Olympische Welt trägt das Virus zurück nach China
Von Dr. Oliver Everling | 8.Februar 2022
Die Corona-Pandemie wurde zuerst in China erkannt und verbreitete sich von dort aus in die ganze Welt – nun kehrt sich die Situation um, denn die Ehre, die olympischen Winterspiele ausrichten zu dürfen, paart sich offenbar mit der Rückkehr des Virus in dasjenige Land, das nach den allerersten Erfahrungen das Virus ganz aussperren wollte.
Laut Johns Hopkins University & Medicine gab es in der gesamten Pandemie bisher in der Volksrepublik China 121.629 bestätigte Fälle (in den USA 76,9 Millionen bestätigte Fälle), 4.849 Todesfälle (in den USA 905.543 Todesfälle) und die Zahl der verabreichten Impfdosen wird für China mit 3.010.669.000 angegeben. 1.227.387.000 Menschen sind in China vollständig geimpft, das sind 87,81 % der Bevölkerung.
„Nicht überraschend steigen in China die Corona-Neufallzahlen während der Olympischen Spiele deutlich an. Da das gesamte Umfeld der Sportveranstaltungen jedoch nahezu hermetisch abgeschirmt ist,“ beschwichtigt Carsten Mumm, Chefvolkswirt bei der Privatbank DONNER & REUSCHEL, „rechnen wir mit keinen weiteren Auswirkungen dieser Entwicklung.“
Der Chefvolkswirt geht den Zahlen nach: „Im Zuge der Omikron-Welle verzeichnete China allerdings auch schon vor Olympia erhöhte Fallzahlen, denen das Land in gewohnt rigoroser Weise durch großflächige Shutdowns begegnete. Gerade diese Corona-Variante könnte für die chinesische Volkswirtschaft aber zu einem größeren Problem werden, denn in bestimmten Bevölkerungsgruppen sind die Impfquoten noch relativ gering, bspw. bei den über 70-jährigen.“
Zudem habe nicht einmal ein Viertel der Bevölkerung (etwa 23 %) die dritte Impfung (Booster) erhalten. Auch sei die Wirkung der chinesischen Impfstoffe gegenüber der Omikron-Variante vergleichsweise schwach.
„Aufgrund der No-Covid-Strategie der chinesischen Regierung seit Ausbruch der Pandemie ist auch die Immunisierung der Bevölkerung durch Infektionen gering. Somit könnte die Strategie – trotz eines geringeren Anteils an schweren Krankheitsverläufen – für eine Überauslastung der Gesundheitskapazitäten sorgen. Damit besteht die Gefahr,“ warnt Carsten Mumm, „dass die extrem restriktiven Corona-Maßnahmen, das im vierten Quartal angesprungene Wachstum nun wieder deutlich hemmen. Das deuten die zuletzt schwächer ausgefallenen Einkaufsmanagerindizes bereits an. Eine weitere Ausweitung des geldpolitischen Stimulus ist damit ein wahrscheinliches Szenario. Für die Weltwirtschaft wäre neben einer reduzierten Nachfrage aus China insbesondere die zwischenzeitliche Schließung von Containerhäfen ein Problem, weil die erwartete Entspannung von globalen Lieferketten dadurch einen Rückschlag erleiden könnte.“
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Kunst der Geldwäsche durch Kunst
Von Dr. Oliver Everling | 7.Februar 2022
Der US-amerikanische Anti-Money Laundering Act von 2020, erlassen als Teil des William M. (Mac) Thornberry National Defense Authorization Act für das Geschäftsjahr 2021, weist dem US-Finanzministerium die Aufgabe der Untersuchung zu, inwieweit Geldwäsche (ML) und Terrorismusfinanzierung (TF) durch den Handel mit Kunstwerken zu untersuchen. Nun liegt eine Studie vor und identifiziert Kunstmarktteilnehmer und Sektoren des hochwertigen Kunstmarkts in den Vereinigten Staaten, die ML- und TF-Risiken für das US-Finanzsystem darstellen können.
Die Studie untersucht auch, welche Anstrengungen US-Regierungsbehörden, Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer unternehmen sollten, um diese Risiken weiter zu mindern. Die meisten Kunstmarktteilnehmer, einschließlich einiger Unternehmen, die Finanzdienstleistungen auf dem hochwertigen Kunstmarkt anbieten, unterliegen nicht den Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung (AML/CFT).
Verschiedene Besonderheiten der Kunst im Vergleich zu anderen WIrtschaftsgütern, des Marktes für hochwertige Kunst und der Marktteilnehmer können den Markt für ML durch illegale Akteure attraktiv machen, so der Bericht. Insbesondere die hohen Dollarwerte einzelner Transaktionen, die einfache Transportierbarkeit von Kunstwerken, die langjährige Kultur der Privatsphäre auf dem Markt (einschließlich privater Verkäufe und Transaktionen) und die zunehmende Nutzung von Kunst als Investition oder finanzieller Vermögenswert, könnten den Handel mit hochwertiger Kunst für Geldwäsche noch anfälliger machen.
Die seltene Verwendung von Bargeld auf dem Markt für hochwertige Kunst und bereits bestehende Anforderungen an Finanzinstitute und Handelsunternehmen zur Meldung hochwertiger Bartransaktionen erschweren es Straftätern allerdings schon heute, den institutionellen Markt für hochwertige Kunst als Vehikel zum Waschen illegaler Bargeldeinnahmen zu nutzen. Die Studie fand jedoch einige Hinweise auf ein ML-Risiko auf dem institutionellen Markt für hochwertige Kunst, aber wenig Hinweise auf ein TF-Risiko.
Darüber hinaus kann der aufstrebende Online-Kunstmarkt neue Risiken bergen, je nach Struktur und Anreizen bestimmter Aktivitäten in diesem Marktsektor. Hier geht es beispielsweise um den Kauf von nicht fungiblen Token NFTs oder digitalen Einheiten auf einer zugrunde liegenden Blockchain, die Eigentum an einem digitalen Kunstwerk darstellen können. Um diese Risiken zu mindern, halten sich einige institutionelle Kunstmarktteilnehmer, wie bestimmte Auktionshäuser und Galerien, an besondere Verfahren zur Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung bei potenziellen Käufern und Verkäufern.
