Mehr Verlass auf chinesische Unternehmen
Von Dr. Oliver Everling | 25.April 2017
Nur noch 68 Prozent der vom Kreditversicherer Coface befragten Unternehmen gaben für China an, 2016 Zahlungsverzögerungen erlebt zu haben. Im Vorjahr und im Fünf-Jahres-Durchschnitt der Befragung waren es noch rund 80 Prozent. Von den über 1000 Unternehmen, die sich an der jährlichen Untersuchung beteiligten, gaben zudem weniger Unternehmen an, dass sich die jeweiligen Beträge an Außenständen erhöht hätten. „Dennoch geben sehr lange Verzögerungen weiter Grund zu Sorge“, warnt der Kreditversicherer.
Über ein Drittel (35,7 Prozent) warteten länger als sechs Monate als vereinbart auf ihr Geld, wobei diese Außenstände mehr als zwei Prozent des Jahresumsatzes ausmachten und damit eine kritische Marke überschritten. 2015 waren es 33,4 Prozent der befragten Unternehmen. Auch die Überschreitungen der Zahlungsziele um mehr als 90 Tage nahmen zu: 2015 waren es 21 Prozent der Unternehmen, im vergangenen Jahr 26,3 Prozent. Über 150 Tage Verzug erlebten 15,9 Prozent nach 9,9 Prozent im Jahr zuvor.
Nach Erfahrungen von Coface werden 80 Prozent der um mehr als 180 Tage überfälligen Rechnungen nicht mehr beglichen. Machen die Forderungsverluste mehr als zwei Prozent des Jahresumsatzes aus, wird die Liquidität angegriffen. 10,9 Prozent der Unternehmen gaben sogar an, dass die sehr langen Überziehungen um mehr als 180 Tage über 10 Prozent des Umsatzes betrugen. Damit wird der Cashflow gefährlich beeinträchtigt.
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Banken nur noch Zulieferer
Von Dr. Oliver Everling | 25.April 2017
Die Veranstaltungsserie „Finanzdienstleister der nächsten Generation“ geht in ihre 9. Jahreskonferenz. Der Dauerbrenner in der Frankfurt School of Finance & Management füllt auch am 24. April 2017 wieder die Säle der Hochschule. „AI and the Future of Business – Was Künstliche Intelligenz für die Zukunft von Unternehmen bedeutet“ macht einleitend Hans-Christian („Chris“) Boos klar, Geschäftsführer der arago GmbH.
„Jeder nur denkbare Prozess wird von einer KI übernommen“, sieht Boos für die Unternehmen voraus. „Mit all ihren Anwendungen bauen sie akribisch an einer Landkarte der Welt gespiesen von den Daten, die sie so erzeugen.“ Das sei das Erfolgsrezept der Internetgiganten. Eine Karte werde benötigt, um sich die Welt zu erschließen und generalisieren zu können. Hierauf baue Künstliche Intelligenz auf.
„Eine KI ist anfangs wie ein leeres Gefäß. Sie braucht unsttrukturierten Input und schult adurch ihre Sinne . Sie braucht ein semantisches Verständnis der Welt und detaillierte Informationen über ihr Umfeld, um Erfahrungen übertragbar zu machen.“ Unter diesen Bedingungen lasse sich Erfahrungswissen multiplizieren.
Boos erläutert, welche Komponenten zu einer starken KI gehören. „Die etablierte Wirtschaft steht momentan unter Angriff“, warnt Boos. Die Plattformunternehmen hätten enorme Vorteile. Wie andere Unternehmen suchen Plattformen Wachstum – und laufen dabei „automatisch“ in neue Branchen hinein. Im Unterschied zu den „etablierten“ Unternehmen könnten sich die Network-Effect-Unternehmen es leisten, in „irgendetwas“ zu investieren. „Der eine kann es nicht einmal probieren, weil er die Mittel nicht hat, der andere kann es dagegen so lange probieren, bis er es hinbekommen hat.“
Bis jetzt gab es immer eine Beziehung zwischen Marke und Kunden. Mit ihren „Assistenten“ liefern die „Network Effect Companies“ jedes Produkt und jede Dienstleistung, der „Point of Sale“ wandert in die Plattform. „Die Plattform wählt aus den angebotenen Produkten und Dienstleistungen für den Kunden. Die Plattform sucht aus, wer gekauft wird. Wo ich in Urlaub fahre. Dann sind Sie nur noch Zulieferer“, sagt Boos zu der in der Frankfurt School versammelten Bankwirtschaft.
