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Parkstadt-Anleihe mit BBB- von FERI

Von Dr. Oliver Everling | 29.Juni 2015

FERI EuroRating Services AG hat die gemeinschaftlich von der Parkstadt Center S.A. und der Parkstadt Hotel S.A. begebene Immobilienanleihe (WKN: A1ZSQV / ISIN: DE000A1ZSQV7) mit „BBB-“ bewertet. Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das Emissionsvolumen beträgt bis zu 30 Mio. Euro. Die Verzinsung beträgt bei halbjährlichen Zinszahlungen 5,75 Prozent p.a.

Die beiden Emittenten haften gesamtschuldnerisch für die aus der Anleiheemission entstehenden Verbindlichkeiten. Die Besicherung der Anleihe erfolgt im Wesentlichen durch die Eintragung einer Grundschuld nach der finanzierenden Bank auf den von den Emittenten gehaltenen Objekten in München (Büro- und Geschäftshaus mit Einzelhandelsflächen zur Nahversorgung sowie ein Hotel). Die Eintragung im zweiten Rang wird erreicht, wenn das Darlehen einer abzulösenden Bank vollständig zurückgeführt wird und die diesbezüglich als Sicherheit eingetragenen Grundschulden gelöscht werden.

Des Weiteren erfolgt eine Hinterlegung eines Zinsdeposits in Höhe von zwei Mio. Euro beim Treuhänder während der gesamten Laufzeit der Anleihe zur Sicherstellung von zwei Zinszahlungen. Darüber hinaus werden jeden Monat dem Treuhänder aus dem Mieteingangskonto die zeitanteiligen Beträge für die halbjährliche Kuponzahlung überwiesen (Zinsthesaurierungskonto).

Ein Wertgutachten der FERI EuroRating Services AG weist einen aktuellen Marktwert von 82 Mio. Euro für die beiden Objekte aus. Daraus ergibt sich ein anfänglicher Beleihungsauslauf für die Gesamtfinanzierung (Darlehen plus Anleihe) von 85,9 Prozent. Aufgrund der für das vorrangige Darlehen vereinbarten Regeltilgung in Höhe von drei Prozent p.a. wird der LTV gegen Ende der Laufzeit – ohne Berücksichtigung von Sondertilgungen – bei etwa 78,4 Prozent liegen.

FERI beurteilt insbesondere den Standort und den allgemeinen Zustand der Objekte sowie den hohen Vermietungsstand positiv. Die angestrebten Investitionen in die Objekte aus der vorliegenden Mehrjahresplanung werden zur Stützung der Objektwerte beitragen. Darüber hinaus enthalten vor allem die Anleihebedingungen und die Interkreditorenvereinbarung aus Sicht von FERI wichtige Regelungen zum Investorenschutz.

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