Institutionelle Kunstmarktteilnehmer haben inhärente wirtschaftliche Anreize, um diese Informationen zu sammeln, wie z. B. Informationen über Kreditrisikoprobleme und Reputationspflege. Diese Maßnahmen seien „jedoch rein freiwillig“, warnt das Ministerium, und die Verfahren können nach Ermessen der Institution ausgesetzt oder außer Acht gelassen werden, ohne dass das Risiko besteht, dass die US-Regierung eine zivil- oder strafrechtliche Durchsetzungsklage einleitet.
In Teilen des Online-Kunstmarkts sei ein solches Risikomanagement weniger verbreitet, beispielsweise bei Börsen, die digitale Kunsttransaktionen hosten. „Darüber hinaus können illegale Akteure versuchen, Händler, Fachleute und Finanzdienstleistungsmitarbeiter auf dem Kunstmarkt zu nutzen oder zu bestechen, um Richtlinien und bewährte Verfahren für eine gewünschte Transaktion zu ignorieren“, heißt es in dem Bericht.
Ein erheblicher Teil der Geldwäsche auf dem Markt für hochwertige Kunst werde wahrscheinlich mit Hilfe solcher mitschuldigen Fachleute durchgeführt, spekuliert das US-Department of the Treasury. Während der Einsatz von mitschuldigen Fachleuten nicht nur auf dem Kunstmarkt vorkommt – er kann in jedem Beruf oder jeder Dienstleistung vorkommen – mache es die historisch private Natur des Marktes für hochwertige Kunste für Regierungsbehörden schwieriger, potenzielle Geldwäsche zu identifizieren und zu untersuchen.
Um diese ML-Risiken anzugehen, berücksichtigt die Studie mehrere regulatorische und nicht regulatorische Maßnahmen, die die US-Regierung in Betracht ziehen könnte. Zu den nichtregulatorischen Optionen gehören (1) die Bereitstellung staatlicher Unterstützung für die Schaffung und Verbesserung von Programmen zum Informationsaustausch im Privatsektor, um die Transparenz zwischen den Kunstmarktteilnehmern zu fördern, und (2) die Aktualisierung von Leitlinien und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden, Zollbehörden und Asset Recovery Agencies. Zu den Regulierungsoptionen gehören (1) die Verwendung gezielter Aufzeichnungs- und Meldepflichten zur Unterstützung der Informationssammlung und Analyse von ML-Aktivitäten und (2) die Anwendung umfassender AML/CFT-Regulierung auf bestimmte Kunstmarktteilnehmer. Abgewogen mit anderen Sektoren, die ML/TF-Risiken darstellen, kommt die Studie zu dem Schluss, dass der Kunstmarkt nicht unmittelbar im Mittelpunkt der Auferlegung umfassender AML/CFT-Anforderungen stehen sollte.
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Dr. Ruth Polleit Riechert: Kunst kaufen
Von Dr. Oliver Everling | 7.Februar 2022
Die Niedrig- oder Minuszinspolitik hat viele Menschen auf die Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten gebracht. So finden auch Kunstwerke immer häufiger ihre Käufer. Online Kunstmärkte wie die von Artnet oder Weng Fine Arts erlebten nicht zuletzt wegen der Pandemie einen wahren Boom.
Dennoch bleiben die Kunstmärkte weit hinter ihrem Potenzial zurück. Der Markt für hochpreisige Kunst wird von Profis oder Superreichen dominiert, die zwar zu beeindruckenden Auktionsergebnissen beitragen, nicht aber die volle Wertschöpfung reflektieren, die von Kunstschaffenden ausgeht. Dazu bedarf es der Erschließung breiterer Anleger- und Sammlerkreise, denn zu viele Menschen fühlen sich verunsichert in der Wahl von Kunstwerken, die auch als Geldanlage geeignet wären.
„Dieses Buch ist für Sie – und für alle Menschen, die ihr Leben mit Kunst verschönern und bereichern möchten“, schreibt Dr. Ruth Polleit Riechert in ihrem neuesten Buch „Kunst kaufen“, einem Sachbuch aus dem renommierten Springer-Verlag mit dem Untertitel „Den Kunstmarkt verstehen, Wissen aufbauen und klug investieren“. Die Autorin bringt als bekannte Experten beste Voraussetzungen mit, um aus Studium, Promotion und vielen Jahren internationaler Tätigkeit im Kunstmarkt und im Marketing der Finanzindustrie ihre Kenntnisse zur Verfügung zu stellen.
„Es gibt Werke, die sich als Inflationsschutz anbieten und die ihrem Besitzer zudem eine gewisse Wertsteigerung in Aussicht stellen. Aber es gibt auch Kunst, die das nicht leisten kann“, warnt die Expertin, für die das Thema „Kunst als Kapitalanlage“ zu einem Kompetenzschwerpunkt wurde. „Aber beim Kunstkauf sollte es nicht ausschließlich nur ums Geld gehen“, so ihr Rat, denn es geht ihr auch darum, dem Leser „Kunst als Bereicherung ihres Lebens zu entdecken“.
Ihr Buch ist in fünf Kapitel gegliedert plus einem Anhang mit Glossar und Register. Im ersten Kapitel erfährt der Leser, welche positiven Effekte die Pandemie auf den Kunstmarkt hatte und welche Bedenken durch die Digitalisierung aufgelöst werden. Außerdem setzt sich die Autorin mit verschiedenen Annahmen zum Kunstmarkt kritisch auseinander. Kunst brauchten z.B. nicht immer teuer zu sein, sondern es kann schon sogar Auflagenkunst von weltweit bekannten Künstlern für unter 5000 € geben, und Unikate junger Künstler liegen sogar meist unterhalb dieser Schwelle.
