Auditierung der privaten Pflegeheime startet neu durch

Von Dr. Oliver Everling | 19.Juni 2020

Ines Löwentraut, Avivre Consult, kommt mit guten Neuigkeiten trotz Corona Krise: Trotz anhaltender Beschränkungen und Regelungen im Kontakt- und Hygienebereich hat das Team von Ines Löwentraut im Mai 2020 die Auditierungen der Pflegeheime bundesweit wieder aufgenommen.

In guter Zusammenarbeit und Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung werden die Pflegeheime besucht. Umfangreiche Fotodokumentationen von Außengelände und Innenbereich sowie ein Interview mit der Einrichtungsleitung und Haustechnik dokumentieren transparent auf ca. 45 Seiten die „Ist-Situation“ der auditierten Einrichtung.

„Durch den jahrelangen, vertrauensvollen Kontakt mit Betreiber und Einrichtungsleitung konnten wir trotz aller Beschränkungen eine professionelle Lösung für die Begehungen finden. So garantiert die Prüfung von stationären Pflegeeinrichtungen in Form von jährlichen Audits durch Monitoring und Qualitätskontrollen die nachhaltige Ertragskraft und Zukunftsfähigkeit für den Investor bzw. Immobilieneigentümer der Einrichtung“ kommentiert Ines Löwentraut im Juni 2020.

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Coface gibt keine Entwarnung

Von Dr. Oliver Everling | 8.Juni 2020

Der Kreditversicherer Coface hat in einem bisher noch nie erlebten Umfang Länder-und Branchenrisiken aktualisiert. 71 von 162 Volkswirtschaften wurden herabgestuft. Darunter auch Deutschland in A3. Das ist die niedrigste Ländernote, die Deutschland in über 20 Jahren bei Coface je hatte.

Erst im Juli 2019 hatte die Bundesrepublik die Bestnote A1 verloren. Zusammen mit den Länderanpassungen hat Coface auch die Bewertungen vieler Branchen korrigiert. Über 28 Länder addiert gab es 134 Herabstufungen – ebenfalls ein Negativrekord in der Geschichte der Coface-Bewertungen.

„Die Note A3 steht bei Coface dafür, dass das Risiko für Forderungsverluste und Insolvenzen in dem Land zwar noch befriedigend ist, jedoch nicht mehr niedrig“, erklärt Coface-Volkswirtin Christiane von Berg. Ganz überraschend kam die Herabstufung nicht. So prognostiziert Coface für 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 7,2% zum Vorjahr.

Dies ist der stärkste Konjunktureinbruch in der Geschichte der Bundesrepublik, 2009 ging die Wirtschafsleistung um 5,7% zum Vorjahr zurück. Allerdings erwartet Coface für Deutschland auch eine deutliche Erholung im kommenden Jahr. So sollte das BIP 2021 um 5,8% zum Vorjahr zulegen. „Dies rechtfertigt auch die noch immer passable Note von A3“, sagt Christiane von Berg. Neben Deutschland hat Coface viele westliche Länder herabgestuft: www.coface.de.

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Kein Verlass auf Scope Ratings

Von Dr. Oliver Everling | 5.Juni 2020

Kaum erstritt Anfang Juni 2020 eine geschädigte Anlegerin vor dem Landgericht Berlin Schadensersatz für ein fehlerhaftes Unternehmensrating der Berliner Ratingagentur Scope, muss die Agentur nun auch auf europäischer Ebene büßen – denn die in Paris ansässige, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA verhängt Bußgelder in Höhe von 640.000 € für Fehler bei Ratings für gedeckte Schuldverschreibungen. Nach Zählung der Behörde wurden allein für diesen Bereich 559 von insgesamt 622 Ratings ohne Analyse gemäß der öffentlich bekannt gegebenen Methode abgegeben. Fast 90 % der Ratings folgten bei Scope somit nicht der hierzu angegebenen strengen Methodik.

