Equifax übernimmt HIREtech
Von Dr. Oliver Everling | 9.März 2021
Die Akquisition von arbeitgeberorientierten Anwendungen und Steuergutschriftplattformen durch die Übernahme von HIREtech, einem technologieorientierten Humankapitalmanagement- (HCM) und Steueranreizunternehmen für Arbeitgeber erweitert Equifax das Portfolio von Workforce Solutions um die HIREtech-Produktsuite und beschleunigt das Angebot für Arbeitgeber- und Verifizierungsdienste. Da die Digitalisierung im Personalbereich weiter zunimmt, stärkt die Übernahme von HIREtech Equifax in der Personal- und Gehaltsabrechnungsbranche mit automatisierteren und besser datengesteuerten Diensten, die zur Vereinfachung komplexer manueller HR-Aufgaben beitragen.
„Wir sind begeistert von den Möglichkeiten, die wir bieten können, indem wir die HIREtech-Funktionen zu den Einkommens- und Beschäftigungsprüfungen und HR-Services unserer differenzierten Workforce Solutions hinzufügen“, sagte Mark W. Begor, Chief Executive Officer von Equifax. „Unser Cloud-nativer Fußabdruck hat unsere Fähigkeit verbessert, neue Allianzen und Akquisitionen schneller zu integrieren und Synergien zu fördern – wie wir glauben, wie es nur Equifax kann. Wir investieren für 2020 wieder, um die Erweiterung unserer einzigartigen Datenbestände und -fähigkeiten fortzusetzen. Fusionen und Übernahmen sind für unsere zukünftige Wachstumsstrategie von zentraler Bedeutung. “
HIREtech bietet eine robuste Technologieplattform, die Unternehmen Zugriff auf Daten und Informationen bietet, die bei wichtigen Finanz- und Einstellungsentscheidungen hilfreich sind. Die HIREtech-Funktionen schließen die Lücke zwischen Personal, Steuern und Finanzen und werden dazu beitragen, die Innovation in der Business Unit Workforce Solutions bei Equifax voranzutreiben.
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FFP2-Masken: Lehrbuchbeispiel staatlicher Zentralverwaltung
Von Dr. Oliver Everling | 8.März 2021
Wie wird eine Partei, die einst mit „Freiheit statt Sozialismus“ warb und von den Ideen eines Ludwig Erhards geprägt wurde, zu einer Zubringerorganisation des Staatsmonopolkapitalismus? Oder weshalb wird unausgesprochen die „soziale Marktwirtschaft“ schleichend durch ein System abgelöst, wie es aus dem Sozialismus bekannt ist, wo sich Befehlswirtschaft und Korruption mit Mangelversorgung verbinden?
Rund ein Drittel der derzeitigen Bundestagsabgeordneten der CDU haben in der aktuellen Wahlperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte erzielt – sie kommen dabei zusammen auf die Summe von 8,7 Millionen Euro. Damit liegt die CDU vor allen anderen Parteien, wie die Statista-Grafik auf Basis von Daten von abgeordnetenwatch.de zeigt. CDU-Abgeordnete profitieren vom Systemwechsel hin zur zentralen Berliner Steuerung.
Der Anteil der Abgeordneten mit Nebeneinkünften variierte Erhebungen zufolge zwischen 13 Prozent (Die Grünen) und 53 Prozent (FDP). Verboten sind die Nebentätigkeiten nicht, sondern können für mehr Praxisnähe der Abgeordneten sogar gut sein. Nach dem Abgeordnetengesetz sind Nebentätigkeiten deshalb explizit zulässig, solange das Bundestagsmandat noch „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ der Politiker steht.
In Parteien wie der FDP beruht der hohe Anteil von Nebeneinkünften darauf, dass hier Kandidaten mit Verantwortung und Erfahrungen aus der Wirtschaft in den Bundestag gewählt werden, während bei den Grünen eher Kandidaten in den Bundestag zogen, die nicht über vergleichbar hohe berufliche Qualifikationen verfügen. Deshalb werden Grüne weniger für Nebentätigkeiten wie etwa eine Rede vor Mitgliedern eines Unternehmens oder eine beratende Tätigkeit nachgefragt, obwohl ihre Themen wie Nachhaltigkeit (ESG) bei Managern in aller Munde sind.
Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten geraten aktuell durch die Maskenaffäre der CDU in den öffentlichen Fokus. Der CDU-Abgeordnete Nikolas Löbel hatte dem Spiegel bestätigt, dass er für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken im vergangenen Jahr etwa 250.000 Euro bezog. Gegen den CSU-Politiker Georg Nüßlein ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit für teure Maskenverträge und Steuerhinterziehung.