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Globale Kunden Due Diligence
Von Dr. Oliver Everling | 25.April 2017
Regulierungsbehörden konzentrieren sich auf Know Your Customer (KYC) Anforderungen, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Ein Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel wäre die Etablierung einer weltweiten Due Diligence Organisation, in der die beteiligten Finanzinstitute ihre Daten und Dokumente im Rahmen ihrer Kunden Due Diligence sammeln und diese teilen. 2016 hat LexisNexis® Risk Solutions in der Studie „Financial Inclusion & Transparency“ 300 Compliance-Verantwortliche von Finanzinstituten befragt. Im Mittelpunkt dieser Studie steht die Frage, wie Finanzinstitute den Herausforderungen eines internationalen Datenaustauschs und Transfers begegnen.
Gemäß der Umfrage bestätigen 91 Prozent der Befragten in Deutschland, dass ihr eigenes Finanzinstitut mit den gesetzlichen Verpflichtungen zurechtkommt, Dienstleistungen für Personen, die von einem finanziellen Ausschluss bedroht sind, zu erbringen und aufrechtzuerhalten. Für die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer (87 Prozent) ist es unbestritten, dass finanzielle Inklusion zu mehr Transparenz im Finanzsektor führen kann. Bezogen auf ihr Finanzinstitut sagen 86 Prozent der Befragten, es wäre hilfreich, eine weltweite Due Diligence Organisation zu errichten, die sich auf finanzielle Transparenz konzentriert.
Der Zugang zu Informationen über alle Mitglieder einer Bevölkerung würde das operative Onboarding sowie Sicherheitsüberprüfungen effizienter machen, glauben 83 Prozent der Teilnehmer. Die Studie zeigt in dieser Hinsicht, dass es immer noch Handlungsbedarf gibt, da fast alle Banken infolge von Defiziten im Onboarding-Prozess auf Geschäft und Einnahmen verzichten müssen. Ob dies für das Rating der Banken Auswirkungen haben kann, müssen Ratingagenturen beurteilen.
68 Prozent der Befragten erklären, ihr Finanzinstitut sei bereit, seine Daten zu teilen, um Onboarding-, KYC- und Watchlist-Prozesse zu optimieren. In Bezug auf Onboarding glauben 71 Prozent der Compliance-Manager, es sei schwerer, Menschen ohne Bankverbindung als Kunden anzunehmen, da es bei ihnen an Transparenz mangelt.
Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Compliance in der Region EMEA bei LexisNexis Risk Solutions, kommentiert: „Die Umfrage der Compliance-Beauftragten zeigt erneut, dass die Mehrheit der Finanzinstitute große Vorteile in der Ausweitung der weltweiten Zusammenarbeit sieht. Ein Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit wäre die Einrichtung einer weltweiten Due Diligence Organisation, in der relevante Daten zentral erfasst werden, um mehr Transparenz zu erreichen.“
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Blockchain-Technologie und Zentralbank
Von Dr. Oliver Everling | 24.April 2017
Dirk Bullmann, Adviser, Directorate General Market Infrastructure and Payments bei der European Central Bank (EZB) spricht auf der 1. Blockchain-Jahreskonferenz der Frankfurt School of Finance and Management über „Mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie auf die Rolle der Zentralbank“.
In der Marktinfrastrukturrolle der EZB gehe es um Cash, Collateral und Securities. Die EZB stelle zwei der weltgrößten Marktinfrastrukturen zur Verfügung: „target 2″ und „target2securities“. Bullmann macht anhand der über diese Systeme realisierten, riesigen Umsätze klar, dass die EZB nicht „mal eben“ auf Blockchain umstellen könne.