Konkret hat die Behörde gegen die Scope Ratings GmbH (Scope) eine Geldbuße in Höhe von 640.000 € verhängt und eine öffentliche Bekanntmachung wegen Verstößen gegen die Verordnung über Ratingagenturen (CRAR) im Zusammenhang mit der systematischen Anwendung der von Scope vorgeblich verwendeten 2015 Covered Bonds Methodology (CBM) und ihrer Überarbeitung veröffentlicht.

In beiden Fällen hat Scope die Verstöße nach Feststellung der Behörde fahrlässig begangen und die von einer Ratingagentur (CRA) als professionelles Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor erwartete besondere Sorgfalt nicht eingehalten. Es handelt sich um Verstöße von Scope gegen die Credit Rating Agencies Regulation (CRAR). Eines der Ziele der Regulierung war es, nach der Finanzkrise 2008 wieder Vertrauen in die Arbeit der Ratingagenturen herzustellen.

Für Scope werden nun 550.000 € fällig für die „nicht systematische Anwendung der Methodik“, so das Urteil der europäischen Aufsicht. Im Jahr 2015 hatte Scope eine CBM verabschiedet, das neben einer Analyse der Kreditstärke des Emittenten eine Analyse umfasste, die aus zwei weiteren Schritten bestand, wobei der erste eine Analyse des rechtlichen Rahmens und des Abwicklungsregimes war, während der zweite eine Analyse des Deckungspools der zugrunde liegenden Kredite (Deckungspool) umfasste. Die CBM spezifizierte auch, dass eine gründliche Analyse des Deckungspools für alle bewerteten gedeckten Schuldverschreibungen durchgeführt werden musste.

ESMA stellte jedoch fest, dass Scope seine CBM nicht systematisch anwandte, da die im September und November 2015 abgegebenen Ratings nicht die von der CBM vorgesehene Art der Analyse des Deckungspools umfassten. Dies hatte zur Folge, dass 559 Ratings ohne Analyse gemäß dem öffentlich bekannt gegebenen CBM von insgesamt 622 im Rahmen des CBM 2015 erteilten Ratings abgegebenen wurden. Anleger, die auf die konsequente Anwendung der von Scope veröffentlichten Methodik vertrauten, wurden getäuscht.

Darüber hinaus stellt die europäische Aufsichtsbehörde Fehler bei der Überarbeitung der Methodik fest. Dafür setzt die Behörde eine weitere Geldbuße in Höhe von 90.000 € fest. ESMA musste außerdem beobachten, dass Scope vor einer wesentlichen Änderung seiner CBM im Jahr 2016 die ESMA nicht informiert und die Interessengruppen nicht öffentlich zu den vorgeschlagenen Änderungen konsultiert hatte, die später umgesetzt wurden. Nach der EU Verordnung über Ratingagenturen hätte die europäische Aufsichtsbehörde von der Ratingagentur Scope ordnungsgemäß informiert werden müssen.

Wie ESMA am 4. Juni 2020 darlegt, versäumte es die Berliner Ratingagentur aber, ihren Verpflichtungen nachzukommen. ESMA sei über die beabsichtigten wesentlichen Änderungen der CBM nicht informiert worden, heißt es dazu aus Paris. Mithin konnten sich Anleger kein zutreffendes Bild von den Überlegungen der Agentur machen. Aus gutem Grund ist jede Ratingagentur verpflichtet, Kommentare von Interessengruppen einzuladen, denn so können Fehler in der Methodik eher erkannt und kontrolliert werden. Scope versäumte es aber, öffentlich Gelegenheit zur Kommentierung der Methodik zu geben. Da keine Konsultation erfolgte, wurde ESMA auch über Änderungen aufgrund dieser Konsultation nicht informiert, wie es nach der EU Verordnung über Ratingagenturen vorgeschrieben ist. Scope verstieß daher auch gegen diese Regel.

Bei den versäumten Offenlegungen und Konsultationen handelt es sich nach Ansicht der Behörde nicht um unwesentliche Aspekte. Die 2016 in die CBM eingeführten Änderungen waren gemäß ESMA wesentlich, da sie die Bedingungen veränderten, unter denen eine Bewertung des Deckungspools nach dieser Methodik durchgeführt werden musste.