Nicht nur, wer in Kunst den Werterhalt sucht, sollte sich vor Fälschungen hüten. Fälschungen sind aber keineswegs eine Besonderheit anonymer Käufe im Internet. Dr. Ruth Polleit Riechert berichtet vom Aufschwung der Fälschungen im 20. und 21. Jahrhundert. Die nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie vorangetriebene Digitalisierung des Marktes hat aber „zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Preistransparenz zum Vorteil von Kunstinteressenten, Künstlern und Händlern“ geführt.
Im zweiten Kapitel steigt die Autorin tief in den Kunstmarkt ein, stellt die Spieler vor und erklärt, wie die Preise entstehen. Außerdem werden Kunstformen und Begriffe erklärt, von klassischen Ölgemälden über digitale Kunst zu Kryptokunst und NFTs. Hier lernt der Leser, warum beispielsweise Künstler ihre Werke üblicherweise nicht direkt in eine Auktion geben, und welche preisbildenden Faktoren zu beachten sind. Im Schnellverfahren wird der Leser hier auch ein wenig zum Kunsthistoriker gemacht, denn er lernt die Stilepochen und klassischen Ausdrucksformen kennen. Zugleich zeigt sich hier die Vielfalt möglicher Sammelgebiete.
Warum ist es so schwierig, allgemeingültige Kriterien für gute Kunst zu definieren? Was hilft, Qualität bei Kunst und Künstlern zu erkennen? Diesen und weiteren Fragen geht die Autorin im dritten Kapitel nach: „Mit dem Wissen über die Unsicherheit darüber, was Kunst überhaupt ist, können Sie mit Sicherheit gut nachvollziehen, dass Kriterien für die Qualität von Kunst zu definieren eine noch größere Herausforderung darstellt. Kunst bleibt im Allgemeinen dann doch etwas Besonderes, schwer Definierbares.“
Gleich, ob es um digitale oder physische Auktionen geht, das Buch liefert aktuelle Einblicke in die richtigen Vorgehensweisen. Mit einigem Selbstbewusstsein skizziert die Autorin ihre bewährte Methode. „An dieser Stelle kommt das eigentliche Kernstück meiner Methode zum Tragen: die sieben Schritte zum Kunstkauf, die Sie immer und wirklich immer befolgen sollten, um eine Fehlentscheidung zu vermeiden.“ Wer sich an diese Schritte hält, sollte nicht wie bei Spontankäufen in Urlaubslaune später enttäuscht werden.
Wer als erfahrener Sammler glaubt, bereits alles zum Kunstmarkt zu wissen, wird in diesem Kapitel möglicherweise eines besseren belehrt: es geht nicht nur um die schon seit Jahren bekannten Trends digitaler Kunst, sondern auch die erst seit kurzer Zeit möglichen Anwendungen der Augmented Reality und Artificial Intelligence, Blockchain und Kryptowährungen. Hier wie auch an anderen Stellen des Buches gibt die Autorin dank ihres hervorragenden Kontaktnetzwerkes aus erster Hand Informationen durch Zitate aus ihrer Korrespondenz mit Experten weiter.
Im vierten Kapitel geht es explizit um Kunst als Geldanlage. „Kunst erzielt keine intrinsische Rendite, sie wirft keinen laufenden Ertrag ab. Darum“, folgert die Autorin, „ist der Wert von Kunst auch nur schwer zu ermitteln.“ Dennoch empfiehlt sich Kunst als Diversifikation von Portfolien, kann also Ergänzung zu Wertpapieren und Immobilien sein, um das Gesamtrisiko insbesondere gegen Inflation und Währungsabwertung zu vermindern.
Warren E. Buffett habe von sich selbst einmal gesagt, „l am not a businessman, I am an artist“. Die Autorin empfiehlt, von seinen Regeln der Kaufentscheidung zu lernen. Auch bei Kunst gelte generell: Der Gewinn liegt im Einkauf. Inspiriert von Warren E.Buffett entwickelt sie Regeln für Kunstinvestments und unterlegt diese mit unterhaltsamen und zugleich einprägsamen Bonmots der Investorlegende.
Wer Kunst als Investment versteht, muss sich auch mit der Rechtslage auskennen. „Beachten Sie, dass Sie nicht alle Rechte an einem Kunstwerk erwerben, nur weil Sie es kaufen. Kopien, egal in welchem Medium, Vermarktung, Vernichtung, andere Aufstellung, Veränderung – all dies ist in der Regel nicht erlaubt“, schreibt Dr. Ruth Polleit Riechert und verweist zur Rechtsberatung auf die Rechtsanwältin Eva Dzepina.
Wer zu diesem Sachbuch aus dem Springer-Verlag greift, für den beginnt möglicherweise eine neue Sammelleidenschaft, die sich daraus begründet, wie sehr Kunst das Leben bereichern kann. Das Vergnügen und das Lernen beginnt mit der Lektüre dieses unterhaltsam geschriebenen, aber dennoch durchweg fachlich fundierten Buches, das Lust auf mehr macht. Die Autorin ist sich der motivierenden Kraft ihrer Worte bewusst und lässt den Leser daher im fünften Kapitel nicht mit seinem Bedürfnis allein, weitere Literatur und weitere Informationsquellen zu finden. Der Leser wird hier mit allem ausgestattet, um über Jahre hinweg Freude am Sammeln und Investieren in Kunst zu entwickeln.
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Moody’s neues Bewertungstool für die Dekarbonisierung
Von Dr. Oliver Everling | 6.Februar 2022
Die Ratingagentur Moody’s Investors Service hat ein Carbon Transition Assessment (CTA)-Tool für den globalen Stahlsektor entwickelt (siehe „Steel and Specialty Metals – Global Carbon transition assessment framework for steel producers“ vom 3. Februar 2022).