Statt staatliche Hilfen auf bedürftige Menschen zu beschränken, wird in Berlin zentralverwaltungswirtschaftlich gedacht: Politiker befassen sich mit Kauf und Verkauf von medizinischen Produkten, statt sich mit dem Setzen geeigneter Rahmenbedingungen zu begnügen.
Zu den Leidtragenden gehören deutsche mittelständische Firmen wie die EPG Pausa GmbH aus der Stolfig-Gruppe, die schon im März 2020 entschieden hatte, beherzt mit Eigeninitiative schnell zu helfen und eine Produktion von FFP2-Masken aufzubauen.
Dazu setzte die Firmengruppe im Westerwald eigene Ersparnisse ein – und wartete 2020 auf versprochene Staatshilfen aus Berlin vergeblich. Nun steht zwar im Landkreis Altenkirchen die erste Fabrik für vom TÜV-Rheinland zertifizierte FFP2-Masken und versorgt hunderttausende Menschen, die Mittel der Steuerzahler saugten jedoch CDU-Bundestagsabgeordnete ab, um von staatlich verordneten, überteuerten Masken und Behördendirigismus zu profitieren.
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Investitionskosten um 90 % gesenkt
Von Dr. Oliver Everling | 5.März 2021
Wer braucht im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Hotels und in vielen anderen Geschäften nicht stationäre Kassen, mobile Kassen, Bestellterminals, Kitchen und Bar Manager (Touchmonitor statt Drucker), Digitalpakete oder MobileApps (bis zu 5-Jahres-Lizenz)? Das alles lässt sich nun zu einem Zehntel der Kosten anschaffen. Die Vectron Systems AG zeigt, wie es geht.
In vielen Branchen sind die Umsätze infolge der Coronakrise stark zurückgegangen. Dadurch fehlt oft das Geld für Investitionen in die Digitalisierung, auch wenn diese dringend erforderlich sind.
Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium den Katalog der förderfähigen Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III erweitert. Digitalinvestitionen können nun einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Mit der Hilfe werden aber auch Fixkosten bis zu 90 % erstattet, wenn ein Betrieb einen Umsatzeinbruch von über 70 % erlitten hat. Es genügen jedoch bereits Umsatzeinbußen von 30 %, um einen Antrag stellen zu dürfen. Die Einbußen müssen zwischen November 2020 und Juni 2021 verzeichnet worden sein.
Für welche Produkte kann ein Antrag gestellt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Vectron Systems AG.
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Ambitionslos, dilettantisch, verfehlt, schleppend
Von Dr. Oliver Everling | 5.März 2021
Im FERI Prognose Update finden sich klare Worte zur Entwicklung in Deutschland und der Verantwortung der Bundesregierung, wie sie von dem sonst sehr diplomatisch formulierenden renommierten Research-Haus in Bad Homburg eher selten zu lesen sind. Aus deutscher Sicht stelle die außerordentlich ambitionslose, zum Teil dilettantische und insgesamt zunehmend verfehlte Corona-Politik der Regierung einschließlich ausgesprochen schleppender Impffortschritte inzwischen das größte Risiko für eine Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Erholung dar, warnen die Experten.
„Nach dem starken Rebound des BIP im dritten Quartal hat die Wirtschaftsleistung im Schlussquartal des Jahres 2020 nur leicht zugelegt“, stellt das FERI Economics Team um Axel Angermann aus dem Ökonomischen Kompetenzzentrum der FERI fest. „Zwar litt der Konsum bereits deutlich unter den neuen Lockdown-Maßnahmen seit November, jedoch erwies sich die Industrie und damit auch der Export) als stabilisierender Faktor. Ein BIP-Rückgang wurde zudem durch das hohe Ausgangsniveau zu Beginn des Quartals verhindert. Umso stärker wirkt sich allerdings der lange Shutdown im ersten Quartal 2021 aus.“
Es überwiegen die schlechten Nachrichten: „Belasten könnte in Q1 zusätzlich die wieder höhere Mehrwertsteuer – insbesondere Käufe von langlebigen Konsumgütern dürften temporär merklich zurückgehen. Die fiskalischen Hilfen des Staates tragen zwar insgesamt zur Stabilisierung bei, dürften aber bei einer langen Dauer des Shutdowns erhebliche Zeitrundeneffekte immer weniger verhindern können. Generell stellt die außerordentlich ambitionslose, zum Teil dilettantische und insgesamt zunehmend verfehlte Corona-Politik der Regierung einschließlich ausgesprochen schleppender Impffortschritte inzwischen das größte Risiko für eine Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Erholung dar.“ So kommt, was kommen musste, dass nämlich die von der Bundesregierung forcierte Zentralverwaltungswirtschaft zur Fehlsteuerung neigt.