Scope kam ihren CRAR-Verpflichtungen nicht nach: Die Sicherung der Qualität der Ratingmethoden, ihre systematische Gestaltung und Anwendung sowie ihre Offenlegung sind ein zentrales Ziel der Regulierung der Ratingagenturen. Die Methoden müssen schlüssig gestaltet und systematisch bei der Erstellung von Ratings angewendet werden, damit die Anleger vor willkürlichen Entscheidungen einer Ratingagentur geschützt werden. Ohne objektiven Grund darf eine Ratingagentur von ihrer öffentlichen Methodik nicht abweichen. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Bewertungen solide und zuverlässig bleiben“, schreibt ESMA. Ratingagenturen müssen bei der Änderung ihrer Methoden mehrere Schritte befolgen, darunter die Offenlegung der Änderungen, die öffentliche Konsultation, die Offenlegung von Kommentaren von Interessengruppen und die Information der ESMA. Angesichts der Rolle von Ratingagenturen und Ratings auf den Finanzmärkten und ihrer Auswirkungen auf das Vertrauen der Anleger ist es wichtig, dass die Ratings auf soliden, zuverlässigen und transparent gestalteten Methoden basieren.

Die am 24. Mai 2011 als Ratingagentur nach der EU-Verordnung über Ratingagenturen registrierte Scope Ratings GmbH ist eine 100 % Tochter der Scope SE & Co. KGaA in Berlin und hat eine Geschichte formwechselnder Umwandlung. Die Gesellschaft ist eine nach § 267 HGB kleine Kapitalgesellschaft, die wie ihre Muttergesellschaft keine Gewinne erzielt. Die seit mehr als einem Jahrzehnt anhaltenden Verluste werden durch Kapitalerhöhungen an einen Kreis von Investoren, insbesondere nicht veröffentlichten Kommanditaktionären unterschiedlicher Interessen, weitergegeben. Im „Report on CRA Market Share Calculation“ der ESMA wird 2019 der Marktanteil für Scope Ratings mit 0,49 % angegeben.

Die Muttergesellschaft geht auf die durch Gesellschaftsvertrag am 24. April 2002 gebildete und im Januar 2003 mit der Firma Fondscope Analyse GmbH unter Berlin HRB 87486 eingetragene Gesellschaft zurück, die im Mai 2004 in Scope Holding GmbH umbenannt und ebenfalls (wie die Tochter) nach formwechselnden Umwandlungen schließlich im November 2016 in Scope SE &Co. KGaA erneut umbenannt wurde. Der Vorgänger FondScope AG hatte 2002 Insolvenz angemeldet.

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Coronaspuren im Zahlungsverhalten

Von Dr. Oliver Everling | 4.Juni 2020

Noch vor Corona hat sich das Zahlungsverhalten der Unternehmen in China verschlechtert. Das hat eine Befragung des Kreditversicherers Coface bei mehr als 1000 Unternehmen ergeben. Zwar blieb die Dauer des Zahlungsverzugs 2019 im Durchschnitt mit 86 Tagen stabil. Der Anteil der Unternehmen mit Zahlungsverzögerungen von mehr als 120 Tagen erreichte aber 37 Prozent, das sind 6 Punkte mehr als im Jahr 2018. Dabei hatte mehr als ein Viertel der Unternehmen (27 Prozent) ultralange Zahlungsverzögerungen über 180 Tage mit einem Volumen von mehr als 10 Prozent ihres Jahresumsatzes. „Wenn lange Verzögerungen einen erheblichen Teil des gesamten Jahresumsatzes ausmachen, kann der Cashflow eines Unternehmens gefährdet sein“, erklärt Carlos Casanova, Economist bei Coface für die Region Asien-Pazifik. „Kommen Schocks wie COVID-19 hinzu, gibt das Anlass zur Sorge.“

66 Prozent der von Coface im vierten Quartal 2019 befragten Unternehmen berichteten von Zahlungsverzögerungen. Carlos Casanova erwartet, dass Unternehmen, die am stärksten von den Covid-Einschränkungen betroffen sind, ihre Zahlungen weiter hinauszögern müssen, um dieses Jahr überleben zu können. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen dürfte steigen. „Die chinesischen Unternehmen stellen sich auf ein viel härteres 2020 ein, da sich die Cashflow-Risiken für einige Sektoren anhäufen. Das Wachstum wird auf 1,0 Prozent fallen, den niedrigsten Stand seit 30 Jahren.“