CTAs adressieren Risikoelemente, die für Investoren und andere Marktteilnehmer bei der Bewertung des Carbon Transition-Risikos von Interesse sein können, sind aber keine Kreditratings. Dieses Sektorrahmenwerk basiert auf unserem CTA-Rahmenwerk für nichtfinanzielle Unternehmen. Moody’s erklärt seinen Stahl-CTA-Rahmen, das Bewertungssystem und die Daten, die die CTAs für den Sektor informieren. Stahlhersteller werden vor erheblichen technologischen Herausforderungen stehen, um sich auf eine kohlenstoffarme Energiewende einzustellen.
Vier Komponenten untermauern die CTA-Scores. Der CTA-Rahmen besteht aus vier gleich gewichteten Komponenten: (1) dem aktuellen Geschäftsprofil für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft; (2) mittelfristige Exposition gegenüber Technologie-, Markt- und politischen Risiken; (3) mittelfristige Reaktionsaktivitäten; und (4) langfristige Exposition gegenüber Szenarien für einen schnellen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Industrie. Moody’s bewertet jede Komponente, indem Stahlproduzenten anhand sektorspezifischer Unterkomponenten bewertet werden.
Komponente A: aktuelles Geschäftsprofil für den kohlenstoffarmen Übergang. Für diese Komponente berücksichtigen die Analysten die Anlagentechnik, gemessen am Anteil der jährlichen Stahlkapazität eines Unternehmens, der von Elektrolichtbogenöfen (electric arc furnaces, EAFs) im Vergleich zu einfachen Sauerstofföfen (basic oxygen furnaces, BOFs) produziert wird. Mit BOFs hergestellter Stahl ist in der Regel deutlich kohlenstoffintensiver als mit EAFs hergestellter Stahl, was zu höheren Übergangsrisiken für Unternehmen führt, die sich hauptsächlich auf die BOF-Produktion verlassen.
Komponente B: mittelfristige Exposition gegenüber Technologie-/Markt-/Politikrisiken. Für diese Komponente berücksichtigen die Analysten die Regionen, in denen ein Stahlhersteller tätig ist, um seine potenzielle Gefährdung durch CO2-Emissionsrichtlinien wie das Emissionshandelssystem (ETS) der Europäischen Union (EU) abzuschätzen. Eine strengere Preispolitik für CO2-Emissionen kann die Kosten der Stahlhersteller erhöhen und ihre Rentabilität verringern.
Komponente C: Maßnahmen zur mittelfristigen Reaktion. Zu den für Stahlproduzenten spezifischen Unterkomponenten gehören der geplante Bau neuer Stahlwerke eines Unternehmens sowie seine Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) im Verhältnis zu seinem Umsatz. Unternehmen, die in effizientere Anlagen investieren und F&E-Kosten finanzieren, sind eher auf eine kohlenstoffarme Energiewende vorbereitet.
Komponente D: langfristige Exposition gegenüber einem Szenario mit raschem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Umgebung. Zu den für Stahlhersteller spezifischen Unterkomponenten gehören das Alter der Stahlwerke sowie die Gefährdung eines Unternehmens durch potenzielle Veränderungen in der regionalen Produktion, die in einem schnelleren Übergangsszenario auftreten könnten. Unternehmen, die ältere und weniger effiziente Anlagen betreiben, und solche, die in Regionen tätig sind, von denen erwartet wird, dass sie im Szenario für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Energieagentur mit einer sinkenden Produktion konfrontiert werden, sind stärker den Risiken der CO2-Umstellung ausgesetzt.
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Beipackzettel der US-NRSROs
Von Dr. Oliver Everling | 4.Februar 2022
Die U.S. Securities and Exchange Commission hat ihren jährlichen Staff Report on Nationally Recognized Statistical Rating Organizations (NRSROs) herausgegeben, der eine Zusammenfassung der Untersuchungen der NRSROs durch die SEC-Mitarbeiter enthält und den Stand des Wettbewerbs, der Transparenz und der Interessenkonflikte zwischen den NRSROs erörtert.
In den vergangenen Jahren hat das Office of Credit Ratings (OCR) der SEC diese Themenbereiche in zwei separaten Jahresberichten behandelt. Der kombinierte Bericht enthält eine Vielzahl von inhaltlichen und organisatorischen Änderungen, um mehr Transparenz über NRSROs und ihre Kreditrating-Geschäfte sowie den Markt im weiteren Sinne zu schaffen.
„Die Aufsicht über national anerkannte statistische Ratingorganisationen ist entscheidend für den Fokus der Kommission auf den Anlegerschutz“, sagte SEC-Vorsitzender Gary Gensler. „Die Arbeit des Office of Credit Ratings trägt zu unseren Bemühungen bei, die Genauigkeit von Kreditratings zu fördern und sicherzustellen, dass Kreditratings nicht übermäßig durch Interessenkonflikte beeinflusst werden.“
„Die Prüfungen von OCR schützen Investoren, indem sie die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch die NRSRO prüfen und Fälle von Nichteinhaltung identifizieren“, sagte OCR-Direktor Ahmed Abonamah. „Der Bericht bietet einen umfassenden und integrierten Überblick über die Aktivitäten von OCR und demonstriert die außergewöhnliche Arbeit meiner Kollegen bei ihren Bemühungen zum Schutz der Anleger.“
Der Bericht hebt den risikobasierten Ansatz des OCR-Prüfungsprogramms hervor. Wie im Bericht beschrieben, untersuchten OCR-Mitarbeiter zusätzlich zu den acht gesetzlich vorgeschriebenen Prüfbereichen die NRSROs die Berücksichtigung von ESG-Faktoren und -Produkten; COVID-19-bezogene Risikobereiche; Aktivitäten im Zusammenhang mit besicherten Kreditverpflichtungen, gewerblichen Immobilien und forderungsbesicherten Wertpapieren für Verbraucher; Einhaltung von Richtlinien, Verfahren und Methoden in Bezug auf das Rating von Unternehmenswertpapieren mit niedrigem Investment-Grade-Rating; und Kontrollen, Richtlinien und Verfahren für Ratings von kommunalen Wertpapieren.