Die EZB setze Blockchain derzeit nicht ein und plane dies auch nicht in naher Zukunft. Es gehe bei der EZB daher umden potentiellen Einfluss von Distributed Ledger Technology auf die Rolle der Zentralbank. Außerdem würden Anwendungsfelder geprüft. „Kleinere Lösungen könnten möglicherweise DLT-basiert sein“, sat Bullmann, daher würden entsprechende Anwendungen analysiert, wie auch die Frage, ob die Systeme der EZB kompatibel sind oder bleiben.
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Aufsichtsrechtliche Sicht zur Blockchain-Technologie
Von Dr. Oliver Everling | 24.April 2017
Zum Thema „Aufsichtsrechtliche Sicht zur Blockchain-Technologie“ spricht auf der 1. Blockchain-Jahreskonferenz in der Frankfurt School of Finance and Management Christoph Kreiterling, Referent, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Nach § 54 KWG können Sie im Gefängnis landen“, macht Kreiterling Unterschiede zwischen Banken und Unternehmen aus anderen Branchen klar, die mangelnder Anmeldung ihres Gewerbes lediglich mit Bußgeldern zu rechnen hätten.
Fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, ohne zentrale Instanz, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert und nachvollziehbar sind, wurden erstmals im US Patent 4074066 schon 1976 erwähnt. „Blockchain eignet sich nicht für alles“, unterstreicht Kreiterling. Data, Application, Host, Infrastruktur und Perimeter definieren das mögliche Sicherheits- und Schutzniveau.
Blockchain bewege sich nur auf dem untersten Niveau der Daten. Oberstes Ziel der BaFin sei es aber, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzplatzes sicherzustellen. Grundsatz der Proportionalität, prinzipienbasierter Regulierungsansatz – also führe ein gleiches Geschäftsmodell zu gleicher Regulierung.
Interoperabilität ist für Kreiterling ein wichtiges Schlagwort. „Was nutzt es, wenn jeder seine eigene Blockchain einsetzt?“ Für die BaFin sei es außerdem nicht entscheidend, ob ein Unternehmen Blockchains einsetze, sondern, was damit gemacht werde. Hinsichtlich der Erlaubnispflicht weist Kreiterling darauf hin, dass es fürr die Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht wichtig sei, ob auch Anleger geschädigt wurden.
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Revolution oder Evolution der Finanzmarktinfrastruktur
Von Dr. Oliver Everling | 24.April 2017
Zum Thema „(R)evolution der Finanzmarktinfrastruktur durch Blockchain – Rechtliche Aspekte“ sprechen auf der Konferenz „Blockchain-Technologie – Revolutionärer Impact“, der 1. Jahreskonferenz am 24. April 2017 in Frankfurt am Main in der Frankfurt School of Finance & Management Dr. André Hofmann, Rechtsanwalt, Linklaters LLP, und Dr. Florian Reul, Rechtsanwalt, Linklaters LLP.
„Vertrauen ist die Grundlage einer Transaktion“, führt Reul in das Thema ein. Blockchains stellen eine ALternative dar, wie Vertrauen unter Transaktionspartnern hergestellt werden kann. Distributed Ledger Technology (DLT) birgt eigene Risiken: „Starke Interdependenz führe zu hoher Komplexität“, sagt Reul und spricht Aspekte wie Unwiderruflichkeit, Angriffsflächen, „hard fork“ mit der Gefahr einer Zersplitterung und das Risiko der Potenzierung von Fehlern an.
„Recht als geronnene Politik ist von Natur aus rückwärtsgewandt“, macht Reul klar und kontrastiert den „Trial and Error“-Prozess in der Praxis. Das Aufsichtsrecht sei jedoch nicht das einzige Hindernis der Entwicklung.