Die Unternehmen in China räumen ohnehin schon recht lange Zahlungsziele ein. 2019 hat sich der Anteil der Befragten, die durchschnittliche Kreditlaufzeiten von mehr als 120 Tagen hatten, in zwei Jahren fast verdoppelt, von 12 Prozent im Jahr 2017 auf 23 Prozent im Jahr 2019. In der Praxis boten 50 Prozent Zahlungsfristen von mehr als 120 Tagen an.

Die Sektoren mit dem höchsten Anteil von extrem langen Überziehungen, die mehr als 10 Prozent des Jahresumsatzes ausmachen, sind das Baugewerbe (30 Prozent), Transport (30 Prozent), Energie (29 Prozent) und die Automobilindustrie (28 Prozent). Infolge des Handelskonfliktes zwischen den USA und China verzeichnete der IKT-Sektor die höchste Zunahme der Zahlungsverzögerungen (plus 12 Tage) auf 102 Tage. Während alle Sektoren diesen Risiken ausgesetzt sind, haben Branchen, die aus einer Position der Stärke und mit ausreichendem Cashflow in die Krise eingetreten sind, bessere Chancen sie zu überstehen als jene mit angeschlagener Liquidität.

Tatsächlich könnten Unternehmen schon jetzt im Vergleich zum letzten Jahr in einer schwächeren Position sein, um den Auswirkungen des COVID-19-Schocks zu widerstehen. Denn 40 Prozent der Befragten gaben an, dass sie 2019 keine Kreditmanagement-Tools zur Minderung von Cashflow-Risiken eingesetzt haben. Nur 17 Prozent der Befragten nutzten eine Kreditversicherung. Komplette Studie: www.coface.de

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Palmira gewinnt Peter Salostowitz als Head of Research

Von Dr. Oliver Everling | 3.Juni 2020

Palmira Capital Partners (Palmira), einer der führenden unabhängigen Full-Service-Investmentmanager für europäische Logistik- und Industrieimmobilien, hat Peter Salostowitz FRICS zum Head of Research ernannt.

Für Palmira analysiert Peter Salostowitz in dieser neu geschaffenen Position die Kerninvestitionsmärkte des Unternehmens, zu denen neben Deutschland auch die Benelux-Länder, Frankreich, Österreich, Polen und Spanien gehören. Ziel ist es, mit Hintergrundanalysen und detaillierten Marktberichten, Investoren noch umfassender bei ihren Anlageentscheidungen zu unterstützen. Damit erweitert und vertieft Palmira den seit Jahren bestehenden Research-Ansatz des Unternehmens und trägt dem Anspruch einer tiefen Durchdringung der europäischen Logistikimmobilienmärkte und einer fundierten Beratung seiner Kunden Rechnung.

Peter Salostowitz ist studierter Bau- und Wirtschaftsingenieur und hat bereits 2011 ein eigenes Wirtschaftsinstitut gegründet. Peter Salostowitz ist RICS Registered Valuer (VRS) und Mitglied verschiedener Immobilienverbände. Von 2015 bis 2019 war er zudem Dozent für „Standort- und Immobilienmanagement“ sowie Studiengangsleiter für „Logistik und Handel“ an der Hochschule Fresenius, Standort Idstein.

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DEFAMA sieht keine Insolvenzwelle bei Mietern

Von Dr. Oliver Everling | 2.Juni 2020

Die Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) vermeldet Vermietungserfolge im Bestandsportfolio und eine sich deutlich entspannende Situation rund um die temporären Mietaussetzungen während der behördlich angeordneten Schließungen.

Durch die Neuverhandlung von bald auslaufenden Mietverträgen, überwiegend mit kleineren Mietern, sowie geplante bzw. bereits getätigte Investitionen in Bestandsobjekte hat DEFAMA trotz der Corona-Krise das eigene Portfolio weiterentwickelt und sich Mietsteigerungen gesichert. Zudem konnten etliche größere Mietverträge verlängert werden oder stehen kurz vor dem Abschluss, darunter auch mit Ankermietern mehrerer Standorte.