ESG-Faktoren und -Produkte: NRSROs und ihre verbundenen Unternehmen haben sich entwickelt und bieten eine wachsende Zahl von ESG-bezogenen Produkten und Dienstleistungen an, berichtet das OCR: „Die Entwicklung in diesem Bereich hat schnell zugenommen, und der Wettbewerb zwischen NRSRO- und Nicht-NRSRO-Anbietern hat zugenommen, was den Stab veranlasst hat, mehrere potenzielle Risikobereiche für NRSROs zu identifizieren. Dazu gehören die Risiken, dass sich NRSROs bei der Einbeziehung von ESG-Faktoren in Ratingentscheidungen möglicherweise nicht an ihre Methoden oder Richtlinien und Verfahren halten, ESG-Faktoren nicht konsequent anwenden, keine angemessene Offenlegungen zur Verwendung von ESG-Faktoren bei Ratingmaßnahmen vornehmen oder unwirksame interne Kontrollen aufrechterhalten, einschließlich der Verwendung von ESG-bezogenen Daten von verbundenen Unternehmen oder nicht verbundenen Dritten. Der Stab identifizierte auch das potenzielle Risiko von Interessenkonflikten, wenn eine NRSRO ESG-Produkte und -Dienstleistungen mit und ohne Rating anbietet.“
Nach Beobachtung der OC verursachte COVID-19 einen plötzlichen wirtschaftlichen Schock, der dazu führte, dass NRSROs bestimmte Ratings herabstuften, ihre makroökonomischen Prognosen und Annahmen änderten und einige Methoden überarbeiteten. Der Stab identifizierte dahes als potenzielle Risiken, ob die NRSROs über ausreichende Kontrollen verfügen, um sicherzustellen, dass Änderungen an Annahmen und Inputs angewendet und in Ratingbestimmungen offengelegt werden, und ob Daten, die von NRSROs während des Zeitraums vor COVID gesammelt und in Ratingbestimmungen verwendet wurden, weiterhin angepasst wurden und schließlich widerspiegeln, wie sich Vermögenswerte in einer von COVID betroffenen Wirtschaft entwickeln werden. Der Stab stellte fest, dass solche Risiken eine verstärkte Auswirkung auf die Vergabe und Überwachung von Ratings in bestimmten Sektoren haben könnten.
Bei CLOs können während des Ratingprozesses qualitative Anpassungen vorgenommen werden. Daher sieht der Stab des OCR ein potenzielles Risiko darin, dass sich NRSROs möglicherweise nicht an ihre Richtlinien, Verfahren und Methoden halten, wenn sie solche Anpassungen vornehmen, sowie das Risiko, dass die Praxis zu einer uneinheitlichen Verwendung von Ratingsymbolen führen könnte.
Gewerbeimmobilienanlagen erlebten eine Phase wirtschaftlicher Not, die sich auf die mit solchen Immobilien verbundenen Kreditratings auswirken könnte. Der Stab identifizierte ein potenzielles Risiko, dass sich NRSROs möglicherweise nicht an ihre Richtlinien und Verfahren zur Überwachung solcher Ratings oder an ihre Methoden in Bezug auf die Verwendung von Daten im Zusammenhang mit der Bestimmung von Cashflows aus den zugrunde liegenden Immobilien und Immobilienbewertungen halten.
Der wirtschaftliche Schock von COVID-19 verringerte die Einkommen der Verbraucher, was potenzielle Auswirkungen auf die Ratings von durch Verbraucherforderungen besicherten Wertpapieren hatte. Der Stab identifizierte potenzielle Risiken für Kreditratings in Bezug auf Rückzahlungsprobleme, einen Mangel an Standardisierung in Bezug auf Servicer, Berichtsstandards und die Behandlung von Stundungen sowie Prolongationen sowie das Fehlen standardisierter Ausfalldefinitionen in der Branche, falls NRSROs dies taten sich nicht an ihre relevanten Richtlinien, Verfahren und Methoden halten würden.
Der diesjährige Bericht des OCR liest sich wie ein Beipackzettel zu einem Arzneimittel, in dem viele, auch sehr unwahrscheinliche Unsicherheiten aufgezählt werden: Auf zahlreiche denkbare Risiken und Nebenwirkungen wird hingewiesen, meist aber ohne konkret eingetretene Fälle berichten zu können. Insbesondere die Aussagen zu ESG-Produkten lassen Beispiele vermissen, die auf Versäumnisse von Ratingagenturen deuten könnten.
Das OCR geht auf die Anträge auf Erstregistrierung durch eine Ratingagentur (CRA) und auf Registrierung durch eine aktuelle NRSRO in zusätzlichen Ratingkategorien ein: „Eine Ratingagentur kann sich dafür entscheiden, die Registrierung als NRSRO nicht zu beantragen, und kann in diesem Fall Ratings abgeben als CRA, darf jedoch keine Ratings als NRSRO abgeben. Darüber hinaus kann eine Ratingagentur die Registrierung als NRSRO in einer oder mehreren Ratingkategorien beantragen. Bestimmte NRSROs sind in allen Ratingkategorien registriert und bestimmte NRSROs sind in weniger als allen Ratingkategorien registriert.“
In der freien Entscheidung von Ratingorganisationen, sich als NRSRO registrieren zu lassen oder nicht, unterscheidet sich die Regulierung in den USA von der in der Europäischen Union (EU). In der EU sind Ratingagenturen aufgrund einer EU-Verordnung verpflichtet, sich bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu melden und einen Antrag auf Registrierung (oder Zertifizierung) zu stellen, bevor sie Ratings in Europa veröffentlichen dürfen. Die freie Meinungsäußerung ist Ratingagenturen ohne Registrierung seit der Finanzkrise untersagt und mit hohen Strafen bewehrt.