Gute Nachrichten degradieren zu Kosmetik: „Der an sich zu erwartende Anstieg der Arbeitslosigkeit wird durch die verlängerten Kurzarbeiterregelungen statistisch unterbunden. Mit einer Bremswirkung auf die Dynamik des privaten Konsums ist dennoch zu rechnen. Auch der zu erwartende Anstieg der Insolvenzen in einer Größenordnung von mindestens 15% zum Vorjahr wird durch die Aussetzung der Insolvenzregelungen letztlich nicht verhindert.“
Ab dem zweiten Quartal 2021 rechnen die Experten der FERI wieder mit einer höheren Aufwärtsdynamik der deutschen Wirtschaft, getragen vom Konsum, steigenden Ausrüstungsinvestitionen und Exporten. „Die Bauinvestitionen leiden dagegen unter einer strukturell schwächeren Nachfrage im Gewerbebau. Gesamtwirtschaftlich dürfte das Ausgangsniveau vor der Corona-Pandemie um den Jahreswechsel 2021/22 wieder erreicht werden. Inwieweit nach Überwindung der Pandemie eine Modernisierungspolitik strukturelle Schwächen der deutschen Wirtschaft – hohe Abhängigkeit vom Export, Strukturwandel in einer der Schlüsselbranchen (Autoindustrie), Digitalisierungsrückstand – beseitigen kann, bleibt abzuwarten.“
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Abonnenten vom Ratingdienst im Vorteil
Von Dr. Oliver Everling | 4.März 2021
„Die Transparenz der Greensill Gruppe und der Greensill Bank waren nicht kapitalmarktwürdig“, kommentiert Michael Dawson-Kropf, Senior Credit Analyst bei Independent Credit View in Zürich, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte Moratorium gegen die Greensill Bank, „und verdienten erst recht kein Investment Grade Rating.“
Die Mängelliste der Schweizer Experten war schon lang: „Vielzahl von finanziellen Verflechtungen zwischen den Konzerngesellschaften ohne freien Zugang zu einer Konzernstruktur und einem Konzernabschluss, keine Kommunikation zu Investoren und Geschäftspläne wurden regelmäßig verfehlt. All das bedeutet nicht, dass wir die Pleite vorhergesehen haben. Wir haben unseren Kunden aber bereits 2019 die Greensill Bank in gleich deutlichen Worten, wie wir dies nun auch öffentlich tun, beschrieben und diese im tiefen Non-Investment Grade eingestuft.“
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Moratorium beim Bremer CRR-Kreditinstitut
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2021
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch, den 3. März 2021 gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium).
Seit dem Wirecard-Skandal wird strenger nachgefragt: BaFin meint in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt zu haben, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat. Die BaFin hat daher bereits umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der Greensill Bank AG erlassen und einen Sonderbeauftragten bei der Bank eingesetzt.
Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.
Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Bestandskraft würde bedeuten, dass gegen die Maßnahme nicht mehr vorgegangen werden könnte und dass sie endgültig und unanfechtbar wäre.
Das Moratorium musste nach Ansicht der BaFin angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern: „Die Greensill Bank AG hat keine systemische Relevanz. Ihre Notlage stellt daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in Bremen ansässigen Instituts belief sich zum Stichtag 31.12.2020 auf rund 4,5 Milliarden Euro.“
Die Greensill Bank AG versteht sich als Refinanzierer für die Greensill-Gruppe sowie Investor in von der britischen Schwestergesellschaft Greensill Capital (UK) Ltd. entwickelten Working Capital Solutions-Produkte. Die Greensill-Gruppe ist schwerpunktmäßig ein global agierender Anbieter von kurzfristigen Finanzierungslösungen zur Lieferkettenfinanzierung von Industrieunternehmen. Muttergesellschaft der Greensill Bank AG ist die australische Greensill Capital Pty Ltd. Die Greensill Bank AG steht unter der direkten Aufsicht der BaFin.
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Eigenkapital und Eigenkapitalquote von EY
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2021
Gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) werden kostengünstige Paketlösungen von Rechtsanwälten angeboten, um Forderungen beim Insolvenzverwalter von Wirecard AG anzumelden und Investoren-Klagen gegen den Abschlussprüfer EY zu erheben. Daher stellt sich die Frage, welches Nettovermögen bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch zur Verfügung steht, um sich einerseits gegen Ansprüche zu wehren und andererseits Schadensersatzansprüche zu befriedigen.