So plant DEFAMA in Büdelsdorf den Anbau eines Aufzugs und hat in diesem Zuge neue, langfristige Verträge mit Mietern im Obergeschoss geschlossen. In Lübbenau wurden eine Vergrößerung und Modernisierung des Fleischers durchgeführt und der Umzug des Elektronikgeschäfts in eine andere Fläche vereinbart. Darüber hinaus haben sich hier etliche andere Mieter zu teils signifikant erhöhter Nettomiete langfristig gebunden. Auch in Bleicherode, Waldeck und Eberswalde konnten neue Verträge mit teils deutlich erhöhten Mieten geschlossen werden. Zudem haben eine ganze Reihe größerer Mieter in den letzten Monaten ihre Verträge verlängert, meist durch Ausübung von Optionen und überwiegend mitten in der Corona-Krise.

Matthias Schrade, Vorstand der DEFAMA, beschreibt die aktuelle Situation: „Inzwischen durften alle Geschäfte in unseren Objekten wieder öffnen. Keiner unserer Mieter musste Insolvenz anmelden. Über 90% der April- und Mai-Mieten haben wir bereits erhalten. Im Juni gehen wir von einem annähernd normalen Mieteingang aus. Zwar sind spätere Nachwirkungen der Corona-Krise etwa durch einen schwächeren Geschäftsgang und dadurch resultierende Mietausfälle weiterhin denkbar. Aber selbst unter Berücksichtigung solcher möglichen Effekte gehe ich davon aus, dass wir unsere Ziele für 2020 erreichen.“

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Finanzmärkte reflektieren reale Verhältnisse

Von Dr. Oliver Everling | 29.Mai 2020

„Die Finanzmärkte scheinen sich immer weiter von der Realwirtschaft abzukoppeln. Diesen Eindruck kann man zunehmend gewinnen“, schreibt Stefan Bielmeier, Chefvolkswirt & Leiter Research bei der DZ BANK. Haben sich die Finanzmärkte wirklich abgekoppelt?

„Alle Assetklassen profitieren von den weltweit niedrigen Zinsen, den sehr niedrigen Zinsenerwartungen bei gleichzeitig einer schier unerschöpflichen Bereitstellung von Liquidität. Dazu kommt noch ein nicht enden wollender Reigen an staatlichen Hilfspaketen. Alles zusammen scheint ein Umfeld zu erschaffen, in dem selbst in der schlimmsten wirtschaftlichen Krise seit mehr als 50 Jahren,“ schreibt Bielmeier, „die Hoffnung alle aktuellen Ängste und Sorgen überwiegt. Die Folge sind hohe Bewertungen in allen Assetklassen, insbesondere Staats- und Unternehmensanleihen haben sich von den fundamentalen Grundlagen zum Teil weit entfernt, da hier die Zentralbanken auch direkt kaufen.“

Diese Beobachtungen sind für Bielmeier nicht neu. Seit der Finanzmarktkrise könne man diese Entwicklung an den Finanzmärkten mit unterschiedlicher Intensität beobachten. „Die hohen Bewertungen waren in der Vergangenheit zu keiner Zeit ein wesentlicher Risikofaktor. Wichtig war letztendlich nur, dass die Zentralbanken jederzeit bereit sind die Finanzmärkte zu stützen. In Anbetracht der steigenden Staatsverschuldung dürfte es daran auch in der Zukunft nicht mangeln.“

Dies ist natürlich kein Perpetuum Mobile, macht Bielmeier klar, denn die Handlungsfähigkeit und die Glaubwürdigkeit der Zentralbanken werden im Zeitablauf sinken. „Somit wird man in der Zukunft den Punkt erreichen, dass die Bewertung der Märkte durch den Glauben an die Zentralbanken nicht mehr gedeckt ist. Mit gravierenden Folgen für die Finanzmärkte. Bis dahin haben wir noch genügend Zeit gegenzusteuern und die Verschuldung organisch zu senken. Aus heutiger Sicht möglich, aber leider unwahrscheinlich.“