So wurden von der ESMA auch bereits eine Reihe von Unternehmen sanktioniert, denen fachlich die fundierte Meinungsbildung zum Rating durchaus zuzutrauen ist. So ist beispielsweise die Skandinaviska Enskilda Banken AB („SEB“) ein in Schweden ansässiges Kreditinstitut, das von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) zur Durchführung von Bankgeschäften zugelassen ist. Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 ügemäß der CRA-Verordnung hat die Europäische Wertpapier- und ber Ratingagenturen legt aber Verpflichtungen für eine Ratingagentur bei der Ausübung ihrer Tätigkeit fest.
„Ein Unternehmen, das eine CRA ist, muss sich registrieren lassen, um Ratings öffentlich oder per Abonnement herauszugeben. Die SEB ist keine registrierte CRA und hat keine Registrierung beantragt.“ Im Dezember 2016 hatte die Aufsichtsbehörde ESMA daher die Ansicht gebildet, dass es schwerwiegende Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die CRA-Verordnung durch die SEB gibt. „Offenbar gab die SEB Kreditratings ab, obwohl sie keine Registrierung beantragt hatte.“
Die Angelegenheit wurde dann an einen unabhängigen Untersuchungsbeauftragten (IIO) verwiesen, der nach Durchführung einer Untersuchung ihre Ergebnisse dem Aufsichtsorgan der ESMA vorlegte. Nach Prüfung insbesondere der Beweise und der Entscheidung der Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 27. Februar 2019 hat die Kammer festgestellt, dass die SEB ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit durch öffentliche Meinungsäußerung gegen die EU-Verordnung verstieß. Entsprechend wurde in der EU die Veröffentlichung sanktioniert, während in den USA die freie Meinungsäußerung auch dann zulässig ist, wenn die Meinung – wie im vorliegenden Falln – von einer juristischen Personen verantwortet wird.
Im Berichtszeitraum wurden bei der Kommission keine Anträge auf Erstregistrierung als NRSRO oder auf Registrierung durch eine aktuelle NRSRO in zusätzlichen Ratingkategorien gestellt, heißt es aus dem Hause des OCR.
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Wirtschaftsminister Habeck stoppt Energieeffizienz – BEG
Von Dr. Oliver Everling | 2.Februar 2022
Am Wochenende 22./23. Januar 2022 hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium aufgrund der hohen Nachfrage überraschend beschlossen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit sofortiger Wirkung zu stoppen. Beim BEG handelt es sich um ein Förderprogramm für private und institutionelle Bauherren zur Errichtung von energetischen Wohnimmobilien. Durch den abrupten Stopp kommt es bei diesen Bauherren nun zu erhöhtem Beratungsbedarf hinsichtlich der Umgestaltung des Bauvorhabens.
Auch wenn die beteiligten Bundesministerien am 1. Februar angekündigt haben, bereits vor dem abrupten Stopp eingegangene Anträge nun doch zu bearbeiten, bleibt für Bauherren die Ungewissheit welche genauen Fördermöglichkeiten zukünftig entstehen werden. Aufgrund des hohen administrativen und finanziellen Zusatzaufwandes wurde zuletzt nur jedes zweite Bauvorhaben mit diesen hohen energetischen Ausstattungsmerkmalen realisiert, berichtet der Immobilienfinanzierer Hypoport.
Die ebenfalls vom BEG-Stopp betroffene kommunale Wohnungswirtschaft wird die gestoppte Förderung durch erfolgreiche Nachverhandlungen anderer Fördermittel von Kommunen und Ländern kompensieren oder den Umfang der energetischen Effizienz anpassen wollen, prognostiziert Hypoport, um ihrem politischen Auftrag zum sozialen Wohnungsbau gerecht zu werden.
Die überraschende Stop kommt in einer Zeit, in der gerade erst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mitte Januar 2022 angekündigt hatte, von deutschen Banken bis Februar 2023 einen sogenannten „sektoralen Systemrisikopuffer“ von 2% auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite zu erheben und damit Wohnimmobilien zusätzlich zu belasten.
Ronald Slabke, Vorstandsvorsitzender der Hypoport SE, ordnet die aktuellen Entwicklungen in der deutschen Wohnungswirtschaft ein: „Der abrupte Stopp der BEG-Förderung dürfte private Bauherren zu weniger energetischen Bauvorhaben verleiten bzw. zwingen. Eine spürbare Auswirkung auf zukünftiges Finanzierungsvolumen sehen wir jedoch hierdurch derzeit nicht.“
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Moody’s wird für Afrika maßgebend
Von Dr. Oliver Everling | 2.Februar 2022
Wenn man in Afrika von einer unabhängigen Ratingagentur sprach – unabhängig von den drei führenden US-amerikanischen Ratingriesen -, dann ging es um „Global Credit Rating“ aus Südafrika, die sich auf dem ganzen afrikanischen Kontinent einen gewissen Namen verschafft hatte. GCR ist eine führende Ratingagentur in Afrika mit Niederlassungen auf dem gesamten Kontinent, darunter in Südafrika, Nigeria, Senegal, Kenia und Mauritius. Diese Zeit ist nun vorbei: Moody’s Corporation gab heute bekannt, dass sie sich bereit erklärt hat, eine Mehrheitsbeteiligung (51 %) an Global Credit Rating Company Limited (GCR) zu erwerben.