Hofmann widmet sich einzelnen Regelwerken, die Organisation, Produkte und Infrastruktur betreffen, und fragt danach, wie zum Beispiel Blockchain mit Geldwäscherecht vereinbar ist. „Der Vertragspartner muss eindeutig identifiziert werden“, das ist ein Fundament der Geldwäschegesetzgebung. Hofmann ist sich sicher, dass der Gesetzgeber in diesem Thema nicht den Schritt zurück in die Anonymität gehen wird. Dementsprechend bleiben auch bei Einsatz der Blockchain-Technologie die hinter den Transaktionen stehenden Parteien eindeutig zu identifizieren.
„Die aufsichtsrechtlichen Grenzen wiegen schwer“, sagt Hofmann. Die regulatorische Unklarheit hindert die Entwicklung und Anwendung der Technologie. „Die Aufsicht muss es auch ermöglichen, technische Erfahrung außerhalb des bestehenden Rahmens zu sammeln“, fordert Hofmann. Marktaufsicht, Institutsaufsicht, Verbraucherschutz, Marktentwicklung, Wettbewerbsförderung – die Ausrichtung von Aufsichtsbehörden ist unterschiedlich.
„Weder Bestandsschutz für Etablierte, noch Privilegien für Neue“ seit der Grundsatz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In vielen Ländern sei eine „Regulatory Sandbox“ aktiv oder geplant. In den USA gelte das Prinzip „Do No Harm“, so dass Innovation durch den Regulator nicht behindert wird. „Man fragt sich, warum das nicht in Deutschland geht. Vielleicht geht es Deutschland zu gut“, spekuliert Hofmann.
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DEFAMA mit beachtlicher FFO-Steigerung
Von Dr. Oliver Everling | 21.April 2017
Im ersten Quartal 2017 erzielte die Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) nach eigenen Angaben der Gesellschaft bei einem Umsatz von 1.061 (Vj. 670) T€ ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 684 (463) T€. Dabei wurde ein Ergebnis vor Steuern von 296 (241) T€ erwirtschaftet, teilt die börsennotierte Gesellschaft mit. Das Nettoergebnis betrug 236 (192) T€. Dies entspricht einem Gewinn von 0,07 € je Aktie. Die Funds From Operations (FFO) erreichten 472 (320) T€ und erhöhten sich somit um 47% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Zu beachten sei, das hebt der Vorstand hervor, dass im ersten Quartal 2017 Kosten für den Aufbau des eigenen Property Managements anfielen, während das Ergebnis im Vorjahresquartal durch Einmaleffekte aus dem Erwerb des EKZ Radeberg positiv beeinflusst war. Zudem seien in den Zahlen des ersten Quartals 2017 erst die Erträge von zwölf Bestandsobjekten enthalten.
Der Nutzen-/Lasten-Wechsel für die Objekte Büdelsdorf und Wittenburg wird im zweiten Quartal 2017 erfolgen, kündigt die Gesellschaft an. Das nach dem Bilanzstichtag erworbene Westerwald-Portfolio wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2017 zusätzliche Ergebnisbeiträge generieren. Daher sind deutliche Ergebnisschübe im weiteren Jahresverlauf bereits vorprogrammiert, glaubt der Vorstand.
Der Vorstand sieht die DEFAMA daher auf gutem Kurs, die Prognose eines FFO von 2,4 Mio. € und eines Nettogewinns nach HGB von rund 1,3 Mio. € bzw. 0,37 € je Aktie zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es das erklärte Ziel der Gesellschaft, die Dividende für 2017 erneut anzuheben.
Auf Basis des aktuellen Portfolios liegt der annualisierte FFO bei 2,9 Mio. €, entsprechend 0,82 € je Aktie. Da die DEFAMA zum 31. März 2017 über einen Cashbestand von mehr als 4 Mio. € verfügte, geht der Vorstand davon aus, den annualisierten FFO mit den vorhandenen liquiden Mitteln noch deutlich steigern zu können.
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Verkaufen und nicht kaufen
Von Dr. Oliver Everling | 20.April 2017
Ratingagenturen müssen bei ihrem Credit Rating stets auch das Verhalten von Investoren in Aktien im Auge behalten. In seiner neuesten Ausgabe des „Investment Outlook“ analysiert Dieter Wermuth, Head of Macroeconomic Research bei Wermuth Asset Management, die derzeitigen Aussichten für Aktien, Bonds und den Euro-Wechselkurs.