Aus den Beobachtungen von Bielmeier lässt sich nicht auf eine gar „mysteriöse“ Abkopplung der Finanzmärkte von der Realwirtschaft schließen. Die aktuellen Kurssteigerungen reflektieren nicht etwa eine verbesserte Qualität der Unternehmen (weil beispielsweise die Rettungspakete eine so gute Wirkung hätten), sondern reflektieren nur die noch stärker verschlechterte Qualität des Geldes: Preise sind relativ. Trotz eingetrübter Ertragsaussichten der Unternehmen ist die Qualität des Geldes – gleich, ob Euro oder US-Dollar – schneller gesunken als die Qualität der Unternehmen. Der relative Vorteil für Unternehmen führt zu entsprechenden Kurssteigerungen. Wie Moody’s aktuell nachweist, erodiert die Kreditqualität deutscher Unternehmen, selbst wenn der Lockdown gelockert oder aufgehoben wird (Moody’s research report „Coronavirus will weigh on German company credit quality even as lockdown eases“).

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Kunden nicht aus den Augen verlieren

Von Dr. Oliver Everling | 16.April 2020

Die Regulierung des Kundenstroms im Einzelhandel und weiteren öffentlichen Gebäuden ist eine wichtige Maßnahme auf dem Weg aus dem Shutdown. Sie ermöglicht betroffenen Unternehmen die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs. Doch wie lassen sich Einlassbeschränkungen in der Praxis schnell und unkompliziert umsetzen? Welche Kosten kommen auf den Einzelhandel zu? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Dafür bietet die artec technologies AG (ISIN DE0005209589) eine automatisierte, einfach zu bedienende und kostengünstige Lösung an. Das System ist ideal für Gebäude mit eindeutigen Ein-/Ausgängen wie Supermärkte, Einkaufszentren, Drogerien und Baumärkte. Herzstück des Systems ist die artec App MULTIEYE Overcrowding Watch. Darüber hinaus sind lediglich eine Kamera am Eingangs-/Ausgangsbereich sowie ein app-fähiger Monitor nötig. Über die App wird die Personenanzahl im Gebäude mit der zulässigen Anzahl pro Quadratmeter abgestimmt. Die Kommunikation mit den Kunden erfolgt über den Monitor mit einem Ampelsystem und kurzen Textinformationen, wie viele Personen noch eintreten dürfen oder mit der Bitte um Geduld, bis jemand den Laden verlässt. Optional lässt sich die Anlage um die Erkennung von getragenen Gesichtsmasken erweitern. Außerdem lässt sich die Hardware auch nach der Krise nutzen: Der Monitor beispielsweise für Werbemaßnahmen und die Kamera zur normalen Videoüberwachung und Kundenzählung.

„Mit unserer Lösung wollen wir den Einzelhandel auf dem Weg aus dem Shutdown und hin zur Normalität unterstützen. Dabei stehen geringe Kosten, schnelle Installation und leichte Bedienung im Vordergrund“, sagt artec Vorstand Thomas Hoffmann. „Die Handhabung von MULTIEYE Overcrowding Watch erfordert keinerlei Vorkenntnisse. Die App ist praktisch selbsterklärend und das gesamte System innerhalb weniger Stunden einsatzbereit.“

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FinTech-Startup mutiert zur COVID-Hilfe

Von Dr. Oliver Everling | 7.April 2020

In der Corona-Krise mutiert ein Frankfurter FinTech-Startup: Die Firma savedroid hat die Hilfsplattform COVIDsoforthilfe.de gestartet. Ziel sei es, von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen und Soloselbständigen dabei zu helfen, die dringend benötigten staatlichen Soforthilfen zu beantragen. Gleichzeitig will savedroid damit Menschen unterstützen, die durch die Corona-Krise in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten sind. Diese Personen werden von savedroid geschult und als Helfer/innen zur Unterstützung der Antragsteller eingesetzt. „Die ganze Welt redet über Corona – wir wollen handeln und helfen. Mit COVIDsoforthilfe.de leisten wir einen Beitrag. Es geht uns darum, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für diejenigen zu mildern, die wirtschaftlich am härtesten von ihr betroffen sind“, sagt Dr. Yassin Hankir, savedroid-Gründer und -Vorstandsvorsitzender.