„Die Ratings von GCR spielen eine bedeutende Rolle für das Wachstum der afrikanischen Finanzmärkte, indem sie kritische Einblicke in Kredite in einer Reihe von Volkswirtschaften und Sektoren liefern“, sagte Rob Fauber, Präsident und Chief Executive Officer von Moody’s. „Durch die Kombination der erfolgreichen inländischen Aktivitäten von GCR mit der globalen Expertise von Moody’s haben wir die einzigartige Gelegenheit, die Präsenz von Moody’s in einer wachstumsstarken Region auszubauen.“
„Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte von GCR“, sagte Marc Joffe, Chief Executive Officer von GCR. „Diese Transaktion wird es uns ermöglichen, auf unseren umfassenden lokalen Marktkenntnissen und einem Vierteljahrhundert Wachstum auf dem gesamten Kontinent aufzubauen. Es wird auch die Möglichkeit bieten, Lösungen weiterzuentwickeln, die eine Reihe von Kundenbedürfnissen erfüllen, darunter Kreditratings, Kreditrisikolösungen und ESG-Fähigkeiten.“
Moody’s engagiert sich für den wirtschaftlichen Wandel in Südafrika und sieht Empowerment als wichtigen Bestandteil des zukünftigen Erfolgs seiner Investition in GCR. Zu diesem Zweck arbeitet Moody’s mit einem in Südafrika ansässigen Empowerment-Partner zusammen, der lokale strategische Unterstützung durch eine erhebliche Kapitalbeteiligung und Vertretung im Vorstand von GCR South Africa leisten wird.
Sowohl Moody’s. als auch GCR engagieren sich für eine positive gesellschaftliche Rolle. In Südafrika beabsichtigen Moody’s und GCR, Initiativen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen voranzutreiben, darunter Sozialunternehmen, die Unternehmerinnen sowie auch Unternehmen im Besitz von Frauen Bildung und Unterstützung bieten.
Nach der Transaktion wird GCR weiterhin seine eigenen Rating-Methoden entwickeln, seine eigenen Kredit-Ratings veröffentlichen und ein separates Managementteam unterhalten, so die Ankündigung.
Die Transaktion unterliegt den üblichen behördlichen Genehmigungen. Die Bedingungen der Transaktion wurden nicht bekannt gegeben. Wie meist, zahlt Moody’s auch in diesem Fall „aus der Portokasse“, die Transaktion wird aus vorhandenen Barmitteln finanziert. Moody’s Corporation gehört inzwischen zu den 500 größten Unternehmen der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Transaktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 abgeschlossen und wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzergebnisse von Moody’s für 2022 haben.
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Vermietungsboom bei Logistikimmobilien
Von Dr. Oliver Everling | 2.Februar 2022
Auf dem deutschen Markt für Lager- und Logistikflächen wurde im Jahr 2021 mit rund 8,67 Mio. m² ein neuer Rekord aufgestellt, berichtet Sarina Schekahn, Head of Industrial Leasing JLL Germany. Das Vorjahresergebnis von 6,95 Mio. m² übertraf das Transaktionsvolumen damit um 25%. Der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2018 (7,21 Mio. m²) konnte um fast 1,5 Mio. m² (20%) überboten werden. Verglichen mit den entsprechenden fünf- und zehnjährigen Mittelwerten ergibt sich ein Plus von 28% beziehungsweise 41%. Das vierte Quartal 2021 war besonders umsatzstark: Erstmals wurden in einem einzelnen Quartal mehr als 2,5 Mio. m² umgesetzt. Während die Umsätze durch Eigennutzer um 10% zurückgingen, legten sie durch Vermietungen im Jahresvergleich um 39% zu.
„Viele Voraussetzungen in der Logistikbranche sind gut. Die Zeichen deuten weiter auf Wachstum hin. Dazu gehören die konstant hohe Flächennachfrage, die auskömmliche Rendite für Investoren sowie Umsatztreiber der City Logistik, Elektromobilität und Online-Handel. Herausfordernd bleibt die generelle Flächenknappheit und geringe Verfügbarkeit von Entwicklungsflächen. Daher könnte das Flächenumsatzvolumen 2022 rund 7 Mio. m² erreichen“, so Sarina Schekahn, Head of Industrial Leasing Germany vom globalen Immobiliendienstleiter JLL.
Als großes Thema beschäftigt die Branche die Flächenknappheit. In vielen deutschen Regionen sind kaum noch Grundstücke und Flächen für Logistiknutzungen verfügbar. Lösungen für den Mangel können aus Sicht von Sarina Schekahn sein: Orientierung auf Lagen im weiteren Umland und raus aus den klassischen A-Lagen; Umwidmung von Industriebrachen, sogenannten Brownfields, durch beispielsweise Revitalisierung oder Neuentwicklung und eine langfristige Strategie bei Investitionsentscheidungen zur Sicherung von Entwicklungsflächen.
In den Big 5-Ballungsräumen (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München) wurden 2021 rund 2,42 Mio. m² umgesetzt. Dies ist ebenfalls ein neuer Rekordwert (zweitbestes Jahr 2011 mit 2,25 Mio. m²). Der Jahresvergleich bilanziert ein Plus von 27%. Die vergleichbaren Durchschnittswerte der vergangenen fünf und zehn Jahre wurden um je rund 23% übertroffen.
VDie Region Frankfurt konnte ihr Ergebnis im Jahresvergleich nicht nur um 47% steigern: Sie verbuchte mit rund 695.000 m² einen neuen Rekordwert. Diese umsatzstärkste Region in den Big 5 profitierte von mehreren Großabschlüssen im Flächensegment ab 20.000 m². In der Region Berlin wurden nie zuvor mehr Quadratmeter umgesetzt. Mit rund 616.000 m² (36% mehr als 2020) wurde der bisherige Höchstwert von 2019 um rund 120.000 m² übertroffen. Auch im Plus liegen die Regionen Düsseldorf (38%) und Hamburg (26%); nur München schwächelte (minus 21%).
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Les agences de notation – die Ratingagenturen
Von Dr. Oliver Everling | 1.Februar 2022
Seit dem Ende der 1990er Jahre sind die Ratingagenturen Gegenstand einer Anzahl von Kontroversen, schreibt Norbert Gaillard in seinem neuesten Buch „Les agences de notation“, erschienen in den Éditions La Decouverte, Paris 2022. Die Asienkrise 1997/98, der Skandal um Enron 2001, das Debakel am Subprime-Markt 2007/2008 und der Sturm um die Staatsverschuldungen 2010-2011 haben den Einfluss der Ratingagenturen auf den Finanzmärkten eindrücklich gezeigt. Zugleich zeigten sich aber auch die Schwierigkeiten und Grenzen des Systems, zeigt der Autor in seinem Buch auf.