Das Eigenkapital von EY entwickelte sich in den letzten Jahren aufgrund von Verlusten wie folgt zurück (in 1000 €):
Ebenso alarmierend ging die Eigenkapitalquote zurück (in Prozent):
Georg Graf Waldersee ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, kontrollierte in diesen Jahren als Aufsichtsratsvorsitzender aber auch die Berliner Ratingagentur: Graf Waldersee gehört bereits seit dem 1. Juli 2016 auch dem Aufsichtsrat der Scope SE & Co. KGaA und Scope Management SE an. In beiden Fällen führt Georg Graf Waldersee den Aufsichtsratsvorsitz über Gesellschaften, die seit Jahren nur Verluste melden.
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Olaf Scholz wählt zwischen Skylla und Charybdis
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2021
Das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard ist Gegenstand der Untersuchungsausschusses „Wirecard“. Auf Antrag der Fraktionen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Bundestag am 1. Oktober 2020 die Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen.
Die Arbeit des Ausschusses hat weitreichende Konsequenzen für verschiedene Ratings und Ratingagenturen und verdient daher besondere Beachtung, denn es geht hier nicht nur um das Credit Rating von Wirecard oder enttäuschende Fondsratings der Berliner Ratingagentur Scope, sondern um das Versagen des Systems aus Prüfung, Rating, Aufsicht und Kontrolle.
Die Aufsicht über die Wirecard Bank führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Als Bestandteil der Bundesverwaltung untersteht die BaFin der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen unter der Leitung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der sich für die SPD 2021 als Kanzlerkandidat bewirbt. Da im Rahmen des Bundesfinanzministeriums die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der BaFin überwacht wird, kommt den jüngsten Aufdeckungen besondere Beachtung zu.
So könnte sich hier für den Bundesfinanzminister das Dilemma ergeben, sich entweder selbst zur Verantwortung zu bekennen oder anderen die Schuld zuzuweisen – wobei „Schuld“ hier auch im rechtlichen Sinne einer Verbindlichkeit zu verstehen sein könnte. Der Rücktritt von Olaf Scholz wäre aber für die SPD, derzeit drittstärkste politische Kraft in Deutschland, ein schwerer Schlag ausgerechnet im Bundestagswahlkampf 2021.
Das Dilemma besteht nun darin, dass sich die Vorwürfe zwar gegen die das Unternehmen Wirecard AG prüfenden Wirtschaftsprüfer lenken lassen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY). Dadurch rücken aber andere Probleme bei EY in den Blick, wie auch die Bedeutung dieser Probleme für das Verhalten der Wirtschaftsprüfer, der Aufseher und der Ratingagenturen. Diese übersehen oder geduldet zu haben, wäre wiederum ein Versagen, das in den Verantwortungsbereich des Bundesfinanzministers fällt.
EY hatte Jahresabschlüsse der Wirecard AG sowie Konzernabschlüsse sowie Lageberichte sowohl für die Gesellschaft als auch den Konzern jeweils geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Anwaltssozietäten sammeln derzeit Mandate von Geschädigten auf Portalen wie EY-Klage.de, um Forderungen beim Insolvenzverwater anzumelden und eine Investoren-Klage gegen den Abschlussprüfer Ernst & Young (EY) zu erheben.
Im Unterschied zu anderen großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeitet EY aber seit Jahren mit massiven Verlusten, so dass sich EY schon vor dem Wirecard-Skandal um jedes große Mandat bemühen musste, um Verluste zu begrenzen. Offen also, ob die eigene Verlustsituation Einfluss auf das Prüfungsverhalten hatte, um wichtige Mandate nicht zu verlieren, und inwieweit das Bundesfinanzministerium und die BaFin die Situation bei EY bewusst ignorierten.
Georg Graf Waldersee, Hamburg, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, kontrolliert als Aufsichtsratsvorsitzender aber auch die Berliner Ratingagentur: Graf Waldersee gehört bereits seit dem 1. Juli 2016 auch dem Aufsichtsrat der Scope SE & Co. KGaA und Scope Management SE an. In beiden Fällen führt Georg Graf Waldersee den Aufsichtsratsvorsitz über Gesellschaften, die seit Jahren nur Verluste melden.
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Gesellschafterstruktur der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY)
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2021
Aufgrund des Wirecard-Skandals gewinnt die Gesellschafterstruktur der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) an Bedeutung. EY hatte Jahresabschlüsse der Gesellschaft sowie Konzernabschlüsse sowie Lageberichte sowohl für die Gesellsschaft als auch den Konzern jeweils geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Zu den Gesellschaftern von EY zählen die Treuhand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, mit 59.99%, und die Ernst & Young Stiftung e.V., Stuttgart, mit 39.99% (im Schaubild gerundet):
Gesellschafterin der Treuhand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, ist wiederum die Gemeinschaft von Partnern der Treuhand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vormals: Aktionärsgemeinschaft von Partnern der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).