Die Plattform COVIDsoforthilfe.de soll betroffenen Unternehmer/innen helfen, ihre Fragen rund um das Thema Corona-Soforthilfen zu beantworten, ihre Soforthilfe-Anträge richtig auszufüllen und bei der zuständigen Behörde einzureichen. Sie steht auch im Nachgang mit Rat und Tat zur Seite. Dafür bezahlen Unternehmer/innen und Soloselbständige eine Erfolgsgebühr von 5 Prozent bezogen auf die effektiv auf ihr Konto ausgezahlte Corona-Soforthilfe – ein Kostenrisiko entsteht ihnen also nicht, versprechen die Leute vom FinTech-Startup.

Die Corona-Krise trifft Kleinstunternehmen und Selbstständige am härtesten. Kunden bleiben aus, oftmals müssen sie ihre Geschäfte komplett schließen. Liquiditätsengpässe sind die Folge, die wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel. Deshalb haben Bund und Länder Soforthilfen von mehr als 50 Milliarden Euro beschlossen, die schnell ausgezahlt werden sollen und nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Problem ist allerdings, dass es bei der Beantragung der Corona-Soforthilfe viele Unklarheiten und offene Fragen gibt. So können die Anträge in einigen Bundesländern nur Online gestellt werden und die Internetseiten sind überlastet. Außerdem sind die Antragsformulare oftmals kompliziert, teilweise missverständlich und zudem nur in deutscher Sprache verfügbar. Das benachteiligt insbesondere weniger digitale, etwa ältere Unternehmer/innen sowie Selbstständige mit Sprachbarrieren oder anderen Beeinträchtigungen. „Von Chancengleichheit im Antragsprozess der Corona-Soforthilfen kann daher aus unserer Sicht keine Rede sein. Genau aus diesem Grund haben wir COVIDsoforthilfe.de ins Leben gerufen, um Unternehmer/innen, die Schwierigkeiten mit dem Soforthilfe-Antrag haben, unter die Arme zu greifen“, sagt Hankir.

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Monitoring ist jetzt gefragt

Von Dr. Oliver Everling | 6.April 2020

Die artec technologies AG (ISIN DE0005209589) hat Ende 2019 eine nationale und internationale Vertriebsoffensive gestartet, um neue Kunden und Reseller für ihr intelligentes Media Monitoring- / Analyse-System „XENTAURIX“ zu gewinnen und ihren Marktanteil auszubauen. Dies zahlt sich aus: artec hat in der vergangenen Woche Aufträge von mehreren namhaften Medienunternehmen aus dem In- und Ausland erhalten. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf über TEUR 400. Die Aufträge können weitestgehend noch im April umsatzwirksam abgewickelt werden. Darüber hinaus hat artec bereits zahlreiche mündliche Zusagen, berichtet der Vorstand, unter anderem aus Katar und dem Oman, für weitere Aufträge erhalten.

„Die Nachfrage nach unseren Lösungen für Medienunternehmen und Sicherheitsbehörden ist weiterhin hoch. Unser operatives Geschäft läuft, wir haben soweit wie möglich auf Homeoffice umgestellt und halten die Lieferketten aufrecht. Wir planen derzeit keine Kurzarbeit“, sagt artec-CEO Thomas Hoffmann. „Zu unseren Kunden gehören zivile und staatliche Einrichtungen, die als systemrelevant gelten. Um auch in Zukunft unter allen Umständen zu ihrer Funktionsfähigkeit beitragen zu können, hat artec bei den zuständigen Behörden die Einstufung als systemrelevantes Unternehmen beantragt.“ Dies ist eine Vorsorgemaßnahme, um im Falle von Ausgangssperren oder sonstiger Einschränkungen berufliche Bewegungsfreiheiten der artec-Mitarbeiter zu den Kunden, zum hausinternen IT-Leitstand und dem „Situation Room“ der Gesellschaft zu gewährleisten.

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