Ein erster Kritikpunkt richtet sich schon seit langem auf die mangelnde Transparenz der Methoden, nach denen die für die Finanzmärkte so wichtigen Beurteilungen erstellt werden. Der Autor geht daher der Frage nach, wie die Solvabilität von Staaten, von Unternehmen und sonstigen Organisationen wie auch von Banken beurteilt werden. Stützen sich die Agenturen hierbei auf mathematisch-statistischen Modelle?
Ein zweiter Kritikpunkt richtet sich auf die starke Konzentration in der Ratingbranche, denn es sind nur drei Agenturen, die den Markt dominieren. Der Autor geht daher der Frage nach, welchen Einfluss diese Konzentration der Macht auf die erteilten Ratings haben kann.
Einen dritten Kritikpunkt sieht der Autor in der Art, wie die Ratingagenturen Erträge erwirtschaften, nämlich hauptsächlich aus Gebührenzahlungen von Emittenten, die daher die Unabhängigkeit und Neutralität der Urteile beeinflussen könnten.
Einen vierten Kritikbereich identifiziert Norbert Gaillard in dem historischen Versagen in verschiedenen Krisen, die die Ratingagenturen im Laufe ihrer über hundertjährigen Geschichte erlebten. Im Kern geht es hier um den Schaden, der daraus resultierte, dass manche drohende Insolvenzen nicht rechtzeitig erkannt wurden.
Der Autor geht einem fünften Kritikpunkt nach, der in dem Vorwurf besteht, dass die Ratingagenturen überreagieren würden, also neue Nachrichten zu schnell in Herauf- bzw. insbesondere auch Herabstufungen umsetzen.
Das Buch gliedert sich in fünf Kapitel. Im ersten Kapitel geht es um ein Verständnis der Ratingbranche und der Entstehung der oligopolistischen Struktur in diesem Markt. Das zweite Kapitel widmet sich Definitionen, Interpretationen, Typologien und Modalitäten der Erteilung von Ratings. Diese Darstellungen des Autors sind von dauerhaftem Wert, da er minutiös die Historie der Ratingagenturen verarbeitet. In zwei weiteren Hauptkapiteln geht es um die Beurteilung von öffentlichen und privaten Emittenten. Das fünfte Kapitel setzt sich schließlich explizit mit den Stärken und Schwächen der Ratingagenturen auseinander, mit den Interessenkonflikten, ihrer Reputation, den Regulierungen sowie auch mit den Einflüssen auf Ratingänderungen.
Aus seiner akribischen Erhebung von Fakten zieht der Autor die kluge Schlussfolgerungen, dass die Situation der Ratingagenturen gleich dreifach paradox ist. Historische Erfahrungen mit den Ratingsystemen haben das Ansehen der Ratingagenturen getrübt. Dennoch werden die Ratings unvermindert von Anlegern die auch von Aufsichtsbehörden benutzt. Diese Art von Immunität der Ratingagenturen hat ihre Erträge (und damit auch ihre Marktkapitalisierungen) in die Höhe getrieben. Auch wenn die Agenturen teilweise an Einfluss verloren haben, bleiben sie heute so unumgänglich wie noch nie – ausgerechnet in einer Zeit, in der die private wie auch die öffentliche Verschuldung explodiert.
Norbert Gaillard ruft daher zu einer zentralen Debatte über die Analyse von Kreditrisiken auf. Er beklagt die Lethargie der Politik, der Aufsicht wie auch der institutionellen Anleger, die die „schwindelerregende Schuldenhausse“ (Norbert Gaillard) vernachlässigen. An die Ratingagenturen richtet er den Appell, sich nicht von der Schuldeneuphorie vereinnahmen zu lassen, sondern den Marktteilnehmern die Grenzen des Schuldenwachstums vor Augen zu führen.
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Platinum-Level-Rating für Aptar
Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2022
AptarGroup, Inc. hat in Anerkennung seiner Bemühungen um Nachhaltigkeit von EcoVadis das Platinum-Level-Rating erhalten. Das Platin-Rating platziert Aptar unter den besten 1 % der fast 85.000 Unternehmen, die von EcoVadis in allen Branchen bewertet wurden. AptarGroup, Inc. ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Arzneimittelverabreichung und Abgabe von Konsumgütern.
„Wir freuen uns sehr, dass wir von EcoVadis den Platinum-Status erhalten haben. Dies ist ein Beweis für unsere Errungenschaften in den Bereichen Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung“, sagte Stephan B. Tanda, Präsident und CEO von Aptar. „Ich möchte allen Aptar-Teammitgliedern dafür danken, dass sie uns in diesen Schlüsselbereichen vorangebracht, unser unerschütterliches Engagement für den Schutz unseres Planeten unter Beweis gestellt und proaktiv auf eine stärkere Kreislaufwirtschaft hingearbeitet haben.“
EcoVadis hat sich zu einem Anbieter von Nachhaltigkeitsratings für Unternehmen entwickelt. Die Methodik der Ratingagentur basiert auf internationalen Nachhaltigkeitsstandards, darunter der Global Reporting Initiative, dem Global Compact der Vereinten Nationen und ISO 26000, die mehr als 200 Ausgabenkategorien und mehr als 160 Länder abdecken. Die Sustainability Scorecard veranschaulicht die Leistung anhand von 21 Indikatoren in vier Themenbereichen: Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung.
„Der Platinum-Status von EcoVadis ist sicherlich eine große Errungenschaft für Aptar, da wir Jahr für Jahr Fortschritte gemacht haben. Es ist äußerst lohnend, die Reise in den letzten acht Jahren von Bronze zu Gold und jetzt zu Platin mitzuerleben. Dieses Ergebnis beweist einmal mehr unsere Leidenschaft und unser Engagement für Nachhaltigkeit in unserem gesamten Unternehmen“, sagte Beth Holland, Vice President, Global Sustainability.
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