huber zwei Situationen. Nur in dem Fall, dass Moody’s Betrug nachgewiesen werden könne, würden Ansprüche auf Moody’s zukommen. Huber ist sich aber sicher, dass entsprechende Nachweise nicht erbracht werden können und jeglicher Betrug auszuschließen ist. Wird kein Betrug nachgewiesen, habe der Richter bereits angedeutet, dass sich Moody’s – wie gehabt – auf den „1st Amendment“ der US-amerikanischen Verfassung berufen könne, nach dem der Ratingagentur das Recht auf freie Meinungsäußerung zusteht.

Die Personalkapazitäten wurden bei Moody’s nicht weiter ausgebaut. Huber weist darauf hin, dass die Belegschaft nach Ausbruch der Krise nicht proportional abgebaut wurde, so dass sich Moody’s nach wie vor gut ausgestattet sehe. Für Personalkostensteigerungen gibt es aufgrund eines zu erwartenden Ausbaus des Analystenstabs daher keine Indizien.

Huber sieht eine Reihe interessanter Übernahmekandidaten im Umfeld der Agentur. „Wir sind jedoch bescheiden genug, um die uns möglichen Größenordnungen realistisch einzuschätzen“, sagt Huber. In der ersten Hälfte nächsten Jahres werde klar sein, wie das regulatorische Umfeld für die Agentur aussehen werde. In Bezug auf die Rechtsstreitigkeiten würden die Prozesse möglicherweise noch länger dauern, die für die geschäftliche Fortentwicklung maßgebenden Umstände würden sich aber bald zeigen.

Commerical Paper von Moody’s Corp. wird zurzeit nur von Standard & Poor’s geratet. Was Huber von anderen Ratingagenturen hält, kommt indirekt in ihrer Antwort auf die Frage zum Ausdruck, ob es für Moody’s Commercial Paper auch noch von anderen Ratingagenturen Ratings gibt: „Nein, wir können uns nicht selbst ein Rating erteilen“, so Huber – will sagen, außer Moody’s käme keiner in Frage.

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