Im Januar riet Wermuth zum Verkauf von Bonds und Kauf von Aktien. Letztere sind seit Anfang des Jahres an den wichtigsten Märkten um 5 bis 10 Prozent gestiegen und sind inzwischen sehr teuer. Deshalb lautet Wermuths aktuelle Empfehlung „verkauft Bonds, kauft keine Aktien“. Gemessen an den Kurs-Gewinnverhältnissen müssten die Unternehmensgewinne erneut stark steigen, um die aktuellen Bewertungen zu rechtfertigen. Das ist nach seiner Meinung in dieser Spätphase des Aufschwungs nicht realistisch.
Außerdem werde die EZB nach dem Sommer allmählich einen Kurswechsel einleiten, also über höhere Leitzinsen zu diskutieren beginnen und so mit einer langen Verzögerung der amerikanischen Notenbank folgen. „Steigende Leitzinsen sind Gift für die Aktienmärkte“, schreibt der Autor der Studie. Allerdings ist nicht erwiesen, dass die guten Absichten der Europäischen Zentralbank über die nächsten Wahltermine, insbesondere die Bundestagswahl, hinausreichen werden. Die Parteien der großen Koalition in Deutschland wie auch in anderen Ländern für Eurozone haben ein massives Interesse daran, bis zur Wahl den Eindruck zu erwecken, die Wirtschaft und die Finanzmärkte hätten sich seit der Finanzkrise stabilisiert und normalisiert.
„Europäische Bonds dürften nach den jüngsten Zahlen für die Verbraucherpreise erst einmal auf der Stelle treten. Noch hat sich der beträchtliche Anstieg der Inflation auf den vorgelagerten Stufen nicht voll auf die Konsumentenpreise ausgewirkt. Da die Kapazitätsauslastung aber weiter zunimmt und die Einfuhrpreise infolge des schwachen Euro kräftig steigen,“ so Wermuth, „ist das nur eine Frage der Zeit. Ein Ausverkauf an den Anleihemärkten wird kaum zu vermeiden sein. Bisher liegen die Renditen weit unter dem Niveau, das angesichts des erfreulichen Wirtschaftswachstums und der Inflationsaussichten zu erwarten ist.“
Euro und Dollar haben ein symbiotisches Verhältnis. Real und handelsgewogen bewegen sich die Wechselkurse seit Jahrzehnten seitwärts – wenn sie stark vom Mittelwert abweichen, also stark aufgewertet oder abgewertet haben, stellt sich früher oder später eine Korrektur ein. Damit rechnet Wermuth erneut: Der Euro wird nach seiner jahrelangen Schwäche wieder aufwerten, der Dollar abwerten.
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20 Jahre Credit Management Software aus Göttingen
Von Dr. Oliver Everling | 18.April 2017
Vor genau 20 Jahren begann die Erfolgsgeschichte des Göttinger Unternehmens Prof. Schumann GmbH. Am 14.04.1997 erfolgte die Eintragung ins Handelsregister und legte den Grundstein für ein sich stetig entwickelndes Unternehmen, das heute in Deutschland als Marktführer für Credit Management-Software in verschiedenen Branchen gilt.
Am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik der Universität Göttingen entwickelte Prof. Dr. Matthias Schumann eine Software, die als Expertensystem in der Lage war, Prozesse nach individuellen Regeln zu automatisieren und Datensätze anhand ihrer Merkmalsausprägungen zu beurteilen. Schnell kristallisierte sich der Anwendungsbereich für Credit Management-Prozesse heraus, der erste Kunde war ein großes deutsches Kreditversicherungsunternehmen. Die Geschäftsführung der 1997 gegründeten GmbH übernahm Dr. Martina Städtler-Schumann. „Die Automatisierung von Prozessen war von Anfang an unser Kerngeschäft, hinzu kam die Integration in die jeweilige Unternehmens-IT durch Schnittstellen“, erklärt Städtler-Schumann. Die promovierte Diplom-Kauffrau war vorher im elterlichen Beratungs- und Softwarehaus tätig und führt das Unternehmen bis heute.