Mit einem symbolischen Anteil (daher die Rundungsfehler) wird auch noch die EY Europe SCRL als Gesellschafter verzeichnet. Aus dieser Gesellschafterstruktur von EY ist nicht ableitbar, dass eine Eigenkapitallücke bei EY ohne weiteres geschlossen würde (zum Vergrößern auf das Bild klicken, mehr auf PALTURAI):
Eine Eigenkapitallücke würde sich dann ergeben, wenn die die auf EY zukommenden Schadensersatzforderungen von Gläubigern und Aktionären der Wirecard AG das vorhandene Eigenkapital übersteigen oder bereits weitere Verluste seit dem letzten EY-Abschluss Mitte 2019 das Eigenkapital von EY ohnehin schon aufgezehrt hätten. Der EY-Jahresabschluss per 30. Juni 2020 wurde von EY jedoch noch nicht beim Bundesanzeiger eingereicht.
In den Konzernabschluss wurden 2019 neben dem Mutterunternehmen, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die folgenden Tochterunternehmen nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einbezogen: Ernst & Young Real Estate GmbH, Eschborn; Ernst & Young J&M Management Consulting GmbH, Mannheim; etventure GmbH, Berlin; EY Business Services GmbH, Stuttgart; EY Strategieberatung GmbH, Stuttgart; EY Innovalue Management Advisors GmbH, Hamburg; EY-Parthenon GmbH, Düsseldorf.
Die folgenden verbundenen Unternehmen sind gemäß Veröffentlichung im Bundesanzeiger aufgrund ihres geringen Geschäftsumfangs von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und wurden daher gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert bzw. nicht nach § 311 Abs. 2 HGB at equity bewertet: Ernst & Young Heilbronner Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn; EY Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart; Ernst & Young Retail Services GmbH, Eschborn; Schitag Schwäbische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart; Kivala-HR Deutschland GmbH, Eschborn; Ernst & Young cqc corporate quality consulting GmbH, Eschborn.
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Auch in Österreich geht ein Fachmarktzentrum über die Theke
Von Dr. Oliver Everling | 3.März 2021
Union Investment hat auf Vermittlung des Einzelhandelsspezialisten COMFORT ein Fachmarktzentrum in Klagenfurt am Wörthersee an einen Privatinvestor verkauft. Das Objekt mit einer Mietfläche von 7.014 m2 gehörte seit 2004 zum Bestand des Offenen Immobilien-Publikumsfonds immofonds 1, der ausschließlich in Österreich vertrieben wird. Der Verkaufserlös liegt deutlich über dem zuletzt ermittelten Sachverständigenwert. Branchen-Insider schätzen, dass der Faktor bei 16 bis 18 gelegen haben könnte.
Das 1998 erbaute Fachmarktzentrum in der Völkermarkterstraße 144-150 liegt direkt an einer vierspurig ausgebauten Schnellstraße östlich des Stadtzentrums. Die Völkermarkterstraße gilt als die wichtigste Handelsagglomeration außerhalb der Klagenfurter Innenstadt. Derzeit ist das Objekt vollvermietet. Zu den Mietern zählen A.T.U., Action, Deichmann und dm – typische Mieter, wie sie auch in den Fachmarktzentren im Portfolio der DEFAMA AG in Deutschland zu finden sind.
Für die DEFAMA AG käme ein solches Fachmarktzentrum in Österreich jedoch nicht in Betracht, da sich die DEFAMA AG – ihrem Firmennamen Deutsche Fachmarkt AG treu – auf deutsche Fachmarktzentren konzentriert, hier überlegene Kompetenz mitbringt und deshalb meist auch wesentlich günstiger als andere Investoren einkauft.
„Mit dem lukrativen Verkauf setzen wir unsere Fachmarktstrategie auch in Österreich konsequent um: Unser Anlagefokus liegt auf lebensmittelgeankerten Nahversorgern mit einem Objektvolumen ab 15 Millionen Euro, hoher Aufenthaltsqualität und online-resilientem Mieterbesatz. In diesem Bereich wollen wir unser Portfolio gezielt weiter ausbauen“, so Roman Müller, Investment Manager bei Union Investment.
Bei der Transaktion wurde Union Investment rechtlich durch Brand Rechtsanwälte und steuerrechtlich durch TPA beraten, legt die Gesellschaft offen.
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