Im Jahr 2000 begann die erste Erweiterung: Die Prof. Schumann GmbH zog in größere Räume in der Weender Landstraße und begann mit der Ausbildung von IT-Fachinformatikern. Die beiden ersten Auszubildenden sind inzwischen bei der Prof. Schumann GmbH in verantwortlichen Positionen beschäftigt. Der Aufwärtstrend blieb stabil und vor allem in den letzten zwei Jahren hat die Prof. Schumann GmbH einen deutlichen Wachstumsschub bewältigt. Mehr als 20 neue Mitarbeiter wurden allein im Jahresverlauf 2016 angestellt und machten eine Erweiterung der Geschäftsräume um 600 m² nötig. Die Gründung eines russischen Tochterunternehmens in 2016 ist zudem Ausdruck der verstärkten internationalen Ausrichtung. Städtler-Schumann resümiert: „Nach dieser starken Expansionsphase haben wir auch unsere Zielgruppenmärkte neu konsolidiert. Kerngeschäft sind wie schon zu Beginn Versicherungen und Unternehmen, die ihren Kunden Zahlungsziele für das Begleichen ihrer Rechnungen einräumen. Aber auch im Bereich der Finanzdienstleister herrscht gerade eine unglaubliche Bewegung; mobile Lösungen, Automatisierungen und schnelle Prozesse werden auch hier im B2B-Bereich immer wichtiger. Seit 20 Jahren bestehen wir mit unseren Leistungen am Markt, weil wir nie aufhören, uns und unsere Produkte weiterzuentwickeln und das ist auch unsere Maxime für die Zukunft.“
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Recht der Unternehmensfinanzierung
Von Dr. Ingo Natusch | 18.April 2017
Baums, Theodor
Recht der Unternehmensfinanzierung
Grundlagen des Rechts der Unternehmensfinanzierung
Verlag C. H. Beck, 2017, 824 S., ISBN 978-3-406-68963-5
Das Handbuch schließt eine für das deutsche Recht bestehende Lücke zur Verbindung der Literatur zur Unternehmensfinanzierung aus der Sicht der Wirtschaftswissen und der traditionellen Aufteilung des Rechts der Unternehmensfinanzierung auf verschiedene Fächer (Gesellschafts- und Konzernrecht, Bilanzrecht, Bankvertragsrecht, Insolvenzrecht, Wertpapierrecht und Kapitalmarktrecht). Diese Art der Ordnung und Darstellung eines Handbuchs ist nicht völlig neu, war jedoch bislang immer auf andere Rechtsordnungen ausgerichtet. Das Buch ist in acht Teile gegliedert (Eigenkapitalfinanzierung, Fremdkapitalfinanzierung, Konzernfinanzierung, Umwandlung und Umtausch von Finanzierungsinstrumenten, Absicherung gegen Marktpreisänderungen und Bestandsrisiken, freie und gerichtlich begleitete Sanierungsfinanzierung, Akquisitions- und Projektfinanzierungen und Außenhandelsfinanzierung) und bietet eine anschauliche systematische Darstellung des Rechts der Unternehmensfinanzierung mit zahlreichen praktischen Beispielen. Hierbei ist die Darstellung der zivil-, gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Grundlagen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterschiedlich gewichtet. Für den Leser ist dies insofern wertvoll, da eine grundrissartige Darstellung mit weiterführenden Literaturhinweisen gegeben wird und Ausführungen zu einigen in der juristischen Literatur bisher weniger beachteten Gebieten ausführlicher ausfallen. Es ist insbesondere Studierenden im Schwerpunktbereich Unternehmens- bzw. Wirtschaftsrecht, Rechtsanwälten, juristischen Mitarbeitern in Finanzierungsabteilungen von Unternehmen und im Finanzdienstleistungssektor zu empfehlen.
http://www.beck-shop.de/Baums-Recht-Unternehmensfinanzierung/productview.aspx?product=16049671
Dr. Ingo Natusch
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